Protokoll der Sitzung vom 30.08.2018

Gibt es Nachfragen? Herr Kollege Zippel.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Frau Ministerin. Eine Nachfrage zu Ihrer Antwort auf Frage 1, zu nicht zustande gekommenen Kooperationen. Ich hätte da zwei Nachfragen, die zusammenhängen.

Erste Frage: Gab es schon mal solche Kooperationen oder waren solche Kooperationen schon mal angedacht oder wurden sie vonseiten der Landesregierung schon mal forciert?

Damit zusammenhängend die zweite Frage: War dem Ministerpräsidenten, als er diese Kooperation gegenüber dem Kinderhospiz anregte, bewusst, dass es diese Möglichkeiten nicht gibt, dass es da quasi rechtliche Hürden gibt? Und, wie gesagt, die Frage, ob es das vonseiten der Landesregierung überhaupt schon mal gab, ob man das also hätten wissen können.

Zu Ihrer ersten Frage: Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Die Antwort dazu würden wir Ihnen nachreichen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Mir ist jetzt nicht der genaue Wortlaut des Ministerpräsidenten auf diese Frage bekannt. Ich bin mir aber sehr sicher, dass er gesagt hat, dass er prüfen wird, ob das möglich ist, und wenn es möglich ist, das natürlich auch unterstützen. Insofern müsste man ganz konkret noch mal beim Ministerpräsidenten selbst nachfragen.

Eine weitere Nachfrage kommt vom Kollegen Abgeordneten Dr. Pidde von der SPD-Fraktion.

Frau Ministerin, erste Frage: Wann ist denn mit einer Entscheidung zu rechnen, ob hier PMO-Mittel eingesetzt werden können? Die zweite Frage:

Wenn die Entscheidung getroffen ist und entsprechend durch das Hospiz eine Einteilung in mehrere Bauabschnitte erfolgt, dann wäre doch auch eine Förderung jetzt im Jahr 2018 oder dann im Jahr 2019 möglich, oder nicht?

Wenn die Entscheidung zur Verteilung der PMOMittel entsprechend so gefällt wird, dass auch das Kinderhospiz davon Mittel erhält, dann könnte 2018 oder spätestens 2019 der Maßnahmenbeginn erfolgen.

Zur Entscheidung: Ich habe mit der Finanzministerin extra noch mal vorher gesprochen. Ich habe ja schon gesagt, dass es eine Vielzahl von Anträgen gibt und auch eine Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Summe. Deswegen dauert es noch etwas. In den nächsten Wochen wird dann die Entscheidung entsprechend gefällt werden.

Die Nachfragemöglichkeiten bei dieser Frage sind jetzt ausgeschöpft. Damit kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Abgeordneter Bühl von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/6042. Bitte schön.

Die Regelschule „Heinrich Hertz“ in Ilmenau hat einen hohen Stundenausfall zu verzeichnen, insbesondere in technischen Fächern wie Physik. Daraufhin meldeten sich besorgte Eltern beim Fragesteller. Exemplarisch: In der 7. Klassenstufe habe es durch eine Langzeiterkrankung und durch das allgemeine Fehlen von Lehrkräften im Bereich Physik und den MINT-Fächern eine hohe Zahl von Ausfallstunden gegeben. Es wurde beschrieben, dass die Schüler der jetzigen 8. Klasse noch keine Physikunterrichtsstunde gehabt hätten. Die Eltern sehen hier das Recht auf Bildung für ihre Kinder eingeschränkt und sorgen sich um die Chancengleichheit im Hinblick auf spätere Prüfungsleistungen, da den Kindern im Zweifel Lehrinhalte nicht vermittelt werden konnten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie gestaltet sich die Lehrkräftesituation an der Regelschule „Heinrich Hertz“ in Ilmenau, insbesondere im Hinblick auf Langzeiterkrankungen sowie den Lehrkräftebedarf?

2. Welche Stundenausfälle sind in welchen Fächern in welcher Höhe im letzten und im neuen Schuljahr zu verzeichnen?

3. Wie gedenkt die Landesregierung, dem Unterrichtsausfall an der Regelschule aktuell und zukünftig zu begegnen (zum Beispiel durch Kräfte aus der

(Ministerin Werner)

Vertretungsreserve), insbesondere im Hinblick darauf, dass den Kindern mit erheblichem Stundenausfall nicht Nachteile mit Blick auf kommende Prüfungsleistungen entstehen?

4. Weshalb wurde durch das Schulamt Westthüringen für den Ilm-Kreis zu diesem Schuljahr keine gesonderte Lehrkraft für die Regelschule „Heinrich Hertz“ eingestellt?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Kollegium der Schule sind derzeit zwei langzeiterkrankte Lehrkräfte. Aktuell besteht noch stundenweise Lehrkräftebedarf in den Fächern Mathematik, Physik, Chemie, Evangelische Religion, Sport und Deutsch als Zweitsprache in einem Gesamtumfang von 19 Lehrerwochenstunden.

Zu Frage 2: Im Schuljahr 2017/2018 konnten insgesamt 31 Wochenstunden nicht abgedeckt werden, davon waren acht Stunden Sport, jeweils vier Stunden in Natur und Technik, im praktischen Teil von Wirtschaft und Recht und in Evangelischer Religionslehre, drei Stunden in Physik, jeweils zwei Stunden in Geografie, Chemie und Mensch, Natur, Technik sowie eine Stunde Mathematik. Zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 sind es sieben Stunden Sport, drei Stunden Evangelische Religionslehre, zwei Stunden in Mathematik, Physik, Chemie und im Gemeinsamen Unterricht sowie eine Stunde Deutsch als Zweitsprache.

Die Fragen 3 und 4 beantworte ich gemeinsam: Es wurden zwei Lehrkräfte mit den Fächerkombinationen Sport/Ethik und Mathematik/Wirtschaft und Technik zum 1. August 2018 eingestellt. Darüber hinaus werden im Schuljahr 2018/2019 vier Lehrkräfte an die Schule abgeordnet, davon zwei für das Fach Physik im Umfang von insgesamt neun Lehrerwochenstunden sowie zwei für den Gemeinsamen Unterricht im Umfang von insgesamt 33 Lehrerwochenstunden. Mit den durchgeführten Maßnahmen konnte an der Staatlichen Regelschule „Heinrich Hertz“ in Ilmenau der Unterrichtsausfall hinsichtlich der Reduzierung der Stunden gemäß Stundentafel um fast 40 Prozent abgesenkt werden. Damit kann für alle Schülerinnen und Schüler, insbesondere in den Abschlussklassen, der Unterricht soweit abgesichert werden, dass die Vermittlung von bewertungsfähigen Inhalten und

die Erreichung der Bildungsstandards gewährleistet sind.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur vierten Frage. Fragesteller ist hier Kollege Kowalleck von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/6055. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Aktuelle Straßenverkehrssituation im Bereich Schmiedefeld/Piesau

Nicht zum ersten Mal sind Einwohner und regionale Firmen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Lichtetal am Rennsteig mit mehreren Straßensperrungen und langen Verkehrsumleitungen konfrontiert. Aktuell wird die Situation in der Region mit dem Ausbau der Verbindungsstraße zwischen Piesau und Spechtsbrunn, zeitgleich zur Vollsperrung in Schmiedefeld, zusätzlich verschärft. Schon im Frühjahr 2016, während der Planungsphase für das Bauvorhaben in Schmiedefeld, hatten die beiden Landtagsabgeordneten Henry Worm (CDU) und Maik Kowalleck (CDU) darauf hingewiesen, dass die Umleitungsplanung zu erheblichen Belastungen von Pendlern und ansässigen Firmen führt. Die aufgezeigten Lösungen für eine Entschärfung der Situation während der Bauphase fanden jedoch keine Berücksichtigung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die schwierige Verkehrssituation, die sowohl durch die Vollsperrung in Schmiedefeld als auch durch den Ausbau der Verbindungsstraße Piesau–Spechtsbrunn entstanden ist und wie begründet sie ihre Auffassung?

2. Warum wurden insbesondere in Schmiedefeld keine innerörtlichen Umleitungen ertüchtigt und zugelassen?

3. Wann ist mit dem endgültigen Abschluss der Arbeiten beziehungsweise einer Entlastung der derzeitigen Situation zu rechnen?

4. Welche Straßenbaumaßnahmen sind in den kommenden fünf Jahren vorgesehen, die ebenso Verkehrsbeeinträchtigungen in der Region der Verwaltungsgemeinschaft Lichtetal am Rennsteig nach sich ziehen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Dr. Sühl.

(Abg. Bühl)

Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zurzeit werden zeitgleich drei Baumaßnahmen mit Vollsperrungen durchgeführt, die sich direkt auf die Orte der Verwaltungsgemeinschaft Lichtetal am Rennsteig auswirken. Erstens: Der Ausbau der Bundesstraße 281 in Schmiedefeld läuft in Bauabschnitten seit März dieses Jahres. Zweitens: die Instandsetzung der Landesstraße 1152 auf einer Länge von 2,4 Kilometern zwischen Spechtsbrunn und Piesau. Dies war bereits im Jahr 2017 vorgesehen, wurde jedoch vom zuständigen Straßenbauamt wegen Bauarbeiten auf der Kreisstraße 179 Piesau–Ernstthal zurückgestellt. Und drittens wird der zweite Bauabschnitt der Erneuerung der Kreisstraße 179 von Piesau bis zur Kreisgrenze nunmehr zeitgleich vom Landkreis Saalfeld-Rudolstadt durchgeführt. Hinzu kommt der Ausbau der Landesstraße 1098 in Gräfenthal, Probstzellaer Straße, der bei halbseitiger Sperrung mit Lichtsignalregelung durchgeführt wird.

Dass diese Konzentration von Baumaßnahmen zu einer schwierigen Verkehrssituation mit erheblichen Umleitungsstrecken führt, ist dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bekannt. Leider konnte die beschriebene Situation nicht vermieden werden. Die Straßen im gebirgigen Bereich von Thüringen sind oft auf eine Mindestbreite reduziert, sodass bei den erforderlichen Arbeiten am Straßenkörper und den darin liegenden Ver- und Entsorgungsleitungen im Untergrund eine halbseitige Verkehrsführung im Baustellenbereich vielfach nicht möglich ist. Auch bei baustellenbedingt eingeschränkten Straßenführungen müssen Verkehrssicherheit und Arbeitsschutz für die dort tätigen Menschen gewährleistet werden, sodass Umleitungen einzurichten sind, die für alle zulässigen Verkehrsarten gleichermaßen nutzbar sind.

Die Koordination der Sperrungen und Umleitungen liegt bei den vor Ort tätigen Verkehrsbehörden. Dies sind im vorliegenden Fall die Landratsämter Saalfeld-Rudolstadt und Sonneberg. Alle genannten Baumaßnahmen wurden von den Straßenbauämtern langfristig, das heißt zwei bis drei Jahre vorher, mit den Verkehrsbehörden abgestimmt, um die Behinderung der Verkehrsteilnehmer auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Der Verkehrsablauf ist nach Einschätzung des Straßenbauamts trotz der Konzentration der Verkehre auf wenige Umleitungsstrecken weitgehend stabil.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Straßenbaulastträger Bund, Land und Landkreis mit diesen Baumaßnahmen ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht sowie der Verpflichtung zur Vorhaltung und Verbesserung der Straßenverkehrsanlagen

nachkommen. Die ausgewiesenen Umleitungsstrecken sind im Baustelleninformationssystem des Freistaats im Internet für jeden abrufbar. Wichtig ist zudem, dass alle betroffenen Grundstücke und Anlieger während der Bauzeit eine Verbindung zum öffentlichen Straßennetz haben. Diesbezügliche Beschwerden sind bei den genannten Baumaßnahmen bisher nicht bekannt geworden.

Antwort zu Frage 2: Das Thema „Umleitung“ für und in Schmiedefeld wurde im Vorfeld der Baumaßnahmen und auch baubegleitend intensiv erörtert. Alle bekannt gewordenen Vorschläge von den beteiligten Vertretern aus der Region wurden im Straßenbauamt auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und im Ergebnis als nicht umsetzungsfähig eingestuft. In und um Schmiedefeld gibt es schlicht keine entsprechenden Straßen und Wege, die für die Aufnahme von Umleitungsverkehren der Bundesstraße hätten genutzt oder hergerichtet werden können. Aufgrund der Beschaffenheit der gemeindlichen Wege mit zum Teil durch seitliche Hindernisse eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit konnte keine innerörtliche Umleitung ausgewiesen und angeordnet werden.

Antwort zu Frage 3: Laut Bauvertrag sollen die Bauarbeiten auf der B 281 in Schmiedefeld und auf der Strecke bis Reichmannsdorf am 17. November 2018 beendet sein. Der aktuelle Arbeitsstand entspricht dem Soll, sodass von einer Termineinhaltung ausgegangen wird. Vor Überraschungen sind wir aber nicht gefeit. Die Bauarbeiten zwischen Spechtsbrunn und Piesau sollen bis zum 31. Oktober 2018 abgeschlossen sein. Auch hier laufen die Bauarbeiten derzeit planmäßig. Die bis 31. August 2018 vorgesehene Vollsperrung der Kreisstraße 179 wird sich laut Straßenbauamt Südwestthüringen und dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt voraussichtlich um eine Woche verlängern.

Antwort zu Frage 4: Auch in den nächsten Jahren wird es weitere Baumaßnahmen geben, die Einfluss auf die Erreichbarkeit der Ortschaften der VG Lichtetal am Rennsteig haben. Bislang sind folgende bekannt: erstens der Ausbau der B 281, Ortsdurchfahrt Lichte. Hier ist aber noch das Planfeststellungsverfahren durchzuführen, das im Jahr 2019 eingeleitet werden soll. Zweitens: die Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle auf der B 281 östlich von Reichmannsdorf mit dem Ausbau des Knotens mit der Kreisstraße 136. Auch hier wird es 2019 ein Baurechtsverfahren geben. Drittens: Ab voraussichtlich 2021 soll die Landesstraße 1098 in Zopten ausgebaut werden. Und viertens: In Piesau wird der Einbau eines eigenen Straßenentwässerungskanals in den Straßenkörper der Landesstraße 1152 mit Anschluss von Drainagen geplant. Ein Termin steht noch nicht fest.

Weitere Straßenbaumaßnahmen im Bereich des Landkreises Sonneberg mit Auswirkungen auf die

VG Lichtetal am Rennsteig werden in Lauscha auf der Landesstraße 1149, in Neuhaus auf der Landesstraße 1145 und zwischen Friedrichsthal und Schneidemühle auf der Landesstraße 1150 geplant, ohne hierfür bereits genaue Zeitangaben machen zu können.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Herr Kollege Kowalleck.