Protokoll der Sitzung vom 20.03.2018

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Werner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte daran erinnern, dass ich vor einem Jahr anlässlich des fünften Reichtums- und Armutsberichts der Bundesregierung hier eine Regierungserklärung zum Thema „Armut“ gehalten habe. Und ich möchte heute etwas wiederholen, was ich damals auch schon sehr deutlich gesagt habe: Wir haben in Thüringen eine positive Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage, aber wir müssen uns auch verstärkt mit dem sehr realen Problem von Armut auseinandersetzen. Wir brauchen dafür gemeinsame politische Handlungsstrategien für Armutsprävention, aber auch für die Vermeidung, Verhinderung und Bekämpfung von Armut.

Warum ist das für Thüringen und für Ostdeutschland ein besonderes Thema? Und da möchte ich noch mal daran erinnern, dass hier viele Jahre Niedriglohn als ein sogenannter Standortfaktor propagiert wurde, mit den Ergebnissen, dass wir zunehmend von Altersarmut hier in Thüringen bedroht sind, dass wir vererbte Armut von Kindern haben, und das eben als Ergebnis von Niedriglohn, ein Ergebnis von Langzeitarbeitslosigkeit, aber eben auch ein Ergebnis von Hartz IV, ein besonderes ostdeutsches Problem. Angesichts der bedrückenden Lebensumstände vieler Menschen in Thüringen, insbesondere in Ostdeutschland, haben mich natürlich auch die Äußerungen von Herrn Spahn und dem neuen Ostbeauftragten Herrn Hirte zur Lebenssituation von Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen der Grundsicherung sehr verwundert und eigentlich auch sehr verärgert. Das ist, glaube ich, sehr befremdlich, was dort geäußert wurde. Jetzt wurden schon einige Zahlen genannt, beispielsweise zur Armutsgefährdungsquote, Vergleich zwischen Ost- und Westdeutschland. Ich will es hier auch noch mal benennen: Derzeit sind in den alten Bundesländern 15 Prozent, in den neuen Bundesländern 18,4 Prozent der Menschen durch Armut gefährdet. Das bedeutet also für den Osten, dass hier fast jeder Fünfte monatlich von weniger als 970 Euro leben muss. Ich muss es auch sagen, einem Ostbeauftragten, der diese Realität ignoriert, mangelt es ganz offensichtlich an jeglichem Gespür für die Menschen in diesen Teilen der Republik.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es wurde auch schon angesprochen, wir können nicht nur nach der materiellen Armut schauen, sondern wir müssen auch sehen, dass durch diese ge

(Abg. Pfefferlein)

ringen Einkünfte Menschen auch von kultureller und sozialer Teilhabe ausgeschlossen sind.

Zunächst vielleicht einige wenige Zahlen noch zur materiellen Armut: Durch eine EU-Erhebung wurde kürzlich noch einmal festgestellt, dass mehr als zwei Drittel der Armutsgefährdeten enorme Schwierigkeiten haben, wenn plötzlich größere Ausgaben anstehen. Mehr als der Hälfte der Armutsgefährdeten fehlt das Geld, um jährlich überhaupt eine Woche Urlaub außerhalb der eigenen vier Wände zu verbringen und es gibt natürlich Probleme, die Miete und Rechnungen für Versorgungsleistungen rechtzeitig zu zahlen. Dieses Problem haben 14 Prozent der Armutsgefährdeten.

Natürlich betrifft das noch viel mehr die Menschen, die Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II sind. Der Regelsatz wurde schon benannt, 416 Euro, was daraus alles bestritten werden muss. Es ist sehr ärgerlich, dass trotz der Auflagen des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 2010 jetzt beispielsweise – und Herr Thamm, das ist vielleicht auch für Sie wichtig zu wissen – Ausgaben für medizinische Versorgungsleistungen für Zahnersatz, Kinderbetreuungskosten außerhalb von Kitas, Ausgaben für Gartenpflege, Beiträge zur Haftpflichtversicherung oder Ausgaben für Gaststättenbesuche und Übernachtungskosten aus den ermittelten Bedarfspositionen herausgerechnet und vom Regelsatz abgezogen wurden. Es wurde gesagt, das wäre alles nicht notwendig für das Existenzminimum. Ich muss sagen, dass eine derartige pauschale Begründung der Streichungen nicht ansatzweise den Anforderungen und den Aufforderungen des Bundesverfassungsgerichts Genüge tut. Die Kürzungen betreffen zum großen Teil den Bereich der sozialen Teilhabe und sie gehören damit nach meiner Auffassung auch zum soziokulturellen Existenzminimum.

Und deswegen haben – und da gebe ich den Sozialverbänden recht – sich kürzlich 30 Sozialverbände zu Wort gemeldet. Sie haben eine Erhöhung des Regelsatzes um 30 Prozent gefordert. Dass der Ostbeauftragte dieser Forderung der Sozialverbände zur Anhebung des Regelsatzes sofort eine Abfuhr erteilt hat, ist aus meiner Sicht im wahrsten Sinne ein Armutszeugnis.

(Beifall SPD)

Es wurde schon gesagt, was diese geringen Leistungen nach dem SGB II für Entbehrungen für die Menschen bedeuten. Das eine sind eben die materiellen Entbehrungen, aber das andere ist auch, was es bedeutet, von kultureller und sozialer Teilhabe ausgeschlossen zu sein. Hier will ich das Thema „Vererbte Armut“ an Kinder noch mal hervorheben. Wir wissen, dass Kinder, die in Armut leben, viel schwieriger aus der Armut herauskommen können. Die Bertelsmann Stiftung hat dazu kürzlich eine Studie verfasst, in der sie sagt: Kinder – einmal

arm, immer arm. Nur wenige können sich aus der Armut befreien. Die Bertelsmann Stiftung hat also der neuen Bundesregierung in der Familien- und Sozialpolitik aufgegeben, hier die Vererbung der Armut zu durchbrechen. Ich glaube, dass da sehr viele Aufgaben zu leisten sind, um dieser Vererbung von Armut tatsächlich etwas entgegenzusetzen.

Hinzu kommt, dass die kulturelle Armut, also beispielsweise keinen Computer zu haben, kein eigenes Kinderzimmer zu haben, keine Zeitung lesen zu können, weil sie im Haushalt vielleicht nicht vorhanden ist, nicht auf Klassenfahrten gehen zu können, auch Auswirkungen auf Bildungsbiografien hat. Auch das wissen wir, dass in Deutschland Bildungsaufstieg sehr stark davon abhängig ist, ob man sozial benachteiligt ist oder nicht. Und auch hier prägen wir sozusagen Bildungsbiografien von Kindern und Jugendlichen, wenn wir es nicht endlich schaffen, diese Armutsbiografien tatsächlich zu durchbrechen.

Die Landesregierung will jetzt hier natürlich nicht nur auf den Bund schauen, sondern wir als Landesregierung sind uns der Tragweite von Armut bewusst. Wir haben uns im Koalitionsvertrag der Aufgabe gestellt, für mehr soziale Gerechtigkeit anzutreten. Armutsbekämpfung, Armutsprävention sind Schwerpunkte unseres Koalitionsvertrags. Wir setzen uns natürlich auf Bundesebene ein, um dort Änderungen zu erreichen. Beispielsweise haben wir Lösungen zur Erhöhung des Regelsatzes, zur Abschaffung von Sanktionen, zur Einführung einer Kindergrundsicherung gefordert. Aber natürlich haben wir auch auf Landesebene eigene Dinge initiiert, um Kinder und Jugendliche, aber auch Familien aus der Armut herauszuholen. Ich will die Armutspräventionsrichtlinie nennen, unser Landesprogramm „Arbeit für Thüringen“, dann „Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit“. Auch das sind Möglichkeiten, Menschen hier den Weg aus der Armut zu ermöglichen.

Ich will noch als Letztes auf unser Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ hinweisen. Da geht es ganz explizit darum, Menschen, Familien Teilhabe zu sichern, entsprechende Infrastruktur auch zur Verfügung zu stellen. Wir hoffen, dass wir durch diese Initiative – natürlich auch durch andere Dinge, die wir ressortübergreifend aufgenommen haben – hier den Menschen Wege aus der Armut eröffnen.

Ich möchte mich noch mal ganz zum Schluss bei der SPD für diese aktuelle Debatte bedanken und will auch noch mal sagen, dass es gut ist, dass es eine Klarstellung zum Thema gegeben hat. Ich bin auch skeptisch, ob wirklich auf Bundesebene so viele neue Dinge erreicht werden können, aber ich bin mir ganz sicher, dass wir gemeinsam hier als rot-rot-grüne Regierung in Thüringen alles dafür tun

(Ministerin Werner)

werden, Armut zu durchbrechen. Deswegen herzlichen Dank dafür.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit schließe ich den dritten Teil und rufe auf den vierten Teil

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Thüringer Behörden und deren Bedienstete effektiv vor Reichsbürgern schützen“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/5441

Herr Walk, möchten Sie die Rede von Herrn Fiedler übernehmen? Sehr schön, Herr Walk, Sie haben das Wort.

Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion hat sich für diese Aktuelle Stunde entschieden, da die jüngsten Medienberichte nach unserer Auffassung mehr als nur den Anlass dazu geben, sich hier im Parlament mit diesem Themenkomplex einmal näher auseinanderzusetzen.

Der Thüringer Verfassungsschutz schätzt, dass es rund 1.000 dieser sogenannten Reichsbürger im Freistaat gibt. Im Jahr 2016 zählte der Verfassungsschutz noch circa 550 Personen zu diesem Phänomenbereich. Das heißt, wir haben binnen eines Jahres fast eine Verdopplung zu verzeichnen und die Tendenz wird nach meiner Einschätzung eher steigend als abnehmend sein. Und genau hier liegt auch das Problem: Je mehr Reichsbürger wir in Deutschland und in Thüringen zu verzeichnen haben, umso mehr laufen wir auch Gefahr, dass unsere Behörden und deren Bedienstete in den Fokus dieser Menschen geraten. Ganz egal, welche vermeintliche Legitimation diese Menschen für sich und ihr groteskes Handeln heranziehen: Die Folgen sind zum Teil verheerend und können für uns alle spürbar werden. So treiben die Menschen vor allem bei Polizei und Justiz ihr Unwesen, indem sie mit unzähligen und vor allem umfangreichen Schreiben die ohnehin schon knappen Personalressourcen in unseren Behörden zeitlich binden oder die Bediensteten mit perfiden Forderungen terrorisieren oder gar deren persönliche Integrität bedrohen. Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann sich jeder von uns vorstellen, dass ein solches Verhalten für die betroffenen Mitarbeiter in unseren Behörden nur schwer erträglich ist und sogar zu psychischen

Beeinträchtigungen, Beschwerden oder Angstzuständen führen kann und auch schon geführt hat. Hier gilt es in erster Linie, die Mitarbeiter zu schützen – und zwar sowohl präventiv, zum Beispiel durch Aufklärung, als auch im Fall von Konfrontationen durch entsprechende Hilfsangebote und Unterstützung. Ich weiß, dass der Verfassungsschutz in diesem Bereich bereits mit Vorträgen und Informationsbroschüren bzw. mit Flyern aktiv geworden ist. Allerdings kann diese Aufgabe nicht allein durch das Amt geschultert werden. Hier gilt es, behördenübergreifend aktiv zu werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wozu diese Menschen mitunter in der Lage sind, dürfte uns allen noch in Erinnerung sein, wenn ich an die Ereignisse im Oktober 2016 in Mittelfranken denke. Damals hatte ein Reichsbürger auf vier Polizisten geschossen, wovon einer seinen Verletzungen später erlag. Und da sehe ich ein weiteres, wenn nicht sogar das Hauptproblem im Hinblick auf die Reichsbürger: der Besitz von Waffen. Rund 10 Prozent – etwa 100 Personen, die dem Phänomenbereich der Reichsbürger zugeordnet werden – sind im Besitz von legalen Waffen, von den illegalen hier noch gar nicht zu reden. Mit dem Thema hatten wir uns zwar im Innenausschuss bereits vor Monaten beschäftigt und insbesondere die Frage der Entwaffnung dieser Personen erörtert, gleichwohl ist das Problem weiter virulent und darf keinesfalls ad acta gelegt werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Man kann diese Personen als realitätsferne Spinner abtun oder einfach nur belächeln. Aber meines Erachtens wird das weder dem Gefahrenpotenzial noch den Leid tragenden Bediensteten unserer Behörden gerecht. Deshalb sind nach Auffassung meiner Fraktion in erster Linie die Sicherheitsbehörden und insbesondere der Verfassungsschutz personell zu verstärken sowie Konzepte für den behördeninternen Umgang mit Reichsbürgern zu erarbeiten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Walk, für diesen spontanen Beitrag. Das Wort hat nun Frau Abgeordnete Scheerschmidt für die SPD.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete – Thüringer Behörden und deren Bedienstete effektiv vor Reichsbürgern schützen. Zunächst vielen Dank an die CDU-Fraktion für die Einreichung dieser Aktuellen Stunde. Sie bietet uns Gelegenheit, dem Plenum noch einmal ausführlich darzulegen, welche Maßnahmen die rot-rot

(Ministerin Werner)

grüne Landesregierung und die sie tragende Koalition ergriffen haben, um die Bediensteten des Freistaats vor sogenannten Reichsbürgern zu schützen.

Das Thema „Reichsbürger“ war in dieser Legislaturperiode Gegenstand diverser Kleiner Anfragen und auch parlamentarischer Beratungen. Auf Antrag der Landesregierung – Sie werden sich sicherlich noch erinnern – hatte sich der Innen- und Kommunalausschuss bereits im November 2016 intensiv mit dieser Thematik befasst und hat sich auch fortlaufend von der Landesregierung hierzu berichten lassen. Die Landesregierung hat dabei deutlich gemacht, dass sie dem Schutz gerade der Bediensteten von Kommunen, Polizei und Staatsanwaltschaft einen hohen Stellenwert einräumt und zu diesem Zweck bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen hat.

Zur Reichsbürgerbewegung zählt auch eine Vielzahl unterschiedlicher Einzelaktivisten, von denen ebenso unterschiedliche Aktivitäten und Gefahren ausgehen. Um die Bediensteten des Landes und auch zunehmend der Kommunen effektiv – wie es in der Aktuellen Stunde heißt – vor Reichsbürgern zu schützen, müssen deshalb auch verschiedene Maßnahmen gebündelt werden, um adäquat auf dieses Phänomen „Reichsbürger“ zu reagieren. Das erste und wohl das gravierendste Problem ist der legale Waffenbesitz in der Reichsbürgerszene. Der tragische Tod – Herr Walk sagte es bereits – eines Polizisten schockierte damals bundesweit und lenkte auch erstmals intensiv den Blick der Öffentlichkeit auf dieses zunehmend enorme Gefährdungspotenzial, das von dieser Reichsbürgerszene ausgeht. Neben einer guten Ausrüstung der Polizei, die Rot-Rot-Grün auch in dieser Legislaturperiode kontinuierlich verbessert hat, müssen Personen konsequent entwaffnet werden, die dieser Reichsbürgerbewegung zuzurechnen sind.

Bereits im Dezember 2017 hat die Landesregierung ausführlich im Innen- und Kommunalausschuss berichtet, dass die Thüringer Waffenbehörde bislang die waffenrechtliche Erlaubnis von 19 Personen, die dieser Reichsbürgerklientel zuzuordnen sind, widerrufen hat. In weiteren acht Fällen wurden Anträge auf waffenrechtliche Erlaubnis von der Waffenbehörde abgelehnt. Diese Prüftätigkeit der Waffenbehörde wird durch das Innenministerium natürlich auch weiterhin unterstützt.

Der zweite Problemkreis ist die sogenannte MaltaMasche, bei der Reichsbürger gerade gegenüber den Bediensteten der Verwaltungen unberechtigte Forderungen erheben – teilweise gehen die in die Millionenhöhe – und versuchen, durch ausländische Vollstreckungstitel hier beizutreiben. Um die Bediensteten des Landes vor solchen ungerechtfertigten Forderungen zu schützen, hat die Landesregierung die Verwaltungsvorschrift über den Rechtsschutz für Bedienstete des Freistaats Thüringen der

Reichsbürgerproblematik angepasst. Die Verwaltungsvorschrift ermöglicht nun eine finanzielle Unterstützung für den erforderlichen Rechtsschutz von Landesbediensteten, die Einschüchterungen, Angriffen oder fiktiven Forderungen von Reichsbürgern ausgesetzt sind.

Das dritte Problem ist, dass Reichsbürger mitunter Verwaltungen mittlerweile mit Hunderten seitenlangen Anträgen und Eingaben überfluten und hier teilweise Kommunikationsmedien förmlich blockieren und Arbeitskapazitäten unnötig beanspruchen. Um diesem Problem zu begegnen, hat die Landesregierung im Landesverwaltungsamt nunmehr die Zentrale Informationsstelle zur Unterstützung der Kommunen eingerichtet. Ich muss sagen, dass das auch von den Kommunen sehr befürwortet wird, dass man jetzt dort dieses Bindeglied zwischen Landes- und Kommunalverwaltung hat. Die Bediensteten der Kommunen finden hier Ansprechpartner zur Vorgehensweise im Umgang mit Reichsbürgern. Auf diese Art und Weise wird vor allem auch sichergestellt, dass hier ein einheitliches und vor allem auch ein rechtssicheres Vorgehen der Kommunalverwaltungen gerade im Umgang mit diesen Reichsbürgern sichergestellt ist.

Des Weiteren hat die Landesregierung …

Ihre Redezeit ist dem Ende nah bzw. jetzt schon beendet.

Gut. Im Ergebnis all dessen – auch die Verwaltungskostenordnung wurde entsprechend geändert – lässt sich feststellen, dass die Landesregierung und die Koalition umfangreiche Maßnahmen ergriffen haben …

Draußen sitzen schon Leute am Klavier. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass die Redezeit jetzt wirklich beendet ist.

Gut, dann bedanke ich mich recht herzlich.

(Beifall SPD)

Danke, Frau Scheerschmidt. Als Nächster hat Abgeordneter Adams für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

(Abg. Scheerschmidt)

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident, wenn Sie schon auf das Klavier hinweisen, dann kann ich eigentlich nur mit dem Evergreen antworten: „Geb‘n se dem Mann am Klavier noch ‘en Bier“. Vielleicht ist das ja möglich hier im Thüringer Landtag?

Aber nicht, dass wir jetzt im Plenum damit anfangen.

Nein, wir im Plenum dürfen und wollen das natürlich nicht. Wir wollen uns über ein durchaus ernstes Thema unterhalten, das die CDU-Fraktion hier aufgerufen hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Reichsbürgerinnen und Reichsbürger machen den Behörden viele Probleme. Ich will versuchen, das ganz kurz ein wenig zu erläutern – ich glaube, das ist heute auch schon deutlich geworden: Auf den ersten Blick wirkt das immer ein wenig witzig, kann aber zu tödlichem Ernst werden. Ich will aber – um das nicht zu verheimlichen – auch noch mal aus einem Spiegel-Online-Interview zitieren. Spiegel-Online interviewte einen Menschen, der undercover bei Reichsbürgern gelebt hat und der hat dort darüber berichtet, wofür sich Reichsbürger so interessieren. Er sagte hier im Interview, ich zitiere: „[Er] zieht eine dicke Kladde vom Tischende zu sich und präsentiert seine Mitbringsel aus dem ‚Reich‘: eine Preisliste über esoterische ,Reichsbürgergeräte‘ wie das ,Diadens PCM 6‘ für 449 Euro, einen Apparat zur ,dynamischen elektrischen neuronalen Stimulation‘. Eine Einladung zum Salzburger ,Toruskongress‘ mit Themen wie ,Marsverschwörung‘, ,Elfengesang mit Harfe‘, ,Geheime Weltraumverteidigung‘.“ usw., usw.