Protokoll der Sitzung vom 21.06.2018

Bei Enthaltungen einer Reihe von Kollegen aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion mit Mehrheit angenommen.

Nun stimmen wir insgesamt über den Gesetzentwurf ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Mit Enthaltungen aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion mit Mehrheit angenommen.

Wir treten nun in die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf ein. Ich bitte, sich von den Plätzen zu erheben – ein bisschen voreilig vielleicht –,

(Heiterkeit im Hause)

wer für das Gesetz ist. – Wenn ich die Frage anders gestellt hätte, hätten Sie den Salat. – Okay, danke schön. Das sind die Koalitionsstimmen und der Abgeordnete Gentele für das Gesetz. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltungen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion ist das Gesetz mit Mehrheit angenommen worden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe nun auf Tagesordnungspunkt 3

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4651 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 6/5830 - korrigierte Fassung

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/5880

ZWEITE BERATUNG

Frau Abgeordnete Becker hat zur Berichterstattung aus dem Ausschuss das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Ziel des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Drucksache 6/4651 ist die jährliche Finanzzuführung an die Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ in Fortsetzung ihrer bisherigen Finanzierung in den Jahren 2012 bis 2017 nunmehr für die Jahre 2018 bis 2025.

Der uns vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ wurde vom Landtag in seiner 98. Sitzung am 2. November 2017 erstmals beraten und an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.

Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 7. Dezember, in seiner 45. Sitzung am 15. Februar – dort waren wir in der Bildungsanstalt in Gehren und haben die mündliche Anhörung durchgeführt – beraten. Weiter wurde der Gesetzentwurf am 19. April und am 17. Mai beraten. In dieser Sitzung am 17. Mai gab es einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion und abschließend wurde der Gesetzentwurf am 14. Juni im Infrastrukturausschuss beraten.

Zu der mündlichen Anhörung waren 19 Anzuhörende geladen, 13 waren anwesend und insgesamt haben wir zu diesem Gesetzentwurf 24 Zuschriften erhalten. In der letzten Ausschusssitzung zum Gesetzentwurf am 14. Juni 2018 bemerkte die Landtagsverwaltung zu beiden Änderungsanträgen – zu dem von der CDU, eingebracht im Mai, und dem Änderungsantrag der Koalition –, dass sie zu großen Teilen dem Bepackungsverbot unterliegen und es nicht dem Ziel des Gesetzentwurfs entspricht.

Dieser Auffassung konnte sich die Mehrheit des Ausschusses nicht anschließen, da schon in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs auf diese Änderungen, die auch mit der Finanzierung des Gesetzes zu tun hatten, hingewiesen wurde. So folgte eine Mehrheit des Ausschusses dem nicht, dass ein Bepackungsverbot vorliegt.

Die restlichen Änderungsanträge der CDU-Fraktion wurden mit Mehrheit abgelehnt. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mit Mehrheit angenommen und so liegt Ihnen heute die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 6/5830 vor und ich bitte um Zustimmung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Frau Abgeordnete Becker. Als Erster hat Abgeordneter Kobelt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, auf den ersten Blick erscheinen die Änderungen des Forstgesetzes so, als

(Präsident Carius)

wenn es nur um Geld geht, um Geld für ThüringenForst. Das ist natürlich auch ein Teil der Gesetzesänderung, aber wir als Grüne sagen ganz eindeutig, wir wollen die Absenkung, die ThüringenForst in den nächsten Jahren bis 2025 erlebt, verändern, haben das auch mit unseren Koalitionspartnern gemacht. In der Konsequenz bekommt ThüringenForst jetzt mehr Geld. Wir sagen aber auch ganz eindeutig, es soll nicht einfach nur mehr Geld für ThüringenForst pro Jahr geben, sondern wir wollen auch in bestimmten Bereichen mehr Qualität und eine Festlegung, wofür das Geld ausgegeben wird.

Ein ganz wichtiger Punkt ist dabei, dass wir uns Gedanken gemacht haben, wie denn so ein Wald aussieht, in dem viele Bürgerinnen und Bürger spazieren gehen, in dem Natur in verschiedenen Bereichen Natur sein kann. Und wir haben dieses Gesetz genutzt, um über das Thema zu sprechen – in den Ausschüssen, mit unseren Koalitionspartnern, aber auch in öffentlichen Debatten mit Förstern, mit betroffenen Bürgerinitiativen, die sich für einen Waldumbau einsetzen. Und diese Anregungen haben wir versucht, in diesem Schritt, in der Änderung des Forstgesetzes bereits mit einzubeziehen.

Uns als Grüne waren dabei zwei Punkte besonders wichtig: Zum Ersten, dass wir auf Flächen eines Waldes nicht mehr wirtschaften. Auch die letzte Landesregierung hatte sich theoretisch zum Ziel gesetzt, das auf 5 Prozent der Flächen in Thüringen zu machen, aber leider ist es noch nicht zur konkreten Umsetzung gekommen. Wir haben es mit der Gesetzesänderung erstmals erreicht, dass die Flächen fixiert sind, die ThüringenForst betreffen, mit genauen Hektarangaben und genauen Flächen, die jetzt erarbeitet werden, die in Karten schon im Entwurf vorliegen und wo jede Bürgerin und jeder Bürger nach der Bearbeitung dieser Flächen im Internet sehen kann, dass diese Flächen in den und den Forstgebieten und in den und den Bereichen stillgelegt werden. Da wird in den nächsten Jahren dann keine Säge mehr angesetzt.

Das ist, glaube ich, auch etwas ganz Wichtiges, um für Transparenz zu sorgen, dass wir zum einen ThüringenForst sagen: Ihr seid bereit, diese Flächen zu benennen. Diese werden auch vertraglich so gesichert, dass sie stillgelegt werden und dass man sich darauf verlassen kann, dass diese 5 Prozent Flächen in Thüringen auch stillgelegt werden und dort wirklich ein Naturbereich entsteht, wo Menschen natürlich noch hingehen können, wo sie Erholung suchen können, aber wo sich auch die Natur entwickeln kann, wie es zum Beispiel im Hainich jetzt schon ist, wo sich eine große Artenvielfalt entfalten kann, spezielle Arten auch entstehen, die auf diese Bedingungen angewiesen sind. Das ist für uns als Grüne ein ganz wichtiger Punkt gewesen und wir sind sehr froh, dass wir das in dem Gesetzt jetzt umsetzen können.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und das sagen wir auch ganz klar: Natürlich ist ThüringenForst dazu einerseits verpflichtet, aber wir wollen andererseits auch, dass es dafür eine Entschädigung gibt. Das ist vielleicht auch ein bisschen ein neuer Stil, dass wir nicht nur fordern, sondern dass wir auch sagen, wir sind als Parlamentarier auch bereit, ThüringenForst zu unterstützen und für den Aufwand, der entsteht, wie es in diesem Gesetz festgelegt ist, sozusagen auch eine Entschädigung anzubieten.

Das hat uns auch ermöglicht, dass ein Einvernehmen hergestellt wird. Und das ist, glaube ich, auch ein ganz wichtiger Punkt, dass wir zwischen Natur und den Menschen, die es nutzen, und denjenigen, die es bewirtschaften, in dem Fall ThüringenForst, auch ein Einvernehmen herstellen, wo gemeinsam daran gearbeitet wird, gute Bedingungen für die Natur zu bilden, aber auch den Wald zu bewirtschaften.

Der zweite Punkt, der uns sehr wichtig ist, ist, dass wir auch darüber geredet haben, wie generell eine andere Waldbewirtschaftung aussieht. Und dort haben wir im Zusammenhang mit dem Forstgesetz Diskussionen mit verschiedenen Bürgerinitiativen gehabt. Zum Beispiel gibt es auch eine Petition zum Ettersberg. Ich bin sehr dankbar, dass sich dort Menschen gefunden haben, die nicht nur gesagt haben: Mensch, uns stört das, dass vielleicht unter ungünstigen Witterungsbedingungen Waldwege mit großen Maschinen befahren und in schlechtem Zustand hinterlassen werden, aber uns stört es auch, dass mit großen Materialien in sensiblen Waldgebieten doch relativ brachial geerntet wurde. Und die haben gesagt, wir wollen das nicht nur in unserer Gemeinde kritisieren, sondern wir machen eine Petition. Das ist eine Landesaufgabe und das ist, glaube ich, ein richtiger Weg, wo sich viele Menschen auf den Weg machen und sagen können: In meiner Region wünsche ich mir eine andere Bearbeitung des Waldes; ich möchte den Wald anders sehen, ich möchte darauf aufmerksam machen, dass es da Probleme gibt. Das haben die Menschen im Bereich des Ettersbergs getan. Wir hatten hier eine sehr gute Anhörung gehabt. Wir haben Änderungen in der Petition in den Beschluss des Ausschusses aufgenommen. Diese Änderungen zeigen auch, wie wir uns als Grüne eine Waldbewirtschaftung vorstellen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es wird deutlich, dass wir es in diesem relativ kleinen Bereich geschafft haben, dass sich die Erntemaßnahmen verändern. Bis jetzt ist es so – vielleicht auch für die Besucherinnen und Besucher, die nicht so im Thema stecken –, dass in der Regel alle 20 Meter relativ große Maschinen in den Wald fahren, Bäume ernten und diese wieder zurück auf die Straße ziehen, auf Wege, dort werden sie gela

gert, gepoltert und dann weggefahren. Wir haben es mit der BI zusammen erreicht, dass wir in einer Beschlussempfehlung im Ausschuss dafür gesorgt haben, dass sich bei diesen sogenannten Rückegassen die Abstände vergrößern. Jetzt ist das Ziel, nur noch auf 40 Metern in den Wald zu gehen, den Rest stehen zu lassen, mehr Zeit zu geben, um sich zu entwickeln, um letztendlich auch mehr Waldfläche zu haben, die dann später geerntet werden kann, weil nicht mehr so viele Rückegassen angelegt werden, wobei das Holz dort in den Rückegassen schwer verwertbar ist, also praktisch Rest ist. Wir denken, das ist eine nachhaltige Form.

Wir haben auch eine Diskussion geführt, dass eine ganz andere Technologie verstärkt mit zum Einsatz kommt, die schon fast vergessen ist, nämlich der Einsatz von Pferden. Mit Pferden ist es so, dass die Pferderücker gerade in den Bergbereichen früher sehr stark waren und dort auch gewirtschaftet haben, dies jedoch immer mehr zurückgegangen ist. In Zusammenarbeit mit ThüringenForst haben wir es geschafft, dass jetzt die Bereitschaft gestiegen ist, in diesen sensiblen Gebieten des Ettersbergs Pferderücker einzusetzen. Wir erhoffen uns einfach daraus, dass das generell für die Bewirtschaftung einen Anschub gibt, mit anderen, sanfteren Technologien, mit größeren Abständen dort eine andere Waldbewirtschaftung durchzuführen.

Jetzt gibt es natürlich immer Diskussionen darüber, wie weit wir das treiben. Da wird uns Grünen gesagt: Ja, ihr wollt FSC haben. FSC ist ein Standard, den man einführen kann. Aber man kann es auch meiner Meinung nach so machen, dass wir uns wichtige Kriterien aus dem Standard herausnehmen und diese dann gemeinsam mit ThüringenForst auch umsetzen. Das ist auch meine Botschaft an den nächsten Schritt, den wir als Grüne gern gehen wollen, und zwar darüber zu reden, wie eine Waldbewirtschaftung in ganz Thüringen aussehen kann. Da haben wir an dem Musterbeispiel am Ettersberg, glaube ich, schon eine gute Grundlage, bei der wir schauen können: Wie ist denn die wirtschaftliche Entwicklung daraus? Wie sind denn die Maßnahmen? Kommt es überhaupt zu Mehrkosten? Wie sind die Aufwände? Dann sind wir als Grüne auch bereit, das zu evaluieren und zu sagen, wenn wir diese Methodik in ganz Thüringen einführen, womit viele Bürgerinnen und Bürger sehr zufrieden sind, weil einfach der Wald schonender genutzt wird, Wanderwege zum Beispiel mehr erhalten werden, wenn das ein Erfolgsmodell ist, dann können wir uns das anschauen, und wir sind dafür, das dann auch in ganz Thüringen einzusetzen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Becker hat es schon gesagt: Alle Punkte, die wir im Forstgesetz diskutiert haben, gingen jetzt an dieser Stelle nicht umzusetzen. Wir hatten aus den Anhörungen mehr Anregungen gehabt. Da war eine

sehr gute Anhörung in Gehren gewesen, wo auch zum Beispiel die Forstunternehmer, die für ThüringenForst arbeiten, gesagt haben: Wir müssen etwas an den Bedingungen verändern. Wir brauchen Standards, dass die Eigenbetriebe nicht teilweise fast gezwungen sind, ihre Mitarbeiter unter Mindestlohn zu bezahlen, oder Selbstständige mit großen Investitionen in Maschinen gezwungen sind, so zu haushalten, dass sie in eine prekäre Lage kommen. Das ging an dieser Stelle im Thüringer Forstgesetz nicht zu regeln, weil es ja hauptsächlich um die Finanzierung ging. Das haben wir als Grüne auch verstanden. Aber wir sind der Ministerin Frau Keller sehr dankbar, dass sie gesagt hat, wir als Ministerium, als Landesregierung sind dazu bereit, noch mal eine Veränderung in dieser Legislatur im Forstgesetz anzugehen und dort diese Punkte, also mehr naturnahe Wälder, bessere soziale Standards, zusätzlich zu dem, was wir jetzt schon erreicht haben, anzugehen. Da freue ich mich sehr, das so, wie wir es in den Ausschüssen auch gemacht haben, ganz offen mit den Betroffenen zu diskutieren. Ich hoffe, dass es viele Bürgerinitiativen gibt, die sich für ihren Wald einsetzen, nicht nur am Ettersberg, sondern auch anderswo. Das hat auch Wirkung.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn sich die Menschen für ihre Region, für die Natur einsetzen, hat das Wirkung auf unsere Landespolitik. Das geht nicht an uns vorbei. Wir wünschen uns, dass das noch viel mehr Menschen artikulieren und wir dann einen Waldumbau gestalten zusammen mit ThüringenForst, der vielleicht auch etwas mehr Geld kostet. Wir sind auch durchaus bereit dazu, wenn es dort nachgewiesen mehr Aufwendungen gibt für eine naturnahere Waldbewirtschaftung, dann auch die Zuführungen an ThüringenForst zu erhöhen. Das ist unsere Botschaft, da sind wir kompromissbereit. Aber wir sagen als Grüne auch ganz klar, wir stehen für eine Veränderung der Forstbewirtschaftung und darauf werden wir drängen in der nächsten Änderung des Forstgesetzes und – wie wir es jetzt schon getan haben – in den Forstgesetzänderungen, wo es um die Finanzierung geht, um Waldstilllegung, um naturnahe Wälder. Darauf sind wir stolz, dass wir diesen ersten Schritt geschafft haben. Ich bitte Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, diesem Gesetz zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die AfD-Fraktion hat sich Abgeordneter Rudy zu Wort gemeldet.

(Abg. Kobelt)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer auf den Gästerängen und im Internet! Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf will die Landesregierung vorgeblich die Finanzierung von ThüringenForst vom Jahr 2019 an bis in das Jahr 2025 regeln. Das hört sich erst einmal sehr vernünftig an, braucht doch eine Landesforstanstalt einen ordentlichen finanziellen Unterbau, um arbeiten zu können.

Doch was ist dieses abstrakte Konstrukt ThüringenForst eigentlich wirklich und wen betrifft dieses Gesetz letztendlich in der Realität? ThüringenForst ist nicht nur ein abstraktes Konstrukt der Landesverwaltung, es sind 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Familien, die täglich ihr Bestes geben, um mit Fleiß und Leidenschaft unsere Wälder zu bewirtschaften,

(Beifall AfD)

dem Land Thüringen damit Einnahmen zu sichern, um für Ordnung und Sauberkeit in unseren Wäldern zu sorgen und letztendlich die Natur unserer wunderschönen Heimat zu schützen und zu erhalten.

(Beifall AfD)

Dieser bodenständigen Gemeinschaft will die Landesregierung von Jahr zu Jahr weniger Geld zukommen lassen und entzieht ihr gleichzeitig riesige Waldgebiete zur Bewirtschaftung. Das kann auf Dauer nicht gutgehen. Auch wenn für diese stillgelegten Flächen Entschädigungen gezahlt werden, sind doch die im Entwurf der Landesregierung für die Folgejahre bis 2025 systematischen Kürzungsansätze von erheblicher Bedeutung, denn es bedeutet nichts anderes, als dass ThüringenForst als größter Waldbesitzer in Thüringen viele wichtige Aufgaben schlicht nicht mehr wahrnehmen kann und dass frei werdende Personalstellen im großen Maßstab nicht mehr nachbesetzt werden. Das geht letztendlich zulasten der übrigen Mitarbeiter, die dann mehr körperlich schwere und auch oft nicht ungefährliche Arbeiten übernehmen müssen, während deren Durchschnittsalter gleichzeitig steigt. Die jetzt schon sehr großen Reviere und Landesjagdbezirke müssen noch weiter vergrößert werden, wodurch gleichzeitig weniger Personal für deren Betreuung vorhanden wäre. Eine reelle Wahrnehmung hoheitlicher Ordnungsaufgaben wäre damit gar nicht mehr möglich. Rechtsverstößen im Wald werden damit Tür und Tor geöffnet. Dem jetzt schon extrem strapazierten Sicherheitsgefühl der Jogger, Pilzsammler und Wanderer würde dies jedenfalls nicht zugute kommen.

Ebenfalls ist für uns als AfD-Fraktion nicht hinnehmbar, dass durch den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf die derzeit hohe Qualität im Bereich der Berufsausbildung forstwirtschaftlicher

Berufe nicht gehalten werden kann, ja, dass sogar die Ausbildung einzelner Berufe bei ThüringenForst und damit in Thüringen insgesamt eingestellt werden müsste. Dies wäre unverzeihlicher Wissensverlust für unseren gesamten Freistaat, zumal sich damit die Frage stellt, wie die Landesregierung künftig den zu erwartenden Sturmschäden beikommen will und die damit verbundene Aufforstung stemmen will, wenn durch die immer geringere Geldzuweisung immer weniger Personal vorhanden ist. Das alles sind Fragen, die die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen weder mit dem vorliegenden Entwurf noch im Ausschuss beantworten konnten, denn was wir nicht brauchen, ist nach Polizei und Lehrerschaft ein weiterer Arbeitsbereich, der durch die Landesregierung mutwillig kaputtgespart wird. Daher lehnen wir als AfD-Fraktion genauso wie viele der angehörten Verbände den vorgelegten Gesetzentwurf und die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. Dem Änderungsantrag der CDU zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses stimmen wir dagegen zu. Vielen Dank.

(Beifall AfD)