Protokoll der Sitzung vom 22.06.2018

Gibt es Nachfragen? Frau Rosin.

Ja, vielen Dank für die Antworten. Eine Nachfrage bezüglich der Installation von Videoüberwachung: Wie bewerten Sie die Einschätzung des runden Tisches, der ja demnächst wieder tagen wird, im Mai getagt hat und immer wieder einfordert, dass Videokameras eine gute Möglichkeit zur Prävention wären? Wie gehen Sie denn seitens des Wachschutzes und der Polizei mit diesem Umstand um, dass dort die Beteiligten dieses einfordern?

Die Frage der Videoüberwachung hat sich vor allem im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Brandmeldeanlagen gestellt. Da haben wir eine bessere Lösung gefunden. Inwieweit zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal über Videoüberwachung nachgedacht werden muss, hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere der konkreten Belegung der Einrichtung.

Eine weitere Nachfrage, bitte.

Ja, eine Nachfrage noch mal zu der Leitung der Einrichtung, zu der Sie ausgeführt haben, dass diese im Landesverwaltungsamt geführt wird. Die Stelle, haben Sie gesagt, bzw. die Person ist mit diesen Aufgaben beauftragt. Die Frage, die sich stellt, ist: Wo ist der Dienstort? Ist der in Weimar oder in Suhl?

Der Dienstort der Beamtin ist Suhl und sie ist zurzeit in dem Behördenzentrum in Suhl vor Ort.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann schließe ich jetzt den Tagesordnungspunkt der Anfragen.

(Abg. Rosin)

Wir kommen jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 11

Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/5826 ERSTE BERATUNG

Zur Begründung erhält die Landesregierung das Wort, vertreten durch Herrn Staatsminister Prof. Dr. Hoff.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, bei der Frage, die Kollege von Ammon gerade beantwortet hat, ist eine Institution immer wieder genannt worden, die auch Gegenstand des hier in Rede stehenden Gesetzentwurfs ist, und zwar das Landesverwaltungsamt. Das Landesverwaltungsamt ist die zentrale Bündelungsbehörde des Freistaats Thüringen und im Wissen darum, dass diese zentrale Bündelungsbehörde für das Land unverzichtbare Aufgaben leistet, ist sie gleichwohl auch seit Jahren einer von mehreren Gegenständen von notwendigen Veränderungs- und Modernisierungsprozessen der Thüringer Landesverwaltung.

Zu dem Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz, das wir im vorvergangenen Jahr hier im Landtag behandelt haben, hatte sich die CDU-Fraktion entschieden, eine Verfassungsklage vorzunehmen, weil sie der festen Überzeugung war, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist. Inzwischen ist diese Klage zurückgezogen worden. Zu den Gründen der Überzeugung, warum das ursprünglich für verfassungswidrig anerkannte Gesetz nicht mehr verfassungswidrig ist, liegen mir leider keine Informationen vor. Ich finde die Haltung aber richtig, weil sie auch bestätigt, dass wir als Landesregierung von Beginn an gesagt haben, dass wir ein Interesse daran haben, dass diese Koalition und dieser Landtag mit dem Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz den Rahmen für Verwaltungsmodernisierungsprozesse frei machen, darüber hinaus aber mit einer Behördenstrukturreform einen Baustein von Verwaltungsmodernisierung vornehmen, wobei ich auch an dieser Stelle wieder betonen muss, dass Verwaltungsmodernisierung nichts ist, was mit einem Gesetz beginnt und dann nach zwei, drei Jahren zu Ende ist, sondern Verwaltungsmodernisierung ist ein Dauerprozess.

Hier reden wir durchaus auch über Missverständnisse im Zusammenhang mit Verwaltungsmodernisierungsprozessen und deshalb ist es mir wichtig, vielleicht an den Anfang zwei Gleichnisse zu stel

len, mit denen man sich mit der Frage, was Verwaltungsmodernisierung ist und was wir mit dieser Behördenstrukturreform hier vorhaben, die in ein umfangreiches Gesetzgebungsvorhaben gefasst wurde, diesem Sachverhalt nähern kann.

Wir kennen diesen Prozess – das, was wir hier mit diesem Gesetz machen – eigentlich bereits von unserem Handy, und zwar im Hinblick auf das Defragmentieren. Schauen wir uns das noch mal an: Wenn das Betriebssystem eine Datei auf dem Speichermedium ablegen will, kann es halt vorkommen, dass es die nicht zusammenhängend, sondern verstreut auf dem Datenträger speichert. Einige Datensysteme prüfen auch nicht, ob die Daten innerhalb des freien Speicherplatzes zusammenhängend abgelegt werden können, sondern tun dies einfach dort auf dem ersten freien, zur Verfügung stehenden Speicherplatz. Es kommt auch nicht selten vor, dass der Speicherbereich nicht groß genug ist, um eine gesamte Datei aufzunehmen. Dann wird auch die fragmentiert auf unterschiedlichen Stellen abgelegt. Das führt irgendwann dazu, dass sich das Betriebssystem vor die Frage stellt und auch entsprechende Mechanismen eingebaut hat, ob man nicht durch das Defragmentieren, das heißt das Zusammenführen von zusammenhängenden Dateien, die auf unterschiedlichen Speicherbereichen verstreut sind, eine bessere Leistungsfähigkeit dieses Betriebssystems erzeugt.

Genau das ist das, was wir in der Verwaltung immer wieder feststellen. Verwaltung ist kein statischer Aspekt, sondern es kommen dauerhaft neue Aufgaben, veränderte Aufgaben auf eine Landesverwaltung zu, dadurch dass sich bundesgesetzliche Rahmenbedingungen ändern, dadurch dass sich gesellschaftliche Herausforderungen ändern, dadurch dass Europäische Normen gesetzt werden und in gleicher Weise entfallen auch wiederum Aufgaben. Wir stehen vor der Aufgabe – und diese Aufgabe ist lange überfällig gewesen, übrigens auch bevor diese Regierung ins Amt gekommen ist –, letztlich einen Defragmentierungsprozess ohne entsprechenden Modernisierungsprozess unserer Landesverwaltung vorzunehmen, weil wir feststellen, dass wir eine ganze Reihe von Aufgaben zwar lösen, immer wieder lösen, aber nicht an jeder Stelle die optimale Verwaltungsstruktur dafür haben – was keine Kritik an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Landesverwaltung ist, ganz im Gegenteil. Sie leisten unter nicht immer optimalen Rahmenbedingungen jeweils eine sehr gute Arbeit. Man kann auch ein zweites Gleichnis bilden: Verwaltungsmodernisierung ist so was wie ein regelmäßiger Frühjahrsputz. Man muss sich die Organisation der Landesverwaltung anschauen und feststellen, hat man vielleicht über den Lauf des Jahres die eine oder andere – in dem Fall jetzt – Behördenaufgabe zwar an den gerade nahe liegenden Platz, aber vielleicht nicht an den optimalen Platz

(Vizepräsidentin Marx)

gestellt und muss man vielleicht an der einen oder anderen Stelle auch noch mal entrümpeln? Insofern ist dieser Prozess eine Daueraufgabe. Eine Daueraufgabe, die aber gesetzgeberischen Handlungsbedarf erfordert, weil, wenn man sich Behörden in ihrer Organisation anschaut und sich überlegt, wie man diese Behördenstruktur optimaler gestalten kann, wer welche Aufgabe möglicherweise – weil sich Rahmenbedingungen geändert haben – im Gegensatz zu der ursprünglichen Bestimmung besser wahrnehmen kann, dann muss man dies in regelmäßigen Abständen tun. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass wir mit Sicherheit kein Erkenntnisdefizit hatten, sondern ein Umsetzungsdefizit. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat es Expertenkommissionen gegeben, hat es eine entsprechende Festlegung bis hin zu Kabinettsbeschlüssen gegeben, die aber keine legislative Kraft entfaltet haben. Insofern habe ich auch bereits im vergangenen Herbst, nachdem wir im September des vergangenen Jahres den Grundsatzbeschluss im Kabinett zur Verwaltungsmodernisierung – hier: Aufgabe Behördenstrukturreform – gefasst haben, darauf hingewiesen, dass wir das Rad als Rot-RotGrün tatsächlich – auch ganz bewusst – nicht neu erfinden wollten, sondern dass wir Bezug genommen haben auf sinnvolle Überlegungen, die in der vergangenen Wahlperiode – das heißt also, von der schwarz-roten Landesregierung – bereits entwickelt worden waren, von denen wir aber der festen Überzeugung sind, dass sie jetzt umgesetzt werden müssen. Wobei wir sagen, sie hätten möglicherweise bereits eine noch größere Wirkung entfalten können, wenn man es nicht im Jahr 2018, sondern bereits im Jahr 2012, 2013 oder 2014 umgesetzt hätte.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Was wollen Sie uns denn noch erzählen?)

Sie kriegen doch noch das Wort und insofern gestatte ich mir, so wie ich immer gebannt Ihren Worten zuhöre, doch darum zu bitten, dass Sie möglicherweise mir die Möglichkeit geben, auch ohne Unterbrechung ausführen zu können.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das macht nur die Präsidentin!)

Da haben Sie selbstverständlich recht, aber eine Bitte von höflichem Mensch zu höflichem Mensch zu äußern, das müssen Sie doch nicht nur an die Präsidentin übertragen.

Insofern ist die Behördenstrukturreform, über die wir hier reden, die nachgeholte Aufgabe einer Landesregierung,

(Beifall DIE LINKE)

die vor uns bereits im Amt war und bei der ich mich sehr gefreut habe, dass wir diese Aufgabe im Konsens mit den Kolleginnen und Kollegen des gesamten Kabinetts nicht nur als Kabinettsbeschluss dis

kutiert haben, sondern auch auf die Schwelle des ersten und zweiten Kabinettsdurchgangs und Ihnen jetzt hier im Parlament als Gesetzentwurf vorlegen können. Ich will noch mal ganz deutlich machen, wenn man Aufgaben und Verwaltungsstrukturen unverändert lässt und zusätzlich sogar an die Aufgabenerledigung, zum Beispiel durch EU-Recht, immer höhere Anforderungen gestellt werden, dann ist es, wenn man keine Änderungen vornimmt, tatsächlich erforderlich, immer mehr Personal einzustellen – oder mit dem immer gleichen Personalbestand nur – wenn das Personal älter wird – letztlich auf Kosten der Ressourcen, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten. In dieser Situation sind wir aber nicht. Wir sind eher in einer Situation, in der wir damit konfrontiert sind, dass 13.300 Beschäftigte bis 2025 aus dem Landesdienst ausscheiden werden. Dass wir eine große Mühe haben werden, für alle diese Positionen jenseits des verabredeten Stellenabbaupfads auch wieder qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, weil in bestimmten Ausbildungsgängen nicht mehr genug Menschen studieren, weil es zum Teil auch metropolitane Regionen gibt, die noch attraktiver sind als Thüringen – was ich mir mittlerweile nicht mehr vorstellen kann.

(Beifall SPD)

Insofern geht es also darum, mit dieser Behördenstrukturreform tatsächlich darauf hinzuwirken, erstens die Defragmentierung oder den Frühjahrsputz in unseren Behörden in ihrer Organisationsstruktur vorzunehmen. Zum Zweiten darauf zu reagieren, dass wir einen Personal- und Generationswechsel in unserer Landesverwaltung haben, und darauf hinzuwirken, dass wir Behördenstrukturreformen haben, die auch auf die Herausforderungen von Digitalisierung ausgerichtet sind, weshalb dieses Verwaltungsreformgesetz, das ich Ihnen heute hier einbringen kann, auch im Zusammenhang mit weiteren Gesetzgebungsverfahren zu sehen ist. Diese Gesetzgebungsverfahren sind beispielsweise die gestern diskutierte Bauordnung, aber auch das EGovernment-Gesetz, das hier im Parlament beraten wurde und mittlerweile Beschlusskraft erlangt hat. Insofern ist der Verwaltungsmodernisierungsprozess, hier wiederhole ich mich, ein Verwaltungsmodernisierungsprozess, der unterschiedliche Aspekte in den Blickwinkel nimmt, nämlich Digitalisierung. Darüber haben wir mit dem E-Government gesprochen, wo es um die Reduktion von Verwaltungsabläufen bzw. auch die Herstellung von schnelleren Verfahren und auch vereinfachten Verfahren für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Unternehmen geht. Hier ist die Bauordnung ein weiteres Beispiel und im Parlament auch diskutiert worden. Aber es ist eben auch die Behördenstrukturreform, die ich Ihnen hier vorstelle.

Das ist im Zusammenhang mit dem Verwaltungsreformgrundsätzegesetz auch das Ziel dessen, was

(Minister Prof. Dr. Hoff)

wir mit diesem Gesetz in einem weiteren Schritt umsetzen, der Schaffung einer modernen bürgernahen, effizienten Landesverwaltung gemäß § 8 Thüringer Verwaltungsreformgrundsätzegesetz. Ein zweistufiger Aufbau der Landesverwaltung, wobei die Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Polizei ausgenommen sind, § 11 Abs. 1 bis 3 Verwaltungsreformgrundsätzegesetz. Und auch Ergebnis einer Aufgabenkritik, die in § 13 Abs. 3 des von mir vorgenannten Gesetzes festgehalten ist. Dabei will ich darauf hinweisen, dass eine Aufgabenkritik, also eine an rechtlichen und organisatorischen Grundsätzen orientierte Überprüfung der von der Verwaltung wahrzunehmenden Aufgaben, im Hinblick auf deren Notwendigkeit nach Art, Maß und Aufwand sowie hinsichtlich der Organisationsform, des Personaleinsatzes und der Verfahren eine Daueraufgabe der Landesverwaltung ist, das heißt also, immer wieder und nicht nur mit diesem Gesetz gemacht werden wird.

Die Landesregierung hat – und darüber habe ich an anderer Stelle bereits gesprochen – die Aufgabenkritik vorgenommen, sie hat zahlreiche Prüfaufträge definiert, ausgelöst und entsprechend abgearbeitet. Dazu gehört die Prüfung der Abschaffung von schiedsgerichtlichen Verfahren, Widerspruchsverfahren, Genehmigungsfiktionen etc. Wir hatten dies hier im Parlament bereits aufgerufen.

Die Widerspruchsverfahren, das will ich ganz deutlich sagen, und ihre Abschaffung sind ein heiß umstrittenes Feld. Hier lerne ich auch selbst dazu, dass ein rein normativer Zugang zu der Frage Widerspruchsverfahren uns in einzelnen Fachthemen möglicherweise nicht so weiterhilft und die Gefahr besteht, dass hier über den Leisten gebrochen wird zum Nachteil auch der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern. Insofern konnten wir für den Bereich des Denkmalschutzes ganz klar darstellen, warum die Abschaffung von Widerspruchsverfahren ein sinnvolles Verfahren ist. Wir diskutieren dies in anderen Bereichen auch. Es konnte aber in einer Reihe von Fällen auch deutlich gemacht werden, dass hier die Abschaffung von Widerspruchsverfahren von Bürgerinnen und Bürgern als eine Einschränkung ihrer Rechtsmöglichkeiten angesehen wird. Insofern ist eine Verwaltungsmodernisierung, die Augenmaß statt normative Prinzipienreiterei zugrunde legt, hier auch der Grundsatz dafür, dass wir bei den Widerspruchsverfahren einen kleineren Schritt gegangen sind und nicht den großen Schritt, den einige sich normativ gewünscht hätten, ohne gleichzeitig zu sagen, wie sie dies auch umsetzen können wollen würden.

Die Verwaltungsmodernisierung, die Ihnen jetzt in diesem Gesetz zur Beratung im Landtag vorgelegt wird, sagt für den Geschäftsbereich der Staatskanzlei, dass die Aufgaben der oberen Denkmalschutzbehörde, soweit sie nicht gestrichen werden, auf die oberste Denkmalschutzbehörde übertragen

werden und hier das denkmalschutzrechtliche Verfahren vereinfacht und die denkmalschutzrechtlichen Zuständigkeiten gestrafft werden.

Im Bereich des Finanzministeriums sehen die Veränderungen wir folgt aus: Infolge des Herauslösens der entsprechenden Steuerfachund anteiligen Querschnittsreferate aus der Thüringer Landesfinanzdirektion und deren Integration in das Thüringer Finanzministerium wird die Thüringer Landesfinanzdirektion aufgelöst und für die verbleibenden Aufgaben gleichzeitig das Thüringer Landesamt für Finanzen errichtet. Dadurch wird die vom Gesetzgeber geforderte Zweistufigkeit im Bereich der Steuerverwaltung hergestellt. Die Finanzämter sind künftig dem Finanzministerium unmittelbar nachgeordnet, sofern dieser Gesetzentwurf die Zustimmung des Landtags erhält.

Im Geschäftsbereich des Umwelt-, Energie- und Naturschutzministeriums wird eine große Oberbehörde gebildet. Dazu wird die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie von einer naturwissenschaftlich-technischen Einrichtung zur oberen Landesbehörde für die Bereiche Umwelt, Wasserwirtschaft, Bergbau, Strahlenschutz, Chemikaliensicherheit, Emissionsschutz, Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Energie, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Gentechnik und erhält den Namen „Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz“. Die Aufgaben des Thüringer Landesbergamts gehen ebenfalls auf das künftige TLUBN über. Ebenfalls gehen auf das künftige TLUBN über die bislang im Thüringer Landesverwaltungsamt wahrgenommenen Vollzugsaufgaben aus den Bereichen Umwelt, Wasserwirtschaft, Bergbau, Strahlenschutz, Chemikaliensicherheit usw., die ich bereits genannt hatte. Die Zusammenführung der Aufgaben der TLUG, des Landesbergamts und der Abteilung 4 des Landesverwaltungsamts berücksichtigen die gemeinsamen fachlichen Schwerpunkte und Berührungspunkte dieser Organisationseinheiten.

Mir ist wichtig, an der Stelle deutlich zu machen, dass wir intensiv mit dem Innenministerium die Frage diskutiert haben, inwiefern die Herauslösung der Abteilung 4 aus dem Landesverwaltungsamt dazu führt, dass das Landesverwaltungsamt möglicherweise die zentrale Bündelungsfunktion für den Freistaat nicht mehr wahrnehmen kann. Wir hatten hier eine Güterabwägung vorzunehmen zwischen der zentralen Bündelungsfunktion des Landesverwaltungsamts auf der einen Seite und der Zusammenführung unterschiedlichster Umwelt-, Energie-, Naturschutzbehörden einschließlich der Bergbehörde. Wir haben gesagt, dass aus der Zusammenführung dieser Einrichtungen, die übrigens auch eine Empfehlung aus der vergangenen Wahlperiode war, unter anderem auch deshalb ein tatsächlicher Mehrwert entsteht, weil wir im Zusammenhang mit dem technischen Fortschritt die Abstimmungsabläufe zwischen dieser neuen Großbehörde und dem Lan

(Minister Prof. Dr. Hoff)

desverwaltungsamt, beispielsweise bei großen Genehmigungsverfahren – Emissionsschutz etc. – gleichwohl die Bündelungsfunktion im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen, aber auch der Kommunen gewährleisten können.

Insofern möchte ich mich an dieser Stelle vor allem bei den Personalräten im Landesverwaltungsamt, aber auch den Beschäftigten in diesen Behörden, bedanken, die diesen Prozess sehr konstruktiv mit der Landesregierung begleitet haben, die viele Fragen gehabt haben, mit uns aber fair über diesen Sachverhalt auch diskutiert haben, und will mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen im Innenministerium bedanken, mit denen wir diesen Prozess tatsächlich partnerschaftlich führen konnten.

Im Geschäftsbereich des Infrastruktur- und Landwirtschaftsministeriums werden künftig drei Oberbehörden gebildet. Alle bisherigen – ich will das noch mal sagen – 19 Behörden, Anstalten, Einrichtungen und Landesbetriebe im unmittelbar nachgeordneten Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft werden in drei Landesoberbehörden zusammengefasst. Dem Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, dem Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum und dem Landesamt für Bau und Verkehr. Diese Behördenbildung hat mehrere Effekte. Wie beim Landesumwelt-, Bergbau- und Naturschutzamt erfolgt die Bündelung von fachlichem Knowhow, leichtere Gewährleistung der Abwesenheitsvertretung, Qualitätssteigerung, Verfahrensbeschleunigung. Zum anderen wird mit der Integrierung der Straßenbauämter in das Landesamt für Bau und Verkehr auch dort die bisher dreistufige Straßenbauverwaltung des Landes zweistufig. Gleiches gilt für die Integrierung der Landwirtschaftsämter in die Landesanstalt für Landwirtschaft und ländlichen Raum, für Teile der Abfallverwaltung, die dem Land obliegen und bisher von den Landwirtschaftsämtern wahrgenommen werden. Diese Schaffung von drei Behörden im Infrastrukturministerium statt bisher 19 und dem Landesumwelt-, Bergbau- und Naturschutzamt, in dem drei Bereiche zusammengeführt werden, sind tatsächlich eine große Behördenstrukturreform, die in diesem Land seit fast zehn Jahren diskutiert wird, und hier das erste Mal endlich Gesetzentwurfskraft erlangt.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Ich bin froh, Ihnen dies hier entsprechend darstellen zu können.

Es sind dann diverse ressortspezifische Umstrukturierungen vorgenommen worden, über die der Gesetzentwurf entsprechend informiert, der die entsprechenden Regelungen trifft.

Die Landesregierung, sehr geehrte Damen und Herren, legt mit ihrem Regierungsentwurf des Thüringer Verwaltungsreformgesetzes 2018 den ge

mäß Artikel 90 Abs. 2 der Thüringer Verfassung gesetzlich zu regelnden Teil der Verwaltungsreform vor. Ich habe aufgezeigt, dass sich der Regierungsentwurf an den Leitlinien orientiert, die durch das Verwaltungsreformgrundsätzegesetz vorgegeben sind, und gehe davon aus, dass, wenn dieser Gesetzentwurf hier im Landtag die Zustimmung findet, unsere Landesverwaltung moderner, bürgernäher und effizienter aufgestellt werden wird. Ich bitte um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf nach der Beratung bei allen hier im Landtag vertretenen Fraktionen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Gentele, fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Beratung und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Dr. Pidde von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Reformzug in Thüringen rollt.