Protokoll der Sitzung vom 27.09.2018

1. Hat die untere Denkmalschutzbehörde inzwischen die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu Sofortsicherungsmaßnahmen erteilt?

2. Falls ja: Wann?

3. Falls nein: Wann erfolgt diese und welche Hinderungsgründe lagen bislang vor?

4. Wann ist nunmehr mit einem Beginn der Sicherungsmaßnahmen zu rechnen?

Es antwortet für die Landesregierung die Staatskanzlei, Minister Prof. Dr. Hoff.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Lieber Herr Walk, ich beantworte Ihre Frage wie folgt:

Die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Eisenach hat mit Bescheid die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die beantragten Sicherungsmaßnahmen erteilt. Der Bescheid wurde mit Datum vom 13. November 2017 erlassen.

Sie fragen dann, wann mit dem Beginn der Sicherungsmaßnahmen zu rechnen ist. Hierzu will ich wie folgt ausführen: Vor Beginn der Sicherungsmaßnahmen sind von dem Eigentümer zwei in der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis festgeschriebene Auflagen zu erfüllen. Danach sind die geplanten Maßnahmen in geeigneter Form, zum Beispiel durch Pläne und Zeichnungen, zu veranschaulichen. Anschließend sind diese Unterlagen mit dem Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie abzustimmen. Darüber hinaus ist das Kulturdenkmal durch Fotos und Zeichnungen zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Lan

(Ministerin Werner)

desamt für Denkmalpflege und Archäologie zu übergeben. Die Auflagenerfüllung fällt in den Verantwortungsbereich des Eigentümers. Bisher fehlt es an der Erfüllung dieser Auflagen. Wann der Eigentümer dieser Auflagenerfüllung nachkommt, ist nicht absehbar. Unsere Bereitschaft liegt aber vor, dass unmittelbar nach der Auflagenerfüllung mit den entsprechenden Maßnahmen begonnen wird.

In diesem Sinne danke ich Ihnen noch mal für die Anfrage, vor allem auch hier für Ihr Engagement für dieses Schloss.

Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Walk.

Ich danke für die Beantwortung. Ich habe jetzt vernommen, dass die Erfüllung in der Verantwortung des Eigentümers liegt. Das kann natürlich bedeuten, dass es bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag dauert. Hat die Landesregierung sich Gedanken gemacht, wie man eventuell diesen Prozess beschleunigen kann, wenn möglicherweise eine Verzögerung des Gesamtvorgangs in Aussicht gestellt werden muss?

Na ja, wir haben das Problem, dass an dieser Stelle stets die Eigentumsverpflichtung gilt. Sie kennen Artikel 14 Grundgesetz, Eigentum verpflichtet. Das gilt auch für Schlosseigentümer. Wir haben an einem anderen Fall, nämlich Schloss Reinhardsbrunn, gesehen, was passiert, wenn Eigentümer ihrer Verpflichtung dauerhaft nicht nachkommen. Wir sind auch hier in einer Situation, dass wir etwas für dieses Schloss, das nicht im Eigentum des Landes steht, tun wollen, dass wir ein Interesse daran haben, dass wir auch immer durch das Landesamt Eigentümer beraten, sie unterstützen. Aber wir können die Aufgaben der Eigentümer nicht machen, nicht zuletzt, weil wir nicht in fremdes Eigentum eingreifen können. Die Aufsichtsgrenzen sind tatsächlich eng gesetzt. Wir haben ein gleiches Interesse, aber der Instrumentenkasten ist begrenzt.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Dass gerade im Bereich des Denkmalschutzes bzw. in diesem Baubereich die rechtlichen Hürden hoch sind, das ist bekannt. Deswegen frage ich noch mal direkt nach: Ist denn mal das persönliche Gespräch mit dem Eigentümer gesucht worden?

Die schriftliche Kommunikation ist das eine, aber das persönliche Gespräch führt dann vielleicht doch noch weiter, wenn man darauf hinweisen kann, wie bedeutend das ist, was man da in Eisenach stehen hat, und dass es jammerschade ist, wenn es verfällt.

Wir stimmen auch an dieser Stelle vollkommen überein. Ich weiß, dass sowohl die untere Denkmalschutzbehörde als auch die obere Denkmalschutzbehörde das Gespräch mit Eigentümern inzwischen zum Gegenstand ihrer ganz normalen Arbeitsbeziehung macht, weil es eben nicht nur darum geht, Akten zu bearbeiten, sondern weil man Interesse daran hat, mit den Eigentümern von Kulturdenkmälern den Austausch zu pflegen. Ich nehme aber Ihre Frage auch als Anregung noch mal mit, diesen Sachverhalt zum Gegenstand auch eines entsprechenden Gesprächs zu nehmen.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Dann rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Worm, Fraktion der CDU, in Drucksache 6/6183 auf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Straßenbauarbeiten an der Bundesstraße 281 in der Ortsdurchfahrt Schmiedefeld

In einem Bericht der Tageszeitung „Freies Wort“ vom 20. September 2018 ist nachzulesen, dass die Baumaßnahme Bundesstraße 281 Ortsdurchfahrt Schmiedefeld derzeit einen Baurückstand von drei Wochen aufweist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wenn, wie geschildert, der Straßenbelag schon seit Tagen fertiggestellt ist, warum wird die Vollsperrung der Bundesstraße 281 im Baubereich nicht durch eine Teilsperrung mit Ampellösung ersetzt?

2. Wenn bei den Restarbeiten ein Baurückstand von etwa drei Wochen zu verzeichnen ist, warum wird dieses Problem vollständig an die Straßennutzer weitergegeben, anstatt die bauausführenden Firmen mit einer Abarbeitung der Restarbeiten im Zwei- oder Mehrschichtsystem zu beauflagen?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Ministerin Keller.

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Worm beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Bauvortrag aus dem Jahr 2017 sieht für den hier gegenständlichen letzten Bauabschnitt in Schmiedefeld eine Vollsperrung für die vereinbarten Arbeiten vor. Entsprechende Abstimmungen wurden im Vorfeld mit der Verkehrsbehörde getroffen. Die verkehrsrechtliche Anordnung der Vollsperrung der Bundesstraße 281 endet am 17. November 2018. Die ausstehenden Arbeiten und die sich hieraus ergebenden technologischen Abläufe erfordern eine Vollsperrung mit eingerichteter Umleitung.

Zu Frage 2: Ein Baurückstand, der Auswirkungen auf die Freigabe für den Verkehr der Bundesstraße 281 haben sollte, ist der Landesregierung nicht bekannt.

Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Worm.

Ich muss jetzt trotzdem noch mal nachfragen: Wenn wie derzeit noch Farbarbeiten und Randarbeiten, also Erdarbeiten durchgeführt werden, wieso braucht man dazu eine Vollsperrung?

Ich meinte, das jetzt beantwortet zu haben: zum einen natürlich aus technologischen Abläufen heraus, zum Zweiten aus Sicherheitsgründen. Ich denke, dass Ihnen die Situation gerade in dem Ort bekannt ist. Ich war im Sommer auch da unten und habe mir das angeschaut. Ich kann die Vollsperrung aus diesen Sicherheitsgründen auch nur begrüßen. Zum anderen wissen Sie sicher, dass damit mehrere Gewerke einhergehen, sodass man das in den technologischen Abläufen auch entsprechend mit einspeisen musste und eingespeist hat. Jetzt gehe ich wirklich davon aus, dass am 17.11. wie geplant freigegeben wird.

Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Worm.

Ich muss trotzdem noch mal fragen: Wenn man weiß, dass verschiedene Gewerke am Wirken sind, warum setzt man für so eine Baumaßnahme keinen Bauleiter ein? Das wäre ja logischerweise der Fall.

Warum wird dann nicht von Beginn an in Mehrschichtarbeit ausgeschrieben?

Eigentlich waren das drei Fragen. Aber wenn die Ministerin antwortet, gern.

Ich weiß nicht, wo Sie Ihr Wissen herhaben, dass es dort keinen Bauleiter gibt. Das kann ich gern mal prüfen lassen. Das kann ich so aus dem Bauch heraus nicht beantworten.

Zum Zweiten werde ich Ihnen die Rechtsgrundlagen zukommen lassen, die es erfordern, solche Maßnahmen in dieser Art durchzuführen.

(Beifall SPD)

Ich kann keine weiteren Nachfragen erkennen. Ich rufe die Anfrage der Abgeordneten Floßmann, Fraktion der CDU, in Drucksache 6/6199 auf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Ertragszahlen und Hilfsmaßnahmen im Landkreis Hildburghausen

In seinem Redebeitrag zur Aktuellen Stunde in der 124. Plenarsitzung vom 29. August 2018 hat Herr Staatssekretär Dr. Sühl ausgeführt, dass derzeit eine Online-Befragung aller landwirtschaftlichen Betriebe zu Ernteausfällen stattfindet. Im Anschluss soll über Hilfsmaßnahmen entschieden werden. Ferner wurde ausgeführt, dass Ernteausfälle in Höhe von 90 Millionen Euro bisher beziffert werden können und 260 Betriebe in ihrer Existenz gefährdet seien.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat sich die Höhe der erwarteten Ernteausfälle verändert und gegebenenfalls wie?

2. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis Hildburghausen haben Ernteausfälle in welcher Höhe gemeldet?

3. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis Hildburghausen sind durch Ernteausfälle in ihrer Existenz bedroht?

4. Welche Fördersummen stehen für diese Betriebe im Landkreis Hildburghausen zur Verfügung?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Ministerin Keller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Floßmann, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: