Ich sage Ihnen, Herr Mohring, ich meine, das ist vielleicht nicht das Verkehrteste. Mit wie viel Selbstsicherheit sagen Sie eigentlich immer die ganze Zeit, das wird das Ende dieser Regierung sein? Also ich meine, dieselbe Lächerlichkeit, die Sie versuchen, jetzt mir als Reaktion entgegenzuwerfen, die sollten Sie bei Ihren Ansagen vielleicht selbst einmal anlegen.
Aber ich will Ihnen eines auch noch mit auf den Weg geben, vielleicht ganz persönlich, weil wir uns schon viele Jahre kennen: Wer in diesem Land Ministerpräsident werden will, der muss sicherlich mehr leisten können als das, was Sie eben zu diesem Antrag hier vorgetragen haben. Aber er muss vor allem eines machen, er muss eine Wahl gewinnen und das ganz unabhängig vom Wahltermin.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ihr habt nur Wahlverlierer in eurer Regierung! Ihr habt keine Wahl gewonnen!)
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete, wir behandeln heute einen sogenannten Zeitvertreibantrag der CDU-Fraktion.
Warum Zeitvertreib? Weil zu diesem Thema im Vorfeld genug gesprochen wurde, die Zeitungen waren voll damit, im Internet stand jede Menge. Trotzdem lässt die CDU-Fraktion, ganz besonders ihr Vorsitzender, nichts unversucht, um sich damit in Szene zu setzen. Die Regierung hat den Termin so entschieden und damit steht er fest. Dieser Antrag ist nicht das Papier wert, auf dem er steht.
Sie liefern überhaupt keine richtigen, wichtigen Argumente, warum der 27. Oktober 2019 nicht der passende Wahltermin sein soll. Die Landesregierung hat mehrfach die Gründe für einen späteren Wahltermin erläutert. Warum ein Wahltermin im September demokratischer sein soll als im Oktober, kann ich nicht verstehen. Diese Aussage hat überhaupt keine Substanz, genauso wenig wie die Aussage: „Nach breiter Auffassung ist dieser Termin nicht geeignet […]“. Welche breite Auffassung meinen Sie denn, Herr Mohring? Haben Sie eine Umfrage durchgeführt, oder wen meinen Sie? Ihre CDU-Basis können Sie ja damit nicht gemeint haben, mit „breiter Auffassung“.
Schaut man denn mal in den Wahlkreis 14 – Gotha I –, da fand neulich in Bad Tabarz eine Nominierungsveranstaltung statt. Dort waren 162 stimmberechtigte Mitglieder der CDU in den Wahlkreis geladen. Man höre, ganze 22 Mitglieder waren erschienen. Da sprechen Sie von breiter Auffassung, wenn nicht mal mehr die CDU-Basis hinter Ihnen steht?
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wer kommt denn eigentlich zu dir? Mit wem redest denn du? Mit deiner Familienpartei?)
Genauso sieht es aus. Sie sprechen auch in Ihrem Antrag die Herbstferien oder den Reformationstag an. Aber auch das ist kein Argument. Denn der Trend der letzten Wahlen zeigt klar, dass die Briefwahl in den Ferien ganz groß im Kommen ist. Vielen Dank.
Von den Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann hat die Landesregierung das Wort. Herr Minister Maier hat um das Wort gebeten. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist ja schon mehrfach zur Sprache gekommen, dass es eine gesetzliche Regelung gibt, die genau festlegt, in welchem Zeitraum die Landtagswahlen stattzufinden haben, und dass es die Kompetenz der Landesregierung ist, dann den Termin festzulegen. Das ist ein Termin, der zwischen dem 14. Juli und dem 13. November liegt. Die Landesregierung hat nach intensiver Ab
Sehr geehrter Herr Mohring, Sie haben jetzt einige Punkte angesprochen, die bei der Festlegung dieses Termins tatsächlich eine Rolle gespielt haben. Ich gebe gerne zu, das Gemeindeneugliederungsgesetz, das nunmehr dritte, hat mich bei dieser Festlegung des Termins schon intensiv umgetrieben. Mir kommt es nämlich darauf an, dass ich als Innenminister Gesetze mache, die das Vertrauen der Menschen in uns als Parlament und als Landesregierung stärken. Das heißt, Gesetze müssen rechtssicher sein und die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass diese Gesetze dann auch in Kraft treten. Die Diskontinuität ist ein Punkt, den wir berücksichtigen müssen. Wenn es darum geht, dass sich Kommunen auf den Weg gemacht haben, um sich zusammenzuschließen, aber die Gefahr besteht – und wir alle wissen, dass es bei Gesetzgebungsverfahren durchaus auch sein kann –, dass es zu Verzögerungen kommen kann, dann ist es mir wichtiger, dass wir einen gewissen zeitlichen Puffer haben, um am Ende dieses Gesetz rechtssicher beschließen zu können.
Weil es eben so ist, wenn sich Kommunen auf den Weg machen, dann möchten sie auch, dass sie das Ziel gemeinsam erreichen.
Zu Ihrem zweiten Argument, was die gemeinsame Landtagswahl mit den beiden anderen Bundesländern hier im Osten anbelangt: Ich glaube, für uns ist es wichtig – und leider ist es so, dass Thüringen in den überregionalen Medien selten die Gelegenheit hat –, mal auf die landesspezifischen Themen hinzuweisen. Eine Landtagswahl wäre dann immer die Gelegenheit, auch für die Menschen außerhalb Thüringens im ganzen Bundesgebiet auf diese Themen, die Thüringen wichtig sind, hinzuweisen. Ich denke, es ist auch müßig, darüber zu spekulieren, welche Gegenbewegungen dann ausgelöst werden, wenn in den Landtagswahlen in Brandenburg und in Sachsen das Ergebnis so ist und sich gegebenenfalls dann auf uns anders auswirken könnte. Das ist alles Spekulation und deswegen nochmals: Ich glaube, das ist die richtige Entscheidung, insbesondere hier im Bereich der Gemeindeneugliederung für Rechtssicherheit zu sorgen.
Und ich gebe gern zu, ich habe ein persönliches Interesse daran, weil mir der Beruf und der Job als Innenminister Spaß macht, dieses Amt so lange wie möglich machen zu dürfen. Aber das geht natürlich nicht über eine Verlängerung der Wahlperiode, sondern das geht nur über Neuwahlen. Ich bin recht zuversichtlich, ich werde alles dafür tun, dass
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Eine Ausschussüberweisung ist nicht beantragt. Deswegen wird jetzt direkt über den Antrag abgestimmt. Herr Geibert.
Ach, wie schön. Das hatten wir noch gar nicht. Irgendwas musste Ihnen doch noch mal einfallen zur Geschäftsordnung. Okay. Dann bitte ich die Schriftführer, mit den Urnen nach vorne zu treten, und wir treten in eine namentliche Abstimmung ein.
Hatten alle Kollegen die Gelegenheit zur Stimmabgabe? Jetzt sehe ich niemanden mehr, der noch abstimmen möchte, dann schließe ich die namentliche Abstimmung und bitte die Schriftführer um die Auszählung.
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Es wurden 79 Stimmen abgegeben, Jastimmen 34, Neinstimmen 45, Enthaltungen keine. Damit ist der Antrag in Drucksache 6/6175 mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Abstimmung sie- he Anlage). Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt.
Förderung extremistischer Veranstaltungen verhindern Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/6171 dazu: Missbrauch des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit verhindern Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6217
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, das hohe Maß an Emotionalität im letzten Tagesordnungspunkt hat mich doch etwas überrascht. Ich hatte – und diese Anmerkung sei mir vielleicht noch gestattet – das Gefühl, dass auch so ein bisschen gespielte Aufregung dabei ist, die hier von dem einen oder anderen Redner vom Rednerpult aus in den Raum gestrahlt wurde. Ich kann Ihnen versichern, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, dass die Zukunft dieses Landes, dass die Zukunft des Freistaats Thüringen mit Sicherheit nicht davon abhängt, ob wir den nächsten Landtag im September oder im Oktober wählen werden. Nichtsdestotrotz ist die Stimmung gut und ich kann Ihnen versichern, dass die Stimmung wahrscheinlich nicht schlechter wird. Ursächlich dafür ist der Antrag, den ich jetzt kurz einführen darf, den ich kurz begründen darf, der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Förderung extremistischer Veranstaltungen verhindern“.
Die Frage, die wir uns als AfD-Fraktion stellen, die Frage, die sich immer mehr Bürger im Land stellen, lautet: Wie stark ist eigentlich unser Staat, wie stark sind eigentlich die führenden Repräsentanten dieses Freistaats in linke und linksextreme Strukturen verwickelt? Diese Frage wollen wir beantworten bzw. zur Aufklärung dieser Frage beitragen, unter anderem mit diesem Antrag.
Das Ganze ist ein systematisch angelegter Aufklärungsprozess, den wir als AfD-Landtagsfraktion und als AfD-Bundestagsfraktion als konsistente Aktion abgestimmt durchführen, damit begonnen haben und in den nächsten Jahren immer mehr Aufhellung in diesen Sachverhalt bringen werden. Angefangen haben wir schon 2015 hier im Hohen Haus. Damals richteten wir als AfD-Fraktion eine Kleine Anfrage an die Thüringer Landesregierung und begehrten Auskunft darüber, wofür eigentlich die Steuergelder ausgegeben werden, die im sogenannten Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit eingestellt sind. Uns überraschte ein Teil dieser Antworten nicht. Zwischen Februar 2012 und Mai 2015 wurden mit sage und schreibe 41.263,20 Euro Steuergeld Fahrten zu Gegendemonstrationen zu angemeldeten und ordnungsgemäß durchgeführten Demonstrationen finanziert. Mit anderen Worten: Wir können nicht sicher sein, dass es nicht indirekt zumindest zu steuerfinanzierten Blockaden gekommen ist. Wir können nicht sicher sein, dass bei der einen oder anderen Demonstration steuergeldfinanziert die Einsatzlage der Polizei erschwert worden ist und vielleicht sogar der eine oder andere Polizist aufgrund dieser erschwerten Lage, die wie gesagt durch Steuergeld dann letztlich finanziert worden