Protokoll der Sitzung vom 26.09.2018

(Beifall CDU)

Als nächstem Redner erteile ich Abgeordnetem Dr. Pidde von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es reicht nicht, wenn man einfach eine Parole in die Welt setzt und damit Pluspunkte einfahren will, sondern es ist hier genau wie im Handwerk, es geht nicht um vollmundige Ankündigungen, die die AfD hier vollzieht, sondern man muss seine Werkzeuge und Materialien auch kennen und man muss eine ordentliche Arbeit abliefern. Das ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht gegeben. Bereits in der ersten Lesung habe ich darauf hingewiesen, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf gibt. Das Bundesgesetz geht nämlich nur von einem einheitlichen Regelsatz aus, eine Ausdifferenzierung durch die Bundesländer ist nicht vorgesehen, die Bundesländer haben lediglich die Verwaltungs- und Ertragskompetenz für die Grunderwerbsteuer. Wenn man eine Sonderregelung für selbst genutztes Wohneigentum haben und schaffen will, dann liegt das in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Das ist eindeutig geregelt. Der Gesetzentwurf ist hier also total falsch.

Dann haben Sie angekündigt, dass das Inkrafttreten am Tag der Verkündung sein soll, so steht es im Gesetzentwurf. Das wäre ein unmittelbarer Eingriff in die beschlossenen Haushalte. Für 2018 und 2019 haben wir die Haushalte vorliegen. Für diesen Eingriff, für die 20 oder 30 Millionen Euro, die das kostet – das ist ja ein enormer Betrag –, gibt es keinen Deckungsvorschlag, Sie sagen nicht, wo Sie es hernehmen wollen, Sie sagen nicht, wem Sie das Geld wegnehmen wollen. Dieser Gesetzentwurf ist grottenschlechtes Handwerk, er gehört gar nicht

hier in den Landtag und er ist auch nicht zu Ende gedacht.

Die AfD schlägt auch die Bindung an eine zehnjährige Nutzungsdauer vor. Da sage ich: Die persönliche Lebenssituation der Menschen in zehn Jahren kann sich ändern, es kann ein Jobwechsel anstehen, es kann familiäre Veränderungen geben, die einen Wegzug unumgänglich machen. Deshalb ist Ihr Vorschlag auch noch lebensfremd.

Meine Damen und Herren, über die Höhe des Hebesatzes der Grunderwerbsteuer kann man diskutieren. Auch in der SPD – hier in der Fraktion, aber auch generell in der SPD – wird diese Diskussion geführt, aber nicht so, wie Sie das machen, losgelöst als eine Einzelmaßnahme, sondern eingebettet in einen Gesamtansatz, wie wir Familien mit Kindern oder Alleinerziehende mit Kindern besserstellen können. Auch die Haushaltspolitiker der Union, die sich hier in Erfurt getroffen haben – Frau Liebetrau hat es vorhin in der Aktuellen Stunde erwähnt –, haben Impulse für einen solchen Diskussionsprozess erarbeitet.

Meiner Partei ist das Baukindergeld wichtig. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn jährlichen Raten zu je 1.200 Euro – egal, ob für einen Kauf oder Neubau, egal, ob für ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Wir wollen auch nicht nur die Förderung von Eigenheimen, denn mehr als die Hälfte aller Menschen in Thüringen verfügt nicht über Wohneigentum, sondern wohnt zur Miete. Für ihre soziale Sicherheit ist es entscheidend, dass die Mieten nicht immer weiter kräftig steigen. Mit der Einführung der Mietpreisbremse haben Union und SPD ein Instrument zur Begrenzung von Mieten eingeführt. Es ist unser Ziel, dieses Instrument weiter zu verschärfen, unter anderem mit der Begrenzung der Modernisierungsumlage von heute 11 auf 8 Prozent auf die Jahresmiete. Zusätzlich wird erstmals eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach einer Modernisierung eingeführt. So darf die monatliche Miete nach einer Modernisierung um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen.

Union und SPD haben vereinbart – das hat Kollege Warnecke vorhin schon ausgeführt –, dass der Bund für die Jahre 2020 und 2021 den Ländern mindestens 2 Milliarden Euro Finanzhilfe für den sozialen Wohnungsbau bereitstellt. Schon für das Jahr 2019 werden die Kompensationsmittel noch einmal um 500 Millionen Euro auf dann 1,5 Milliarden Euro aufgestockt und die Städtebauförderung wird auf dem Rekordniveau von 790 Millionen Euro fortgeführt. Sie ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von nachhaltiger Stadtentwicklung.

(Abg. Kowalleck)

Es darf nicht sein, dass Mieten um ein Vielfaches schneller ansteigen als Löhne, dann bringt es Probleme. Ein weiterer zentraler Baustein für bezahlbare Wohnungen ist deshalb der Kampf gegen Bodenspekulation. Das bedeutet auch, dass man bessere Mittel braucht, um Brachen in den Innenstädten für den Wohnungsbau zu mobiliseren. Bis viele dieser Maßnahmen greifen, fordert die SPD einen Mietenstopp. Fünf Jahre lang sollen die Mieten nur noch in dem Maße angehoben werden dürfen, in dem die Inflation steigt.

Meine Damen und Herren, ich habe jetzt hier ganz bewusst diesen Bogen geschlagen über Familienförderung, Wohnungsförderung für den Mietwohnungsbau genauso wie für den privaten Wohnungsbau, um zu zeigen, was das für ein weites Feld ist. Ich habe ganz bewusst ausgeführt, wie viel – auch durch die Bundesregierung – hier in diesem Bereich schon getan wird, auch was angeschoben wird, was in den nächsten Jahren erst Wirkung zeigen wird. Dort sind wir also auf dem Weg, sind uns aber auch einig, dass weitere Maßnahmen notwendig sind, und auch, dass über die Höhe der Grunderwerbsteuer durchaus diskutiert werden sollte. Wenn man es aber richtig machen will, dann muss man es so machen, dass das Geld auch bei dem Häuslebauer ankommt.

(Beifall SPD)

Nicht, dass man vielleicht nur die Preise in die Höhe treibt und die Förderung nur in die Taschen der Immobilienmakler umleitet und auch nicht, dass vielleicht Gutsituierte hier dafür Geld bekommen, dass sie sich besonders schöne Luxusbauten oder hochkarätige Eigentumswohnungen zulegen. Ein Diskussionsprozess ist also im Gang. Es gibt viele Detailfragen zu klären. Aber der Gesetzentwurf, der uns hier vorliegt, ist handwerklich schlecht und auch zur Lösung der Probleme ungeeignet. Ich würde ihn zurückziehen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner erhält Herr Kollege Kießling von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Abgeordnete, liebe Gäste! Heute sprechen wir in zweiter Beratung über einen AfD-Gesetzentwurf, der hier die Bürgerinnen und Bürger direkt entlasten soll und Teil einer aktiven Familienpolitik sein kann. Es geht um die Absenkung der Grunderwerbsteuer für selbst genutztes Wohneigentum – wir haben es mehrfach besprochen – speziell für Familien von 6,5 auf 5 Prozent.

Hier darf ich Ihnen zum Verständnis noch einmal den Artikel 6 unseres Grundgesetzes in Erinnerung rufen. Dort steht nämlich: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ In Absatz 2 können Sie lesen: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Weiterhin können wir in der Thüringer Landesverfassung unter Artikel 17, Ehe und Familie, nachlesen – ich zitiere Absatz 1 –: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Absatz 2: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient Förderung und Entlastung.“ Um genau diese Entlastung und Förderung von Familien geht es uns als AfD-Heimatpartei hier in Thüringen.

Wir als AfD möchten, dass unsere Familien in Thüringen ihre Heimat auf Dauer finden und hier ihre Kinder nach Möglichkeit auch in den eigenen vier Wänden großziehen können. Diesen Traum können sich aber immer weniger junge Familien in Thüringen erfüllen, denn aktuell beträgt die Grunderwerbsteuer in Thüringen 6,5 Prozent und ist damit bundesweit eine der höchsten – als Vergleich dazu Sachsen und Bayern, also direkte Nachbarn, mit 3,5 Prozent. Diese immense Diskrepanz gilt es zu beseitigen, um Thüringen unter anderem in diesem Bereich wieder familienfreundlicher zu machen.

Bei der Eigentumsquote sind wir fast Schlusslicht in Europa mit 53 Prozent. Die rote Laterne hält die Schweiz mit 44 Prozent, aber tiefrot Thüringen mit 43,8 Prozent Eigentumsquote. Im Vergleich: Griechenland mit 77 Prozent, Spitzenreiter ist Rumänien mit 97 Prozent Wohneigentumsquote laut Studie der EU von 2017.

Aber sehen wir uns erst mal an, wie sich diese Steuer im Laufe der Jahre entwickelt hat. Noch im Jahr 2006 betrug die Grunderwerbsteuer bundeseinheitlich lediglich 3,5 Prozent. Kurze Zeit später, 2011, wurde sie auf 5 Prozent erhöht, wo sie bis zum 1. Januar 2017 verblieb. Im Rahmen der Flüchtlingskrise hat die rot-rot-grüne Landesregierung ihre Einnahmemöglichkeiten erhöht, um immer weiter steigende Kosten zu kompensieren, unter anderem auf Kosten der Grunderwerber. Die Erhöhung der Steuer ist für viele Menschen in unserem Land ein Tag der Trauer, da diese gestiegenen Kosten die Familien zusätzlich belasten.

Man beachte vor allem, dass bei gebrauchten Wohnungen oder Häusern der Preis nicht nur auf Grund und Boden entfällt, sondern diese Steuer auch auf die Immobilie als solche fällig wird. So haben sich die Preise von 2011 bei Häusern von 820 und bei Wohnungen von 1.200 Euro je Quadratmeter auf 860 bzw. 1.340 Euro im Durchschnitt hier in Thüringen entwickelt. Durch die Erhöhung der Grunder

(Abg. Dr. Pidde)

werbsteuer in Thüringen werden die älteren Immobilien unattraktiver da künstlich verteuert.

Bei den in Thüringen gehandelten Immobilien kosten Häuser im Schnitt 200.000 Euro und Wohnungen im Schnitt 125.000 Euro – somit 1.875 bzw. 3.000 Euro durchschnittlicher Aufpreis für die Familien. In Summe sind das 8.125 Euro bzw. 13.000 Euro einfach mal so nebenbei, was so ein Häuslebauer oder Wohnungskäufer finanzieren muss. In Bayern oder Sachsen wären diese Immobilien um 3.750 Euro bzw. 6.000 Euro günstiger.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Bau doch in Bayern ein Haus!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der ersten Beratung wurden einige Kritikpunkte geäußert, zum Beispiel, dass in Thüringen der Steuersatz für Familien nicht unterschiedlich gestaltet werden kann. Hier möchte ich auf Artikel 105 des Grundgesetzes verweisen, dort können Sie im Absatz 2a bezogen auf die Bundesländer lesen: „Sie haben die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer.“

(Beifall AfD)

Ihr Argument ist also ein Scheinargument, Herr Dr. Pidde. Und Herr Müller von den Grünen war doch der Meinung, dass die zehn Jahre Selbstnutzung, die wir im Gesetzentwurf vorgeschlagen haben, um Spekulationen vorzubeugen – nur deswegen ist das da drin –, doch gar nicht überprüft werden könnten. Hier darf ich daran erinnern: Es gibt in Deutschland Einwohnermeldeämter, wo der Wohnsitz gemeldet wird. Es war schon immer so, dass bei einem § 10e des Einkommensteuergesetzes, beim Eigenheimzulagegesetz oder jetzt aktuell beim Baukindergeld die Förderung für selbst genutzten Wohnraum für Familien mit Kindern inklusive der Alleinerziehenden mit Kindern galt und gilt. Wenn ich aus der aktuellen Richtlinie des Bundesministeriums zitieren darf – ich zitiere –: „Der Nachweis der Selbstnutzung muss anhand der Meldebestätigung erbracht werden. Die Meldebestätigung muss den Hauptwohnsitz des Antragstellers, der im Antrag angegebenen Kinder sowie seines Eheoder Lebenspartners oder des Partners aus der eheähnlichen Gemeinschaft ausweisen.“ Also wie immer sehen die Grünen Probleme, wo keine sind.

(Beifall AfD)

Denn ein Auszug aus einer Immobilie würde auch wieder von den Meldebehörden erfasst und kann ohne Probleme vom Finanzamt wie jetzt auch über die Steuererklärung registriert werden. Also gibt es hier keinen Mehraufwand an Bürokratie, was Sie letztes Mal geschwafelt haben.

Gesetze werden von Menschen gemacht und sind somit nicht in Stein gemeißelt. Wir als AfD-Fraktion möchten – so, wie es das Grundgesetz vorsieht –

unsere Familien unterstützen und nicht wie Sie von den selbst ernannten, ach so demokratischen Fraktionen mit zusätzlichen Kosten belegen.

(Beifall AfD)

In der Drucksache 6/1098 vom 23.09.2015 hat die Landesregierung in der Gesetzesbegründung zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer ausgeführt – Zitat –: „Zur langfristigen Konsolidierung des Landeshaushalts müssen zusätzliche Einnahmen generiert werden. Ohne die Erhöhung der Einnahmen ist der Haushaltsausgleich des Landeshaushalts 2017 gefährdet.“ Der Haushalt ist immer dann gefährdet, wenn Rot-Rot-Grün Ideologieprojekte in Millionenhöhe finanziert. Damit muss irgendwann Schluss sein, die Bürger dafür ständig weiter zu schröpfen, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Laut Aussage der Landesregierung sind die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Migranten in den letzten Jahren wieder gesunken, folglich gibt es keinen Grund mehr, die Grunderwerbsteuer bei 6,5 Prozent zu belassen. Auch darf ich noch einmal an die neue Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung erinnern, welche erhebliche regionale Unterschiede bei den Geburten zeigt. So haben Frauen der Jahrgänge 1969 bis 1972 in Passau, Kiel, Gera usw. bundesweit die wenigsten Kinder geboren, und zwar im Schnitt nur 1,0 bis 1,2 Kinder. Forschungsdirektor Martin Bujard sagte dazu, Ursachen für niedrige Kinderzahlen in vielen Kommunen seien unter anderem zu wenig bezahlbare Wohnungen, dürftige Betreuungsangebote und kinderfeindliche Wohnquartiere. In vielen Städten fehle es an Wohnraum für Familien mit drei oder mehr Kindern. Weimar ist nur ein Beispiel für diesen fehlenden Wohnraum, auch aufgrund der dezentralen Unterbringung von noch nicht so lange hier Lebenden.

Politiker fordern, der Staat müsse gegensteuern. Selbst die familienpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Katrin Werner, sagte: „Ein Kinderwunsch darf nicht am Geldbeutel scheitern.“ Das können wir sofort unterstreichen. Und was macht Die Linke im Land Thüringen? Sie plündert den Geldbeutel unserer Familien, welche sich eigene vier Wände leisten wollen. Ich hatte Ihnen bereits beim letzten Mal gesagt, dass laut der Studie in den Gegenden mit einer Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent die Geburtenraten im Schnitt bei 2,0 bis 1,9 Kinder pro Frau liegen. Es lässt sich also ein direkter Zusammenhang zwischen den Wohnkosten und der Familiengründung herstellen. Schon oft haben wir in unseren Reden darauf hingewiesen und die Landesregierung aufgefordert, die Steuer wieder zu senken, doch passiert ist bisher leider überhaupt nichts.

Nun haben Sie heute noch einmal Gelegenheit, die Familienförderung in Thüringen wieder in die richtige Richtung zu lenken. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen und steigender Mieten bzw. Kaufpreise ist es für Familien mit Kindern attraktiv und mehr als sinnvoll, Wohneigentum zu erwerben, auch im Hinblick auf die Altersversorgung und die steigende Inflationsrate. Bei steigenden Immobilienpreisen bzw. teuren Wohnkosten wird laut der aktuellen Studie von 2018 des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung die Geburtenrate gesenkt, was unter anderem ein Punkt von mehreren ist. Auch Wohngebiete, in denen sich Kinder gefahrlos frei bewegen können, sind ganz wichtig für die Familienentwicklung. Es wäre daher nur folgerichtig, dass diese Landesregierung zeitnah dafür gesorgt hätte, dass die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land entlastet werden und Familien somit ein sicheres Zuhause in Thüringen ermöglicht würde.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mir aber gut vorstellen, dass Sie von den selbsternannten, ach so demokratischen Fraktionen unserem Vorschlag zur Entlastung unserer Familien wieder nicht zustimmen wollen, wie wir teilweise schon gehört haben. Doch die Bürger in unserem Land werden es sicherlich wohlwollend zur Kenntnis nehmen und Ihnen dafür im Herbst 2019 recht herzlich danken. Am Horizont können Sie alle schon sehen, wie strahlend blau der Himmel ist. Dass die AfD wirkt, sehen wir auch in den aktuellen Diskussionen im Stuttgarter Landtag, denn hier hat sich die CDU auf ihrem Parteitag in Rust am vergangenen Wochenende unserer Forderung angeschlossen, die Grunderwerbsteuer zu senken, in dem Fall sogar von 5 auf 3,5 Prozent.

Doch hier sind auch die Grünen dagegen, die Menschen und die Familien in unserem Land zu entlasten. Selbst der Steuerzahlerbund unterstützt diese Forderung der Senkung der Grunderwerbsteuer – ich zitiere –: „‚Eine Senkung der Grunderwerbsteuer wäre ein Beitrag für eine nachhaltige Steuerpolitik und zur Schaffung eines investitionsfreundlichen Umfelds‘, teilte der Verband in Stuttgart mit. Damit könne das Land seiner eigenen Forderung nach bezahlbarem Wohnraum nachkommen. ‚Denn insbesondere hohe Anschaffungsnebenkosten sorgen dafür, dass der Traum von einer eigenen Immobilie nicht verwirklicht werden kann.‘“ Weiter wird dann ausgeführt, dass eine Senkung der Grunderwerbsteuer auch den Mietwohnungsbau fördern kann, denn die hohen Anschaffungskosten werden sonst auf die Mieter umgelegt. Auch der Unionsfraktionsvize Ralph Brinkhaus hat sich vor dem Wohngipfel der Bundesregierung letzten Freitag für die Entlastung der Bürger bei der Grunderwerbsteuer ausgesprochen. Er sagte der „Rheinischen Post“ letzten Donnerstag – Zitat –: „Ich fände es angemessen, wenn für den ersten Kauf einer selbstgenutzten Immobilie gar keine Grunderwerbsteuer anfiele.“

Wenn also nun den ach so demokratischen Fraktionen an einer sachlichen Arbeit und an einer Verbesserung unseres Gesetzesvorschlags gelegen ist, dann steht einer Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss nichts im Wege. Deswegen beantrage ich hier nochmals die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Dort können wir das gern besprechen. Und wenn Sie so schön formulieren, dass Sie auch über eine Höhe der Grunderwerbsteuer diskutieren, dann können wir gern Finanzdeckungslücken oder anderes im Haushaltsausschuss besprechen. Deswegen nochmals mein Wunsch der Überweisung. Dann können wir das gern besprechen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste und Besucherinnen, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kießling, das ist immer wieder schön, wenn Sie anfangen, uns vorzuwerfen, wir würden hier rumschwafeln. Es ist fast unerträglich gewesen, Ihnen in den letzten Minuten zuzuhören. Ich habe es trotzdem gemacht, ich habe mir einige Stichworte dazu aufgeschrieben und auf das eine oder andere möchte ich tatsächlich auch noch eingehen.

Gestern hatte ich das Vergnügen, mit Ihrem Kollegen Herrn Möller bei den Wirtschaftsjunioren zu sitzen, eine sehr angeregte Debatte. Vielleicht sollten Sie sich mal im Vorfeld Ihrer Rede mit Ihrem Kollegen auseinandersetzen, der da ja durchaus finanzpolitisch wichtige und große und umfangreiche Forderungen in den Raum gestellt hat, wie: Mehr Geld für Bildung – ja, kriegen wir umsonst –, mehr Geld für Infrastruktur – ja, fällt auch vom Himmel.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Darüber können wir doch nachher mal reden!)

Und jetzt haben wir eine Steuer, mit der wir auf Landesebene tatsächlich etwas bewirken können, die wir nämlich selbst gestalten können. In all den zurückliegenden Jahren ist immer wieder aufgerufen worden, sobald es höhere Steuereinnahmen gab und der Staat tatsächlich mal ein kleines Stückchen liquide war: Das müssen wir zurückgeben. Ja, das würde ich gern zurückgeben, wenn ich nicht auch noch eine Schuldenlast im Nacken hätte, die Sie vollkommen ausblenden. Die spielt gar keine Rolle mehr.

(Unruhe AfD)

(Abg. Kießling)

Das ist vollkommen egal, ob wir für die zukünftigen Generationen dort 1 Milliarde, 10 Milliarden, 100 Milliarden Euro liegen haben, das ist Familienfreundlichkeit, das ist Entgegenkommen in Richtung soziale Verträglichkeit. Da muss ich ganz ehrlich sagen: Da fasse ich mir an den Kopf bei so viel Unverschämtheit.