Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Floßmann, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Zahl der bisherigen Anträge des Jahres 2018 liegt uns noch nicht vor, sodass ein Vergleich zum Vorjahr zurzeit noch nicht möglich ist. Mitteilen kann ich Ihnen jedoch, dass bis zum 31.12.2017 24.855 Anträge auf UVG-Leistungen von den UV-Stellen der Landkreise und kreisfreien Städte bearbeitet wurden. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2016 waren das 10.384 Anträge mehr. 4.605 Fälle aus dem Haushaltsjahr 2017 konnten bis zum 31.12.2018 noch nicht abschließend bearbeitet werden – hier ist ein Zahlendreher drin.
Zu Frage 2: Die Kommunen sind mit 30 Prozent an der Finanzierung der UVG-Leistungen beteiligt. Bei der Ermittlung der Finanzausstattung der Kommunen wurde im Rahmen der Revision nach § 3 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes zunächst ein Mehrbedarf von insgesamt 13,7 Millionen Euro berücksichtigt. Dieser Betrag setzte sich aus einem Mehrbedarf an Zweckausgaben von rund 6,7 Millionen Euro und Verwaltungsausgaben von rund 7 Millionen Euro zusammen. Die Ergebnisse der
Revision bildeten die Grundlage für den Gesetzentwurf der Landesregierung für die Anpassung des Kommunalen Finanzausgleichs zum Ausgleichsjahr 2018. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens musste die ursprüngliche Fallzahlprognose korrigiert werden. Auf der Basis der Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zum Gesetz der Anpassung des Kommunalen Finanzausgleichs erfolgte eine Nachbesserung auf den Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes. Die Schlüsselzuweisungen wurden nochmals um 4,8 Millionen jährlich erhöht.
Zu Frage 3: Zur Umsetzung der UVG-Novelle wurde von den Landkreisen und kreisfreien Städten ein zusätzlicher Personalstellenbedarf von 90 Stellen für das Jahr 2017 angezeigt. Davon wurden bis Oktober 2017 nach Angaben der kommunalen Spitzenverbände 52 Personalstellen geschaffen.
Zu Frage 4: Wie Ihnen bekannt ist, gehen beim Unterhaltsvorschuss die Kommunen in Vorleistung, indem sie für das Kind den Unterhalt sicherstellen, den der Unterhaltspflichtige nicht leisten will oder kann. Beim Rückgriff versuchen die Kommunen die Unterhaltsvorschusskosten vom Unterhaltspflichtigen wieder zurückzuholen, wenn dieser dazu in der Lage ist. Die Anzahl der Fälle, in denen das Geld beim Unterhaltspflichtigen beigetrieben werden konnte, ist der Landesregierung nicht bekannt. Es ist aber davon auszugehen, dass die Kommunen Interesse am Rückgriff haben, da sie seit der UVGNovelle 60 Prozent als Landes- und Kommunalanteil behalten dürfen. Ein Drittel – seit der UVG-Novelle 40 Prozent – geht an den Bund zurück. Die beim Rückgriff eingenommene Gesamtsumme lag im Jahr 2016 bei 6,07 Millionen Euro und im Jahr 2017 bei 6,38 Millionen Euro.
Eine Nachfrage? Das ist nicht der Fall. Dann danken wir Ihnen, Frau Ministerin. Damit schließe ich die Fragestunde.
Bericht der Landesregierung zu ihren Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen für den Zeitraum März 2017 bis Februar 2018 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/5416
Wort. In der Zwischenzeit wäre es vielleicht schön, wenn jemand die Landesregierung rufen könnte, den zuständigen Berichterstatter.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag eingereicht, da mittlerweile der dritte Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Aufarbeitung“ vorgelegt wurde. Vielleicht erinnern Sie sich: Im Landtag gab es 2015 einen Beschluss, der zur Folge hatte, dass diese Arbeitsgruppe eingesetzt wurde. Ein Bestandteil dieses Beschlusses von damals war es, dass jährlich ein solcher Bericht vorzulegen ist. Inzwischen haben wir derer drei. Am 6. März hat das Kabinett den dritten Bericht der Arbeitsgruppe beschlossen und auch entsprechend dem Landtag zugeleitet. Wir meinen, es ist an der Zeit – es war schließlich auch ein Parlamentsauftrag –, diesen Bericht und die Arbeit der Landesregierung in diesem Bereich auch hier im Landtag zu diskutieren, und zwar alle gemeinsam. Wir halten dies für wichtig, weil zum einen in der Interministeriellen Arbeitsgruppe zwar alle Ministerien vertreten sind und wir diesen Bericht natürlich auch gern und mit großem Interesse lesen, die Abgeordneten selbst aber kein Teil dieser Interministeriellen Arbeitsgruppe sind. Und es war ein Arbeitsauftrag des Parlaments, jährlich einen solchen Bericht zu erstellen. Aber wir glauben, dass es auch richtig ist, diesen Bericht dann mit den Abgeordneten gemeinsam zu diskutieren und diesen hier vorzustellen, um angemessen ins Gespräch zu kommen.
Wir haben feststellen können, dass sich die Berichte – ich nenne es mal so – im wahrsten Sinne des Wortes entwickelt haben in den letzten Jahren. Der erste Bericht war noch relativ kurz und knapp, da sind auch noch nicht alle Ressorts – wenn ich das so sagen darf – gleichermaßen zu Wort gekommen, haben noch nicht alle Ressorts gleichermaßen dazu beitragen können. Wir wissen alle: Aufarbeitung ist nicht die Aufgabe von nur einem Ministerium, sondern geht in der Tat alle an, und zwar in den unterschiedlichsten Bereichen, vom Naturschutz – wir kennen alle das Gesetzesvorhaben für das Naturmonument Grünes Band – bis hin zur Bildungspolitik, aber natürlich auch im Bereich der Wissenschaft etc.
Der zweite Bericht, der uns dann im März des letzten Jahres vorgelegt wurde, war schon etwas umfangreicher. Allerdings – ich werde das dann nachher in meiner Rede auch noch mal etwas ausführlicher kennzeichnen – fehlten da, aus unserer Sicht jedenfalls, durchaus einige Bereiche, zumindest in der Tiefe, wie wir uns das gewünscht hätten. Im Bereich Bildungspolitik haben wir immer noch große – ich will es mal sagen – Entwicklungsmöglichkeiten gesehen, dieses noch weiter mit Leben zu füllen.
Im dritten Bericht sieht es dann in der Tat auch schon ganz anders aus. Da findet auch Aufarbeitung in der Bildung sehr viel breiten Raum. Der dritte Bericht ist auch der umfangreichste Bericht, der uns bislang vorgelegt wurde.
Wir als Koalitionsfraktionen freuen uns sehr, jetzt dazu zunächst den Sofortbericht von der Landesregierung zu hören und sind dann gespannt auf die Debatte, weil Aufarbeitung ein Thema ist, das nicht nur die Landesregierung beschäftigt, sondern auch uns alle als Parlamentarierinnen und Parlamentarier, auf jeden Fall von vier Fraktionen, da weiß ich das sehr genau. Deswegen bin ich sehr gespannt, was uns die Landesregierung berichtet, und freue mich dann auf eine gute Debatte dazu. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank für die Begründung. Nun kommen wir damit zum Sofortbericht. Herr Minister Prof. Dr. Hoff hat das Wort.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte mein verspätetes Erscheinen im Plenarsaal zu dieser auch aus Sicht der Landesregierung wichtigen Diskussion zu entschuldigen.
Der dritte Bericht der Landesregierung zu ihren Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SEDDiktatur in Thüringen ist wiederum ein Arbeitsbericht, das heißt, wovon am Ende Inhalt und Umfang des Berichts überzeugen mögen, dass es mit seiner Vorlage nicht um das bloße Abarbeiten einer parlamentarischen Berichtspflicht geht.
Entsprechend den Festlegungen im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2014, vor allem aber in Verantwortung und in Respekt vor den persönlichen Schicksalen der Opfer und Betroffenen, die fast 30 Jahre nach der friedlichen Revolution auf unterschiedlichste Art und Weise immer noch unter den Folgen erlittenen SED-Unrechts leiden, soll dieser Bericht über Erreichtes und Unerreichtes Rechenschaft ablegen, vor allem aber Grundlage für einen kritischen Dialog sein, einen Dialog, der im Ergebnis dazu befähigt, in der Mehrdimensionalität des Themas „Aufarbeitung von SED-Unrecht“ und damit in der deutsch-deutschen Geschichte andere Ankerpunkte zu finden: Ankerpunkte, die es ermöglichen, dass Opfer und Betroffene sich auch dann menschlich an- und ernstgenommen fühlen, wenn weitere materielle Ausgleichsleistungen oder gesetzliche Veränderungen als nicht mehr realistisch eingeschätzt werden müssen, Ankerpunkte, die genügend Halt und Zeit bieten, um einen generations
übergreifenden Dialog zu ermöglichen – wenn auch nicht mit Täterinnen und Tätern, so vielleicht doch mit Mitläuferinnen und Mitläufern und mit der Eltern- und Großelterngeneration –, einen Dialog, der als Teil einer offensiven Demokratiearbeit auch von Vertreterinnen und Vertretern der demokratischen Parteien aus dem Parlament und aus der Regierung heraus impulsgebend in die Mehrheitsgesellschaft hineingetragen werden sollte, um so allen Tendenzen zum Desinteresse, Verschweigen und Bagatellisieren von Erfahrungen einer gesellschaftlichen Ausgrenzung, Benachteiligung und Verfolgung entgegenzuwirken.
Insoweit, sehr geehrte Damen und Herren, bedanke ich mich ausdrücklich, dass durch den vorliegenden Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/5416 im heutigen Plenum Gelegenheit besteht, sich seitens der Landesregierung zu den im Zeitraum März 2017 bis Februar 2018 erzielten Arbeitsergebnissen sowie zu geplanten Vorhaben und Entwicklungsperspektiven über den Ihnen schriftlich vorliegenden Bericht hinaus zu äußern.
Allein das Thema „Aufarbeitung“ und die auch im Bericht nachzulesenden Ziele in den einzelnen Handlungsfeldern bestätigen, dass die Interministerielle Arbeitsgruppe „Aufarbeitung“ anlässlich der Kabinettsbefassung zu diesem Bericht in der vergangenen Woche nicht untertrieben hat, wenn insgesamt festgestellt wird, dass die Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen kein Sprint, sondern ein Lauf über eine längere Strecke ist. Insofern danke ich all denjenigen Akteuren, die an dieser Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG), aber auch seitens des Parlaments teilgenommen haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bericht folgt der Gliederung des Vorjahresberichts. Kern sind die Berichterstattungen und Bewertungen unter Ziffer 4 zu den einzelnen Themenkreisen.
Dem Themenkreis I, „Schule und Ausbildung, Wissenschaft und Forschung“, mit den Handlungsfeldern Schule, Hochschule wird im Berichtszeitraum durch die Realisierung umfänglicher Projekte erneut ein besonderes Gewicht beigemessen.
Okay. Im Themenkreis II, „Recht, Soziales/Gesundheit“, mit seinen ressortübergreifenden Handlungsfeldern ging es im Berichtszeitraum insbesondere um die Durchsetzung von Änderungen bundesrechtlicher Regelungen. Der Themenkreis erfasst auch Fragen der Gewährung von Ausgleichsleistungen oder der Förderung von Beratungsleistungen sowie das Spannungsfeld zwischen erlittenem Unrecht und den Grenzen seiner Anerkennung und Wahrnehmung durch die Gesellschaft, die staatlichen Institutionen und Einrichtungen.
Der Themenkreis III, „Gesellschaftliche Implementierung“, befasst sich mit den vor allem inhaltlichen Vermittlungen des Themas „Aufarbeitung von SEDUnrecht“. Es ging im Berichtszeitraum erneut um die Frage nach den richtigen Formaten für eine zielgruppengerechte Vermittlung. Nach wie vor gelingt es trotz der vergangenen Jahrzehnte bei Veranstaltungen kaum, Opfer und Täter zusammen in ein Gespräch zu bringen. Aber auch wenn dies nicht gelingt, ist jedenfalls der Austausch zwischen den einzelnen Opfer- und Betroffenengruppen sowie in Selbstorganisationen ein wichtiger Ansatz, auch für das Verständnis untereinander.
Vergleichen Sie die Ziele, die sich die IMAG und damit die Landesregierung unter Ziffer 8 des Vorjahresberichts gesetzt hatte, mit dem, was nunmehr aktuell unter Ziffer 4 zu den Aktivitäten im Berichtszeitraum März 2017 bis Februar 2018 ausgeführt ist, lässt sich durchaus bemessen, was in den einzelnen Themenkreisen gemeinsam geleistet wurde. Dabei bezieht sich die gemeinsame Leistung nicht nur auf die Arbeit innerhalb der Landesregierung, sondern gerade auch auf die Unterstützung von Ihnen als Abgeordnete. Zu verweisen ist auf Anträge, wichtige Anregungen und Hinweise oder Veranstaltungen im Landtag, auf die im Bericht entsprechend Bezug genommen wird. Gerade im Bereich „Bildung und Wissenschaft“ sind wir ein großes Stück vorangekommen. Die Zielvereinbarung zwischen dem Bildungsministerium und der Landeschülerinnen- und -schülervertretung zur Vermittlung von DDR-Geschichte, die Vereinfachung der Förderung von Klassenfahrten zu außerschulischen Lernorten und die Evaluation zur Vermittlung von DDR-Geschichte im Bereich des Geschichts- und Sozialkundeunterrichts sowie die Arbeitsaufnahme des Graduiertenkollegs sind Beispiele der erfolgreichen Arbeit in diesem Bereich. Zudem wurden im Themenkreis „Überschneidende Konfliktfelder“ die Christen in der DDR aktiv angegangen. Mit der Arbeit der AG „Christen“ und der jüngst erfolgten Konstituierung der Projektgruppe Forschung „Christen in der DDR“ ist im Berichtszeitraum Wesentliches erreicht worden.
Im Themenkreis II „Recht, Soziales/Gesundheit“ kann mit Freude auf ein vor zwei Jahren noch als fast aussichtslos angesehenes Gesetzesvorhaben auf Bundesebene verwiesen werden, dem aktuell mit dem Bundesrat im Rücken und mit Blick auf den Koalitionsvertrag der Großen Koalition auf Bundesebene keine Hürden mehr im Weg stehen: die Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze. Zudem hat die Situation der in der DDR geschiedenen Frauen Eingang in den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD auf Bundesebene gefunden. Hiernach soll ein Härtefallfonds des Bundes zugunsten ostdeutscher Rentnerinnen und Rentner vorgesehen werden, der auch die in der DDR geschiedenen Frauen berücksichtigen soll. Damit wären wir hier den eigenen Zielsetzungen ebenfalls ein Stück näher.
Aber auch Baustellen bleiben und sind als solche im Bericht genannt. Das betrifft zum Beispiel die Situation der in der DDR Zwangsausgesiedelten. Hier ist es weiterhin Aufgabe, mit den Betroffenen und länderübergreifend das tatsächliche Bestehen empfundener Gerechtigkeitslücken im Anerkennungsund Entschädigungssystem nach 1990 herauszuarbeiten und gegebenenfalls hierauf aufbauend zu tragfähigen Lösungsansätzen zu kommen. Das Gleiche gilt für den Bereich der Zwangsadoption in der ehemaligen DDR. Da eine belastbare wissenschaftliche Aufarbeitung dieses Themas bislang nicht stattgefunden hat, sind auch hier die politischen Handlungsoptionen vielfach noch unklar. Ob die Hoffnungen, die diesbezüglich für die weitere Arbeit in die von der bisherigen Ostbeauftragten der Bundesregierung Iris Gleicke beauftragte Vorstudie zur Dimension und wissenschaftlichen Nachprüfbarkeit politischer Motivation in DDR-Adoptionsverfahren 1966 bis 1990 gesetzt wurden, berechtigt sind, wird sich in den kommenden Monaten erst noch zu zeigen haben. Die Vorstudie wurde in ihrer überarbeiteten Fassung erst letzte Woche der Öffentlichkeit präsentiert.
Einen langen Atem verlangt im Themenkreis II die Forderung nach einer Übernahme der die Betroffenen weniger belastenden Regelung zur Einkommensüberprüfung aus dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz in das berufliche Rehabilitierungsgesetz oder die Forderung zur Abschaffung der Absenkung der Ausgleichsleistung bei Bedürftigen, die in das Rentenalter eintreten. Nichts anderes gilt für die Suche nach mehrheitsfähigen Ansätzen zu einer Vereinfachung der Anerkennung von gesundheitlichen Haftschäden, insbesondere im Zusammenhang mit verfolgungsbedingten Retraumatisierungen sowie der Erwägung zur Bildung eines bundesweiten Gutachterpools.
All das sind Themen, die der Ministerpräsident erstmals vor knapp zwei Jahren in der sogenannten Ost-Ministerpräsidentenkonferenz thematisiert hat und an denen die Staatssekretärin auch weiterhin
arbeitet. Wie im Bericht ausgeführt, haben sich hier die Positionen auch der anderen Ost-Bundesländer bislang nicht verändert. Es kann aber vorsichtig optimistisch festgestellt werden, dass seit Spätsommer 2017 – nicht zuletzt auch im Zuge der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene – eine höhere Gesprächsbereitschaft zu Themen der Aufarbeitung zu verzeichnen ist.
Im Berichtszeitraum wurde der Erfahrungsaustausch zur Rechtspraxis und zum menschlichen Umgang im Verhältnis von Opfern und Betroffenen zu den für sie zuständigen Behörden im Zusammenhang mit Fachveranstaltungen des TMASGFF – also des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – intensiviert. Dabei stand der Erfahrungsaustausch mit den für Rehabilitierung und Versorgungsfragen zuständigen Abteilungen des Landesverwaltungsamts im Vordergrund. Die thematischen Schwerpunkte waren der Umgang mit Opfern und Betroffenen im Zusammenhang mit Traumatisierung oder Retraumatisierung, Möglichkeiten zur Ermittlung durch Einsichtnahme in DDR-Aktenbestände des Landesarchivs sowie die Reichweite und Bedeutung der Amtsermittlungspflicht im Rehabilitierungs- und Versorgungsrecht.
Sehr geehrte Damen und Herren, einen bedeutenden Raum nimmt in den Themenkreisen I und III die erinnerungs- bzw. gedenkkulturelle Arbeit im Freistaat ein, die auf drei Ebenen stattfindet: den überregional sichtbaren Gedenkstätten, den regional gewachsenen Erinnerungsorten als tragende Säule des Thüringer Modells zur Aufarbeitung des SED-Unrechts sowie auch durch staatliche und zivilgesellschaftliche Archive.
Ich will aber auch darauf hinweisen – und habe das an anderer Stelle schon gemacht –, dass mit dem geplanten Nationalen Naturmonument Grünes Band Thüringen auch in diesem Zusammenhang eine neue komplementäre Perspektive eröffnet wird. Die Multivisionspräsentation „Abenteuer Grünes Band – Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ in Erfurt hat im September 2017 gezeigt, dass es lohnenswert ist, hier gemeinsam zu Lösungen zu kommen, die Erinnerung, Aufarbeitung und Naturerleben gleichermaßen berücksichtigen.
Das Landesförderkonzept für Gedenkstätten und Lernorte zur SED-Diktatur wurde im Berichtszeitraum weiterhin im Dialog mit den Einrichtungen und Initiativen umgesetzt. Im Herbst 2017 konnten in den durch das Land finanzierten Grenzmuseen in Teistungen, Mödlareuth, Schifflersgrund und Point Alpha museumspädagogische Stellen für die Bildungsarbeit besetzt werden. Damit wird dem besonderen Anliegen der Landesregierung Rechnung getragen, die gedenkstättenpädagogische Arbeit aller Grenzmuseen insbesondere für Schülerinnen und Schüler und Jugendliche sicherzustellen. Der
Landeshaushalt 2018/2019 sieht auch hier die Verstetigung dieser Stellen für die Museumspädagoginnen und Museumspädagogen in den Gedenkstätten vor.
Wir setzen weiterhin auf das Thüringer Modell der dezentralen Aufarbeitung des SED-Unrechts, so wie es die Historikerkommission 2011 empfohlen hat. Im Berichtszeitraum wurden an den Standorten des Landesarchivs verschiedene Bestände neu erschlossen und Recherchemöglichkeiten mittels Online-Findbuch hergestellt. Das gilt insbesondere für die Bestände der Bezirksleitungen der SED an den Standorten Meiningen, Rudolstadt und Weimar. Ein bereits im vorangegangenen Berichtszeitraum vorgeschlagenes Zeitzeugenportal wurde als Bestandteil eines künftigen Forschungsverbunds „Diktaturerfahrung und Transformation: Biografische Verarbeitungen und gesellschaftliche Repräsentationen in Ostdeutschland seit den 1970er-Jahren“ in einen Förderantrag der Universitäten Jena und Erfurt sowie von der Stiftung Ettersberg und der Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora aufgenommen. Bei einer entsprechenden Bewilligung der Mittel kann das Zeitzeugenportal bereits ab 2018 realisiert werden.
Das Landesarchiv unterstützte im Berichtszeitraum im Themenkreis III mehrere Fortbildungen, Podiumsdiskussionen und wissenschaftliche Veranstaltungen durch Referentinnen und Referenten.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bildungsangebote, eine Plattform für Veranstaltungen und Kooperationen, aber auch Fördermöglichkeiten vorzuhalten, ist Aufgabe unserer Landeszentrale für politische Bildung als zentrale überparteiliche politische Bildungseinrichtung des Freistaats. Ihre Aktivitäten in den Themenkreisen I und III – das heißt die außerschulische Bildungsarbeit zur SED-Diktatur bzw. DDR-Geschichte – stellen einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit dar und sind selbstverständlich nicht an den Berichtszeitraum gebunden. Zielstellung ist es, in der Auseinandersetzung mit der DDR-Geschichte eine Urteils- und Orientierungskompetenz zu schaffen, die ein faktenbasiertes, reflektiertes Geschichtsbewusstsein eröffnet, das der Demokratie und Menschenrechtsbildung dient. Und wie wichtig eine Erschließung – vor allem ein ungehinderter, inhaltlicher, allgemein verständlicher Zugang zu historischen Quellen – nicht nur für die Demokratie und Menschenrechtsbildung, sondern vor allem für die Selbstvergewisserung vieler Opfer und Betroffener ist, wird uns in den Diskussionen um die Bundeszentrale für Stasi-Unterlagen und ihre Außenstellen immer wieder deutlich vor Augen geführt. Wir haben hier im Parlament eine umfangreiche Diskussion zu den Außenstellen der BStU geführt, ich werde diese Debatte hier nicht noch mal wiederholen. Die Position, die die Landesregierung in diesen Diskussionen vertreten hat, ist auch weiterhin uneingeschränktes Ziel der