Von mehreren Anzuhörenden wurde auch der bürokratische Aufwand im Verhältnis zum Nutzen beim Einsatz der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets kritisiert. Sie wissen, die Landesregierung hat sich im Bundesrat für Änderungen eingesetzt, leider bisher in Teilen zumindest erfolglos. Die Anhörung ist natürlich ein Ansporn, auch hier weiter bundesrechtliche Regelungen einzufordern.
DGB und Ver.di haben darauf hingewiesen, dass von den öffentlichen Auftraggebern sowohl bei der Vergabe von Aufträgen als auch bei der Übertragung öffentlich verantwortlicher sozialer Dienstleistungen im Rahmen des Subsidiaritätsgebots an freie Träger inhaltliche und finanzielle Mindeststandards zur Vermeidung von Dumpingwettbewerb vorgegeben werden sollten. Die Wirkungen derjenigen Richtlinien, bei denen dies bereits der Fall ist, wurden als positiv beschrieben und entsprechend dem Antrag wird die Landesregierung diese offensichtlich guten Erfahrungen zur Vermeidung von Niedriglöhnen und zugleich zur Sicherung von Qualität und Fachkräften auch auf andere Förderrichtlinien und Vergabemaßnahmen womöglich übertragen.
Ich will in dem Zusammenhang auch noch mal auf die Notwendigkeit der Betonung und der Anwendung von Tarifverträgen hinweisen; auch das wurde in der Anhörung unterstrichen.
Das Thema „Rente“ war hier auch schon von mehreren angesprochen worden und der Hinweis der Deutschen Rentenversicherung auf die drohende Gefahr künftig wachsender Altersarmut aufgrund des Wandels in der Arbeitswelt, der niedrigen Löhne und häufig unterbrochener Erwerbsbiografien unterstreicht hier auch noch mal die Notwendigkeit des politischen Handelns zur Vermeidung dieser auch vom Landesseniorenrat sehr realistisch beschriebenen Gefahr.
Wir sind hier auf Bundesratsebene natürlich initiativ. Wir haben schon, Herr Thamm, vor über zwei Jahren angesprochen, dass es eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Länder geben sollte, um das Thema „Rente“ gemeinsam zu behandeln. Leider ist es damals zwar vom Bundesrat angenommen worden, die Bundesregierung sah in der letzten Legislatur noch nicht die Notwendigkeit, so eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen. Ich bin froh, dass jetzt zumindest die Kommission auch im Koalitionsvertrag des Bundes steht. Wir sind jetzt gespannt auf die Umsetzung. Andere Initiativen, die gerade auch im letzten Jahr im Bundesrat durch Thüringen angestoßen wurden, waren noch mal Initiativen zum Thema „Regelsätze Hartz IV“, zum Thema „Abschaffung von Sanktionen“, aber natürlich auch die „Angleichung der Renten Ost-West“, die „Entbürokratisierung des Bildungs- und Teilhabepakets“.
Das Thema „Kindergrundsicherung“ war ein Thema für uns, aber natürlich auch das Thema der „DDRgeschiedenen Frauen“.
Ich möchte zusammenfassen, dass – denke ich – die Anhörung beschrieben hat, dass die Initiierung des Antrags der Regierungsfraktionen eine richtige ist, aber natürlich auch die Agenda des Koalitionsvertrags. Wir werden die Ergebnisse der Anhörung auch weiter nutzen, um unsere Programme entsprechend auch zu überarbeiten und anzupassen.
Ich möchte ganz zum Schluss noch mal auf ein paar wenige Argumente von Herrn Thamm und Frau Herold eingehen. Zunächst möchte ich mich sehr herzlich bedanken, Herr Thamm, weil ich doch jetzt herausgehört habe, dass es verschiedene Projekte der Koalition gibt, wozu wir durchaus Ihre Unterstützung bekommen können. Sie sind gespannt auf das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“. Wir werden demnächst im ersten Kabinettsdurchgang dieses Gesetz zur Umsetzung des LSZ besprechen und beschließen können. Es hat längere Zeit gedauert, weil es uns eben wichtig war, nicht am grünen Tisch so ein Programm zu erarbeiten, sondern tatsächlich Partizipation zu ermöglichen und alle Akteure in der Familienpolitik, aber auch die Kommunen explizit mit einzubeziehen und hier also ein Programm zu haben, das von allen mit getragen wird.
Herr Thamm, was ich nicht verstanden habe, war Ihre Kritik an unserer öffentlich geförderten Beschäftigung. Als Erstes haben Sie darauf hingewiesen, dass jetzt im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ein Programm für einen sozialen Arbeitsmarkt verankert wurde – das begrüßen wir sehr, weil wir da als Länder natürlich Unterstützung brauchen –, aber diese 150.000 Stellen, die im Koalitionsvertrag des Bundes dargestellt sind, sind natürlich auch ein sozialer Arbeitsmarkt, sind Stellen, die geschaffen werden im sogenannten zweiten Arbeitsmarkt und die eben aus gutem Grund geschaffen werden, weil wir wissen, es gibt Menschen, die seit vielen Jahren langzeitarbeitslos sind. Diese brauchen eine besondere Begleitung, die brauchen eine besondere Unterstützung. Öffentlich geförderte Beschäftigung oder ein sozialer Arbeitsmarkt sind hier eben eine sehr gute Möglichkeit, hier Perspektiven auch zu eröffnen.
Ich will Ihnen vielleicht ein Beispiel benennen: Ich hatte kürzlich erst wieder Gespräche mit Menschen, die über unser Programm „Öffentlich geförderte Beschäftigung“ gefördert werden. Natürlich sind das zunächst Stellen auf dem sozialen oder sogenannten zweiten Arbeitsmarkt, aber es war ein Mensch dabei, bei dem demnächst vielleicht eine Berufsausbildung, eine Weiterqualifizierung ansteht. Es war eine Frau dabei, die sich inzwischen die Kompetenzen erarbeitet hat und so stabil ge
worden ist, dass der Vertreter des Jobcenters gesagt hat, dass er für sie ganz viele Chancen sehe, hier tatsächlich demnächst auch auf dem ersten Arbeitsmarkt anzukommen. Eine zweite Frau hat jetzt schon einen Ausblick auf eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt. Also insofern sind eben genau diese Programme wichtige Mittel, um hier auch Menschen Perspektiven zu geben, aber eben besonders unterstützte Perspektiven. Wir sind natürlich auch parallel dabei, den ersten Arbeitsmarkt zu fördern über das Landesarbeitsmarktprogramm, über die Integration, die Weiterbildungsrichtlinien, über unsere assistierte Ausbildung, um Ausbildungsabbruch zu vermeiden. Insofern sind das – denke ich – alles gemeinsam im Mix gute Programme, um hier Beschäftigung und Erwerbsarbeit zu sichern.
Als Drittes, Herr Thamm, habe ich mich gefreut, dass auch Sie für gerechte Bezahlung sind und noch mal eingefordert haben, dass wir hier aktiv sind, und demnächst wird das Vergabegesetz auf der Tagesordnung stehen. Da freue ich mich auf Ihre Unterstützung.
Ganz zum Schluss noch ein paar wenige Worte zu Frau Herold als Vertreterin der AfD: Ich habe mich geärgert über Ihre abschätzigen Aussagen zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen. Ich glaube, man kann daraus zum einen schließen, dass Sie das Problem oder die Menschen nicht wirklich ernst nehmen. Die zweite Erklärung könnte sein, dass Sie eben nicht die Komplexität der Zusammenhänge verstanden haben. Insofern würde ich Ihnen vorschlagen, die Papiere tatsächlich nicht nur anzuschauen, wie viel Seiten das sind, sondern diese auch noch einmal zu lesen. Das würde vielleicht zum Erkenntnisgewinn beitragen.
Zum anderen noch mal zu Ihrer Einlassung zum Thema „Geflüchtete Menschen“: Wenn Sie sich die Studien zum Beispiel des Instituts für Arbeitsmarktund Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit anschauen, dann sagen die, dass es natürlich notwendig ist, wenn es um Fachkräftesicherung geht, die vorhandenen Potenziale zu nutzen. Da sind wir aber in Thüringen schon sehr weit. Wir haben die höchste Erwerbstätigenquote von Frauen, auch ältere Menschen sind bei uns zunehmend länger im Erwerbsleben aktiv. Aber das IAB sagt auch: Ohne Zuwanderung, ohne Einwanderung – auch von Menschen aus Nicht-EU-Staaten – wird es nicht möglich sein, unsere Sozial- und Rentensysteme tatsächlich auch zu halten. Das heißt, diese Diskussion ist notwendig, ist wichtig, nicht nur im Sinne allerdings von Zuwanderung oder Einwanderung, um Fachkräfte zu sichern, sondern auch weil es eine humanitäre Aufgabe ist.
Herzlichen Dank noch mal an die Koalitionsfraktionen für diesen Antrag, für die Möglichkeit, hier da
rüber zu diskutieren, auch neue Impulse für die weitere Arbeit der Landesregierung gewinnen zu können. Herzlichen Dank dafür und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, deswegen kommen wir zur Abstimmung. Abgestimmt wird direkt über die Nummern 2 und 3 des Antrags der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/2931. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der CDU. Damit sind die Nummern 2 und 3 des Antrags angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
a) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2015 Antrag der Landesregierung - Drucksache 6/3032 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/5735
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2015 Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 6/3037 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/5736
Das Wort hat Abgeordneter Geibert aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit Schreiben vom 14. November 2016 übersandte der Chef der Staatskanzlei die Haushaltsrechnung des Freistaats Thüringen für das Jahr 2015 und beantragte die Entlastung der Landesregierung. Der Thüringer Rechnungshof übersandte seine Haushaltsrechnung mit Schreiben vom gleichen Tag und beantragte ebenfalls die Entlastung. Nach Eingang des Jahresbe
richts 2017 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2015 gemäß Artikel 103 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen sowie der Stellungnahme der Landesregierung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung zu dem Jahresbericht 2017 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2015, die sämtlich vorab gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags durch den Landtagspräsidenten an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wurden, hat der Haushalts- und Finanzausschuss den Antrag der Landesregierung auf Entlastung zusammen mit der Haushaltsrechnung, dem Jahresbericht des Rechnungshofs sowie der Stellungnahme der Landesregierung und dem Antrag des Rechnungshofs auf Entlastung in seiner 55. Sitzung am 16. März 2018 anhand der vorliegenden Synopse beraten.
Besondere Schwerpunkte der Beratung waren die Bemerkungen des Rechnungshofs zu der Festsetzung und Erhebung von Verwaltungseinnahmen durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, zu den berufsbildenden Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft, zu der außertariflichen Vergütung im Bereich der Verwaltung am Universitätsklinikum Jena, zur Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung, zur Kommunalisierung in der Thüringer Sozialverwaltung, Behindertenfeststellungsverfahren nach § 69 SGB IX sowie zum ÖPP-Projekt „Bauund Erhaltungsmodell für Landesstraßen im SaaleHolzland-Kreis“.
In der 56. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 20. April 2018 bestand die Möglichkeit, zu den eingegangenen ergänzenden Stellungnahmen weitere Fragen an die Landesregierung zu stellen und hierzu zu beraten. Die abschließende Beratung mit Beschlussfassung zu den Beschlussempfehlungen fand auf der Grundlage der von den Koalitionsfraktionen einerseits und der Fraktion der CDU andererseits eingereichten Anträge in der 57. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 18. Mai 2018 statt.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, sowohl der Landesregierung als auch dem Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung zu erteilen. Die weiteren Feststellungen und Forderungen an die Landesregierung können Sie der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/5735 entnehmen. Die Beschlussempfehlung zur Entlastung des Rechnungshofs trägt die Drucksachennummer 6/ 5736. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen herzlichen Dank an den Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses, ich hatte mir notiert: für die ausführliche Berichterstattung – aber es war eine prägnante. Auch dafür herzlichen Dank, Herr Geibert!
Ich begrüße an dieser Stelle auch ganz herzlich die Schülerinnen und Schüler des Erasmus-ReinholdGymnasiums in Saalfeld.
Mit dem Jahresbericht 2017 berichtet der Thüringer Rechnungshof zur Haushaltsrechnung 2015 und legt seine Prüfungsergebnisse zur Haushalts- und Wirtschaftsführung dem Landtag und der Landesregierung vor. Die CDU-Fraktion hat sich wie in den Vorjahren intensiv mit der Haushaltsrechnung 2015, dem Jahresbericht 2017 des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung beschäftigt.
Mit der Vorlage 6/3995 hat die CDU-Fraktion eine entsprechende Beschlussempfehlung in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht.
In Teil A berichtet der Landesrechnungshof über die haushaltswirtschaftliche Lage und gibt wirtschaftliche Empfehlungen. Teil B enthält die Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsrechnung 2015 mit einer Analyse von Einnahmen und Ausgaben nach Hauptgruppen und einzelnen Aufgabenschwerpunkten. Ich möchte jetzt nachfolgend auch auf einige Punkte aus diesen beiden Teilen eingehen.
Der Rechnungshof führt aus, dass das Haushaltsjahr 2015 noch unter dem Eindruck einer nicht absehbaren Entwicklung des Flüchtlingsstroms stand. Auch im Hinblick auf die finanziellen Folgen war diese Entwicklung nicht absehbar und noch heute haben wir – das wissen Sie alle – in den Kommunen Aufgaben, die zur Lösung gerade dieser Auswirkungen beitragen. Am Mittwoch in der Aktuellen Stunde hatten wir auch dieses Thema beraten.
Aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland und in unserem Freistaat konnte im Bereich der Flüchtlingskosten viel abgefangen werden; in den Jahren der Finanzkrise wäre manche Aufgabe auf jeden Fall wesentlich problematischer gewesen.
Im Jahr 2015 stiegen die Steuereinnahmen im fünften Jahr hintereinander. Grund waren und sind auch aktuell die anhaltend günstige Konjunktur, die gute Arbeitsmarktsituation und nicht zuletzt die Steuereinnahmen. Hier weist eben auch der Landesrechnungshof auf die Umsatzsteuereinnahmen hin, auch im Hinblick auf die Kompensation der Flüchtlingsausgaben. Hier hat ja der Bund das Land entsprechend unterstützt, was auch wichtig war. Aber es gehört eben auch die Diskussion über
die finanzielle Situation der Kommunen dazu. Hier haben wir eben auch gerade in den Haushaltsberatungen im Jahr 2015 und den folgenden darauf hingewiesen, dass das Geld auch bei den Kommunen ankommen muss, denn die sind mit diesen entsprechenden Aufgaben betraut.
Es lohnt sich auch ein weiterer Blick auf das Jahr 2015. Der Haushalt für 2015 wurde erst am 23. Juni 2015 beschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt durften Ausgaben oder Verpflichtungen erfolgen, die notwendig waren. Da ist sicher auch dem einen oder anderen noch die Haushaltsdiskussion gegenwärtig, denn hier ist es wichtig, dass gerade die Landesregierung entsprechende Vorarbeit leistet. Das erwähne ich zu Recht, da wir uns momentan in einer interessanten Diskussion befinden – rund um einen Wahltermin im November 2019 und einen Haushalt 2020, der in der auslaufenden Wahlperiode verabschiedet werden soll. An dieser Stelle muss ich einfach noch mal darauf hinweisen, dass uns gerade ein früher Wahltermin nach der Sommerpause auch einen frühen Haushalt sichert, der auch durch ein neues Parlament legitimiert ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle gehe ich auch noch auf einige finanzwirtschaftliche Empfehlungen des Rechnungshofs ein. So sieht der Rechnungshof gerade den Schwerpunkt auf Investitionen in die öffentliche Infrastruktur. Da haben wir gerade die Diskussion, ob im Rahmen der Bauordnung oder Ähnlichem hier Baupreise steigen und wir als Land aufpassen müssen, dass hier nicht noch extra Standards von Landesseite eingefügt werden, die den Menschen in Thüringen am Ende zusätzliche Belastungen verursachen – ob im finanziellen Bereich oder in anderen Bereichen.
Ein ganz wichtiger Punkt, der auch immer vom Rechnungshof angemahnt wird, ist die angemessene Vorsorge für spätere Jahre – sprich die Pensionskosten, die uns erwarten. Dazu hatten wir an dieser Stelle schon verschiedene Debatten; auch die CDU-Fraktion hat ihre Vorschläge dort eingebracht.
Der Rechnungshof fordert weiterhin effizientere Organisationsstrukturen und dass die Personalausstattung des Landes auch an die demografische Entwicklung angepasst werden muss. Da haben wir in den vergangenen Jahren anhand von Diskussionen zur Kreisgebietsreform, zu Vorschaltgesetzen usw. gesehen, dass das verlorene Jahre waren, denn die eigentlichen Probleme in diesem Land wurden von Rot-Rot-Grün nicht angegangen – im Gegenteil, man hat sich ideologischen Debatten gewidmet und am Ende hat man sich auch darin verfangen. Die Probleme, die in diesem Land wirklich bestehen, werden weitergeschoben, werden auf zu
Weiterhin wird vom Rechnungshof sowohl ein deutliches Signal der Landesregierung vermisst, die Schuldenregel künftig einhalten zu wollen, als auch eine finanzpolitische Strategie, dieses Ziel in der Haushaltsaufstellung und im Vollzug einhalten zu können. Im vorigen Jahr hatte die CDU-Fraktion bereits einen Antrag eingebracht, der auf die Hinweise des Rechnungshofs eingegangen ist. Leider wurde dieser von den Koalitionsfraktionen abgelehnt. Darin haben wir die Landesregierung aufgefordert, entsprechend der Empfehlung des Thüringer Rechnungshofs ein verbindliches Konsolidierungskonzept 2020 vorzulegen, das Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung konkret benennt. Diesem Ansinnen wurde von den Koalitionsfraktionen nicht entsprochen. Das ist auch beispielhaft für andere Anträge, die aus den Reihen der Opposition kommen: Hierüber wird gar nicht groß debattiert, diese werden einfach weggestimmt.
Meine Damen und Herren, im Teil C des Jahresberichts sind Prüfungsergebnisse zusammengefasst, zu denen die Landesregierung eine abweichende Bewertung vornimmt; in der Berichterstattung hatten wir schon verschiedene Punkte gehört. Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage 6/3995 eine Beschlussempfehlung in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht. Unseren Hinweisen wurde nicht gefolgt, deshalb möchte ich zur Vervollständigung des Gesamtbildes noch mal auf einen Teil der Vorschläge eingehen. Diese finden Sie ja nicht in der Beschlussempfehlung des Ausschusses wieder.