Vielen Dank. Ich gehe davon aus, dass ich hiermit auf Verlangen aller Fraktionen die Aussprache eröffne, auch zu Nummer 2 des Antrags und zum Alternativantrag. Als Erster hat sich Abgeordneter Kießling für die AfD-Fraktion zu Wort gemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Bildschirm, wie der Antrag richtig feststellt, hat sich der Landtag bereits früher mit der Einführung einer bedarfsgerechten Befeuerung von Windkraftanlagen befasst, wie auch der Umweltausschuss, der das Thema ausführlich behandelte. Die Repowering-Maßnahmen und die verstärkte Errichtung der Windkraftanlagen der dritten Generation führen zu einer verstärkten Lichtemission durch deren Befeuerungsanlagen, was den Unmut in der Bevölkerung wachsen lässt.
Die rot-rot-grüne Landesregierung trommelt seit Jahren fast schon mit religiöser Inbrunst auf Bundesebene für Windenergieanlagen und für die damit verbundenen Belange, ohne jedoch deren Kehrseite beleuchten zu wollen. Unabhängig davon wird von vielen Bürgern unseres Landes die bereits erwähnte, nächtliche Dauerbefeuerung von Windkraftanlagen, also deren Kennzeichnung mit Lichtsignalen, um Kollisionen mit Luftfahrzeugen zu verhindern, zu Recht als störend empfunden. Dennoch will die rot-rot-grüne Landesregierung 1 Prozent – das sind knapp 162 Quadratkilometer der Fläche Thüringens – mit dem blinkenden Windspargel bepflanzen. Doch der Gegenwind der Bürger erhöht sich ständig. Dem könnte man jedoch ganz einfach begegnen, wenn man erst gar keine dieser ideologisch motivierten und überteuerten Vogelschredder bauen würde und vernünftigerweise auf bewährte Energieträger in der richtigen Kombination setzen würde.
Da Windenergieanlagen jedoch mittlerweile leider in allen Bundesländern vertreten sind und auch zukünftig wohl weitere Anlagen in ganz Deutschland die Landschaft zerstören werden, ist eine bundesweit einheitliche Regelung aber grundsätzlich positiv zu sehen. Auf der 88. Umweltministerkonferenz vom 3. bis 5. Mai 2017 in Bad Saarow wurde bereits der TOP 20 „Bedarfsgerechte Hinderniskennzeichnungen von Windkraftanlagen“ behandelt. Im Rahmen der 87. Umweltministerkonferenz am 2. Dezember 2016 haben die Umweltministerinnen und -minister und -senatoren der Länder den Bund gebeten, zu prüfen, ob etwa durch eine Fortschrei
bung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen eine Verpflichtung zur bedarfsgerechten Hinderniskennzeichnung respektive bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung für neue Windkraftanlagen eingeführt werden sollte. Gleiches gilt für eine Ausweitung der bedarfsgerechten Befeuerung auch auf die Tagesbefeuerung. Das war im TOP 19 der 87. Umweltministerkonferenz.
Für die Prüfung einer verpflichtenden Einführung der bedarfsgerechten Hinderniskennzeichnung für neue Windkraftanlagen ist innerhalb der Bundesregierung das BMVI federführend zuständig, BMUB und BMWi sind ebenfalls beteiligt. Durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen wurde die Möglichkeit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung bereits eingeführt, jedoch bisher ohne Pflicht. Nun möchte Rot-Rot-Grün gern, dass diese Möglichkeit zur Pflicht wird – wie schön. Wer dies jedoch bezahlen soll, dazu schweigt sich der Antrag, der uns vorliegt, aus. Aus den letzten Debatten ist aber noch bekannt, das Rot-Rot-Grün diese Kosten eben nicht den Windkraftbetreibern auferlegen möchte. Die CDU möchte den Windkraftanlagenbetreibern sogar die Umstellung der Befeuerung mit Steuergeldern schmackhaft machen.
Wir als AfD-Fraktion lehnen hingegen eine Umlegung der Mehrkosten durch die Befeuerung auf die Stromkunden kategorisch ab. Wir wünschen eine bedarfsgerechte Befeuerung, welche die Betreiber und Errichter zum Standard haben, und zwar ohne Subventionen. Der dreijährigen Evaluierungsphase auf Bundesebene stehen wir als AfD-Fraktion aber positiv gegenüber. Dies ermöglicht eine eingehende Klärung technischer, umweltfreundlicher und praktischer Fragen. Insgesamt betrachtet ist der Vorstoß zur Signalkennzeichnung für Windkraftanlagen vor allem aber ein Mittel der Imagepflege, für Rot-Rot-Grün ein weiterer Versuch, die Windräder mit weniger Gegenwehr unters Volk zu bringen.
Herr Harzer hatte ausgeführt, man will den Bürgern das noch mehr schmackhaft machen, um es mit seinen Worten zu sagen. Inzwischen hat sich nämlich bei den Bürgern in Thüringen herumgesprochen, dass Windkraftanlagen Menschen und Natur nicht nur unmittelbar massiv belasten, sondern auch Stromleitungen in den Suedlink überhaupt erst erforderlich gemacht haben. Die Grünen wollen Strom am liebsten nur aus Sonne und Wind, um dann Windflauten und Dunkelzeiten zu überbrücken. Es müssten dann noch mehr Strommasten gebaut werden bis in Gebiete Europas, wo dauerhaft der Wind weht und die Sonne scheint. Was das kostet und was das Ganze mit unserer Natur macht und was die Bürger dazu sagen, ist den angeblichen Klimaschützern leider egal.
Diese Politik ist unsozial, unethisch und zeugt von Doppelmoral. Die Kosten des Netzausbaus werden nicht gerecht verteilt, denn insbesondere eine Beteiligung von EEG-Anlagebetreibern fehlt uns. Es kann nicht sein, dass diese Kosten von kleinen Stromverbrauchern zu zahlen sind. Das ist eine weitere Enteignung der Bürger und eine Umverteilung des Vermögens von unten nach oben. Aber solange grüne Landtagsabgeordnete am Ausbau der Windenergie verdienen, wird sich kaum etwas ändern und die Vernunft durchsetzen lassen.
Der uns hier vorgelegte Antrag ändert an alledem nichts. Somit ist der Antrag aus unserer Sicht mal wieder schlecht gemacht und nichts anderes als das Aufwärmen alter CDU-Anträge, wo Frau Tasch recht hat. Wie gesagt, alles nur geklaut. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Windenergie bürgerfreundlicher gestalten, das ist das Thema des heutigen Abends, des hoffentlich nicht ganz so langen Abends.
Wir als rot-rot-grüne Koalition haben zwei Sachen getan. Zum einen haben wir mit einem Windenergieerlass eine Empfehlung gegeben, beschlossen, dass sich die Abstände von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden vergrößern. Die bis zum Regierungswechsel errichteten 750 Windenergieanlagen haben noch auf einer alten Empfehlung mit geringeren Abständen beruht, teilweise nur 500, 600 Meter, sozusagen das, was bis zum Regierungswechsel gebaut wurde, geringere Abstände. Jetzt haben wir den Regionalen Planungsgemeinschaften die Möglichkeiten gegeben, Mindestabstände von 1.000 bis 1.200 Meter einzuführen. Das heißt, dass die Windräder etwas weiter wegkommen von möglichen Wohngebäuden. Wir denken, dass das auch ein Punkt ist, um Windenergie bürgerfreundlicher zu gestalten.
Heute widmen wir uns einem zweiten Punkt, und zwar Windenergieanlagen, die eine sogenannte Befeuerung haben, also in der Nacht blinken, so die Möglichkeit zu geben, dass dies nur noch im Bedarfsfall geschieht. Wir haben vorhin richtigerweise alle möglichen Paragrafen von Herrn Staatssekretär gehört und wir haben uns als die Fraktion der Grünen aufgemacht und geschaut, wo so etwas schon umgesetzt ist und wie es eigentlich funktio
niert. Die Idee ist ganz einfach: Es wird mit einem Radarsystem, einem sogenannten Aktivradar, auf den Windrädern oder in den Windparks gemessen, ob sich ein Flugobjekt, ein Flugzeug nähert, und erst wenn das der Fall ist, werden die Befeuerungsanlagen, die Lichter eingeschaltet. Das können Sie sich ungefähr so vorstellen, in Bordelum in Schleswig-Holstein wurden 28 Windräder gebaut und 5 solche sogenannten Radarsensoren haben dafür gesorgt, dass dieses System auf 10 Kilometer Radius überwacht wird.
Ja, Frau Tasch, das ist ja auch eine Wissensvermehrung, wenn man im Plenum mal über die Fakten spricht. Ich komme gleich zu dem entscheidenden Punkt.
Ich komme jetzt zu dem entscheidenden Punkt, und zwar zu den Kosten. Wir haben ja schon Schätzungen gehört, was vielleicht für neue Anlagen möglich ist, aber an dem konkreten Beispiel kann man es auch nachvollziehen. Die Kosten haben sich für diese Anlage auf 800.000 Euro bezogen, das sind bei 28 Windrädern Kosten von 30.000 Euro pro Windrad. Wenn man dies umrechnet, wird damit auch in den Kalkulationen gerechnet, dass das etwa die Kosten von 0,014 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Da kann vielleicht jetzt der Bürger nicht ganz plausibel sehen, was das im Verhältnis bedeutet. Das entspricht ungefähr einem Mehrkostenzuwachs, das muss man natürlich zugeben, wenn ein Windpark so eine Ausrüstung hat, von circa 0,5 Prozent der Kosten.
Wir denken, das ist eine Kategorie, wo es durchaus zumutbar ist, sich mit Unterstützung der Bundesländer oder des Bundes an den Kosten zu beteiligen, dies auch praktisch umzusetzen, und eine sehr gute Möglichkeit, das Blinken zu reduzieren.
Der zweite Fakt, den ich gern nennen möchte, der auch im Ausschuss noch nicht genannt wurde, Frau Tasch, ist, dass sich zum Beispiel die Zeiten, wo es überhaupt zur Aktion kam, um 87 Prozent verringert haben, also nur noch in einem ganz geringen Zeitraum gehen die Lichter an, ansonsten bleiben sie aus.
Und auch die Bürgerinnen und Bürger, die daneben wohnen, Frau Tasch, wie Sie, werden davon profitieren, wenn so ein Windrad nicht mehr blinkt, denn dann sind Sie nicht mehr in dem Maße davon betroffen, sondern nur zu einem ganz geringen Teil, und auch nur, wenn ein Flugzeug vorbeifliegt, und
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben zwei Ziele; zum einen, dass es eine bundeseinheitliche Regelung gibt, dass alle Neubauten bundesweit diese Technik verpflichtend umsetzen. Das würde dann auch nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommen, wie es die CDU in ihrem Alternativantrag vorgeschlagen hat. Und als Zweites – das sage ich hier auch ganz deutlich – werden wir uns als Grüne dafür einsetzen, dass in zukünftigen Haushaltsverhandlungen Fördermittel in ersten Pilotprojekten bereitgestellt werden, dass wir ganz praktisch in Thüringen erreichen und vor allen Dingen auch untersuchen, wie ein Windpark oder zwei oder drei umgerüstet werden können. Das ist in den nächsten ein, zwei, drei Jahren, glaube ich, gut machbar, und dann haben wir eine Möglichkeit, auch zu sehen, wie die Technik funktioniert, welche Kosten tatsächlich in Thüringen unter den Thüringer Bedingungen entstehen. Dann ist unser langfristiges Ziel, dass, wenn sich die Technik auch noch weiterentwickelt – das ist ja dann immer so, dass dann auch die Kosten noch mal sinken, wenn das in großen Mengen hergestellt werden kann –, in Thüringen die gesamte Windenergie umgerüstet ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die Befeuerung nicht mehr sehen und die Lichter von den Windrädern in ganz Thüringen nicht mehr blinken. Wenn wir das schaffen, ist das, glaube ich, ein großer Schritt, wodurch wir auch die Akzeptanz der Windenergie noch verstärken können.
Ich freue mich auf einen ersten Schritt, den wir heute ganz konkret gehen können, indem unserem Antrag zugestimmt wird. Ich bitte Sie um Zustimmung, denn das ist ein guter Schritt für bürgerfreundliche Windenergie. Vielen Dank.
Herr Harzer, ich habe schon ein paar Atemübungen gemacht, damit ich mich hier nicht aufrege. Ich habe mit Dr. Hartung gesprochen, er kommt aus Ger
Er rettet mich, aber so weit will ich es gar nicht kommen lassen, denn es hat gar keinen Wert, dass man sich hier so aufregt. Denn, Herr Harzer, bei aller Liebe zum Geschäft, zu sagen „Guten Tag, die CDU ist aufgewacht“ – entweder habe ich schon Gedächtnisschwund, bin verrückt oder Sie haben Gedächtnisschwund. Einer von uns beiden hat es jedenfalls auf alle Fälle, sonst hätten Sie das nicht sagen können. Vielleicht bin ich es. Ich gucke mal meine Kollegen aus dem Umweltarbeitskreis der CDU-Fraktion an, ob die mir zunicken, ob ich Gedächtnisschwund habe oder Herr Harzer.
Lieber Herr Kobelt – nicht dass ich Ihren Namen verkehrt ausspreche, denn im Eichsfeld gibt es auch den Familiennamen „Kobold“, deswegen ist das manchmal schwierig –, bei den Grünen sage ich ja schon länger, ihr seid alles Städter und das merkt man jetzt auch wieder. Sie wohnen in der Stadt und sehen keine Windräder und sind wirklich in der Frage weltfremd. Sie haben heute einen Antrag vorgelegt. Wir haben die Begründung von Herrn Harzer gehört, aber unsere Auffassung ist: Wenn die CDU-Fraktion nicht so beharrlich in den letzten Jahren an dem Thema dran gewesen wäre, dann hätten Sie Ihren Antrag nicht vorgelegt.
Die Menschen vor Ort reagieren auch immer gereizter auf das Thema „Windparks“, das merkt man ja jetzt bei der Fortschreibung der Regionalen Raumordnungspläne, dass das Thema aufgeheizt ist. Und vielleicht haben Sie Angst, Ihre Wähler zu verprellen, und haben jetzt diesen Ihren Antrag, der angeblich so gut ist, hier eingebracht, um die Leute zu beruhigen, denn Ihr Antrag ist halbherzig. Er ist halbherzig! Sie haben gefordert, die Landesregierung möchte berichten. Das hat Herr Staatssekretär Sühl auch gemacht. Aber, Herr Harzer, Sie waren ja als Einziger auch bei den Windkraftforen, die unsere Fraktion veranstaltet hat, und haben auch den Unmut und die Meinung der Leute zum Thema „Befeuerung“ gehört.
Da möchte ich hier auch noch einmal etwas sagen. Herr Sühl, Sie haben gerade gesagt, es liegen keine Beschwerden vor. Da denke ich auch wieder:
Christina, hast du jetzt schon Gedächtnislücken? Sie haben im Rahmen des Windenergieerlasses vier Dialogforen veranstaltet – vier Foren; auf einem war ich selber, in Leinefelde. Da war das Foyer der Obereichsfeldhalle gut besucht und die Menschen haben gesagt, dass die Befeuerung störend ist und die Wohnqualität mindert, mal ganz zu schweigen vom Infraschall – darauf will ich gar nicht eingehen. Da haben Sie vorn eine große Tafel hingestellt, da konnte man sich melden, dann wurde es aufgeschrieben. Ich frage mich jetzt nach diesem Vortrag: Habt ihr die ganzen Sachen dann in den Papierkorb geschmissen? Ihr behauptet hier, es hätte sich keiner beteiligt und es liegen keine Beschwerden vor. Das stimmt doch so nicht!