In der Pressekonferenz des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 6. September 2018 stellte Innenminister Georg Maier zusammen mit dem Präsidenten des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2017 vor. Im Rahmen seiner Ausführungen erklärte Präsident Kramer, dass der Thüringer Verfassungsschutz den Landesverband der AfD zum „Prüffall“ erklärt habe. Ohne dies als solches auszuweisen, zitierte der Verfassungsschutzpräsident zur Begründung minutenlang wörtlich eine Veröffentlichung des Andreas K., die in der anarchistischen Zeitschrift „Graswurzelrevolution“ vom 27. August 2018 publiziert wurde. Die Zeitschrift versteht sich als Monatszeitung für eine herrschaftsfreie Gesellschaft und wird als einflussreichste anarchistische Zeitschrift der deutschen Nachkriegszeit bezeichnet. Der vom Bundesinnenministerium vorgelegte Verfassungsschutzbericht 2005 widmete der linksradikalen Zeitschrift etwa eine halbe Seite im Abschnitt über traditionelle Anarchisten. Diese anarchistische Strömung „Graswurzelbewegung“ wird auch in verschiedenen Verfassungsschutzberichten der Länder erwähnt, so zum Beispiel im Kapitel „Linksextremismus/Anarchismus“ des hessischen Berichts des Jahres 2011. Dort wird auch die Zeitschrift „Graswurzelrevolution“ explizit als Publikation der Bewegung genannt.
1. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass der Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz im Rahmen der Pressekonferenz am 6. September 2018 ohne Quellenhinweis aus einem Artikel zitierte, der in einer anarchistischen Zeitschrift erschienen ist, die ihrerseits in Verfassungsschutzberichten als verfassungsfeindlich eingestuft wurde?
2. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass sich der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz bei jener Pressekonferenz die Meinungsäußerungen eines amtsfremden und politische Interessen verfolgenden Dritten zur Begründung für eine hoheitliche Tätigkeit zu eigen macht?
3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es der Glaubwürdigkeit einer Recht und Gesetz verpflichteten Behörde wie dem Landesamt für Verfassungsschutz förderlich ist, wenn diese ihre hoheitlichen Entscheidungen auf politische Stellungnahmen aus anarchistischen und bereits als verfassungsfeindlich eingestuften Publikationen stützt?
4. Hält die Landesregierung die geschilderten Vorgänge für ein Indiz mangelnder juristischer Urteilsfähigkeit seitens des Verfassungsschutzpräsidenten Kramer, der nicht die vom Gesetz für den Amtsinhaber im Regelfall geforderte Befähigung zum Richteramt besitzt und – wenn nein – warum nicht?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Staatssekretär Götze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Die Fragen 1 und 2 möchte ich gemeinsam beantworten. Der Verfasser des Artikels hätte auch mündlich Erwähnung finden müssen. Hierbei handelt es sich jedoch um ein schlichtes Versehen, denn Herr Präsident Kramer hatte zur Pressekonferenz einen Sprechzettel an Journalisten per E-Mail verteilt, in dem das Zitat und der Verfasser aufgeführt waren. Herr Kramer hat bereits sein Bedauern über diese Vorgehensweise öffentlich zum Ausdruck gebracht, sodass es keiner weiteren Bewertung durch die Landesregierung bedarf.
Zu Frage 3: Das Amt für Verfassungsschutz ist als staatliche Behörde in seinem Handeln an Recht und Gesetz gebunden. Es dient keiner Partei, sondern dem Mehrparteiensystem als essenziellem Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sein Handeln wird durch rechtliche Grundlagen legitimiert und geleitet. Entscheidungen werden auf der Basis von gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Thüringer Verfassungsschutzgesetz und ergänzenden Verwaltungs- bzw. Dienstvorschriften, getroffen. Danach hat das Amt für Verfassungsschutz planmäßig Informationen, insbesondere Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen, zu sammeln, um das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen, Tätigkeiten und Strukturen sowie deren Entwicklung zu prüfen und zu bewerten. Hierbei sind alle Informationen zu berücksichtigen und auszuwerten, die aus allgemein zugänglichen Quellen gewonnen werden können. Die Entscheidung, den Landesverband Thüringen der Partei Alternative für Deutschland zum Prüffall zu erklären, basiert demzufolge nicht, wie der Anschein erweckt wird, nur auf einer einzelnen Stellungnahme.
Zu Frage 4: Nein. § 2 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Verfassungsschutzgesetz schreibt nicht zwingend vor, dass der Präsident des Amts für Verfassungsschutz die Befähigung zum Richteramt besitzen muss. Der Gesetzgeber hat bei der Besetzung dieser Stelle des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales einen Ermessensspielraum eingeräumt.
Vielen Dank. Herr Staatssekretär, eine Nachfrage: Hat die Landesregierung Kenntnis davon, ob der Präsident des Verfassungsschutzes seine Bewertung und Meinungsäußerung auf weitere Personen aus dem Spektrum des Linksextremismus bzw. Anarchismus gestützt hat?
Noch eine zweite Nachfrage: Ist es normal, üblich, dass man einen Prüffall aufruft, wenn eine Partei beobachtet werden soll?
Dann kann ich die nächste Anfrage aufrufen, die Anfrage der Abgeordneten Leukefeld, Fraktion Die Linke, in Drucksache 6/6180.
Die Zollbehörde ist eine moderne Bürger- und Wirtschaftsverwaltung des Bundes. Sie hat den Auftrag, Kontrollen zur Einhaltung und Umsetzung des Mindestlohngesetzes durchzuführen. Konkret fragen die Beamten die Mitarbeiter, wie viel Geld sie pro Stunde verdienen und wie viele Stunden sie im Monat arbeiten. Diese Daten werden dann mit der Buchhaltung der Unternehmen abgeglichen. Zurzeit liegt der Mindestlohn bei 8,84 Euro brutto pro Stunde.
Der Presse war zu entnehmen, dass der deutsche Zoll am Dienstag, den 11. September 2018, mit rund 6.000 Fahndern eine zweitägige Aktion gestartet hat, um Mindestlohnbetrüger aufzuspüren. Immer wieder stehen einzelne Unternehmen in den Branchen, wie Bau-, Fleisch-, Reinigungs- und Gastgewerbe, im Verdacht, den gesetzlichen Min
destlohn von 8,84 Euro pro Stunde zu umgehen. Die Beschäftigten verdienen also weniger Geld, als ihnen zusteht.
1. Liegen der Landesregierung Informationen vor, in welchem Umfang – betrifft Personaleinsatz, Zeitraum, Anzahl der kontrollierten Unternehmen – sich der Zoll in Thüringen an den bundesweiten Kontrollen zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes beteiligt hat?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld wie folgt:
Lassen Sie mich zunächst voranstellen, dass die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns durch die Finanzkontrolle der Zollämter vorgenommen wird. Diese unterstehen der Zuständigkeit des Bundes, sodass die Landesregierung auf Anfragen nur kollegialerweise Informationen bekommt, die nicht auf Thüringen anzuwenden sind.
Zu Frage 1: Ja, die Thüringer Standorte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Erfurt waren am 11.09.2018 und am 12.09.2018 mit 145 Bediensteten an der bundesweiten Kontrolle zur Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns beteiligt. Durch sie wurden 900 Personen an ihren Arbeitsplätzen befragt und in 111 Unternehmen Einsicht in die Geschäftsunterlagen genommen.
Zu Frage 2: Durch die Thüringer Zöllner wurde schwerpunktmäßig neben den von Schwarzarbeit besonders betroffenen Betrieben des Gaststättenund Beherbergungsgewerbes, des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes und der Fleischwirtschaft auch der Einzelhandel kontrolliert.
Zu Frage 3: Ja, es wurden in Thüringen zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit nach dem Mindestlohngesetz und
ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Ausländerbeschäftigung eingeleitet. Bei 34 der 111 geprüften Unternehmen sind weitere Prüfungen der Geschäftsunterlagen erforderlich.
Zu Frage 4: Die Ergebnisse der Mindestlohnkontrollen in Thüringen, drei eingeleitete Verfahren wegen des Verdachts auf Verstöße bei 111 Prüfungen, stellen im bundesweiten Vergleich zunächst ein relativ gutes Ergebnis hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes dar. Problematisch ist jedoch die geringe Dichte der Kontrollen. So werden jährlich nur etwa 2 Prozent aller Betriebe bundesweit geprüft. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, die Einhaltung der eigenen Gesetze zu überwachen. Leider fehlt es der Finanzkontrolle Schwarzarbeit trotz der Schaffung zusätzlicher Planstellen an Personal, um eine lückenlosere Kontrolle gewährleisten zu können und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer effektiver vor Verstößen beim Mindestlohn schützen zu können. Die Landesregierung forderte deswegen den Bund dazu auf, ausreichend Personal beim Zoll für eine umfassende Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zur Verfügung zu stellen.
Ja. Zunächst herzlichen Dank für die Beantwortung. Ich habe eine Frage: Hat die Landesregierung über die offizielle Kontrollinstanz des Bundes, was ja der Zoll ist, eigene Möglichkeiten, Informationen über die Umsetzung des Mindestlohns in Thüringen zu erlangen und – wenn ja – welche?
Nein, wir haben keine weiteren Möglichkeiten. Es ist, wie gesagt, dem Bund über die Kontrollkommission Zoll unterstellt. Wir können da keine weiteren – sozusagen – Ergebnisse erhalten. Die Untersuchungen, die unser Landesamt für Verbraucherschutz im Bereich des Arbeitsmarkts unternimmt, beziehen sich vor allem auf Arbeitszeiten, den Arbeitsschutz, aber nicht auf die Einhaltung des Mindestlohns.
Es gibt keine weiteren Nachfragen. Dann rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Walk, Fraktion der CDU, in Drucksache 6/6181 auf.
In der Antwort auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 6/2116 berichtete die Landesregierung am 19. Mai 2016, dass bereits Planungen zur Sicherung des Schlosses vorlägen. Das Planungsbüro schätze die Kosten der Sofortmaßnahmen auf 150.000 Euro und hatte dafür eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis beantragt.
Dazu hätte das Landesamt für Denkmalpflege gegenüber der Unteren Denkmalschutzbehörde eine positive Stellungnahme abgegeben. Sicherungsmaßnahmen sind aber leider augenscheinlich immer noch nicht begonnen worden.
1. Hat die untere Denkmalschutzbehörde inzwischen die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu Sofortsicherungsmaßnahmen erteilt?