Protokoll der Sitzung vom 26.09.2018

(Unruhe DIE LINKE)

Ich sage es ehrlich, wir sind zufrieden mit dem Wohnungsgipfel.

Mit einem Bündel von Maßnahmen will die Bundesregierung die hohen Wohn- und Mietkosten dämpfen, die viele Bürger besorgen. Mit dem Baukindergeld für Familien, Steuerabschreibungen für den Bau von Mietwohnungen, der Bereitstellung von mehr bundeseigenen Grundstücken und einer Milliardenoffensive im sozialen Wohnungsbau soll erreicht werden, dass bis 2021 bis zu 1,5 Millionen Wohnungen gebaut werden. Die Bundesregierung hat bewiesen, dass sie Lösungen anbieten kann. Nun muss sie sich auf den Weg machen, die Ideen auch umzusetzen. Mit dem Baukindergeld ist man bereits gestartet, Gesetzentwürfe weiterer Maßnahmen sind auf dem Weg.

Werte Damen und Herren, ich will Ihnen sagen, was der CDU-Fraktion dabei besonders wichtig ist. Unter dem Vorsitz von Mike Mohring haben sowohl die CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz als auch die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in den Ländern und im Bund Vorschläge für mehr Wohnungsbau verabschiedet. Die wirksamste Maßnahme gegen weiter steigende Mieten ist, das Bauen günstiger und einfacher zu machen. Alle Maßnahmen und Regelungen, die die Schaffung von Wohnraum zusätzlich verteuern oder bürokratisch erschweren, sind strikt zu vermeiden. Auch Umwelt- und Energiestandards sollten daraufhin überprüft werden, ob ihr Nutzen und ihr Anteil an den Baukosten in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.

(Zwischenruf Abg. Kobelt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Damit die Mieter noch mehr be- zahlen!)

Herr Kobelt, da muss ich Ihnen teilweise widersprechen, denn machen wir uns nichts vor: Jede Erhöhung der Standards führt zu erheblichen Steigerungen der Baukosten. Und das betrifft alle, nicht nur in dem höheren Segment, auch in dem für Sozialwohnungen.

(Beifall CDU)

Werte Damen und Herren, der Neubau von Wohnungen und die erleichterte Wohneigentumsbildung sind entscheidende Ansätze, um für Entspannung auf den Wohnungsmärkten zu sorgen. Die Schaffung neuen Wohnraums soll durch die dauerhafte Einführung einer degressiv ausgestalteten Abschreibung für Gebäude gefördert werden. Die Finanzierung von Projekten wird so durch eine schnelle Steuerersparnis erleichtert. Einen weiteren Hebel für den Eigentumserwerb sehen wir in Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer. Ziel ist, Familien beim erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu unterstützen. In Kombination mit dem Baukindergeld ist dies eine substanzielle Entlastung.

Sehr geehrte Damen und Herren, Grundvoraussetzung für die Schaffung neuen Wohnraums ist die

(Abg. Kobelt)

ausreichende Bereitstellung von Bauflächen. Hier stehen in erster Linie die Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit in Verantwortung. Auch die Landesplanung der Länder muss hier einen positiven Beitrag leisten. Vorhandenes Bauland muss aktiviert werden. In diesem Zusammenhang muss die Nutzung von innerörtlichen Nachverdichtungsmöglichkeiten ebenfalls in den Blick genommen werden, für die mit Programmen der Städtebauförderung vom Bund und in den Ländern weiterhin attraktive Anreize gesetzt werden müssen. Auch muss ermöglicht werden, dass Baulücken im ortsnahen Außenbereich geschlossen werden können. In der Summe sind diese Ansätze unsere Antwort auf die Mietpreisbremse und den Mietenstopp.

Meine Damen und Herren, wenn ich es noch einmal in einem Satz zusammenfassen darf: Um das Interesse von Investoren in den Wohnungsmarkt zu wecken, bedarf es Anreize statt staatlicher Reglementierung. Es bedarf attraktiver staatlicher Unterstützung privaten Engagements statt Gängelei und immer höheren Standards. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Und nun hat Abgeordneter Warnecke das Wort für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream! Herzlichen Dank an die Fraktion Die Linke, deren Aktuelle Stunde Gelegenheit gibt, hier zu einer der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit Stellung zu nehmen. Letzte Woche hat in Berlin der Wohnungsgipfel stattgefunden. Er hat eine Reihe von Ergebnissen gebracht. Ich will hier nicht alle ansprechen, sondern nur die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus.

Bei angespannten Wohnungsmärkten stellt sich immer die Frage, wie es besser werden kann. Der Bau von Sozialwohnungen ist eine mögliche Lösung zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. Wer sich die steigenden Mieten nicht leisten kann, findet bei der gegenwärtigen Entwicklung der Städte in der Stadt keinen Platz mehr, und das darf nicht sein. Hier in Thüringen dürfen wir nicht den Fehler machen, nur auf die Kaltmiete zu schauen, denn ob ein Wohnungsmarkt angespannt ist oder nicht, hat viel mit dem Verhältnis des zur Verfügung stehenden Familieneinkommens zu den Gesamtmietkosten zu tun. Da haben wir in Thüringen durchaus angespannte Wohnungsmärkte. Für Jena und Erfurt ist bereits vom Ministerium durch die Inkraftsetzung der Mietpreisbremse die Tatsache der angespannten Wohnungsmärkte festgestellt wor

den, in Weimar und in Ilmenau sind entsprechende Tendenzen zu beobachten. Daher ist es für uns sehr positiv, dass die Bundesregierung die Förderung des sozialen Wohnungsbaus verbessert hat. Insgesamt stehen in dieser Legislatur für wohnungspolitische Maßnahmen bundesweit 5 Milliarden Euro zur Verfügung und Thüringen wird davon seinen Teil abbekommen.

In Deutschland sinkt der Bestand an belegungsgebundenen Sozialwohnungen insgesamt seit vielen Jahren. Während in der alten Bundesrepublik in den 80er-Jahren noch circa 3,8 Millionen Sozialwohnungen existierten, standen im Jahr 2010 nur noch 1,63 Millionen Sozialwohnungen zur Verfügung. Das ist ein drastischer Schwund. Auch in Thüringen ist diese Entwicklung leider deutlich spürbar. Die Frage ist: Was ist mit den Sozialwohnungen passiert, wenn sie verschwunden sind? Sind sie abgerissen worden? Nein. Die Wohnungen existieren heute noch, lediglich die sozialen Bindungsfristen sind abgelaufen. Das bedeutet, dass wir selbst aktiv werden müssen, um Lösungen zu finden, wie wir soziale Bindungen auf Wohnungen dauerhaft erhalten können. Ein aktuell diskutierter Vorschlag dazu ist die Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit in der Wohnungswirtschaft. Sozialwohnungen werden damit dauerhaft geschützt, aber wir müssen vorher mit der Wohnungswirtschaft ins Gespräch kommen, wie eine Gemeinnützigkeit von wohnungswirtschaftlichen Unternehmen im Detail ausgestaltet werden kann, ohne dass die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Wohnungsunternehmen gefährdet wird. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen können eine sinnvolle und dringend notwendige Ergänzung auf der Anbieterseite des Wohnungsmarkts zu kommunalen oder zu genossenschaftlichen Wohnungen oder zu sozialen Wohnalternativen, wie dem Mietersyndikat, sein. Deshalb ist es so wichtig, dass die Bundesregierung auf dem Wohngipfel vor wenigen Tagen den Ländern das Angebot gemacht hat, das Grundgesetz zu ändern und auch über das Jahr 2020 hinaus den Wohnungsbau in erheblichem Maß mit zu finanzieren.

Neben dem Wohnungsgipfel mit dem Angebot an die Länder zur Ausfinanzierung des sozialen Wohnungsbaus oder der Verbesserung des Wohngelds ab 2020 gibt es davon unabhängig auch weitere wohnungspolitische Maßnahmen des Bundes, die in zwei Tranchen umgesetzt werden sollen. Das hört sich alles gut an. Um es klarzustellen: Die Ziele des Wohngipfels im Bundeskanzleramt, die Stärkung des Wohnungsneubaus und die Sicherung bezahlbaren Wohnens begrüße und teile ich, auch wenn sie uns nicht weit genug gehen. Wir wissen, Wohnungsneubau ist eben kein Sprint, sondern ein zeitlicher Marathonlauf. Von der Idee des Bauens von Sozialwohnungen, über die Beantragung eines Bebauungsplans, bis zur Ausreichung der Bauge

(Abg. Liebetrau)

nehmigung und der Genehmigung der Fördermittel vergehen leicht mehrere Jahre. Daher sind Ideen, diese Bau- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, grundsätzlich zu begrüßen.

Abschließend sei festgehalten, dass angesichts der aktuellen Wohnungsnöte schnelles Handeln erforderlich ist. Jetzt müssen konkrete Maßnahmen getroffen werden, die insbesondere in den Städten den Wohnungsneubau für einkommensschwächere Haushalte und Normalverdiener ankurbeln. Es müssen schnell mietrechtliche Regelungen geschaffen werden, die die Mietenexplosion im Neubau, bei der Wiedervermietung oder im Wohnungsbestand stoppen. Neben der Bundesregierung kann die Landesregierung auch selbst handeln. Gute, praktikable Förderrichtlinien, deren zügige Bearbeitung, aber auch die Inkraftsetzung der Kappungsgrenze von Mieterhöhungen im Bestand sind für Thüringer Mieter klare Signale und unabdingbar. Das kann das Ministerium jederzeit allein durch Verordnungen in Kraft setzen, das wäre praktizierter Mieterschutz. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Nun hat Abgeordneter Rudy für die AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und Zuschauer im Netz! Ein Sprichwort meiner früheren schwäbischen Heimat besagt: Schaffe, schaffe, Häusle baue. Dies besagt schon im Kern, worum es geht, nämlich tätig zu werden, anzupacken. Daran messen wir die Bundesregierung und müssen feststellen, dass die auf dem Wohngipfel der Kanzlerin am 21. September 2018 beschlossenen Maßnahmen zwar grundsätzlich vernünftig sind, jedoch viel zu spät kommen, erheblich zu kurz greifen und lediglich ein schlechter Versuch sind, die früheren Fehler der Kanzlerin zu kaschieren.

(Beifall AfD)

Denn wie eine Studie der deutschen Wirtschaft in einem Artikel der Zeitung „Die Welt“ bereits im Jahr 2015 feststellte, ist die ungebremste und in weiten Teilen auch unrechtmäßige Zuwanderung von Personen mit unklarer Bleibeperspektive und deren Unterbringung in Wohnungen einer der Faktoren für die immer stärker werdende Wohnungsnot im Bundesgebiet.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: So ein Unsinn!)

Das ist kein Unsinn.

Da dieser Zuzug weiterhin anhält und unter anderem auch von Ihnen, liebe Kollegen, weiter befeuert wird, ist auch nicht mit einer schnellen Entspannung des deutschen und somit auch des Thüringer Wohnungsmarkts zu rechnen.

Auch wenn es hier in Thüringen beim Wohnungsmarkt bei Weitem nicht so angespannt ist wie zum Beispiel in Berlin oder in Nordrhein-Westfalen, sehen wir doch am Beispiel von Jena, wo der Trend hingeht. Eine Erhöhung des Wohngelds und 5 Milliarden Euro für mehr Sozialwohnungen sind zwar schöne Absichtserklärungen, werden hier jedoch allein nicht helfen, auch nicht, wenn man unsere Forderungen endlich aufgreift und sich daran macht, Bau- und Dämmungsvorschriften zu verschlanken und zu entstauben, oder an der von Ihnen gepriesenen, aber kontraproduktiven Mietpreisbremse herumbastelt. Daher freuen wir uns von der AfD umso mehr, dass die CDU in Baden-Württemberg und auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Brinkhaus unser Ansinnen aufgegriffen haben und sich mittlerweile für eine Senkung der Grunderwerbsteuer einsetzen.

(Beifall AfD)

Denn um den Thüringer Wohnungsmarkt anzukurbeln, um zu verhindern, dass die Mieten ins Unermessliche steigen, müssen schlicht Wohnungen in einem für den Bauherren vernünftigen Kostenrahmen gebaut und der ländliche Raum wieder zu einem begehrten Lebens- und Wohnraum gemacht werden. Hierzu müssen die Thüringer Bau- und Dämmungsvorschriften strikt entbürokratisiert, die entsprechenden Verwaltungsverfahren viel schneller abgeschlossen, die Baunebenkosten – insbesondere die Grunderwerbsteuer – wieder auf ein gesundes Maß gesenkt, die Schaffung selbst genutzten Wohnraums wieder attraktiv gestaltet und ganz besonders die traditionellen Wohnungsbaugenossenschaften durch die Landesregierung gezielt gestärkt und gefördert werden.

(Beifall AfD)

Schließlich sind es die Wohnungsbaugenossenschaften, die es teilweise schon über 100 Jahre schafften, qualitativ hochwertigen Wohnraum zu bezahlbaren Preisen anzubieten. Eine Kontinuität, die seinesgleichen sucht und sich stabilisierend auf den Wohnungsmarkt auswirkt, zumal sich das genossenschaftliche Prinzip durchaus bewährt hat und eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung gewährleistet. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön. Ich habe keine weiteren Wortmeldungen vonseiten der Abgeordneten, sodass ich Frau Ministerin Keller das Wort für die Landesregierung erteile. Bitte.

(Abg. Warnecke)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Wohnraumfrage ist eine der zentralen sozialen Fragen einer Gesellschaft und sie ist entscheidend für den Zusammenhalt dieser Gesellschaft. Da es in vielen Regionen unseres Landes immer schwieriger wird, ausreichend bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten vorzuhalten, haben sich Bund, Länder und Kommunen am 21. September 2018 zu einem Spitzengespräch im Bundeskanzleramt eingefunden. Die Aktuelle Stunde setzt deshalb das Thema „Ergebnisse dieses Gipfels“ auf die Tagesordnung. Das vereinbarte Maßnahmenpaket umfasst neben dem Setzen investiver Impulse für den Wohnungsbau auch Initiativen zur Baukostensenkung und zur Fachkräftegewinnung.

Ich will mich nun auf die wesentlichen Eckpunkte des Wohngipfels konzentrieren und eine erste Einschätzung zu den Auswirkungen für Thüringen abgeben. Darüber hinaus möchte ich auch den Fokus auf die bereits in Thüringen erreichten und die derzeit verfolgten Ziele lenken. Als einer der zentralen Eckpunkte hat man sich im Rahmen des Wohngipfels auf die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus verständigt. Der Bund sagte zu, für die soziale Wohnraumförderung im Zeitraum von 2018 bis 2021 mindestens 5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Für das Jahr 2019 werden die Kompensationsmittel noch einmal um 500 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Bund und Länder verständigten sich darauf, dass die den Ländern vom Bund für den Zeitraum 2020 bis 2021 zur Verfügung gestellten Mittel in vollem Umfang zweckentsprechend einzusetzen sind. Davon wird auch Thüringen profitieren. Die konkrete Höhe der zufließenden Mittel wird dabei von dem angewendeten Verteilungsschlüssel abhängig sein, den es noch festzulegen gilt. Mit den zusätzlichen Mitteln können die bestehenden Wohnungsbauförderprogramme in Thüringen weiter sichergestellt werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich den Blick auf die Thüringer Wohnungsbauförderrichtlinien richten, die derzeit überarbeitet und fortgeschrieben werden. Die Änderungen betreffen alle unsere Programme. Diese Fortschreibung erfolgt bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode. So sollen im Rahmen des Innenstadtstabilisierungsprogramms die Einkommensgrenzen für Wohnungssuchende um 20 Prozent erhöht werden, um der Einkommensentwicklung der letzten Jahre Rechnung zu tragen und um eine Anpassung der Einkommensgrenzen zu den in angrenzenden Bundesländern zugrunde gelegten Einkommensgrenzen zu erreichen.

Um zusätzliche Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung zu generieren sind zwei neue För

derinstrumente entwickelt worden. Zum einen sollen nicht benötigte Baukostenzuschüsse zum Ankauf von Belegungsbindungen verwendet und zum anderen sollen zusätzliche Anreize für eine mittelbare Belegung geschaffen werden. Auch ist beabsichtigt, die bisher in der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen bestehenden Ausnahmen zu den Belegungsbindungen ersatzlos zu streichen.

Für die Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen für die Programmjahre ab 2018 bis 2020 ist vorgesehen, den Höchstbetrag der Förderung von 42.500 auf 68.000 Euro zu erhöhen, um der allgemeinen Kostenentwicklung Rechnung zu tragen.

Unser Barrierereduzierungsprogramm konnte aufgrund seiner Treffsicherheit und der großen Nachfrage bereits mehrfach aufgestockt werden. So wurde der ursprünglich vorgesehene Bewilligungsrahmen von 5 Millionen Euro im Jahr 2016 auf mittlerweile 9,5 Millionen Euro aufgestockt.

Aber auch die übrigen Wohnungsbauförderprogramme haben ihre Anerkennung gefunden. Nicht zuletzt seit der letzen Überarbeitung der Richtlinien im Jahr 2016 haben sich die Antragszahlen wieder deutlich erhöht. Seinerzeit haben wir die Konditionen so angepasst, dass es zu einer deutlichen Steigerung des Engagements der Wohnungswirtschaft gekommen ist. So wurden beispielsweise in den Jahren 2016 und 2017 im Innenstadtstabilisierungsprogramm rund 18.933.000 Euro bewilligt und im Programm zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen in den Jahren 2016 bis 2017 noch einmal über 3 Millionen Euro. Im Innenstadtstabilisierungsprogramm wurden zudem allein 2018 bislang 18.148.600 Euro bewilligt. Im Programm zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen wurden 2018 bislang 1.638.300 Euro bewilligt. Ferner wurden in den Jahren 2016 und 2017 Mittel in Höhe von 18.396.000 Euro für die Barrierereduzierung bewilligt. Aktuell wurden 2018 zudem im Barrierereduzierungsprogramm 7.810.000 Euro bewilligt.

Im Rahmen des Wohngipfels verständigten sich Bund und Länder auch darauf, das Thema „Wohnen im Alter“ stärker in den Fokus zu rücken. So will beispielsweise die Bundesregierung zeitnah eine gezielte Förderung des gemeinschaftlichen Wohnens entwickeln. Nicht zuletzt mit Blick auf die prognostizierte demografische Entwicklung kann ich diese Entscheidung nur begrüßen. Wir werden uns diesem Thema auch verstärkt widmen. Es ist wichtig, dass wir für die älteren Bürgerinnen und Bürger gute Lösungen für ein selbstbestimmtes und komfortables Wohnen finden. Einen richtigen und wichtigen Schritt in diese Richtung haben wir bereits mit unserem Barrierereduzierungsprogramm

gemacht. Unter Inanspruchnahme der Fördermittel aus diesem Programm konnte bereits eine Vielzahl an Wohnungen barrierefrei bzw. barrierearm ausund umgebaut werden.

Weiteres erklärtes Ziel des Wohngipfels ist die Weiterentwicklung des Mietrechts mit dem Ziel, den Mieterschutz in Deutschland weiter zu verbessern und Lösungen zu entwickeln, um dem Anstieg der Mietpreise entgegenzuwirken. Ich meine, dafür ist es tatsächlich auch Zeit. Zur Erreichung einer höheren Rechtssicherheit bei Mietern und Vermietern sollen gesetzliche Mindestanforderungen formuliert werden, die eine standardisierte Gestaltung von Mietspiegeln sicherstellen. Ich hoffe, dass diese Instrumente zu einer weiteren Entspannung der Wohnungsmärkte nicht nur in Erfurt und Jena beitragen werden, in denen in Thüringen bereits die sogenannte Mietpreisbremse greift, sondern auch, dass mit einer standardisierten Gestaltung von Mietspiegeln auch flächendeckend Rechtssicherheit geschaffen wird. Sie erinnern sich, ich habe hier im Jahr 2016 schon über die Probleme informiert, die in der Frage der Mietspiegel auch im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse gestanden haben.

Durch die Formulierung gesetzlicher Mindestanforderungen für die Gestaltung von Mietspiegeln wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass sowohl Mieter als auch Vermieter zuverlässig die jeweils zulässige Miethöhe ermitteln können. An dieser Stelle möchte ich auf die Kappungsgrenzenverordnung für die Stadt Erfurt hinweisen, die derzeit in meinem Haus erstellt wird. Damit wird ein Beitrag geleistet, auch den Anstieg der Mieten im Bestand zu regulieren.

Ein weiteres wichtiges Ergebnis des Wohngipfels ist die Stärkung des Leistungsniveaus des Wohngelds und die Verbesserung der Reichweite dieses Instruments. Dies stellt sicher, dass auch künftig einkommensschwache Haushalte mit angemessenem Wohnraum versorgt werden können. Ziel muss es sein, dass die Umsetzung der beabsichtigten Wohngeldreform dazu führen wird, dass künftig mehr Haushalte als bisher in Thüringen anspruchsberechtigt sein werden und die jeweiligen Wohngeldbezieher durch höhere Zahlungen unterstützt werden können. Insofern gehe ich davon aus, dass sich die Anzahl der Wohngeldhaushalte in Thüringen von derzeit rund 18.500 Haushalten danach auch erhöhen wird.