Protokoll der Sitzung vom 21.06.2018

(Beifall AfD)

Für die Fraktion der SPD hat Abgeordnete Becker das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben uns das in der Koalition mit diesem Gesetzentwurf wirklich nicht einfach gemacht. Wir haben lange darum gekämpft und auch in Diskussionen darum gestritten, was nun der beste Weg ist, um die Stilllegungsflächen am Possen und auch die Wanderwege mit einzuarbeiten, wo wir eine Lösung gesucht haben, damit 2 Millionen Euro vom Wirtschaftsministerium der Forstanstalt zur Verfügung gestellt werden, um die Aufgaben an den Wanderwegen zu erledigen. Aber leider ist es uns nicht ganz gelungen, die wirklichen Probleme der Forstanstalt in diesem Gesetz zu lösen. Wir müssen schon ehrlich zugeben, dass die Forstanstalt auch in den nächsten Jahren einige Probleme selber händeln muss.

Das ist zum einen ein für mich ganz trauriger Anlass, wir haben es einfach nicht hinbekommen: die Tarifabschlüsse. Alle anderen im Land Thüringen kriegen die Tarifabschlüsse angerechnet, die Forstanstalt muss sie aus ihren eigenen Mitteln erarbeiten. Und das ist schon eine Schwierigkeit.

Und dann, Roberto, widerspreche ich dir ja ungern – aber die Forstanstalt bekommt nicht mehr Geld. Die Forstanstalt bekommt weniger Geld. Es werden Zuschüsse abgeschmolzen. Diesen Prozess hat die CDU angefangen – die brauchen gar nicht anzufangen zu diskutieren.

(Beifall SPD)

Ihr habt den Prozess 2011 angefangen.

(Beifall CDU)

Und ihr hattet einen viel höheren Abschmelzungsbetrag vorgesehen bis 2025.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Stimmt!)

Das haben wir jetzt gemindert. Das will ich zugeben. Das war auch eine Diskussion. Es geht immer auch um faires Miteinanderdiskutieren. Wir haben die Abschmelzung gemindert und dadurch bekommt die Forstanstalt im Endeffekt mehr Geld; aber es ist nicht mehr, es ist weniger. Das muss man so sagen, aber das ist nun mal dem Haushalt geschuldet und damit müssen wir umgehen.

Zum Dritten wird die Anstalt durch das Gesetz verpflichtet, ein positives Jahresergebnis zu erarbeiten. Darauf ist auch Herr Kobelt schon eingegangen: Das ist ja nicht einfach, wenn man ein positives Ergebnis erarbeiten muss. Holzpreise sind flexibel, da kann es auch passieren, dass wir damit sagen, wenn die Holzpreise niedrig sind, dann muss auch mehr eingeschlagen werden. Also auch das haben wir mit diesem Gesetz so akzeptiert und das ist halt auch so und damit müssen wir umgehen. Das ist nicht die Frage, das sehen wir so, aber das muss immer im Blick behalten werden, dass es auch zu Problemen kommen kann und dass wir vielleicht nachjustieren müssen.

Ein Thema ist auch schon angesprochen, der Possen. Wir haben mächtig darum gerungen, damit in Bezug auf die 1.000 Hektar die Anstalt nicht entschädigt, das würde ich nicht sagen, ihr aber für den Aufwand eine Entschädigung gezahlt wird, was der Forstanstalt meiner Meinung nach auch vollkommen zusteht, denn es waren bei der Gründung der Forstanstalt die 25.000 Hektar schon einbezogen. Aber für die 1.000 Hektar Possen, die wir jetzt noch zusätzlich aus der Nutzung nehmen, gibt es eine Entschädigungsregelung. Wir haben vereinbart, wie das laufen soll und wie das jetzt umgesetzt werden soll. Darüber hat Roberto Kobelt schon berichtet. Ich glaube, auch da sind wir auf einem guten Weg, um das umzusetzen.

Das Nächste waren die 2 Millionen. Das ist nicht so ganz einfach – wollen wir mal sagen –, wenn man etwas Gutes möchte und es von dem einen Ministerium in das andere Ministerium oder in die Anstalt transferieren möchte. Das war mit sehr vielen Gesprächen, sehr vielen Abstimmungen verbunden und wir sind wirklich froh, dass wir jetzt in diesem Gesetzentwurf eine Lösung gefunden haben. Der muss auch schnell durch diesen Landtag, weil wir das Geld – die 2 Millionen – 2018 noch umsetzen

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und in den Wegebau investieren wollen. Das hat unser Wald auch nötig, das ist eine gute Sache und das möchten wir. Deshalb sind wir froh, dass wir heute über diesen Gesetzentwurf abstimmen können. Ich halte das auch für vollkommen richtig, denn diskutiert haben wir seit Dezember genug – nicht nur mit der CDU, auch wir untereinander, das ist aber in einer Koalition nun mal so gang und gäbe. Wir haben uns dann entschieden und haben am 14. Juni einen Lösungsvorschlag eingebracht.

Ich möchte auch noch mal ganz kurz auf dieses Bepackungsverbot eingehen. Ich sehe das in diesem Fall überhaupt nicht gegeben, weil wir – insbesondere Herr Kummer – in der ersten Lesung im letzten Jahr schon darauf hingewiesen haben, dass wir dieses Geld für den Wegebau auch haben wollen. Das war ein Ansatz, deshalb haben wir dieses Gesetz angefasst und haben gesagt, wir müssen das mit einarbeiten. Deshalb sehe ich da überhaupt kein Bepackungsverbot und war da auch ein bisschen erschrocken, weil das sehr spät dann erst von der Landtagsverwaltung beanstandet wurde, obwohl der Änderungsantrag der CDU wesentlich länger vorlag als unserer, das muss man zugeben. Sie haben Ihren Änderungsantrag schon im Mai eingebracht und wir haben unseren erst zu der letzten Sitzung eingebracht. Nichtsdestotrotz ist es ja alles erfolgreich durch den Ausschuss gegangen. Ich glaube, mit dem Gesetz kann die Forstanstalt umgehen und wir werden sie immer im Auge behalten und auch versuchen, ihr in ihren Bereichen, wenn das notwendig ist, dann auch zur Seite zu stehen. Natürlich ist es so, dass bestimmte Sachen dann auch eingespart werden müssen. Da müssen wir dann sehen, ob das die Umweltbildungsmaßnahmen sind oder wo wir sagen, das wollen wir auf gar keinen Fall infrage stellen, gerade die Jugend im Wald ist so was von wichtig. Deshalb sage ich, wir haben ein Gesetz auf den Weg gebracht, was ein Kompromiss ist, mit dem wir aber sicherlich alle leben können.

Ich möchte noch etwas Positives sagen. Am 12. Juni hat der Bundesgerichtshof das Kartellverfahren in Baden-Württemberg „positiv“ beendet und hat das Kartellamt in die Schranken gewiesen, darf ich mal vorsichtig sagen. Das könnte für uns natürlich auch positive Folgen haben, weil dieses Schwert dieses Kartellamts ja über die letzten Jahre immer über unsere Anstalt geschwebt ist. Also mit dem Spruch des BGH vom 12. Juni sind die Gemeinschaftsforstämter wirklich gestärkt worden. Ich bin der festen Überzeugung, dass unsere Holzvermarktung und unsere Beförsterung, so wie es in Thüringen angelegt ist, auch auf dieser Grundlage – ja, es ist kein Richterspruch, die haben das zurückgewiesen sozusagen, was das Bundeskartellamt wollte – mit der Forstanstalt sehr gut aufgestellt sind und wir mit unseren 24 Forstämtern und unseren fast

270 Revieren gute Arbeit leisten können. Aber es dürfen auch nicht weniger werden.

(Beifall DIE LINKE)

Die Forstanstalt – es war ja damals noch nicht die Forstanstalt, aber der Forstbereich – ist immer in Vorleistung gegangen. Sie haben abgebaut, wenn es einen neuen Abbaupfad gab. Sie haben immer ihre Aufgaben umgesetzt, obwohl wir manchmal gesagt haben, es sind vielleicht zu viele Forstämter, die abgebaut werden. Jetzt sind wir bei 24, 270 Reviere, das muss so bleiben. Ich glaube, für einen Freistaat, der so viel Wald hat und der mit dem „grünen Herz“ so viel auch vermarktet, brauchen wir eine gute, starke Forstanstalt und die haben wir. Wir stehen als Koalition an ihrer Seite. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner erhält Abgeordneter Malsch, Fraktion der CDU, das Wort.

Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, zu Beginn der Debatte war mir schon unwohl, aber ich bin froh, dass die Kollegin Becker das Wunschdenken, das Herr Kobelt hier mit „mehr Geld“ und „wir schauen mal“ und „wenn es euch irgendwo fehlt“ vorgetragen hat, schon einmal ein bisschen korrigiert hat. Wir reden heute nicht über die Waldbewirtschaftung und über die Ideen der Grünen, sondern wir reden heute über das Gesetz, das seit 2011 besteht und das es jetzt zu novellieren gilt. Da möchte ich ganz klar sagen, dass die CDU-Fraktion die Finanzzuführung zur Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben für die Jahre 2018 bis 2025 auf 30.145.700 festgeschrieben haben möchte. Das haben wir in unserem Änderungsantrag festgehalten und bitten darum, dass die Regierungskoalition noch zur Vernunft kommt und eben nicht die Zukunft von ThüringenForst gefährdet wird und die Fortführung der Finanzzuführung zum ThüringenForst mindestens auf dem heutigen Niveau gehalten wird; das war klare Aussage nahezu aller Anzuhörenden und ist aus unserer Sicht zwingend erforderlich, damit neben den betrieblichen Aufgaben des Staatswaldes auch die sozialen, ökologischen und sonstigen hoheitlichen Aufgaben im bisherigen Umfang wahrgenommen werden können. Da gehört es einfach zur Wahrheit dazu, dass man sich auch mit allen in der Anhörung beschäftigt und nicht nur mit denen, die sagen: Jawohl, wir möchten mit euch, weil ihr halt ein bestimmtes Klientel vertretet, einen anderen Waldumbau machen. Aber hier geht es auch darum, wie zukünftig die AöR überlebt, ohne dass sie einschnei

dende Erlebnisse vor sich hat. Eine weitere Reduzierung würde sich nämlich katastrophal auf die sogenannten Allgemeinwohlleistungen auswirken. Diese Leistungen für die Allgemeinheit können künftig nicht mehr oder allenfalls noch in rudimentärem Umfang erbracht werden. Sollte die beabsichtigte Kürzung der Finanzzuführung unverändert umgesetzt werden, hätte dies dramatische Folgen im Hinblick auf viel beachtete, stark nachgefragte Leistungen, die die Forstanstalt und zuvor die Landesforstverwaltung seit inzwischen 25 Jahren zur Verfügung stellt. Keiner hat bis jetzt davon gesprochen, was denn mit der Waldpädagogik, mit den Waldjugendspielen, mit dem Waldjugendheim, mit den Projekttagen ist. Wir gehen raus und suchen uns Fachkräfte, wissen, dass ein Fachkräftemangel da ist, und genau in dem Bereich werden die Leistungen gekürzt. Mit den gekürzten Finanzzuführungen steht jetzt natürlich auch auf der Schneide, ob das zukünftig noch durchgeführt werden kann. Was ist mit dem Tourismus, der Unterstützung von Regionalverbünden Thüringer Wald, Rennsteigprojekten, Projekten im Forsttourismus, diverse andere Projekte im zweiten Arbeitsmarkt? Kein Wort dazu gefallen, denn das sind die Bereiche, wo diese Kürzungen als Erstes einschneidend wirken werden. Oder was ist bei Naturschutzprojekten? Was ist bei Biotoppflege etc. pp.? Alles, was der Forst bisher mitgemacht hat, da wird die Konsequenz sein, dass in diesen Bereichen gekürzt wird, und ich weiß nicht, ob jedem, der heute hier mitstimmt, dieser Änderung zustimmt, das bewusst ist.

Liebe Frau Becker, Sie haben ja versucht, das schön zu relativieren, warum Herr Kobelt von mehr Geld spricht und Sie von weniger Geld sprechen, obwohl es doch im Endeffekt mehr ist, wie wir irgendwann mal festgeschrieben haben. Wenn Sie mir heute sagen, wie die Finanzierung von ThüringenForst in 2028 sein wird,

(Zwischenruf Abg. Kobelt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist mehr, als Sie festgeschrie- ben haben! Das stimmt! Da haben Sie jetzt mal die Wahrheit gesagt!)

und sagen: „Genauso wird es“, dann sagen Sie mir auch die Lottozahlen von nächster Woche. Wir haben damals 2011 gesagt, wir gucken uns das 2018 an, und wenn das Gesetz fortgeschrieben wird und wir sehen finanziell die Möglichkeiten, dann ziehen wir unsere Schlussfolgerungen auch daraus. Liebe Finanzministerin, Sie können mir alles andere hier drüben erzählen. Ich war damals nicht da, ich kann Ihnen aber sagen: Wenn man eine Tatsachenbetrachtung unter Ihrer Maßgabe macht, dann hätten Sie eigentlich gar keinen Zwang, momentan hier Kürzungen vorzunehmen bei dem Säckchen Geld, was Sie hier umherschleppen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, sowohl die Landesregierung als auch die Regierungskoalition lau

(Abg. Becker)

fen sehenden Auges darauf zu, dass die Anstalt künftig ihre Aufgaben entweder gar nicht mehr oder nicht mehr im bisherigen Umfang erfüllen kann. Das möchte ich hier festhalten. Sie nehmen der Anstalt bis 2025 6 Millionen Euro weg, die man nicht wegnehmen kann, und da muss man einfach auch mal sehen, was denn in der Aufgabenerfüllung alles drin ist. Auch wenn man es relativiert, Frau Becker, das Abhacken des Waldes müsste man dann irgendwann mal jetzt so stillschweigend hinnehmen, weil, wenn dann halt …

(Unruhe SPD)

Das wurde eben gerade gesagt, wir müssen uns damit auseinandersetzen, mit dem Problem, aber wir müssen auch gucken, wie können wir es finanziell lösen, und da war das eine Option, die Sie gerade angesprochen haben.

Das Thema ist, dass wir die 30 Millionen Euro dringend brauchen, um die bisherige Qualität im vollen Umfang auch gewährleisten zu können, und wir wollen nicht, dass die Überschüsse aus der Aufgabenerfüllung im betrieblichen Bereich für die Aufgabenerfüllung im hoheitlichen Bereich eingesetzt werden können. Ich kann nämlich nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und ich kann auch nicht sagen, was der Holzmarkt und der Holzpreis in der Zukunft machen, aber davon wird es abhängig sein, wie die Aufgabenerfüllung zukünftig aussehen wird. Das bleibt für uns enorm wichtig, es muss also ausgeschlossen sein, dass die zwingend vom Land zu finanzierenden hoheitlichen Aufgaben durch eine Übernutzung im betrieblichen Bereich subventioniert werden, um das mal schön auszudrücken.

(Beifall DIE LINKE)

Werte Kolleginnen und Kollegen, nun haben wir auch noch andere finanzielle Aspekte zu beachten. Es besteht Einigkeit zwischen den Koalitionsfraktionen und uns, dass die Forstanstalt in der Lage ist, mit ihrer Technik und ihrem Personal auch die Pflege und Unterhaltung der touristischen Wege in Thüringen zu leisten, und sie ist auch willens. Es gibt aber einen kleinen Unterschied, der bedeutsam wird, wenn es um die Finanzierung solcher zusätzlichen Aufgaben geht. Sie wollen den hoheitlichen Aufgabenkatalog erweitern um die Pflege und Unterhaltung der touristischen Wege. Das kann man machen, um klarzustellen, dass auch das künftig eine hoheitliche Aufgabe sein wird. Wir sind aber der Auffassung, dass es keine hoheitliche Aufgabe sein muss, und schlagen vor, die entsprechende Passage in Ihrem Änderungsantrag zu streichen. Wir sehen die Übernahme dieser Aufgabe durch die AöR als freiwillige Aufgabe an, da die AöR so lange und in dem Umfang das erledigen wird, wie das Land bereit ist Geld dafür zu geben. Und eine hoheitliche Ausgabe muss ich ausfinanzieren, muss einen Festbetrag dafür einstellen und kann nicht sagen „nach Maßgabe des Haushalts“, so wie es momen

tan drin ist. Denn es ist eine hoheitliche Aufgabe, die übertragen wird, obwohl ich gar nicht weiß, ob ich dafür das Geld habe. Das ist an der Stelle unehrlich.

(Beifall CDU, AfD)

Ein fester, im Gesetz festgeschriebener Betrag wäre nicht nur rechtlich sauber, sondern in erster Linie auch sinnvoll. Aber das wollen oder können Sie nicht. Deshalb haben wir auch darauf verzichtet, unseren Änderungsantrag aus dem Ausschuss hier noch einmal zu stellen – Sie machen das ja sowieso nicht mit. Ein fester Betrag wäre immens wichtig, um der Anstalt Planungssicherheit zu ermöglichen und die organisatorische Einordnung solcher Aufgaben in die Betriebsabläufe sicherzustellen. Eine Zuweisung nach Maßgabe des Haushalts gewährleistet die erforderliche Planungssicherheit nämlich nicht – das hatte ich bereits gesagt.

Das nächste Thema ist, dass wir uns ja vor dem Ausschuss mit dem Änderungsvorschlag auseinanderzusetzen hatten, was der Verwaltungsrat anweisen sollte. Wir haben das für rechtlich unzulässig gehalten und die Landtagsverwaltung hat das bestätigt. So ist es nun einmal, wenn versucht wird, grüne Ideologie in ein Gesetz zu fassen. Es wurden erhebliche Bedenken bestätigt, ob der Gesetzgeber das Organ Verwaltungsrat einer selbstständigen, rechtsfähigen Anstalt öffentlichen Rechts in entsprechender Weise zum Handeln auffordern darf. Auch die Bedenken, ob die ursprünglich vorgeschlagene Regelung insgesamt ein bestimmtes Abstimmungsverhalten im Verwaltungsrat in unzulässiger Weise präjudizieren könnte, wurden bestätigt. Ich bin daher froh, dass Ihr Änderungsantrag nunmehr vorsieht, dass die Landesforstanstalt diejenige ist, welche die die Flächenstilllegung untersetzenden Forstgrundkarten vorlegen soll, und kein anderer. Ich bin nicht deshalb froh, weil überhaupt stillgelegt wird. Nein, wir sind nach wie vor gegen jede Stilllegung von wertvollem Wirtschaftswald wie am Possen. Froh bin ich deshalb, weil der Gesetzgeber nun mal ganz klar gesagt hat, wer die genauen Flächen vorschlagen soll.

(Zwischenruf Abg. Kobelt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben Sie doch beschlos- sen!)

Das ist nämlich die Forstanstalt. Im Errichtungsgesetz stehen 25.000 Hektar.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Die sollen alle Privaten machen?)

Sie wollen hier gar nichts machen. Ich kann das gleich noch mal ausführen.

(Zwischenruf Abg. Kobelt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben Sie doch gerade ge- sagt! Sie wollen keine Stilllegung!)

Wir brauchen keine Stilllegung, wenn die 25.000 Hektar, die im Errichtungsgesetz stehen, auch als Flächen genommen werden, die stillgelegt werden und nicht für den Waldumbau bewirtschaftet werden und erst dann zu den Flächen hinzugezogen werden sollen, die nämlich für den Zweck nach Thüringen übertragen worden sind. Das wissen Sie ganz genau. Aber jetzt sind sie im Gesetz. Alles andere haben wir – glaube ich – im Ausschuss diskutiert, dann kann man mit Mehrheit das alles wegstimmen, das haben Sie gemacht. Wir werden auf jeden Fall zu gegebener Zeit den Flächenvorschlag nach genau den Gesichtspunkten prüfen. Fakt ist: Den Flächenvorschlag unterbreitet jetzt die Forstanstalt und nicht naturferne Ideologen aus Nichtregierungsorganisationen. Das ist das Positive, was wir hieraus entnehmen können.

Zur Erstattung des Nutzungsausfalls bei laufenden Kosten der Stilllegung: Hierzu haben wir einen Vorschlag gemacht. Soweit für Maßnahmen des Naturschutzes oder des Tourismus Flächen von der forstlichen Nutzung ausgenommen werden, soll die Landesforstanstalt künftig Anspruch auf Erstattung des Nutzungsausfalls gegenüber dem Land haben. Bei der bisherigen gegenteiligen Regelung war zum einen davon ausgegangen worden, dass die Stilllegungsfläche von 25.000 Hektar nicht überschritten wird, und zum Zweiten, dass wirtschaftliche Nachteile deshalb nicht entstehen, weil andere Flächen als solche in wertvollen Wirtschaftswäldern für die Stilllegungen herangezogen werden. Im konkreten Fall des beabsichtigten Nutzungsverzichts für 1.000 Hektar am Possen muss die Landesforstanstalt den dafür im Landeshaushalt veranschlagten Betrag von 295.000 Euro jährlich dauerhaft erhalten, sofern und solange der Nutzungsverzicht stattfindet. Sie wollen jetzt der AöR 50 Euro pro Hektar als Fixkosten geben. Das kann aber nur der Anfang sein. Wir wollen, dass künftig nicht nur dieser Bruchteil, sondern der gesamte Nutzungsausfall bezahlt wird. Wer bestellt, muss auch bezahlen.

Und als allerletzter Punkt: Sie wollen den Verwaltungsrat vergrößern. Es leuchtet absolut nicht ein, warum im Verwaltungsrat, dessen Aufgaben in § 7 abschließend definiert sind, Tourismus- oder Umweltministerium vertreten sein sollten. Schauen Sie sich die Aufgaben in § 7 an, da geht es zum Beispiel um die Dienstverhältnisse der Vorstandsmitglieder sowie deren Bestellung und Abberufung, den Wirtschaftsplan, den Jahresabschluss, die Vergabe von Aufträgen und die Aufnahme von Krediten mit einem bestimmten Wert – jedenfalls nichts, wozu über die Kompetenz des derzeitigen Verwaltungsrats hinaus Vertreter des Tourismus- oder gar des Umweltministeriums erforderlich wären. Wir lehnen das ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordneter Kummer zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und das damit geänderte Gesetz werden die Rahmenbedingungen für die Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ verbessern. Sie werden sie gegenüber der bisher geltenden Rechtslage verbessern, die sich aus dem früheren Errichtungsgesetz ergibt, das eine Finanzierung bis 2018 festgelegt hat, und gegenüber der Rechtslage, die sich aus den haushaltsrechtlichen Festlegungen des Freistaats aus der letzten Legislatur ergibt, in denen über diese Abschmelzung bis 2018 hinaus noch ein weiterer Personalabbau von 145 Stellen – wenn ich es recht in Erinnerung habe – bis 2021 durch die Mittelfristige Finanzplanung vorgesehen war und sich daraus die Kürzung über einen sehr kurzen Zeitraum nach 2018 ergeben hätte.