Protokoll der Sitzung vom 25.05.2018

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Erleben von Gewaltstraftaten, insbesondere Sexualstraftaten, stellt im Leben der Betroffenen einen gravierenden Eingriff und ein traumatisierendes Ereignis dar. Eine wichtige Einrichtung für Menschen, denen sexualisierte Gewalt widerfahren ist, sind Kliniken oder sogenannte Gewaltschutzambulanzen, in denen eine anonyme Spurensicherung möglich ist. Die Inanspruchnahme eines solchen Hilfsangebots ist in Thüringen im Gegensatz zu anderen Bundesländern noch nicht möglich und es ist dringend notwendig und an der Zeit, für den Freistaat ein passendes Modell zu entwickeln. Die anonyme bzw. anzeigenunabhängige Spurensicherung ermöglicht Betroffenen eine rechtssichere ärztliche Dokumentation ihrer Verletzungen ohne die Notwendigkeit einer sofortigen Anzeigenerstattung. Derzeit führt jede Spurensicherung nach Sexualstraftaten automatisch zu einer von den Opfern zu stellenden Anzeige. Die Betroffenen haben mit der anonymen Spurensicherung die Möglichkeit, sich in Ruhe zu überlegen, ob sie eine Anzeige erstatten oder nicht. Die Spuren werden je nach Klinik bis zu 20 Jahre für einen möglichen Gerichtsprozess aufbewahrt. Das ist sowohl erhöhter Opferschutz als auch eine medizinische Versorgung für Menschen, die sich in einer extrem emotionalen Ausnahmesituation befinden und genau diesen niedrigschwelligen Zugang zur Beweissicherung benötigen.

Nach einem sexuellen Übergriff wissen Opfer oft nicht, wie sie sich verhalten sollen. Mit der Möglichkeit der anonymen vertraulichen Spurensicherung werden den Opfern von Sexualstraftaten die Chancen eröffnet, auch ohne sofortige Strafanzeige Tatspuren wie die Täter-DNA gerichtsverwertbar zu sichern sowie Verletzungen dokumentieren zu lassen. Relevante Spuren werden erst dann der Polizei übergeben, wenn die Anzeige zu einem selbst gewählten Zeitpunkt gestellt wird.

Im Mai 2011 hat die Bundesrepublik die IstanbulKonvention unterzeichnet. In Artikel 36 werden die Vertragsstaaten verpflichtet, die Vornahme nicht einverständlicher sexueller Handlungen unter Strafe zu stellen, abgesehen von der Frage, ob die derzeitige Gesetzeslage im deutschen Strafrecht den Anforderungen der unterzeichneten Konvention voll

entspricht. Die Grünen-Bundestagsfraktion forderte bereits im Sommer 2014 in einem Antrag, zu prüfen, ob die Umsetzung der Istanbul-Konvention Reformen im deutschen Strafrecht erfordere. Viel zu viele Fälle sexueller Übergriffe kommen ohnehin nicht zur Anklage und werden durch die Staatsanwaltschaften eingestellt oder werden, was die Opfer noch einmal traumatisiert, von Gerichten nicht unter den Tatbestand der sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung gefasst. Betroffene von sexualisierter Gewalt werden so mit einer erneuten Traumatisierung konfrontiert. Die Beweislast liegt im herkömmlichen Ablauf bei den Opfern. Bei Strafanzeigen, die erst später gestellt werden, ergeben sich mangels objektiver Beweismittel regelmäßig Probleme in der Beweisführung. Expertinnen, Feministinnen und Verbände kritisieren diese Strafbarkeitslücken seit Langem. Sexualstraftaten sind schwerwiegende Straftatbestände gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bedeuten einen massiven Angriff auf die seelische und körperliche Integrität der betroffenen Opfer.

Wir Grünen sind für echte Chancengleichheit. Selbstbestimmung und Teilnahme an der Gesellschaft unabhängig von dem Geschlecht, sexueller Identität, kultureller und sozialer Herkunft, Befähigung und Alter sind uns von Anfang an ganz wichtig, und auch die spezifischen Gefährdungslagen von Menschen mit Behinderungen und besonderen Betreuungsbedarfen aufgrund ihres Alters, ihrer körperlichen, seelischen und geistigen Verfassung sind mitzudenken.

Die Voraussetzungen zur Entwicklung eines Thüringer Modells sind vielfältig. Es braucht die Zusammenarbeit der zuständigen Ministerien und die Einbeziehung der Fachleute als Multiplikatorinnen, Einbeziehung der vorhandenen Strukturen wie Frauenhäuser und Interventionsstellen. Das Hilfsangebot funktioniert nur, wenn die Informationen auch bei den Betroffenen ankommen. Deshalb bitten wir in dem gemeinsamen Antrag von Linke, SPD und Grünen die Landesregierung, dieses Angebot in Anlehnung an Erfahrungen anderer Bundesländer zu entwickeln, auch die spezifischen Besonderheiten bei der Inanspruchnahme des Angebots zu berücksichtigen, die für Menschen mit Behinderungen und für Personen gilt, deren Geschlechteridentität nicht dem binären Modell von männlich und weiblich entspricht, die Höhe der notwendigen finanziellen Mittel für ein solches Thüringer Modell zu eruieren und in den zuständigen Ausschüssen regelmäßig über den Sachstand und die Ergebnisse des Prozesses zu berichten. Wir werden uns während dieser Modellentwicklung intensiv dafür einsetzen, dass Thüringen bald zu den Bundesländern gehört, in denen dieses Modell funktioniert. Ich bitte Sie sehr, diesen Antrag zu unterstützen.

Herr Rudy, zu Ihnen – ich danke Ihnen, Frau Stange, dass Sie das schon kommentiert haben – sage

ich an dieser Stelle nur: Klappen Sie das Buch zu und gehen Sie nach Hause, Sie sind wirklich eine Schande für dieses Haus.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt eine Wortmeldung vom Abgeordneten Möller von der AfD-Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sie könnten Herrn Rudy begleiten, damit er das Zuhause auch findet!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin, werte Gäste am Livestream, wenn ich so höre, dass Frau Stange und Frau Pfefferlein meinen Kollegen Rudy zur Schande für das Parlament erklären,

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Das ist er auch!)

dann habe ich manchmal den Eindruck, wir sollten vielleicht zuallererst eine Interventionsstelle für traumatisierte AfD-Abgeordnete einführen, die unter solchen Bemerkungen zu leiden haben,

(Beifall AfD)

denn ich meine, das, was er gesagt hat,

(Unruhe CDU)

hat durchaus seine Berechtigung. Der Hinweis auf die besondere Bedeutung, die die Beweiserhebung gerade bei sexuellem Missbrauch oder bei Vergewaltigung hat, auch für Beschuldigte, ist durchaus angebracht angesichts der Missbrauchsfälle, die auch in jüngster Zeit bekannt geworden sind und die für einen Mann in der Regel mit die schlimmsten Anwürfe darstellen, denen man überhaupt ausgesetzt werden kann.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich heule gleich, Herr Möl- ler!)

Ja, da können Sie sich nicht reinversetzen, das ist mir völlig klar, Frau Rothe-Beinlich. Deswegen sage ich es Ihnen ja jetzt hier.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind so widerlich!)

Es ist ganz klar, natürlich muss es eine starke Repression gegenüber Menschen geben, die gegenüber Frauen Gewalt ausüben und die das vielleicht sogar in sexualisierter Form tun. Da gibt es überhaupt keinen Dissens zwischen uns. Vielleicht sind

wir da sogar ein bisschen härter drauf als Sie, ich vermute es fast.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Wie meinen Sie das?)

Aber ich sage Ihnen auch eines: Der Prozess der Erhebung solcher Beweise muss durch Institutionen erfolgen, die allgemeines Vertrauen in der Bevölkerung haben, in der Gesellschaft haben. Das sind Richter, das sind Staatsanwälte, das sind Polizisten, das sind Ärzte. Die sind dafür ausgebildet.

(Beifall AfD)

Wer kein allgemeines Vertrauen hat in der Bevölkerung, das sind irgendwelche Randgruppenvertreter, die politisch immer sehr laut sind, den Mund aufreißen und irgendwelche Sonderrechte einfordern und oft auch durch eine latente

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: AfD!)

Männerfeindlichkeit getrieben werden, und ich möchte nicht, dass diese Leute

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

in so einem Prozess ihre Finger drin haben. Die gehören einfach in diesen Prozess nicht eingebracht. Das hat rational, sachlich durch entsprechend ausgebildete Personen zu erfolgen, aber nicht durch irgendwelche Randgruppenvertreter.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wo wir gerade dabei sind: Frau Stange hat gerade meinem Kollegen vorgeworfen, dass er irgendwie mit falschen Zahlen operiert hätte. Ich will die Zahlen mal ins rechte Licht rücken. Sie operieren hier mit Zahlen aus dem Jahr 2015 und Sie wissen ganz genau, warum Sie es mit Zahlen aus 2015 tun: weil sich die Zahlen dramatisch verschlechtert haben, genau deswegen.

(Beifall AfD)

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie sich zum Beispiel mal in der letzten Polizeilichen Kriminalstatistik die Zahlen für Vergewaltigung und sexuelle Nötigung hier in Thüringen anschauen, dann sind von 269 Tatverdächtigen allein 64 Ausländer, das macht eine Anteilsquote von 24 Prozent aus. 24 Prozent bei einem Bevölkerungsanteil von 4 Prozent. Das ist eine sechsfach überhöhte Tatverdächtigenbelastung.

(Beifall AfD)

Da wissen Sie doch ganz genau, was Sie gemacht haben mit Ihrem multikulturellen Traum von Thüringen und alle rein, auch wenn sie vielleicht keinen Ausweis haben. Sie haben sich auch eine Menge Leute importiert, die hier eine Menge Ärger machen.

(Beifall AfD)

(Abg. Pfefferlein)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Aus- länder bedeutet nicht geflüchtete Menschen!)

Wenn Sie wirklich was für Frauen tun wollen, dann sorgen Sie dafür, dass wir wieder die Kontrolle über unsere Grenzen bekommen, und dann sorgen Sie dafür, dass Leute, die sich so an unserer Bevölkerung vergehen, ein Heimflugticket bekommen, und zwar einmalig, und nie wieder zurückkehren dürfen.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Wo schicken wir sie hin?)

Das wäre die Konsequenz.

(Beifall AfD)

Stattdessen – und das werden wir vielleicht sogar noch heute im Plenum erfahren – setzen Sie sich dafür ein, dass selbst Kriminelle hier ein Bleiberecht erhalten. Das ist nämlich eine Klientelgruppe, für die Sie sich einsetzen, und damit vergehen Sie sich an den Interessen der Frauen. Denn Frauen sind – wie alle anderen schwachen Mitglieder unserer Gesellschaft – natürlich besonders betroffen von solchen gewaltaffinen Menschen, die Sie in dieses Land mit importiert haben.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dagegen einzutreten – das hat mein Kollege Rudy gemacht – ist nicht verwerflich, daran ist auch nichts eine Schande im Parlament. Da gehören die Botschaften auch mal ganz klar ausgesprochen und – auch wenn Sie die nicht gern hören – hier im Parlament vertreten und das werden wir deswegen auch weiter tun.

(Beifall AfD)

Vielen Dank.