schon gar nicht anhand der Frage, ob der Asylsuchende oder die Asylsuchende straffällig geworden ist oder nicht. Ich glaube nicht, dass der Informationsfluss derart gestört ist, wie das manchmal in Zeitungsartikeln oder auch jetzt durch Ihre Begründung dargestellt ist. Die Informationsflüsse sind ganz eindeutig geregelt, zum Beispiel durch § 87 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz. Genauso sind Ausweisungen ganz eindeutig geregelt durch § 53 – insbe
sondere Abs. 4 – Aufenthaltsgesetz. Und wenn Sie in Ihrem Dringlichkeitsantrag fordern, dass die Information dann auch dazu führen solle, dass asylbehördliche Entscheidungen getroffen werden, dann muss ich dem ganz entschieden widersprechen. Es geht nicht darum, die Asylverfahren mutmaßlicher Täter zu beenden und dann Menschen, die im Asylverfahren sind, abzuschieben. Es geht darum, dass wir – und zwar alle demokratischen Fraktionen – dafür einstehen – das tun Sie mit diesem Antrag nicht –, dass ein rechtsstaatliches Verfahren in diesem Lande gilt, und zwar für jede und jeden, und auch, dass Asylrecht kein Gastrecht ist, Herr Geibert.
Danke schön. Da somit offensichtlich ein Widerspruch besteht, müssen wir darüber abstimmen, ob dieser Tagesordnungspunkt aufgenommen wird. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und der Abgeordneten Gentele, Reinholz und Krumpe. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? Aus der AfD-Fraktion. Damit ist die erforderliche Mehrheit nicht erreicht und dieser Tagesordnungspunkt nicht aufgenommen.
Weitere Wünsche zur Tagesordnung sehe ich nicht, sodass die Tagesordnung mit den besprochenen Änderungen als beschlossen gilt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19, Aktuelle Stunde. Es sind jeweils Anträge der Fraktionen der AfD, Die Linke, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen eingegangen.
a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Thüringer Tierärzte im Spannungsfeld von Bürokratie, Wirtschaftlichkeit und Tierschutz“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/6178
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, werte Gäste, wie einige von Ihnen bin auch ich Hundebesitzer und Kleintierbesitzer und denke, dass Sie außerordentlich gut nachvollziehen können, wie sehr einem seine Vierbeiner ans Herz wachsen können. Vermutlich waren auch Sie schon
froh, in der Nähe einen kompetenten Tierarzt zu haben, dem Sie im Notfall Ihr geliebtes Haustier anvertrauen können. Und wir wissen, dass es in unserer Gesellschaft nicht immer nur gute Menschen gibt. Wer Haustiere hat, weiß, was passieren kann, wenn man sein Haustier mal vor die Tür lässt. Katze, Hund, Ähnliches – die werden mal in einer Schlinge gefangen oder es legt irgendeiner Giftköder aus. Da ist es dringend geboten, rechtzeitig einen Tierarzt zur Seite zu haben, um die Tiere behandeln zu können.
Doch auch die Großviehhalter sind auf ein funktionierendes Veterinärwesen angewiesen, sei es wegen Komplikationen beim Abkalben mitten in der Nacht oder bei einer Pferdekolik während der Weihnachtsfeiertage. Und auch zuletzt in Käßlitz hat sich gezeigt, wie wichtig es ist, schnell Tierärzte an Ort und Stelle zu haben.
Im Saale-Holzland-Kreis – in meiner Nähe – haben wir eine Großviehanlage, Gut Thiemendorf. Da musste man feststellen, dass sich dort Leute widerrechtlich Zutritt verschafft haben, was natürlich gegen die Hygieneordnung ist, denn man hat das Gelände dort kontaminiert. Der Betreiber muss natürlich den Tierarzt, den Veterinär, holen. Der muss vor Ort die Sachlage feststellen. Ich finde, so etwas ist ein Skandal, sich widerrechtlich auf Privatgelände zu begeben und dort irgendwelche Filmaufnahmen oder ähnliche Sachen zu machen, um irgendetwas beweisen zu können. Ich finde, so etwas gehört sich nicht, das muss man nicht machen.
Vor diesem Hintergrund ist es ein Unding, dass sich Thüringer Tierbesitzer im Notfall nicht mehr darauf verlassen können, einen Tierarzt in der Nähe zu finden, weil dieser hoch geachtete Berufsstand aufgrund von Nachwuchssorgen und dramatisch gestiegener bürokratischer Aufgaben kaum noch Notdienste in vollem Umfang absichern kann. Und hier muss ich sagen, da sieht es auf dem Land wirklich düster aus. Die Veterinäre haben ein hohes Alter erreicht und Nachwuchs ist einfach nicht in Sicht. Da muss dringend nachgebessert werden.
Nach einem Bericht der „Thüringer Allgemeinen“ vom 19. September ist dies beispielsweise jetzt schon im Unstrut-Hainich-Kreis, dem Kyffhäuserkreis und dem Eichsfeld der Fall, also vorwiegend im ländlichen Raum. Hinzu kommt, dass sich diese Bereitschaftsdienste für die Veterinäre kaum noch lohnen, da die damit verbundenen Zuschläge für die Angestellten zu hoch sind und die damit einhergehenden Überstunden der Mitarbeiter zu anderen Zeiten abgegolten werden müssen. Und das alles, obwohl die hiesigen Tierärzte eigentlich nach § 21
Man muss also leider sagen, dass unser tierärztliches Notfallsystem an seine Grenzen gestoßen ist. Das Schlimme dabei ist, dass dem Gesundheitsministerium dieses Problem längst bekannt ist, die Landesregierung sich jedoch wieder einmal auf Worthülsen und gerade einmal auf die Bezuschussung einer angedachten Onlineplattform beschränkt,
während die Steuereinnahmen sprudeln und für unnütze Ideologieprojekte, eine völlig verkorkste Gebietsreform oder dubiose Vereine scheinbar genug Mittel vorhanden sind.
Wir fordern daher die Landesregierung dazu auf, diese Mittel zweckmäßig einzusetzen und den Tiermedizinern endlich die Wertschätzung entgegenzubringen, die ihnen gebührt.
Möglichkeiten dafür gibt es viele, beispielsweise in Form einer landesweit einheitlichen tiermedizinischen Notfallnummer oder einer finanziellen und materiellen Förderung mobiler Tiernotdienste im ländlichen Raum. Aber auch eine Bezuschussung der niedergelassenen Tierärzte wäre denkbar. Fördern Sie die Berufsbildung der Veterinäre und der medizinischen Fachberufe! Werden Sie endlich sinnvoll tätig! Helfen Sie den Tierärzten und füllen Sie Ihre Absichtserklärung endlich mit Leben! Vielen Dank.
Vielen Dank. Als Nächste hat Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Nun hat die AfD wieder mal ein Thema für sich gefunden, welches gleich drei Fliegen mit einer Klappe schlägt: Bürokratie – welche Plage –, Wirtschaftlichkeit – könnte so schön sein, ohne leidige Vorschriften – und Tierschutz – oh, wie packe ich den jetzt da rein? Und schwupp ist eine Aktuelle Stunde einschließlich Titel fertig. Oder: Wie die AfD den Tierschutz für sich entdeckt. Im Wahlprogramm der Partei zur Bundestagswahl 2017 findet sich nur ein winzig kleiner Abschnitt dazu. Richtig ist allerdings: Die Thüringer Tierärztekammer sieht den Notfalldienst für Haustiere gefährdet und die öffentliche
Ich habe im Sommer auf meiner Tierschutztour immer wieder von genau diesen Schwierigkeiten erfahren.
So wurde mir von einem Nordthüringer Tierarzt berichtet, der seit Jahren kein freies Wochenende mehr hatte, weil er der einzige Veterinärmediziner der Region ist, der große Tiere behandeln kann. Tatsache ist nämlich, dass wir bei allen Notfallplänen immer bedenken müssen, welche Tiere von den jeweiligen Medizinerinnen und Medizinern versorgt werden können. Spezialisierungen sind nämlich gerade in der Veterinärmedizin wichtig. Schließt eine Tierklinik, wie in Thüringen seit Jahren geschehen, oder gibt den Klinikstatus auf, fällt der Notdienst weg. Immer weniger Tierärztinnen und Tierärzte können das durch häufige Nacht- und Notdienste kompensieren. Das liegt zum einen daran, dass auch hier die demografische Entwicklung ansetzt, und zum anderen daran, dass diese Dienste miserabel bezahlt werden.
Großtierärzte sind draußen für Impfungen, Untersuchungen etc., werden bei Notfällen gerufen, da sind schnelle Reaktionen gefordert. Der Alltag in der Kleintierpraxis sieht natürlich völlig anders aus. Am wenigsten werden dort die Kleintiere den ganzen Tag versorgt. Inzwischen müssen nämlich durch die Tierärzte 30 Prozent der Arbeitszeit für Abrechnungen, Arbeitspläne und dergleichen aufgewendet und auch die Öffnungszeiten und Beratungsgespräche müssen abgesichert werden. Hinzu kommen, wie gesagt, die Nacht-, Not- und Sonderdienste. Klingt wie an einem ganz normalen Tag in irgendeiner Praxis, in irgendeiner Klinik für Menschen. Die Tiermedizin unterscheidet sich wirklich kaum noch von der Humanmedizin, aber in der Bezahlung schon. Einstiegsgehälter liegen bei 1.500 Euro und sind keine Seltenheit nach fünf bis sechs Jahren Studium. Der Spitzenverdienst liegt bei 3.500 bis 4.000 Euro bei einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 50 Stunden.
Von den insgesamt 7.600 deutschen Tierärzten, die angestellt in Praxen arbeiten, sind 82 Prozent Frauen, also hier eine prekäre Beschäftigung. Und trotzdem sind sie da, die engagierten Tierärztinnen und Tierärzte, die ihr Tierschutzengagement überzeugt leben, die sich dem Artikel 32 der Landesverfassung des Freistaats Thüringen verpflichtet haben, in dem es bereits seit 1993 heißt: „Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet. Sie werden vor nicht artgemäßer Haltung und vermeidbaren Leiden geschützt.“ Das sollte selbstverständlich auch am Wochenende und über Nacht sichergestellt sein. Realisieren lässt sich das aber nur über kollegiale Übereinkünfte der niedergelassenen
Beim Aufbau dieser Strukturen spielt die Landestierärztekammer eine tragende Rolle, mit der wir von Bündnis 90/Die Grünen inzwischen regelmäßig Gespräche führen. Die Landestierärztekammer Thüringen richtet zwar grundsätzlich keine tierärztlichen Notfalldienste ein, unterstützt diese aber, indem sie Informationen zu diensthabenden Tierärzten im Notfalldienst auf ihre Homepage stellt, und wird demnächst noch einen Schritt weiter gehen: Die Einrichtung eines Portals ist geplant, mit dem sich die notdienstleistenden Tiermedizinerinnen und Tiermediziner besser miteinander vernetzen können. Dieses Projekt soll von der Thüringer Landesregierung unterstützt werden, und dafür setzen wir uns natürlich ein. Es kann freilich nur ein kleiner Schritt zu mehr Tiergesundheit durch die Absicherung von tierärztlichen Notdiensten in allen Regionen Thüringens sein.
Ganz sicher muss auch sein, dass in viele Richtungen gedacht wird. Das machen wir auch gern weiterhin mit den Fachfrauen und Fachmännern, die wir gern bei ihren Vorschlägen und Forderungen – natürlich langfristig – unterstützen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne! „Thüringer Tierärzte im Spannungsfeld von Bürokratie, Wirtschaftlichkeit und Tierschutz“ – so heißt das Thema. Der Ärztekongress in Weimar am 07. und 08.09. hat gezeigt, dass sich die Tierärzteschaft in der Tiermedizin in die allgemeine und allgegenwärtige Fachkräfteproblematik in diesem Land einreiht. Nicht nur thüringenweit, auch bundesweit wird diese Problematik deutlich, wenn man von der Bundestierärztekammer und ihren Veröffentlichungen liest. Dies hat verschiedene und vielschichtige Gründe. Das Thema ist aus unserer Sicht sehr komplex und wichtig. Nicht zuletzt, weil auch die Lebensmittelüberwachung hier als Landesaufgabe mit betroffen ist, kann es mit einer Aktuellen Stunde und fünf Minuten Redezeit nicht abgetan sein. Daher kündige ich jetzt schon für die CDU-Fraktion einen SB-Antrag für den Ausschuss an, denn es gibt viele Themen, die hier besprochen werden müssen.
Ich möchte hier nur einige Themen kurz benennen, zu denen wir auch von der Landesregierung Genaueres wissen wollen, zum Beispiel zur Tierarztpraxisstruktur und deren flächendeckenden Absicherung zum Wohl der Tiere, zur Ausbildungssituation von Tierärzten und deren Weiterbildung. Wir erwarten eine Stellungnahme zu den Forderungen des 28. Deutschen Tierärztetags in Dresden, Informationen zur Notdienstabsicherung im gesamt Spektrum der Tiermedizin, zur Besetzung in den Amtstierarztstellen in Thüringen, zur Besetzung der Stellen im Landesamt für Verbraucherschutz, zur Anpassung der Gebührenordnung an die wirtschaftliche Entwicklung als Rahmenbedingung für Tierarztpraxen, zu den Möglichkeiten der Digitalisierung in der täglichen Arbeit eines Veterinärs und schlussendlich: Wie steht es um die Umsetzung des Verbraucherschutzes? Ist das Land noch in der Lage, Vorschriften umzusetzen, wie zum Beispiel die Kontrolldichte?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so leben in Thüringen zwar über 990 Veterinärmediziner. Das scheint aber aus den genannten Gründen nicht für die flächendeckende Versorgung auszureichen. Ein Drittel der Mediziner ist allein schon über 70 und älter. 165 arbeiten im öffentlichen Dienst, zum Beispiel in der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung. So bleibt nur noch knapp die Hälfte für die anstehenden Aufgaben übrig. Außerdem reicht die Praxenstruktur von reinen Nutztierpraxen über verschiedene Arten von Kleintierpraxen bis hin zu Kombinationen aus den verschiedenen Zweigen der Tiermedizin in den Praxen. Dies macht die Abdeckung von Notdiensten schwierig, da ein Veterinär einer Kleintierpraxis oft nicht über die alltäglichen Erfahrungen eines Veterinärs einer Nutztierpraxis verfügt. Somit ist die Vertretung manchmal eng oder es werden vor allem im Notfall weitere Wege für die Tierhalter bzw. auch für die Veterinäre notwendig, um die Tiere ausreichend und umfänglich zu behandeln. Dabei kommt es schon zu schwierigen Situationen, wie der „MDR Thüringen“ berichtete – der Kollege sagte es –: Gerade im ländlichen Raum kommt es zu Versorgungsengpässen. Exemplarisch wurden hier der Unstrut-HainichKreis, der Kyffhäuserkreis und der Kreis Eichsfeld genannt, wo jetzt schon der Notdienst nicht in vollem Umfang realisiert werden kann.
Es gibt aber auch noch weitere Gründe für diese Situation. Ein Grund ist die immer mehr aufwachsende Bürokratie mit Nachweispflichten und Dokumentationen. Ja, die Nachweispflichten machen auch vor den Tierärzten nicht halt. Aber hier sind auch immer die Notwendigkeiten und der damit verbundene Nutzen zu hinterfragen. Beispielhaft unstrittig ist hier die Arzneimittelsicherheit zu nennen und damit der Umgang mit Medikamenten und hier insbesondere bei Nutztieren die Wirkung von Wirkstoffen
Zum 28. Deutschen Tierarzttag in Dresden hat sich der Berufszweig der Veterinärmediziner mit den zukünftigen Situationen beschäftigt und diese diskutiert. Sie haben das in drei Foren getan: mit „Kleintierpraxis 2030“, „Nutztierpraxis 2030“ und „Amtstierarzt 2030“. Lassen Sie uns gemeinsam den Prozess aktiv mit unseren Mitteln und Möglichkeiten begleiten!
Zusammenfassend noch einmal: Wir möchten von der Landesregierung wissen, wie sie das Problem einschätzt. Zur Behandlung der Problematik reichen mir – das habe ich schon gesagt – die fünf Minuten nicht aus. Vielmehr müssen wir im Ausschuss eine umfassende Beratung dazu durchführen. Wir werden beantragen, dass die Landesregierung dazu berichtet, denn da wollen wir wissen, was unternommen wird, wie den Nachwuchssorgen, der Notdienstproblematik, der Praxisstruktur in Thüringen und der Bürokratieentlastung zu begegnen ist. Vielen Dank.