Das würde den Menschen aber auch ein Stück mehr das Gefühl bei direkter Demokratie, bei Transparenz, bei Mitbestimmung geben und eben nicht das Gefühl aufkeimen lassen, wie ich es eben schon erwähnt habe: „Die machen ja eh, was sie wollen.“ Denn mehr direkte Demokratie schafft Klarheit, schafft Wahrheit und steht uns gerade in diesen populistisch angehauchten Zeiten sehr zu Gesicht. Das ist meine Meinung und auch die meiner Fraktion. Der Vorschlag des Petenten soll auch ein Vorschlag sein, um der allgemeinen Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Und – ich kann es nur wiederholen – wir wollen das auch verändern.
Ich möchte mich auch dem Dank meiner Vorrednerin an das Petitionsreferat, an meine Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, an alle Ministerien anschließen.
Zu guter Letzt möchte ich noch mal als Vorsitzende der Strafvollzugskommission das Wort dazu ergreifen. Ja, es gab mehr Petitionen in den letzten/vergangenen Jahren im Strafvollzug. Wir wollen das mal ein bisschen runterrelativieren – das haben wir in der vergangenen Sitzung auch besprochen, das können mir die anderen Mitglieder des Ausschusses im Petitionsausschuss auch bestätigen –, es gab seit drei Jahren eine Änderung in der Aufnahme der Petitionen. Das kam damals durch einen Referenten aus dem Ministerium. Ein Petent wird jetzt nicht mehr als eine Petition geführt, sondern jedes seiner kleinen Anliegen wird als eine Nummer
geführt. Da kann man – wir haben mal ein bisschen recherchiert als Fraktion – das gut nachvollziehen: Ein Petent hat allein acht Petitionen im Bereich Strafvollzug. Und so zieht sich das durch. Das muss man ein bisschen runterbrechen. Die Arbeit in der Strafvollzugskommission haben wir auch deshalb gemeinsam ein wenig umstrukturiert, um genau die Probleme in den Justizvollzugsanstalten genauer zu analysieren, dass wir uns Zeit nehmen, um inhaltliche Arbeit zu leisten. Bisher war es so: Wir sind immer in die Anstalten gefahren, haben Gespräche geführt, Petitionen aufgenommen, und dann waren anderthalb Stunden nur immer an einem kleinen Sitzungstag Zeit, vor einem Plenartag, um diese ganzen Besuche auszuwerten. Um das aber zielgerichteter zu gestalten, haben wir zu Beginn dieses Jahres die Arbeit ein wenig umgestellt. Daher werden wir nur drei Besuche in diesem Jahr machen, aber uns dreimal längerfristig treffen können, um diese Besuche auch inhaltlich auszuwerten. Denn Fakt ist eins: Ja, das Personal ist überaltert. Fakt ist eins: Seit 2007 gab es das Personalabbaukonzept. Fakt ist eins: Wir werden, wenn alles gut geht, in diesem Jahr erstmals wieder 20 neue Mitarbeiter dort einstellen können. Das ist ein Beginn. Wir wollen Dinge angehen, wir müssen sie angehen. Aber so schlecht, wie es manchmal dargestellt wird, sind unsere Justizvollzugsanstalten durchaus nicht. Das kann man auch noch mal nachlesen. Es gibt immer einen Besuchsbericht der Länderkommission zur Verhütung von Folter. Die waren auch im vergangenen Jahr wieder in Thüringen unterwegs. Dieser Bericht ist einsehbar und zeigt, dass unsere Anstalten gut aufgestellt worden sind, dass wir auf einem richtig guten Weg sind, dass wir aber auch bei Personal und bei bestimmten Dingen sicherlich nachrüsten müssen, auch auf entsprechend das Alter. Aber das ist natürlich eine Diskussion, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Das Personalabbaukonzept war, glaube ich, 2007 und seitdem lag es an uns, dass wir es bis 2025 ausgeweitet haben und das ein bisschen entschärfen. So viel zum Strafvollzug. Auch da möchte ich mich noch mal bei allen bedanken, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalten. Die haben es echt nicht einfach dort. Den Job rund um die Uhr zu leisten auf einem sehr, sehr hohen Niveau, das erfordert schon ganz schön viel. Es liegt auch an uns – und das ist eine weitere Hausaufgabe –, wenn wir Nachwuchs dort brauchen – und den brauchen wir – oder haben wollen, dann müssen wir auch den Beruf würdigen, ehren und nicht so darstellen, als gäbe es in Thüringen das Chaos, denn das ist falsche Politik. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich bedanke mich noch mal bei allen, die im Ausschuss so fleißig an den Petitionen arbeiten, auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung.
Armut bekämpfen – Armutsprävention stärken; hier: Nummern 2 und 3 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/2931 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit - Drucksache 6/5703
Frau Abgeordnete Leukefeld hat das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte als Berichterstatterin Folgendes sagen: Der Antrag der Koalitionsfraktionen „Armut bekämpfen – Armutsprävention stärken“ in Drucksache 6/2931 wurde im Mai 2017 in den Landtag eingebracht. Hier erfolgte dann die Debatte zum Antrag und wir konnten am 04.05. eine Regierungserklärung der zuständigen Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner, hören und diskutieren. Der Antrag wurde an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen. Das war gleichzeitig auch der federführende Ausschuss. Mitberatend waren der Gleichstellungsausschuss und der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport.
Im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit fanden insgesamt sechs Ausschussberatungen statt, um sich gründlich mit dem Thema zu beschäftigen. Wir haben eine mündliche Anhörung beschlossen, einen umfangreichen Fragenkatalog schriftlich erstellt. Der wurde dann sowohl schriftlich als auch mündlich beantwortet. Zu der Anhörung waren 42 Anzuhörende eingeladen, die haben auch den Fragenkatalog bekommen. Es wurden 25 Stellungnahmen abgegeben. Die Anhörung selbst fand in der Sitzung am 26. Oktober des vergangenen Jahres statt. Dort haben neun Vertreterinnen und Vertreter teilgenommen.
des Landtags, eine gründliche und umfangreiche Synopse erarbeitet und im März 2018 in Vorlage 6/3716 zur Verfügung gestellt. Das ist ein sehr interessantes Material von 88 Seiten.
Deutlich wurde durch die vielen konkreten Stellungnahmen sozialer Vereine und Verbände, von Kirchen, von Landesgremien und Wissenschaftlern, dass dieses Thema auch in Thüringen eine große Bedeutung hat. Kurzgefasst liegt der Schlüssel für gelingende Armutsprävention – so viel wurde deutlich – in eigenem Einkommen durch Arbeit, in guter Bildung von Anfang an und einem niedrigschwelligen Angebot von Beratung und Begleitung von Familien.
Die abschließende Beratung des federführenden Ausschusses fand in der Sitzung am 19. April dieses Jahres statt. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen vor und lautet: Erledigung der Nummer 1 des Antrags – das waren die Berichterstattung und die Regierungserklärung – und Annahme der Nummern 2 und 3 des Antrags. Gleiches gilt für die mitberatenden Ausschüsse, die haben auch ihre Beschlussempfehlungen abgegeben, die vom Gleichstellungsausschuss, datiert vom 16.05., empfiehlt die Annahme der Nummern 2 und 3 und die Empfehlung vom Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, datiert vom 15.05., mit gleichem Inhalt. Herzlichen Dank.
Danke schön für die Berichterstattung. Damit eröffne ich die Beratung. Als Erster hat Abgeordneter Thamm für die CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Gäste, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Armut bekämpfen – Armutsprävention stärken“ – auch nach anderthalb Jahren Laufzeit des Antrags hat sich nichts am Inhalt und am Diskussionsbedarf über dieses Thema geändert. Dies hat auch die sehr intensive und zeitlich aufwendige Anhörung gezeigt, so wie sie Kollegin Leukefeld eben schon in ihrer Berichterstattung genannt hat.
Wir haben bereits vor einem Jahr gesagt und sagen es heute wieder als CDU-Fraktion: Wir dürfen die Entwicklung der Armut und der Armutsgefährdeten nicht aus dem Fokus verlieren und müssen alles daran setzen, dass jeder sein Leben und dessen Möglichkeiten bestmöglichst gestalten und nutzen kann – dies auch und nicht nur durch Bildung, Arbeit mit gerechter Bezahlung und durch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Aber die Zeit hat sich in den 18 Monaten weitergedreht und einiges ist ja doch passiert. Nicht zuletzt
mit der Bildung der neuen Bundesregierung wurde inzwischen vieles von dem auf den Weg gebracht, was Sie in Ihrem Antrag unter Punkt 3 ansprechen und fordern – so zum Beispiel die Angleichung des Rentensystems. Hier wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Kommission einzusetzen, die für eine langfristige Sicherung inhaltlich berät und einen Vorschlag für die Regierung erarbeitet. Die Mütterrente wird auf die Eltern erweitert, die drei und mehr Kinder vor 1992 erzogen haben. Die Grundrente soll für alle, die ein Leben lang gearbeitet haben, 10 Prozent über der Grundsicherung liegen, und das unter Anrechnung der Erziehungs- und Pflegezeiten.
Die Teilhabe am Arbeitsmarkt soll sowohl auf dem ersten Arbeitsmarkt als auch auf dem sozialen Arbeitsmarkt zum Beispiel durch Lohnkostenzuschuss erfolgen. Das schließt Arbeitgeber der freien Wirtschaft, gemeinnützige Einrichtungen und Kommunen ein. Die Finanzierung erfolgt über den Eingliederungstitel im Bund, der hierfür um 4 Milliarden Euro in einem Zeitraum bis 2021 aufgestockt wird. Dadurch soll der Passiv-Aktiv-Transfer in den Ländern ermöglicht werden. Der Bund stellt dazu die eingesparten passiven Leistungsmittel zusätzlich für die Finanzierung zur Verfügung.
Auf dem Gebiet der Arbeit wurde die Einführung eines neuen Instruments im SGB II, die Teilhabe am Arbeitsmarkt, für alle verabredet. Für die befristeten Teilzeitbeschäftigungen war die bisherige Einbahnstraße des Rechts auf Teilzeit ein großer Kritikpunkt. Inzwischen wurde vereinbart, dass es ab 2019 auch ein Recht auf Rückkehr in die Vollbeschäftigung geben soll.
Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende wurde im letzten Jahr bereits geändert und damit die Dauer der Bezugsansprüche verlängert. Damit steht den Bezugsberechtigten auch nach dem zwölften Geburtstag der Unterhaltsvorschuss zu. Der Unterhaltsmehrbedarf wird heute schon im Einzelfall geprüft und gezahlt. Es werden Alleinerziehende im Rahmen der sogenannten temporären Bedarfsgemeinschaften entlastet und die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung ermittelt und gegebenenfalls erstattet. Es ist Ihnen sicher auch bekannt, dass nach dem SGB II Alleinerziehende bis zu 50 Prozent mehr bekommen als Paare – also auch hier schon eine Entlastung der Betroffenen.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich aber auch den alleinerziehenden Eltern danken, die ohne eine Unterstützung das Leben meistern oder die einen Teilzeit- oder Vollzeitjob haben und trotzdem diese ganzen Aufgaben im Leben meistern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Punkten 2 a bis g habe ich im Mai 2017 zur Einbringung schon unsere Sichtweise auf die angespro
chenen Punkte dargelegt. Wir werden nach dem in der Zwischenzeit beschlossenen Haushalt des Freistaats Thüringen für 2018/2019 genau darauf schauen, Frau Ministerin, ob Sie Ihre Hausaufgaben zu diesem Thema erfüllen und umsetzen. Zu nennen wäre hier das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, das nach zwei Jahren der Ankündigung nun bis 2019 auf den Weg gebracht werden soll. Weiterhin sehr kritisch sehen wir den Umgang mit der Stiftung FamilienSinn. Das ist nicht unser Weg. Wir sind weiterhin der Meinung, dass die Stiftung ihre Berechtigung in der Familienpolitik hat. Bis heute ist für uns jedenfalls noch nicht geklärt, welche Aufgaben wo weiterhin erfüllt werden.
In der Arbeitsmarktpolitik loben Sie Ihre Programme für den zweiten Arbeitsmarkt. Auch hier sind wir weiterhin der Auffassung, dass die Integration der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt und deren Unterstützung dabei der richtigere Weg ist, um den Menschen ein selbstbestimmtes Leben durch Arbeit zu geben und damit Armut zu bekämpfen.
Ich möchte auf diese Entwicklung des Arbeitsmarkts hinweisen und hier insbesondere auf die Zahl der Langzeitarbeitslosen, die sich in den letzten vier Jahren um 30 Prozent verringert hat und die vom Bedarf auf dem Arbeitsmarkt auch profitieren. Das zeigt auch, dass diese Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Chance haben, und wir sind der Meinung, dass diese Chance durch entsprechende Förderung aus unserer Sicht noch mal gestärkt wird.
Neben dem Bekenntnis zur Tarifhoheit in Ihrer Rede, sehr geehrte Frau Ministerin, die wir nicht nur begrüßen, sondern ausdrücklich unterstützen, haben Sie aber – und das bis heute – nichts zu den Punkten 2 d und e des Antrags gesagt. Dort steht, dass das Land sich dafür einsetzen soll, dass es zur Vermeidung von Lohndumping für alle Förderund Vergabemaßnahmen vom Land kommt und dass dies auch bei der Vergabe von Dienstleistungen im Bereich der sozialen Wirtschaft gefordert wird. Hier hat es bisher keine Antworten gegeben, wie gesagt, und das ist schade – gerade für die, die durch Förderprogramme vom Land beschäftigt werden. Denn damit wäre eine gerechte Bezahlung für diese Beschäftigten gewährleistet, womit die Vorbildrolle des Landes gegeben wäre.
Aber auch die Zukunftsperspektive bei diesen Beschäftigungen ist in diesem Zusammenhang mit den Fördermaßnahmen aus den Programmen zu nennen. Für diese Personen ist das eine wichtige Frage. Da hat es in der Auswertung des Landesprogramms nach zwei Jahren große Bedenken innerhalb des Personenkreises gegeben, weil sie immer im Hinterkopf hatten, dass nach drei Jahren
Schluss ist. Es bleibt die Frage, wie es danach weitergeht. Also sind Ihre Programme nicht nachhaltig für den Einzelnen, auch wenn die Programme an sich weitergeführt werden. Hier wäre eine Förderung und Beschäftigung – und ich sagte das schon – auf dem ersten Arbeitsmarkt immer der bessere Weg, um Armut zu vermeiden oder abzubauen.
Die Schule und die Bildung zählen zu den wichtigsten Voraussetzungen, um Armut und Armutsgefährdung zu verhindern, da sind wir uns einig.
Aber zur Aufstellung des Bildungssystems sind wir unterschiedlicher Auffassung. Ja, wir sind für eine Ganztagsbetreuung in den Grundschulklassen 1 bis 4 mit Rechtsanspruch, was im Koalitionsvertrag auch so vereinbart wurde. Aber wir wollen dieses Angebot in die freiwillige Entscheidung der Familien stellen und nicht – wie Ihr Ansatz ist – bindend für alle und auch für die Klassen 5 und 6. Wir halten auch weiterhin am föderal gegliederten und breit aufgestellten Schulsystem fest
und können die Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen, wie Sie es in dem Antrag fordern, nicht teilen. Die Gemeinschaftsschule ist für uns eine Ergänzung der pluralen Schullandschaft, in der der Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen den Schularten gelten muss. Auch die Teilhabe muss weiter ein wichtiger Punkt in der Bekämpfung der Armut sein, denn soziale Ausgrenzung durch Armut, durch fehlende Mittel und Möglichkeiten trifft vor allem Kinder und Jugendliche. Dies ist nicht hinnehmbar. Daher sollte hier ein wichtiger Punkt für die zukünftige Arbeit liegen. Auch hier trifft der Koalitionsvertrag auch für uns eine klare Zukunftsaussage. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen verbessert werden. Dies soll einerseits durch Aufstockung des Schulstarterpakets erfolgen, aber auch die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für die Schulbeförderung sollen entfallen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, lassen Sie mich zusammenfassen. Wir sagen: Ja, Bildung in Schule und Beruf ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Vermeidung von Armut.
Wir sagen aber Nein zu Ihrem eingeschlagenen Weg in der Schulpolitik. Wir sagen Ja zur gerechten Bezahlung, und das auch gerade durch das Land als Auftraggeber und Förderer, denn eine gute Bezahlung ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben.
Wir sagen aber Nein zu einer Einmischung in die Tarifhoheit als eines der wichtigsten Merkmale der sozialen Marktwirtschaft,
Ja zu einer Arbeitsmarktförderung für die Zukunft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt und für die, die durch Programme auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben. Nein sagen wir aber zu einer einseitigen, auf den zweiten Arbeitsmarkt ausgerichteten Förderung.
Wir sagen Ja zur Stärkung unserer Familien in jeglicher Form als Fundament unserer Gesellschaft, auch mit der Verantwortung, die aus Familien entsteht. Nein sagen wir zur Bevormundung der Eltern bei der Kinderbetreuung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen, sondern uns wie im Ausschuss enthalten. Das tun wir nicht, weil wir die Armut nicht als gesellschaftlich wichtiges Thema ansehen, sondern weil die meisten Punkte aus Ihrem Antrag inzwischen bereits erledigt sind oder auf den Weg gebracht wurden und ihre Umsetzung läuft.