Protokoll der Sitzung vom 30.08.2018

Aber insofern ist es nur einfach reingeschmissen und nicht darauf eingegangen. Sie konnten keine Beispiele nennen, das ist außerordentlich bedauerlich. Und ich will ein Letztes sagen: Natürlich werden mit diesem Gesetzentwurf wiederum – und das ist natürlich ein Steuerausfall, weil der Haushalt beschlossen ist, das ist auch schon erwähnt worden – die Nachteile in diesem Gesetzentwurf auf den Staat abgewälzt, also sozialisiert, und die Vorteile bleiben bei Maklern und Notaren. Mir geht es nicht darum, den beiden Berufsgruppen jetzt was Schlechtes – Herr Warnecke lacht –, darum geht es gar nicht, sondern es geht darum: Wenn man so was machen will, dann muss man sich natürlich auch darum bemühen, junge Familien, die nicht vermögend sind und die sich Wohneigentum anschaffen wollen, insgesamt zu entlasten, dann muss es auch an dieser Stelle sein, das kann nicht nur einseitig erfolgen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Abgeordnete Kießling hat um das Wort gebeten und bekommt es.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich hatte mich vorher zu Wort gemeldet, bevor die Frau Finanzministerin geredet hat. Aber es waren noch zwei, drei Punkte offen geblieben, wo es darum ging: Wer soll das denn bitte schön kontrollieren, ob da jemand auszieht etc. und ob die das nicht mal selbst nutzen etc. Normalerweise weiß eigentlich jeder, dass heutzutage Immobilienverkäufe über Notare geregelt werden; wir haben ja gerade auch über diese immens hohen Kosten debattiert. Und jeder Verkauf wird quasi auch dem Finanzamt gemeldet. Und wenn Sie noch wissen – Eigenheimzulage, Eigenheimzulagengesetz, da war das auch entsprechend geregelt, das wird immer dem Finanzamt mitgeteilt und dann kann jederzeit festgestellt werden, liegt hier noch eine Eigennutzung vor oder nicht. Das ist gar kein Problem, da brauche ich keine Verwaltung aufsetzen etc. Das ist also Quatsch, was Sie da erzählt haben, Herr Abgeordneter Müller. Und dass die Familien umziehen, haben sie selbst gesagt, da ging es halt darum, ob nun einmalig oder nicht. Die Frage stellt sich nicht. Wenn jemand entsprechend Wohneigentum zur Eigennutzung anschafft, dann soll es natürlich auch möglich sein, das mehrmals zu geben. Sie müssen hier auch anerkennen, dass, wenn jemand ein Haus kauft, das auch ein Konjunkturprogramm für unsere Region Thüringen ist, was weitere Steuereinnahmen generiert. Und die 20 Millionen Euro – Herr Möller hat es schon ausgeführt –, das waren Millionen aus Ihrem Gesetzentwurf damals für die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 auf 6,5 Prozent.

Herr Kießling, wenn Sie jetzt bitte zum Schluss kommen. Ihre Zeit ist beendet.

Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Aber trotzdem würden doch jetzt im Haushalt 44 Millionen fehlen!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die antragstellende Fraktion hat Ausschussüberweisung beantragt, nämlich an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer für diese Ausschussüberweisung stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diese Ausschussüberweisung? Das sind die restlichen Fraktionen des Hauses und der Abgeordnete Gentele. Die Ausschussüberweisung ist damit mit Mehrheit abgelehnt und für heute wird die Beratung geschlossen.

(Ministerin Taubert)

Wir treten dann in die Mittagspause ein und treffen uns um 14.00 Uhr hier wieder zur Fragestunde.

Ich erinnere noch einmal daran, dass die Fraktionen sich darauf geeinigt haben, dass alle Fragen in der Fragestunde abgearbeitet werden. Das sind 14 Stück, sodass die Fragestunde dann etwas länger als 60 Minuten dauern wird. 5 Minuten nach Beginn dieser Mittagspause trifft sich der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im Raum F 202 zu einer außerplanmäßigen Sitzung und ebenfalls 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause der Freundeskreis Kaliningrad im Raum F 056. Damit unterbrechen wir die Sitzung bis 14.00 Uhr.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20

Fragestunde

Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, Ihre Fragen vorzutragen. Der erste Fragesteller ist Abgeordneter Worm mit der Drucksache 6/6014. Bitte, Herr Worm.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Hilferuf zur Lehrersituation an der Thüringer Gemeinschaftsschule „Am Rennsteig“ in Neuhaus am Rennweg

Aufgrund von Mutterschutz, Lehrerweggang und mangelnder Einstellungen wird an der Thüringer Gemeinschaftsschule „Am Rennsteig“ in Neuhaus am Rennweg im nächsten Schuljahr voraussichtlich kein Englischunterricht stattfinden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie lange fällt an der Thüringer Gemeinschaftsschule „Am Rennsteig“ in Neuhaus am Rennweg bereits der Englischunterricht aus?

2. Wie soll der Ausfall im nächsten Schuljahr kompensiert werden?

3. Welche Auswirkungen hat der Lehrermangel auf die anderen Unterrichtsfächer?

4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um dem akuten Lehrermangel an der Schule zu begegnen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Worm beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die einzige ausgebildete Fachlehrerin für Englisch wurde am 1. Februar 2017 mit der Wahrnehmung der Geschäfte einer stellvertretenden Schulleiterin an der TGS Neuhaus-Schierschnitz beauftragt. Eine neu eingestellte Lehrerin übernahm den Englischunterricht an der TGS Neuhaus am Rennweg. Diese Kollegin befindet sich derzeit im Beschäftigungsverbot, wie Sie selbst erwähnt haben. Eine befristete Ersatzeinstellung konnte wegen fehlender Bewerberinnen und Bewerber nicht vorgenommen werden. Aufgrund dieses Bewerbermangels blieb leider auch die vorgesehene unbefristete Einstellung zu Beginn des Schuljahrs erfolglos.

Zu Frage 2: Im Schuljahr 2017/2018 gab es Kürzungen in der Stundentafel im Fach Englisch. Der übrige Englischunterricht konnte durch Vertretungsunterricht von Lehrkräften aus dem auf dem Schulcampus befindlichen Gymnasium auf der Basis von Abordnungen abgesichert werden. Aktuell übernehmen Lehrkräfte aus dem Gymnasium zehn Wochenstunden in Englisch und es wurde eine Englischlehrerin von der SBBS Sonneberg mit 20 Lehrerwochenstunden an die TGS abgeordnet. Ab dem 1. Januar 2019 wird eine Fachlehrerin den Englischunterricht übernehmen, die einer unbefristeten Einstellung ab diesem Zeitpunkt zugestimmt hat.

Zu Frage 3: Die von der SBBS Sonneberg abgeordnete Kollegin ist zurzeit leider krank. Dadurch kann aktuell der Englischunterricht in den 6. Klassen nicht abgedeckt werden und der Englischunterricht in den 5. Klassen ist um eine Stunde gekürzt. Für den Fall, dass die Erkrankung länger andauert, wird mit dem Staatlichen Schulamt Südthüringen aktuell an einer Lösung gearbeitet. Wenn die eben bereits erwähnte neu eingestellte Kollegin ab dem 1. Januar 2019 ihre Arbeit aufnimmt, kann der Englischunterricht wieder entsprechend der Stundentafel abgesichert werden.

Wegen weiteren Lehrermangels in anderen Fächern werden aktuell in allen Klassen zwei statt der geforderten drei Sportstunden pro Woche unterrichtet. In den 7. Klassen ist der Physikunterricht von zwei auf eine Wochenstunde verkürzt worden. Die Abschlussklassen werden aber vollständig nach der Stundentafel unterrichtet.

Zu Ihrer Frage 4: Wie in allen anderen Schulen auch ist die Landesregierung bemüht, durch verschiedenste Personalmaßnahmen wie befristete und unbefristete Einstellungen, die jederzeit vorgenommen werden können, also nicht mehr nur zum Schulhalbjahr und zum Schulbeginn, durch Ausweitung der Vertretungsreserve, durch Gewinnung und

(Vizepräsidentin Marx)

Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern sowie durch Versetzungen und Abordnungen den Unterricht auch an der TGS „Am Rennsteig“ in Neuhaus abzusichern. Ich habe bereits auf die Neueinstellung ab dem 1. Januar 2019 hingewiesen, die dann ihre Arbeit aufnimmt. Im Thüringenplan sind weitere Vorhaben ausgewiesen. Es zeigt sich aber, dass es neben einem generellen Bewerbermangel zunehmend komplizierter wird, Lehrerinnen und Lehrer für Schulen im ländlichen Raum zu gewinnen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Zusatzfragen? Das sehe ich nicht. Dann setzen wir fort mit der nächsten Frage. Fragesteller ist Kollege Zippel von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/6041. Bitte, Herr Zippel.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Nach Informationen des Fragestellers hatte der Thüringer Ministerpräsident bei einem Besuch des Kinderhospizes in Tambach-Dietharz eine Kooperation des Hospizes mit Lotto Thüringen angeregt. Trotz anfänglich positiver Signale kam diese Kooperation jedoch nicht zustande. Auch zwei Anträge an das Thüringer Sozial- beziehungsweise Finanzministerium auf Förderung von Baumaßnahmen des Kinderhospizes blieben bislang ergebnislos.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen kam die Kooperation mit beziehungsweise Förderung durch Lotto Thüringen nicht zustande?

2. Wie ist der aktuelle Stand des beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eingereichten Förderantrags?

3. Wie ist der aktuelle Stand des beim Thüringer Finanzministerium eingereichten Antrags auf Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR?

4. Können die Baumaßnahmen des Kinderhospizes nach Einschätzung der Landesregierung noch in diesem Jahr begonnen werden und wie kann die Landesregierung gegebenenfalls diese Maßnahmen begleiten?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zippel wie folgt:

Zu Frage 1: Lotto Thüringen plante Anfang des Jahres 2017 mit dem Kinderhospiz in TambachDietharz ein Sponsoring. Die beabsichtigte Maßnahme wurde dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales zur ordnungsrechtlichen Prüfung vorgestellt. Im Ergebnis der Prüfung entschied das TMIK, dass gegen die Maßnahme anhand der Anforderungen der §§ 1, 5 Glücksspielstaatsvertrag, der Werberichtlinie und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich zulässiger Imagewerbung des Monopolveranstalters – insbesondere nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2013 – ordnungsrechtliche Bedenken bestehen, sodass von dem geplanten Vorhaben abgesehen wurde.

Zu Frage 2 – Wie ist der aktuelle Stand des beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eingereichten Förderantrags? –: Der Antrag wurde im Februar dieses Jahres in meinem Ministerium eingereicht. Da seitens des Kinderhospizes im April 2018 parallel in der Thüringer Staatskanzlei ein Antrag zur Förderung der Maßnahmen aus PMO-Mitteln eingereicht wurde, musste zunächst eine grundsätzliche Abstimmung mit dem Finanzministerium erfolgen, um eine Doppelförderung zu vermeiden. Dies ist inzwischen geklärt. Beantragt werden insgesamt 538.000 Euro für Bau und Ausstattung. Mittel in dieser Höhe stehen im Haushalt des Sozialministeriums für den beantragten Zweck in der Höhe nicht zur Verfügung. Im Landeshaushalt 2018 sind erstmals investive Mittel zur Einrichtung von bedarfsnotwendigen Hospizplätzen in Höhe von 285.000 Euro eingestellt. Davon wurden bereits 152.000 Euro ausgereicht. Insgesamt liegen dafür drei Anträge vor. Ein vierter wird noch erwartet. Dem Träger – dem Kinderhospiz – wurde vorgeschlagen, geeignete Bauabschnitte zu bilden, von denen dann einer oder mehrere durch das Land gefördert werden können. Hierauf steht noch eine Antwort aus, sodass eine abschließende Prüfung der Maßnahme noch nicht erfolgt ist.

Zu Frage 3: Es gibt noch keine Entscheidung zur Ausreichung der Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR. Es gibt eine Vielfalt von Anträgen und eine Überzeichnung der Summen, das heißt, es braucht noch eine entsprechende Abstimmung. Wir als Sozialministerium unterstützen aber den Antrag des Kinderhospizes.

Zu Frage 4: Die Maßnahme wird aus fachlicher Sicht als förderfähig angesehen. Der Träger hat eine Zustimmung des Sozialministeriums zum vorzei

(Staatssekretärin Ohler)

tigen Maßnahmenbeginn beantragt. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn setzt aber zwingend eine Sicherung der Gesamtfinanzierung voraus, die sich auf 1,3 Millionen Euro beläuft. Da über die Höhe der für das Land zur Verfügung stehenden Mittel noch keine Klarheit besteht – vor allem steht eben die Entscheidung noch aus, ob und wie weit PMO-Mittel zur Verfügung stehen –, konnte die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bisher noch nicht erteilt werden.

Danke schön.

Gibt es Nachfragen? Herr Kollege Zippel.