Meine Damen und Herren, im Teil C des Jahresberichts sind Prüfungsergebnisse zusammengefasst, zu denen die Landesregierung eine abweichende Bewertung vornimmt; in der Berichterstattung hatten wir schon verschiedene Punkte gehört. Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage 6/3995 eine Beschlussempfehlung in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht. Unseren Hinweisen wurde nicht gefolgt, deshalb möchte ich zur Vervollständigung des Gesamtbildes noch mal auf einen Teil der Vorschläge eingehen. Diese finden Sie ja nicht in der Beschlussempfehlung des Ausschusses wieder.
Zunächst zum Thema „Berufsbildende Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft“, das beschäftigt insbesondere unsere Bildungspolitiker im zuständigen Ausschuss. Nach Ansicht des Thüringer Rechnungshofs beachten Ministerium und Schulträger bei der Schulnetzplanung für berufsbildende Schulen das Thüringer Schulgesetz und die Richtlinie zur Schulnetzplanung nicht hinreichend. Das Ministerium müsse seinen Gestaltungsspielraum hier aktiver nutzen, um schulträgerübergreifend den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Landes durch die Schulen sicherzustellen, so der Landesrechnungshof. Nach unserer Beschlussempfehlung sollte die Landesregierung dem Haushalts- und Finanzausschuss bis zum 31. Mai 2019 über den Umsetzungsstand der von ihr als künftig geplant bezeichneten Maßnahmen in der Berufsschulnetzplanung berichten. Gerade dieses Feld ist ein Thema, das wir vor Ort – gerade im ländlichen Raum – regelmäßig diskutieren. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt – lachen Sie jetzt nicht – hatten wir die Thematik mit den Pferdewirten. Hier sollte die Ausbildung gestrichen und nach Sachsen verlegt werden. Wir haben zum Glück – auch mit Druck des Landkreises – erreicht, dass diese Ausbildung wei
terhin stattfindet. Das Ergebnis ist, dass die doppelte Anzahl an Auszubildenden jetzt in diesem Beruf vorhanden ist. Es sind immer noch wenige, aber es ist auch ein wichtiger Standortfaktor gerade im ländlichen Raum und gerade in Thüringen.
So haben wir viele Beispiele, nicht nur im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, auch in den anderen Landkreisen und Kommunen, wo man sagen muss: Hier muss man mit Fingerspitzengefühl an mögliche Änderungsvorschläge herangehen. Uns ist wichtig, auch an dieser Stelle noch mal zu sagen, dass der ländliche Raum nicht vernachlässigt werden darf.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Schulsozialarbeit. Die Förderung der Schulsozialarbeit auf der Grundlage von zwei Richtlinien war nach Ansicht des Rechnungshofs aufwendig, intransparent und unwirtschaftlich. Das ist auch ein Thema, bei dem es wichtig ist, noch mal intensiver darüber zu diskutieren. Wir haben ja diese Aufgabe bei den Kommunen. Ich weiß das auch aus meinem Landkreis, jeder nutzt im Prinzip die zur Verfügung gestellten Mittel anders. Wir haben unter anderem auch den Fall, dass Förderung durch ESF-Projekte wegfällt und dadurch an bestimmten Schulen diese jahrelang aufgebaute Schulsozialarbeit wegfällt. Das ist auch ein Thema, dem wir uns als CDU noch mal intensiver widmen werden. Hier war vonseiten des Rechnungshofs wichtig, dass er noch mal gerade auf die Praxis, auf die verschiedenen Richtlinien eingegangen ist. Insgesamt wird uns dieses Thema auch in den nächsten Jahren noch intensiv beschäftigen.
Wir haben weiterhin zum Einzelplan 07 eine Anregung aufgenommen und beantragt, dass die Landesregierung den Haushalts- und Finanzausschuss jährlich über ihre Beratungsvorhaben zur Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung unterrichtet. Im Einzelplan 08 sollte die Landesregierung das Gesamtkonzept der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung überprüfen und dem Haushalts- und Finanzausschuss hierüber bis zum 31. Mai 2019 unterrichten. Auch das wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Ein weiterer Punkt betraf die Kommunalisierung in der Thüringer Sozialverwaltung. Die Landesregierung sollte in dem angekündigten Gesetzentwurf der Landesregierung, Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018, auch Regelungsvorschläge für die Funktional- und Verwaltungsreform im Bereich der Thüringer Sozialverwaltung vorlegen.
Dann ein wichtiger Bereich, der uns auch vor Ort beschäftigt: die soziale Wohnraumförderung. Hier hatten wir in der Beschlussempfehlung formuliert, dass die Landesregierung dem Haushalts- und Finanzausschuss über vorläufige Ergebnisse aus dem zweiten Wohnungsmarktbericht Thüringen und
insbesondere über die mögliche Ableitung aus diesem für die soziale Wohnraumförderung bis zum 30. August 2018 berichtet. So weit ein Auszug aus diesen Punkten unserer Beschlussempfehlung. Ich denke, das ist auch wichtig, dass das hier an dieser Stelle erwähnt wird. Mein Dank bzw. der Dank unserer CDU-Fraktion gilt dem Thüringer Rechnungshof für die Zuarbeiten und Stellungnahmen im Haushalts- und Finanzausschuss. Ein Dank gilt ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtags- und der Landesverwaltung für ihre Unterstützung.
Die CDU-Fraktion empfiehlt die Entlastung des Landesrechnungshofs und enthält sich zur Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2015. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie schon erwähnt, sind wir jetzt am Zielpunkt des jährlichen Entlastungsverfahrens von Landesregierung und Thüringer Rechnungshof – hier für das Jahr 2015. Sie wissen sicherlich auch, dass der Präsident des Rechnungshofs, Dr. Dette – heute ist der Vizepräsident Michael Gerstenberger anwesend –, neben diesen Entlastungsverfahren auch immer Wert darauf legt, dass seine Institution beratend oder prophylaktisch beratend tätig sein möchte. Insofern war es für mich sehr wohltuend, dass mit diesem Rechnungshofbericht, also mit den Positionen des Rechnungshofs und auch den Erwiderungen der Landesregierung und der Wertung wiederum durch den Rechnungshof sehr viele Beispiele im Bericht zu finden sind, wo Rechnungshof und Landesregierung miteinander um Lösungen gerungen haben. Sie sehen das zum einen im Bericht im Teil D, der insgesamt zwölf Textziffern enthält, in denen die Landesregierung den Empfehlungen des Rechnungshofs folgt. Sie finden es aber auch im gesamten Bericht in den anderen Teilen an verschiedenen Stellen.
Gestatten Sie mir dazu ein Beispiel aus dem Teil A, der uns bei der Beratung der künftigen Bund-Länder-Finanzbeziehungen alle in den letzten Jahren – auch hier im Haus – des Öfteren interessiert hat, nämlich die Frage, wie sich die Finanzbeziehungen an der Schwelle zum Jahr 2020 und darüber hinaus entwickeln werden. Mit anderen Worten: Wie viele Einnahmen werden der Freistaat Thüringen und seine Kommunen nach 2020 aus den bundesdeutschen Ausgleichssystemen erhalten? Jeder weiß und jeder versteht sicherlich auch, dass das natür
Da möchte ich zunächst mal feststellen, dass wir auch natürlich nach angeregten Debatten durch den Rechnungshof weit weg sind von Horrorszenarien aus den Jahren ab 2010, wo wir annehmen mussten, dass im Jahr 2020 Thüringer Landeshaushalte mit bis zu anderthalb/2 Milliarden weniger an Einnahmen auskommen müssen. Wir haben erfreulicherweise eine ganz andere Entwicklung, sowohl auf der wirtschaftlichen und konjunkturellen Entwicklung mit sehr hohen Steuereinnahmen, aber natürlich auch auf der politischen Ebene, indem mit der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nicht weniger Geld für Thüringen herausgekommen ist, sondern wir stabile Einnahmen haben werden. Darüber sind wir sehr froh, dass wir damit natürlich auch die Gestaltungsfähigkeit im Landeshaushalt für die nächsten Jahre sichern konnten und für die Zukunft auch sichern können.
Aber um auf das Beispiel zurückzukommen und die Vorschläge des Rechnungshofs: Hier zu diesem Teil der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat der Rechnungshof im Bericht angeregt, dass künftig die Landesregierung bei der Erstellung Mittelfristiger Finanzplanungen auf eine detaillierte Darstellung der künftigen Bund-Länder-Finanzbeziehungen abheben sollte. Die Landesregierung hat an dieser wie an vielen anderen Stellen auch erklärt, dass sie das selbstverständlich für künftige mittelfristige Planungen aufnimmt. Ich finde, das ist ein treffendes Beispiel, um zu dokumentieren, dass die Beratungen hier insgesamt in einer sehr sachlichen Form stattgefunden haben und dass die Regierung Vorschläge des Rechnungshofs natürlich gern aufnimmt.
Meine Damen und Herren, zum Teil B möchte ich ebenfalls beispielhaft bemerken, auch angesichts der Debatten – Herr Kowalleck hat das schon ein bisschen angedeutet –, die wir hier wiederholt hatten, zuletzt bei der Beratung des Doppelhaushalts 2018 und 2019: Natürlich geht es bei positiver wirtschaftlicher Entwicklung und der Bildung von Überschüssen auch darum, dass politisch konträr diskutiert wird, was mit diesen Überschüssen gemacht wird. Wenn man erst mal steigende Investitionen hat, wie wir sie haben, wenn man dennoch am Jahresende Überschüsse hat, dann diskutiert man, was man mit dem Geld macht, und dann wird natürlich auch debattiert, wie stark der Schuldenabbau sein sollte. Auch die Schulden aus dem alten sogenannten Sondervermögen, was aber Sonderschulden sind, sei hier genannt. Das wird natürlich im politischen Raum konträr diskutiert. Hier im Teil B finde ich das exemplarisch dargestellt.
Ich will Ihnen aber auch sagen, dass wir seit 2014 – seit der Regierungsübernahme – die Möglichkeit hatten, sowohl dieses Land zu gestalten durch hö
here Investitionen, und dass wir andererseits genauso alte Schulden kontinuierlich tilgen konnten, beginnend mit dem Jahr 2015, dass wir Rücklagen bilden konnten für künftige Jahre und damit insgesamt einen sehr gesunden Mix, einen gesunden Gleichklang einer soliden Haushalts- und Finanzpolitik beginnen konnten und mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2018/2019 auch fortsetzen konnten bis zum jetzigen Stand dieser Legislatur. Auch über diese Entwicklung, meine Damen und Herren, bin ich sehr froh.
Zum Teil C, meine Damen und Herren, und den Bemerkungen zu den Einzelplänen möchte ich ein Beispiel anführen. Sie wissen, das ist der Teil, in dem die Landesregierung konträre Auffassungen zu den Feststellungen des Rechnungshofs hat und wo insbesondere hier die Mitglieder im Haushaltsausschuss sich eine Meinung zu bilden haben und gegebenenfalls mit Beschlussanträgen der einen oder anderen Seite einerseits beizutreten, recht zu geben haben umgangssprachlich und Forderungen zu formulieren haben, wie künftig mit dem jeweiligen Gegenstand umzugehen sein sollte. Das hat die rot-rot-grüne Mehrheit an der einen oder anderen Stelle getan.
Ich möchte etwas zur Textziffer XI, zum Einzelplan 10, hier ausführen. In dem Beschlussantrag, der Ihnen vorliegt, heißt es: „Den Bemerkungen des Rechnungshofs wird beigetreten. Die Stellungnahme der Landesregierung wird zur Kenntnis genommen. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Haushalts- und Finanzausschuss bis zum 30. September 2018 über die Ergebnisse der eingeleiteten Veränderungen bei der Verwaltung des ÖPP-Projekts zu berichten.“ So weit der Antrag. Es geht also um die sogenannten Öffentlich-Privaten Partnerschaften, abgekürzt ÖPP oder in der englischen Version PPP. Diese ÖPP-Modelle stehen schon länger im Fokus der Finanzprüfer und hier im Bericht des Rechnungshofs geht es um das ÖPP-Projekt für 19,1 Kilometer Landesstraße im Saale-Holzland-Kreis. Dieses Projekt begann 2007 und soll 30 Jahre – also bis 2037 – laufen.
Der Rechnungshof hatte bereits 2010 festgestellt, dass die herkömmliche Realisierung der Baumaßnahmen günstiger gekommen wäre, und er sagte damals, dass bei korrekter Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Anfang an klar sein musste, dass dieses ÖPP unwirtschaftlich sei. Vor nunmehr sieben Jahren sprach die Abgeordnete Keller an diesem Pult zu genau diesem Thema und sie sagte damals – Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis würde ich gern die Abgeordnete Birgit Keller zitieren –: „PPP macht den Bau und den Betrieb nicht billiger, das hat es noch nie und das wird es auch nie“. Wie recht Sie doch damit hatte, meine Damen und Herren.
Nun hat der Rechnungshof im aktuellen Bericht erneut unnötige Kosten entdeckt, für die diese alternative Finanzierungsform ursächlich ist. Die heutige Landesregierung hat also mit den negativen Folgen von Entscheidungen einer Regierung von vor über zehn Jahren zu kämpfen, um die Kosten heute so weit wie möglich im Zaum zu halten.
Und, Herr Kowalleck, Sie hatten es ja erwähnt: An dieser Stelle möchte ich auch den geplanten Landeshaushalt 2020 erwähnen. Wir wollen als Koalition vor der nächsten Landtagswahl einen Haushalt für lediglich ein Jahr verabschieden. Dieser Haushalt wäre dann jederzeit wieder veränderbar – und das ist nach Ihrer Auffassung undemokratisch und unerträglich. Herr Mohring und Herr Kowalleck, angesichts dieses Arguments möchte ich Sie schon gern fragen: Wie undemokratisch und unerträglich waren Ihre Handlungen eigentlich, als Sie damals mit diesen ÖPP-Modellen den Landeshaushalt für 30 Jahre in Geiselhaft genommen haben, meine Damen und Herren?
Das Althaus‘sche Wahlversprechen von 2004 mit den Milliardenkosten zulasten ganzer Generationen vergessen Sie in diesem Zusammenhang auch allzu gern selbstkritisch mit zu erwähnen.
Danke noch mal an dieser Stelle an den Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs, Dr. Dette, der dieser Polemik der CDU widersprach und einen Haushalt noch vor der Wahl 2019, einen Haushalt für das Jahr 2020, für legitim erklärte. Wir sehen das auch so, wir halten viel vom hohen Gut der Planbarkeit für alle Akteure, die von Zuweisungen aus dem Landeshaushalt abhängig sind.
Meine Damen und Herren, damit will ich es an dieser Stelle bewenden lassen und mich auch sehr herzlich bei den Erarbeitern des Berichts beim Thüringer Rechnungshof bedanken, bei allen Akteuren in der Landesregierung und hier in der Verwaltung und im Ausschuss, die sich sehr produktiv mit dem Stoff auseinandergesetzt haben. Wir empfehlen, dass sowohl Landesregierung als auch Thüringer Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2015 entlastet werden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Rechnungshofbericht für das Jahr 2015 ist nicht sonderlich spektakulär. Es gab keine großen Enthüllungen, es wurde nicht über große Skandale berichtet, es gab keine Minister, die in der Landtagskantine ein Päckchen mit Bargeld entgegengenommen haben. Aber das waren ja auch die wilden Jahre nach der politischen Wende und das ist ein Vierteljahrhundert her.
Inzwischen zeigen die Prüfergebnisse des Rechnungshofs, dass in der Landtagsverwaltung Routine eingezogen ist. Die Landtagsverwaltung arbeitet bis auf wenige Ausnahmen gut und fehlerfrei. Deshalb möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien und in den nachgeordneten Einrichtungen ganz herzlich dafür bedanken.
Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung, die der Rechnungshof vornimmt, und die Jahresrechnung 2015, die unter die Lupe genommen worden ist, brachten keine nennenswerten Beanstandungen. Es ist insgesamt der Regierung ein sorgsamer Umgang mit den Geldern der Steuerzahler zu bescheinigen und so gibt es auch keinen Grund, dieser Landesregierung die Entlastung zu verweigern.
Meine Damen und Herren, wenn ich sage „nicht spektakulär“, dann meine ich nicht „nicht lesenswert“. Denn es steht einiges in dem Bericht des Rechnungshofs, was man sich hinter die Ohren schreiben sollte. Damit meine ich zum einen die Äußerungen zur Finanzpolitik, die wir uns zu Herzen nehmen sollten, aber auch zweitens die Feststellungen zu Fehlern und falschen Entscheidungen, aus denen man doch immer seine Lehren ziehen sollte. Aber darauf komme ich dann später zurück.
Meine Damen und Herren, der Rechnungshofbericht mit den Bemerkungen zu 2015 wurde uns im Juni 2017 vorgelegt, also nun vor elf Monaten. Wie üblich fertigt die Landesregierung dazu eine Stellungnahme an, die wir im Oktober 2017 erhalten haben. Dieses Verfahren, wie wir das jetzt schon mehrfach durchgeführt haben, hat sich wirklich bewährt, dass wir dann im Haushalts- und Finanzausschuss sowohl die Bemerkungen des Rechnungshofs als auch die Stellungnahme der Landesregierung nebeneinander liegen haben und jeden einzelnen Punkt miteinander vergleichen und beraten können.
Wir haben uns diesmal, weil wir nun gerade in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 waren, darauf geeinigt, dass wir den Rechnungshofbericht erst nach der Haushaltsverabschiedung und in Ru
he beraten werden. So kam es dann auch zu mehreren Sitzungen im Februar, März, April dieses Jahres. Der Ausfluss ist die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, die Ihnen heute zur Entscheidung vorliegt.
Meine Damen und Herren, die finanzwirtschaftlichen Empfehlungen geben uns wichtige Denkanstöße. Auch diesmal hebt der Rechnungshof wieder den finanzpolitischen Zeigefinger. Er drängt uns zu Recht auf weitere Konsolidierungsmaßnahmen und er nennt explizit weiteren Personalabbau und fordert eine Reform der Landesverwaltung. Ich habe in meinen Jahren im Landtag schon einiges hier miterlebt. Angesichts der guten Steuereinnahmen mahne ich nur, die Worte des Rechnungshofs ernst zu nehmen und nicht finanzpolitisch leichtsinnig zu agieren. Schon im alten Ägypten wussten die Pharaonen – und das ist in Stein gemeißelt –, dass man die guten Zeiten nutzen muss, um Vorsorge für die nächste Dürre zu betreiben. Wir haben das in Thüringen – diejenigen, die länger im Landtag sind – schon erlebt, wie eine plötzliche gute Einnahmesituation dann in irgendeinem Steuerminus geendet hat und guter Rat teuer war.
Meine Damen und Herren, der Rechnungshofbericht geht auch auf die neu geregelten Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein. Zu Recht stellt er fest, dass auch der neue Länderfinanzausgleich die Finanzkraft der einzelnen Länder nicht vollständig abbildet, weil die kommunale Finanzkraft nur zu 75 Prozent in die Betrachtung einfließt. Das ist eine Kröte, die die neuen Bundesländer bei den Verhandlungen zum Länderfinanzausgleich schlucken mussten. Hier unterstütze ich die Worte des Rechnungshofs mit Nachdruck, dass wir uns an allen möglichen Beratungen immer wieder dafür einsetzen sollen, das muss zu 100 Prozent einbezogen werden.
Der Rechnungshof hat auch die Sondervermögen aufgegriffen. Das sind Schattenhaushalte, sind ja alles Sonderschulden. Er kritisiert, dass sich der Schuldenstand dort in den letzten zehn Jahren erhöht hat. Umso wichtiger ist es, dass die Landesregierung mit dem Haushalt 2018/2019 sichergestellt hat, dass diese Sonderschulden nicht mehr weiter anwachsen. Das Sondervermögen „Ökologische Altlasten“ wurde aufgelöst; zu leistende Sachausgaben erfolgen nun unmittelbar aus dem Landeshaushalt, das ist richtig so. Auch für das Teilvermögen „Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung“ werden zukünftig die für die Sachausgaben benötigten Mittel aus dem Landeshaushalt zugeführt. Das sind immerhin über 50 Millionen Euro pro Jahr. Wichtig ist, dass wir keine weiteren Kredite aufnehmen und die Sondervermögen schrittweise in den Haushalt übernehmen, um wirklich Transparenz herzustellen.
Bei den steigenden Personalausgaben sieht der Rechnungshof Handlungsbedarf. Die Koalition hält im Grundsatz am Stellenabbauziel der Vorgängerregierung fest. Allerdings gibt es eine gegeneinander laufende Entwicklung. Um dem absehbaren perspektivischen Personalmangel zu begegnen, ist in den verschiedenen Fachbereichen bereits heute ein Einstellungskorridor eröffnet worden – so geschehen im Lehrerbereich, bei den Polizisten, im Bereich der Justiz oder auch bei der Steuerverwaltung. Das ist vorausschauende Personalpolitik.
Meine Damen und Herren, zur Schuldentilgung ist hier schon etwas gesagt worden. Anders als die CDU-Fraktion empfiehlt der Rechnungshof im Übrigen keine Schuldentilgung auf Teufel komm raus. Er plädiert dafür, dass einerseits Investitionen in die öffentliche Infrastruktur getätigt werden, weil nicht getätigte Investitionen uns später viel teurer kommen, und andererseits eine angemessene Vorsorge für spätere Jahre gemacht wird. Vorsorge heißt auch beim Rechnungshof nicht nur Tilgung, sondern auch die Bildung einer angemessenen Konjunkturausgleichsrücklage. Beides macht die Koalition.
Zum Abschluss möchte ich noch kurz auf drei Feststellungen eingehen, die in Teil C zu den Einzelhaushalten stehen. Als erster Punkt das Universitätsklinikum Jena. Hier hat der Rechnungshof moniert, dass einzelne Mitarbeiter höher vergütet werden, als es der anzuwendende Tarifvertrag vorsieht. Die Landesregierung hat diese Kritik anerkannt und die Prüfungsfeststellungen mit dem Klinikvorstand besprochen. Im Rahmen der Beschlussempfehlung zum Rechnungshofbericht wird die Landesregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass außertarifliche Arbeitsverträge in der Verwaltung des Universitätsklinikums in Zukunft nur in sachlich begründeten und dokumentierten Ausnahmefällen zur Anwendung kommen.
Ein zweiter Punkt: Die von der CDU-Alleinregierung zu verantwortende Kommunalisierung der Thüringer Sozialverwaltung, die im Wesentlichen das Behindertenfeststellungsverfahren, das Blindengeld und die Blindenhilfe umfasste, verursachte nach Feststellung des Rechnungshofs von 2008 bis 2012 für das Land Mehrkosten von – sage und schreibe – 30 Millionen Euro. Die Landesregierung wird im Rahmen der Beschlussempfehlung zum Antrag auf Entlastung aufgefordert, im Dialog mit den Landkreisen und kreisfreien Städten Modelle zur effizienteren Wahrnehmung der kommunalisierten Aufgaben zu prüfen und dem Landtag die Ergebnisse der Prüfung bis zum Jahresende vorzulegen.
Den dritten Sachverhalt, ÖPP-Projekte, hat Kollege Huster hier schon genannt. Diese Maßnahmen wurden und werden von interessierten Kreisen immer wieder als ein Ausweg aus zu geringer Investitionstätigkeit des Staates präsentiert. Bei Lichte betrach