Protokoll der Sitzung vom 26.09.2018

Zusammenfassend noch einmal: Wir möchten von der Landesregierung wissen, wie sie das Problem einschätzt. Zur Behandlung der Problematik reichen mir – das habe ich schon gesagt – die fünf Minuten nicht aus. Vielmehr müssen wir im Ausschuss eine umfassende Beratung dazu durchführen. Wir werden beantragen, dass die Landesregierung dazu berichtet, denn da wollen wir wissen, was unternommen wird, wie den Nachwuchssorgen, der Notdienstproblematik, der Praxisstruktur in Thüringen und der Bürokratieentlastung zu begegnen ist. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Von den Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich Frau Ministerin Werner das Wort für die Landesregierung erteile.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich zunächst etwas Grundsätzliches sagen. Der tierärztliche Beruf ist seiner Natur nach ein freier Beruf und kein Gewerbe. Die Landestierärztekammer vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen ihrer Mitglieder und regelt dies eigenständig durch Satzungen. Die Selbstverwaltung der Kammern ist ein hohes Gut und sichert eine erhebliche Unabhängigkeit. Neben den dem freien Beruf des Tierarztes zukommenden Rechten enthält die Berufsordnung der Landestierärztekammer Thüringen seit Jahren auch Berufsaufgaben und allgemeine Berufspflichten. So dienen Tierärztinnen und Tierärzte dem Allgemeinwohl und tragen bei der Ausübung ihres Berufs im hohen Maß Verantwortung für die Gesundheit von Mensch und Tier. Aufgrund der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ist jeder Tierarzt in besonderer Weise zum Schutz der Tiere berufen und verpflichtet. Tierärztinnen und Tierärzte haben insbesondere die Aufgabe, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhindern, zu lindern und zu heilen, das Leben, das Wohlbefinden der Tiere zu schützen und sie vor Schäden zu bewahren.

(Abg. Thamm)

Auch ich habe zum 13. Thüringer Tierärztetag ausführlich dazu Stellung genommen und habe bei dem Tierärztetag für die Landesregierung die Wertschätzung der Arbeit der Tierärztinnen und Tierärzte noch mal verdeutlicht. Wir haben auch an dem Tierärztetag darüber gesprochen – das kam jetzt von Herrn Henke, der ist leider rausgegangen, es scheint ihn nicht wirklich zu interessieren –, über viele Dinge diskutiert, die wir in den letzten Jahren gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Ich nenne nur Stichpunkte wie die Kastrationsverordnung, zusätzliche Mittel für Vereine, die Abschaffung der sogenannten Rassehundeliste, die gemeinsame Arbeit an der Thüringer Tierwohlstrategie usw. Ich schätze den konstruktiven Dialog sehr und weiß aber natürlich auch um die Probleme, die die Tierärztinnen und Tierärzte haben. Es wurde unter anderem auf diesem Tierärztetag das Problem der Notfalldienste benannt. Ich habe bereits dort sehr ausführlich darauf hingewiesen, welche Rahmenbedingungen bestehen. Ich habe aber auch dargelegt, dass wir als Landesregierung die Tierärzte natürlich dabei unterstützen werden, sinnvolle Lösungen umzusetzen, um das Problem beispielsweise der Notfalldienste auch in Angriff nehmen zu können.

Lassen Sie mich noch mal darlegen, wo die Probleme liegen. Nach § 21 Nr. 2 Thüringer Heilberufegesetz haben die Kammerangehörigen, die ihren Beruf ausüben, die Pflicht, soweit sie als praktizierende Tierärzte tätig sind, am Notfalldienst teilzunehmen. Zudem wird in Anlage 3 der Berufsordnung hinsichtlich einer tierärztlichen Klinik festgelegt, dass die tierärztliche und pflegerische Versorgung der Tiere ganzjährig Tag und Nacht gewährleistet werden muss. Die Klinik muss für Notfälle ständig dienstbereit gehalten werden. Für die Regelungen von tierärztlichen Notfalldiensten und Erreichbarkeiten außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist ein kollegiales Verhalten Grundvoraussetzung. Nur wenn die Gemeinschaft der praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte kollegial als Solidargemeinschaft agiert und funktioniert, kann dem hilfesuchenden Tierhalter in Notfällen notwendiges Fachwissen flächendeckend zur Verfügung gestellt werden. Das Thüringer Heilberufegesetz und die Berufsordnung sprechen hier – wie oben erwähnt – eine deutliche Sprache und verpflichten im Grundsatz zur Teilnahme am Notfalldienst als Berufspflicht.

Die Berufsordnungen weisen den Kammern die Einrichtung eines Notfalldienstes zu, wenn durch kollegiale Übereinkunft keine befriedigende Lösung gefunden wird. Bereitschaftsdienste sind zu bezahlen und die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Es bestehen verschiedene Lösungsansätze und -modelle, deren Umsetzung sicher nicht immer einfach ist. Im Übrigen ist es ein Problem, das sich in vielen anderen Ländern auch stellt. Die Landestierärztekammer Thüringen hat selbst zum

13. Thüringer Tierärztetag darauf hingewiesen, dass sie an einem Konzept zur langfristigen Sicherung des Notfalldienstes arbeitet, weil sie sich selbst in der Verantwortung sieht. Wir haben darauf hingewiesen, dass wir natürlich auch die Tierärzte bei der Umsetzung dieses Konzepts unterstützen werden. Soweit wir bisher wissen, ist Zielstellung dieses Konzepts eine zentrale, schlanke und leistungsfähige Organisationsstruktur für das gesamte Bundesland mit verbesserter Rentabilität der Dienste für die teilnehmenden Tierärzte.

In Bezug auf den Notfalldienst werden als Problem hinsichtlich der Umsetzung in der Praxis seitens der Tierärztinnen und Tierärzte die bestehenden Regelungen zu Arbeitszeiten angesprochen. Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit, insbesondere in Kombination mit langen Arbeitszeiten und kurzen Ruhezeiten, stellen eine gesundheitliche, aber auch eine soziale Belastung für die beschäftigten und selbstständigen Tierärzte dar. Dies dürfte auch Auswirkungen auf die Attraktivität des Tierarztberufs haben. Es ist bekannt, dass heutzutage guten Arbeitsbedingungen eine zunehmende Bedeutung zukommt; auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie ausreichend freie Zeit wird verstärkt Wert gelegt. Eine Ausweitung der Arbeitszeiten für Tierärztinnen und Tierärzte zur Absicherung von Notdiensten kann daher nicht funktionieren. Zumindest kann aber als erster Schritt empfohlen werden, durch Nutzung der flexiblen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes entsprechende Lösungen zu finden.

Dokumentationspflichten im Rahmen der Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln allerdings sind mir als verantwortliche Ministerin für Gesundheit ein besonders wichtiger Punkt. Das Dispensierrecht der Tierärztinnen und Tierärzte ist ein hohes Gut. Gleichzeitig verbindet sich mit diesem Recht auch eine hohe Verantwortung für die Tierärzteschaft. Mit der Änderung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung wird nunmehr ausdrücklich im Verordnungstext die klinische Untersuchung der Tiere durch die Tierärztin bzw. den Tierarzt als zwingende Voraussetzung vor der Abgabe von antibiotisch wirksamen Substanzen gefordert. Ebenso wird die Durchführung eines Antibiogramms beim Einsatz von sogenannten Reserveantibiotika in bestimmten Fällen vorgeschrieben. Der mit diesen Regelungen verbundene notwendige Dokumentationsaufwand ist daher mit dem erforderlichen bedarfsgerechten Einsatz von Antibiotika verknüpft.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet, die Kosten für ihre Tätigkeit nach der Gebührenordnung für Tierärzte in Rechnung zu stellen. Diese Gebührenordnung ist in einem langwierigen Abstimmungsprozess im Juli 2017 zuletzt geändert worden. Die prozentuale Anpassung der Gebühren nach neun Jahren deckt nicht die allgemeine Stei

(Ministerin Werner)

gerungsrate und wird trotzdem von den Tierhaltern teilweise als unangemessen kritisiert. In § 3 Abs. 4 der Gebührenordnung ist festgelegt, dass für Leistungen, die auf Verlangen des Tierbesitzers bei Nacht, also zwischen 19.00 und 7.00 Uhr, an Wochenenden von samstags 13.00 bis montags 7.00 Uhr und an Feiertagen erbracht werden, sich der einfache Gebührensatz verdoppelt und bei landwirtschaftlich genutzten Tieren um 50 vom Hundert erhöht. Insofern berücksichtigt die Gebührenordnung die mit einem Notdienst einhergehenden besonderen finanziellen Belastungen für die Tierärzteschaft.

Ich hoffe auch, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter den Einsatz der praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte entsprechend honorieren. Wie bereits angesprochen, stellt die Einrichtung eines flächendeckenden Notdienstes eine Gemeinschaftsaufgabe der praktizierenden Tierärzte als Solidargemeinschaft dar. Das Ganze ist aber nur zu lösen, wenn auch die Tierhalterinnen und Tierhalter entsprechend verantwortlich handeln und somit die Selbstverwaltung der Tierärzteschaft die Fragestellung lösen kann.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und, Herr Thamm, ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann schließe ich diesen Punkt der Aktuellen Stunde und rufe auf den zweiten Teil der Aktuellen Stunde

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Ergebnisse des Wohngipfels am 21. September 2018 – Auswirkungen und Konsequenzen für Thüringen“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/6208

Frau Abgeordnete Lukasch hat als Erste für die Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! „Der Mensch muss zuerst gut essen, gut wohnen und gut gekleidet sein, erst dann wird er auch gut arbeiten.“ – ein Zitat von Karl Marx, was sicherlich viele kennen.

Die Bundesregierung veranstaltete ihren Wohnungsgipfel am 21. September und versprach sehr viel: Schaffung von sozialem Wohnraum, für junge

Familien Baukindergeld, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird den Kommunen preiswert Grundstücke zur Verfügung stellen, Anhebung des Wohngelds ab 2020, Sonder-AfA, Förderung seriellen Bauens, Musterbauordnung für Deutschland. Dazu darf ich nur mal daran erinnern: Wir haben in diesem Jahr ganz lange mit der Thüringer Bauordnung gewartet, weil die Ministerin im Bundesrat versucht hat, eine einheitliche Bauordnung zustande zu bringen, was bisher nicht gelungen war. Ich wünsche viel Glück. Digitaler Bauantrag, Novellierung des Wohneigentumsrechts und diesen Share Deals einen Riegel vorschieben – also Investoren, die mit Grundstücken und mit Häusern dealen, sollen anders besteuert werden. Das kann ich nur begrüßen.

Dies alles wird in dieser Wahlperiode 5 Milliarden Euro kosten. Ich erinnere nur daran: Ein Jahr ist schon um und bestimmte Sache kann man nicht regeln. Heute um 14.00 Uhr wurde der soziale Wohnungsbau in Schmölln eröffnet. Wir waren sozusagen die Vorreiter, die ersten, die damit begonnen haben. Dennoch dauerte es vom Spatenstich bis zum Einzug zwei Jahre, bis man eine Maßnahme realisierte. Dabei gab es eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen den Maßnahmeträgern und den Baubehörden, sodass das schnell auf den Weg gebracht wurde.

Auf Nachfrage von Journalisten an Frau Merkel, ob sie bestätige, dass ungefähr 100.000 Wohnungen gebaut werden sollen, gab sie zur Antwort: 5 Milliarden Euro in dieser Wahlperiode, davon sind 2,7 Milliarden Euro allein das Baukindergeld, 790 Millionen Euro sollen in den Städtebau fließen, damit auch die Wohngebiete attraktiv bleiben. Was bleibt da noch für den Wohnungsbau übrig? Ich zweifle daran, dass es 100.000 Wohnungen werden. Allein 80.000 Wohnungen im Jahr werden gebraucht. Wenn ich mir überlege, dass wir allein in Thüringen im August dieses Jahres 10.720 Personen hatten, die von Hartz IV leben, obwohl sie vollbeschäftigt sind, wissen wir, wie hoch der Bedarf an Sozialwohnungen ist. Der Verband der Wohnungswirtschaft wirbt ja immer damit, dass es noch genügend Wohnraum in Thüringen gibt, außer in den Städten Weimar, Jena und Erfurt. Ich halte das für falsch, weil die Neuvermietungen eben nicht für die Durchschnittsmiete vermietet werden, sondern für die Neuvermietungsmiete, und auch ein kommunales Unternehmen wirtschaftlich arbeiten muss.

Ein kurzer Rückblick in die Geschichte: Nach der politischen Wende kam es zur Gründung der ganzen Wohnungsgenossenschaften mit Altschulden, das hieß Verkauf von Wohnungen, das hieß aber auch, die Wirtschaftlichkeit anstreben, also stückchenweise die Miete so zu erhöhen, dass das kommunale Unternehmen nicht den Bach runtergeht. Nachdem sie sich dann aus den Tiefs einigermaßen rausgebuddelt hatten, wurden die Gewinne oft

(Ministerin Werner)

mals in den städtischen Haushalt abgeführt, um dort die Löcher zu stopfen.

Die Aufgaben sind sozusagen vielfältig und ich bin gespannt, wie die Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit dem Land das realisiert. Zu den einzelnen Zahlen in Thüringen wird sicherlich die Ministerin nachher Ausführungen machen, wie viel in Thüringen in den letzten Jahren investiert wurde. Ich kann die Zusammenarbeit nur gut finden, bin aber gespannt auf einzelne Lösungswege, denn für einige Lösungswege muss die Verfassung geändert und müssen neue Richtlinien geschaffen werden, wobei wir wissen, dass das nicht von heute auf morgen passiert. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Lukasch. Bevor wir in der Debatte fortfahren, darf ich ganz herzlich die Vizepräsidentin des Litauischen Seimas Irena Šiaulienė, Herrn Prof. Masiulis und Herrn Kollegen Poderys willkommen heißen.

(Beifall im Haus)

Ich darf den Kollegen des Freundeskreises, insbesondere Herrn Krumpe, ganz herzlich dafür danken, dass Sie ihnen ein schönes Besuchsprogramm hier organisiert haben. Wir haben gestern schon Gelegenheit gehabt. Herzlich willkommen im Thüringer Landtag!

(Beifall im Haus)

Wir befinden uns gerade in einer Debatte über die Wohnungspolitik und als Nächster hat sich Abgeordneter Kobelt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als Bündnis 90/Die Grünen begrüßen es natürlich, dass das Thema „Wohnen“ auf die Tagesordnung – auch der Bundespolitik – gekommen ist, allerdings sprechen die aktuellen Handlungen den Zielen des sogenannten Wohnungsgipfels entgegen. Entgegen der Ankündigung werden die Mittel für den sozialen Wohnungsbau auf Bundesebene gekürzt, das Wohngeld wird gerade nicht erhöht und oftmals werden die Länder und die Kommunen mit ihren Problemen des Wohnungsmangels und der steigenden Mietpreise und vor allen Dingen die Mieterinnen und Mieter allein gelassen.

Das können wir als Grüne natürlich so nicht hinnehmen. Wir fordern, dass diese Mittel deutlich erhöht werden und dass auch dafür gesorgt wird, dass gerade in Ballungszentren oder dort, wo Wohnungs

mangel besteht, neu gebaut wird, Wohnungen ausgebaut werden, zum Beispiel in Dachgeschossen, aber auch für stabile Mieten gesorgt wird. Das betrifft im Übrigen nicht nur die Netto-Kaltmiete, sondern wir als Grüne sagen auch ganz eindeutig, wir müssen die steigenden Nebenkosten in den Griff bekommen. Das ist nur möglich, wenn wir massiv investieren, nicht nur im Klimaschutz des Klimaschutzes wegen, sondern auch der Nebenkosten der Mieterinnen und Mieter wegen – dass wir Gebäude besser ausbauen, dass wir Wärmeschutz einbringen, dass wir alternative Techniken einbringen, Solarenergie nutzen und dass dann die Nebenkosten der Mieterinnen und Mieter auch gesenkt werden.

Gestern erst waren Anja Siegesmund als Umweltministerin und ich und noch viele weitere zu dem ersten Mieter-Solar-Projekt in Thüringen, was fertiggestellt wurde, in den Auenhöfen in Erfurt. Genau darum geht es uns, dass die sinkenden Preise an alternativen Energien auch für die Mieter und nicht nur den Einfamilienhaus-Besitzern zur Verfügung stehen, dass sie also nicht auf steigende Preise von Öl und Gas angewiesen sind, sondern sich Schritt für Schritt auch unabhängiger machen können. Das soll ein grüner Schwerpunkt sein, die Nebenkosten auf Bundesebene durch bessere Bundesgesetzgebung in den Griff zu bekommen.

Lassen Sie uns kurz nach Thüringen schauen. In Thüringen haben wir einen langen Prozess der sozialen Wohnungsbauförderung hinter uns. Am Anfang ging die Diskussion rein darum, den Unternehmen für sozialen Wohnungsbau zinsfreie Kredite über eine gewisse Summe zur Verfügung zu stellen. Wir haben in der Koalition dazu beraten und entschieden, dass das soziale Wohnungsbauprogramm mit möglichen Zuschüssen zu Finanzierungen und Investitionen deutlich attraktiver gemacht werden wird. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um zu schauen, inwieweit diese sozialen Wohnungsbaumittel auch angewendet werden. Wir sagen als Grüne ganz eindeutig: Wir wollen nicht das Wohnungsbauvermögen stärken, anwachsen sehen, sondern wir wollen, dass jetzt für preisgünstige Wohnungen, für sozialen Wohnungsbau investiert wird. Da müssen wir ganz klar und deutlich sagen, es bedarf einer Reform. Wir müssen gerade die Städte, die von Wohnungsmangel betroffen sind, wie zum Beispiel Erfurt, Weimar und Jena stärker unterstützen, damit die Wohnungsunternehmen investieren können. Dazu gehört auch, dass es eine stärkere Förderung gibt, aber auch, dass die Wohnungsunternehmen attraktiver bauen können.

Ein wichtiger Punkt ist für uns, dass sich nicht nur auf den Neubau fokussiert wird, sondern auch bestehende Wohnungen in Größenordnung für den sozialen Wohnungsbau gesichert werden. Erst dann dämpft es auch insgesamt die Mietkosten. Wir stellen uns das so vor, dass zum Beispiel Neubau

(Abg. Lukasch)

ten, die gefördert werden, auch frei vermietbar sind. Das ist manchmal durch unser Innenstadtstabilisierungsprogramm nur in Innenstadtlagen möglich. Dafür binden die Wohnungsunternehmen zweioder dreimal mehr an Wohnungen und Quadratmetern im sozialen Wohnungsbau. Wir brauchen dort eine größere Flexibilität, weil uns wenige Leuchtturmprojekte nichts nützen, sondern wir wollen in der Breite für viele Mieterinnen und Mieter preisgünstig Wohnungsbau anbieten.

Der zweite Punkt, der uns wichtig ist: dass nicht nur die Einkommensschichten betrachtet werden, die zum Beispiel Arbeitslosengeld II bekommen, sondern dass auch die unteren bis mittleren Einkommen, zum Beispiel junge Familien, die am Anfang des Erwerbslebens stehen, preisgünstigen Wohnraum haben. Da können wir die Richtlinie für den sozialen Wohnungsbau auch anpassen. Wir haben das auch in der Koalition diskutiert. Wir haben uns auch über den nächsten Schritt verständigt. Jetzt kommt es aber darauf an, dass dieser auch umgesetzt wird, dass dieser rechtsgültig ist und dass die Wohnungsunternehmen die besseren Bedingungen anwenden können.

Der letzte Punkt, der uns beschäftigt, sind die Kommunen an sich. Ich möchte auch die Kommunen ganz stark bitten, Instrumente für den sozialen Wohnungsbau umzusetzen, zum Beispiel

Redezeit!

neue Bebauungspläne mit einem bestimmten Prozentsatz, zum Beispiel ein Drittel, an sozialem Wohnungsbau auszustatten. Dann können wir auch preisgünstigen Wohnraum in Thüringen anbieten und sind auf einem guten Weg. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächste hat Abgeordnete Liebetrau für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne, liebe Frau Lukasch! Nun ist es klar, dass Sie kritisch beleuchten wollen, wenn die Bundesregierung einmal tatsächlich arbeitet und Ergebnisse vorlegt.

(Unruhe DIE LINKE)