Protokoll der Sitzung vom 27.09.2018

habe ich vor einem Jahr nicht gesehen und das sehe ich immer noch nicht. Ich habe aber immer noch die Hoffnung, dass sich das noch ändern wird.

Meine Fraktion hat grundsätzliche Sympathie mit der Entfristung. Wir werden der Überweisung an den Ausschuss zustimmen. Ich wünsche mir eine klare Ansage, was die Landesregierung mit diesem Gremium vorhat. Die Mitglieder des Gremiums warten darauf. Die sektorenübergreifende Versorgung im Freistaat muss vorangetrieben werden. Wie Sie das schaffen wollen, wie das weiterentwickelt werden soll, da warte ich immer noch auf Signale von der Landesregierung. Das sind Sie uns weiterhin schuldig. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke schön. Jetzt hat Frau Abgeordnete Herold für die AfD-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Internet, der vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, einen Transformationsprozess fortzuschreiben, der bisher intransparent und schwerfällig verläuft und dessen Bilanz nach Jahren gesetzgeberischer Initiativen insgesamt ernüchternd ausfällt. Im Kern handelt es sich bei der Überwindung einer historisch gewachsenen, streng sektoralen Bedarfsplanung mit dem Ziel einer besseren Integration der Versorgungsbereiche um eine Daueraufgabe in der deutschen Gesundheitspolitik. Kernproblem ist, dass die nach Leistungsbereichen untergliederte Bedarfsplanung von unterschiedlichen Akteuren mit unterschiedlichen Interessen auf jeweils anderen gesetzlichen Grundlagen betrieben wird. Im Endergebnis führt dies zu einer unerwünschten, aber belegten Überversorgung im stationären Sektor, der gemäß Krankenhausgesetz in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fällt, auf der anderen Seite zu einer Über- und Unterversorgung im ambulanten Sektor. Beklagt wird, dass die mangelnde Integration der Versorgungsplanung über die Sektorengrenzen hinweg die Effizienz der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland nachhaltig beeinträchtigt hat. Viele gesetzgeberische Impulse der vergangenen Jahre scheiterten an den Beharrungskräften sektorenspezifisch geprägter Sichtweisen. Das heißt, jeder guckt nur bis an seinen eigenen Tellerrand, exakt bis dahin, dann schaut er zu, dass der andere ihm nicht heimlich hinterrücks mit dem Löffel von seinem eigenen Teller etwas wegfuttert und ansonsten wird auf der Oberfläche natürlich grundsätzlich bekundet, dass man miteinander reden und arbeiten wolle, aber hinterrücks wird fleißig gegeneinander gearbeitet.

Eine Förderung der integrierten und sektorenübergreifenden Versorgung ist mit Blick auf eine wünschenswerte Abmilderung der Negativfolgen der Bedarfsplanung wie zum Beispiel der Über- und Unterversorgung im fachärztlichen und hausärztlichen Bereich inklusive der implizierten Verteilungsprobleme dem Grunde nach ein unterstützenswertes Anliegen. Nur erscheinen uns die konkreten Maßnahmen im vorliegenden Gesetzentwurf wenig zielführend.

Kritikpunkt ist aus unserer Sicht, dass mit der vorliegenden Gesetzesänderung eine anteilige Finanzierung der Kosten des Gemeinsamen Landesgremiums durch die ihm angehörenden ständigen Mitglieder entfällt und mit Inkrafttreten des Gesetzes vollständig vom Land getragen werden soll. Dabei ist es keinesfalls zwingend, dass der Freistaat die Kosten bei dieser sektorenübergreifenden Bedarfsplanung alle übernimmt. Die Akteure könnten das auch selber machen, denn das Land hat immer noch die Möglichkeit, bei Nichterfüllung der bundeseinheitlichen Bedarfs- und Qualitätskriterien steuernd einzugreifen.

Unserer Auffassung nach sind auch die Kommunen in die Bedarfsplanungen einzubeziehen, da sie eine zentrale Schnittstelle darstellen. Kern- und Leitgedanke aller politischen Bemühungen muss sein, dass wir das Gesundheitssystem weiterentwickeln, weg von einer mengenorientierten Betrachtung, hin zu einer patientenorientierten Qualitätsbetrachtung, in deren Folge sich ein gesunder Wettbewerb entfalten und Wirtschaftlichkeitsreserven generiert werden können. Im Mittelpunkt aller Bemühungen muss unserer Ansicht nach der Patient stehen. Er ist das Maß, an dem sich eine veränderte medizinische Versorgung messen lassen muss.

(Beifall AfD)

Dieser langwierige Transformationsprozess vollzieht sich im Spannungsfeld von Qualität und Finanzierung und um die Rolle der Krankenhäuser. Hierzu bedarf es einer offenen Diskussion unter Einbeziehung aller Akteure sowie der Darstellung kontroverser Standpunkte. Wir wollen diese Debatte kritisch begleiten, wohl wissend, dass in der Debatte um die Neuordnung der medizinischen Versorgung im Land und in Deutschland insgesamt allerhand Konfliktpotenzial liegt. Erste aufwendige Modellprojekte in Baden-Württemberg geben über dieses Konfliktpotenzial bereits Aufschluss. Im Rahmen einer kritischen Betrachtung dieses Gemeinsamen Gremiums bleibt auch zu fragen, welche konkreten Arbeitsergebnisse das gemeinsame Landesgremium während der Dauer seiner Existenz bisher vorzuweisen hat. Ferner wird über die geplante Änderung der Personalkostentragung sowie über ein verbessertes Monitoring des Gesamtprozesses im Ausschuss zu reden sein. Daher stimmen wir der

(Abg. Zippel)

Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit natürlich zu. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön. Herr Abgeordneter Dr. Hartung, bitte.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Besucher, eigentlich gibt es zu dem vorliegenden Entwurf nicht viel zu sagen. Es ist ein eher technischer Entwurf, der trotzdem zur Beratung an den Ausschuss geht. Das ist auch vernünftig so.

Ich möchte die Kritik von Herrn Zippel kurz aufgreifen. Wir haben doch in der Runde, als wir zusammensaßen, den Mitgliedern verschiedene Möglichkeiten des größeren Einflusses vorgeschlagen. Das haben die Mitglieder selber so nicht gewollt, zumindest Teile der Mitglieder. Das ist ein Problem, wir können einem Gremium nur dann mehr Aufgaben übertragen, wenn es dem auch zustimmt. Das zweite Problem, das wir haben, mit dem wir uns konfrontiert sehen – ich sehe das persönlich nicht als Problem –, ist die Frage: Ist das Gremium eventuell zu groß und zu unflexibel? Da haben wir seinerzeit mit ihrem Vorgänger Herrn Gumprecht und mit der Sozialministerin, die bis eben da noch gesessen hatte, damals beschlossen, ein großes Gremium zu schaffen, in dem keiner zurückgelassen wird, an dem jeder teilnehmen kann.

Gestatten Sie die Anfrage des Abgeordneten Zippel?

Das können wir dann im Ausschuss machen. Das ist wirklich ein technisches, logisches Gesetz, lass es uns in den Ausschuss bringen.

Okay. Ich will nicht, dass er traurig ist.

Also jetzt doch. Herr Abgeordneter Zippel, Sie dürfen.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Mitleid habe ich nicht nötig! Ich ziehe zurück!)

Okay. Wir werden das im Ausschuss diskutieren können, da können wir alle möglichen Änderungen noch einmal auf die Tagesordnung bringen. Ich glaube, dort ist der richtige Platz. Ansonsten ist es eine technologische Änderung. Vielen Dank.

Danke. Herr Abgeordneter Kubitzki, bitte.

Meine Damen und Herren, eigentlich wollte ich bei dem Thema jetzt gar nicht vorgehen. Aber, Herr Zippel, weil Sie jetzt wirklich so auf Ihren Platz gegangen sind: Damals unter Einbeziehung der CDU, Herr Zippel – wenn Sie mir jetzt nicht zuhören, kann ich mich auch hinsetzen –, haben wir Sie mit eingeladen, als Koalitionsfraktionen, und haben eine gemeinsame Beratung mit den Akteuren des Gemeinsamen Gremiums gemacht. Wir hatten dann im Zuge dieser Beratung sogar Vorschläge für eine Gesetzesänderung gemacht, die nämlich vorsahen – erstens –, dass dieses Gemeinsame Gremium vor den Beratungen der Planungsausschüsse gehört wird. Das heißt, dass das Gemeinsame Gremium die Gelegenheit bekommt, vor Entscheidungen der Planungsausschüsse Empfehlungen an diese zu geben. Wunderlicherweise – und das war für mich sehr enttäuschend, es war einerseits eine Forderung von Akteuren dieses Gremiums – hat sich dann die Mehrheit der Mitglieder dieses Gremiums dafür ausgesprochen, die von uns gemachten Vorschläge abzulehnen.

Ich habe Sie darüber informiert. Ich gebe zu, ich war darüber echt sauer – muss ich an dieser Stelle sagen. Wir bemühen uns, dass dieses Gremium mehr Befugnisse bekommt, dann wird das von dem Gremium abgelehnt. Sie haben gesagt, Sie wollen sich zukünftig nur bestimmten Fachgebieten widmen, wo Sie Empfehlungen erarbeiten wollen. Da habe ich jetzt wieder gesagt, na gut, wenn Sie das wollen, wollen Sie es, da stelle ich meine Aktivitäten erst einmal ein. Ich will denen ja nicht aufoktroyieren, was sie selbst nicht wollen. Es hat mich enttäuscht. Vor allem muss ich sagen, die Krankenkassen waren das, die das auch gemacht haben. Das will ich nur noch mal sagen, warum die Ergebnisse nicht so gekommen sind, wie wir das alle wollten.

(Beifall DIE LINKE)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Ja, Herr Zippel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, so wird ein eigentlich pragmatisches Thema doch noch ein klein wenig emotional – auch nicht verkehrt in der parlamentarischen Debatte.

Ich will jetzt noch mal kurz darlegen, wo ich bei der ganzen Geschichte das Grundproblem sehe. Wenn wir uns andere Bundesländer anschauen, wie dort

(Abg. Herold)

das 90a-Gremium aufgestellt ist und wie es dort funktioniert, dann ist das doch schon mal ein sicheres Indiz dafür, dass es oftmals auch nur um die Anleitung dieses Gremiums geht, um eine klare Kommunikation in dieses Gremium hinein: Was ist eigentlich eure Aufgabe? Dass die Notwendigkeit für die Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung vorhanden ist, ist uns doch allen klar. Da sind wir uns doch alle einig. Warum sollten wir nicht ein Gremium, das extra dafür geschaffen wurde, auch mit Bundesgesetzgebung und allem drum und dran, das in anderen Bundesländern erfolgreich funktioniert, warum sollten wir das in Thüringen nicht hinkriegen?

Geschätzter Kollege Kubitzki, ich muss Ihnen aber eines sagen: Auch wenn man in der Debatte – und das war eine gute Veranstaltung damals von der, wenn mich nicht alles täuscht, Linksfraktion und ja, die Rückkopplung war erst die, dass man noch relativ kritisch auf dieses Gremium schaut. Aber ich will und muss Ihnen eigentlich nicht erklären, wie Politik funktioniert. Politik funktioniert auch, indem man mit Leuten spricht und indem man nach so einer Veranstaltung auch da mal ein Gespräch führt und da mal ein Gespräch führt und über einen längeren Zeitraum eventuell eine Meinungsbildung herbeiführt. Wenn Sie das gemacht hätten – vielleicht haben Sie es auch gemacht und Sie haben es jetzt hier nicht gesagt –, dann hätten Sie vielleicht auch mitbekommen, was die einzelnen Vertreter genau für Probleme mit diesem Gremium haben und was man ändern muss, dass vielleicht doch ein positiver Blick darauf entsteht, dass Ängste bestehen, dass der Krankenhauszahlungsausschuss zum Beispiel bald entmachtet wird etc. pp. Das sind alles Dinge, die man verstehen kann, aber alles Sachen, die man, wenn man das sauber regelt und klar kommuniziert, entkräften und ein gutes schlagkräftiges Gremium schaffen kann. Das ist meiner Ansicht nach unterlassen worden. Einfach sich hier vorn hinzustellen und zu sagen, es wurde uns so viel Negatives signalisiert, ist meiner Ansicht nach einfach zu kurz gesprungen.

Ich hoffe, dass die regierungstragenden Fraktionen, dass die Landesregierung da in der Kommunikation noch ein bisschen klarer wird, erkennt, welches Potenzial da drinsteckt, nicht ein erstes Grummeln der Teilnehmer sofort als gegeben hinnimmt, sondern sagt, passt mal auf, wir haben klare Vorstellungen – und ich hoffe, die Landesregierung hat diese klaren Vorstellungen. Bisher vermisse ich das noch ein bisschen von der Ministerin, aber ich bin da mal optimistisch, dass die vorhanden sind. Wenn man diese klaren Vorstellungen kommuniziert, dann denke ich, kann man da einige Mitglieder überzeugen. Da ist viel Potenzial drin, und ich finde es schade, wenn wir das nicht nutzen würden. Aber Kommunikation ist hier einfach notwendig, dann bekommen

wir schon, denke ich, viele Probleme gelöst. Vielen Dank.

Jetzt sehe ich keinen weiteren Redebedarf mehr. Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beantragt. Darüber lasse ich abstimmen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und auch die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich nicht. Dann ist das einstimmig überwiesen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 5

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes (Gesetz über die Einführung des Welt- kindertages als gesetzlichen Feiertag) Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6163 ERSTE BERATUNG

Wird aus den Reihen der Antragsteller das Wort zur Begründung gewünscht? Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Dittes das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten und – insbesondere natürlich die Gäste dieser Beratung – liebe Jugendliche, das ist ein besonderer Gesetzentwurf, den die Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hier eingereicht haben. Er ist ein wichtiger Gesetzentwurf, nämlich der zur Einführung eines zusätzlichen Feiertags in Thüringen. Es ist nicht irgendein Feiertag, den die Koalitionsfraktionen hier einführen möchten, es ist der Weltkindertag, der künftig in Thüringen begangen werden soll.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben in den letzten Tagen bereits im Vorfeld dieser ersten Beratung eine sehr emotionalisierte Diskussion in der Öffentlichkeit erlebt. Ich erinnere nur an den Pressespiegel von Dienstag, ich erinnere daran, dass allein die CDU-Fraktion zwei – ich muss zugeben – durchaus widersprüchliche Pressemitteilungen zum Gesetzentwurf abgegeben hat. Ich erinnere aber auch daran, dass sich zahlreiche Vereine und Verbände geäußert haben, Medien haben Umfragen in der Öffentlichkeit gestartet. Ich will aber auch daran erinnern, dass es viele übliche Re

(Abg. Zippel)

flexe auf diesen Gesetzentwurf in der Öffentlichkeit gegeben hat, auch in der Kommentierung. Die gingen in die Richtung, welche wirtschaftlichen Folgen denn aus einem solchen zusätzlichen Feiertag erwachsen. Es wurde darüber diskutiert, welcher Tag denn nun geeignet sei, als zusätzlicher Feiertag in Thüringen etabliert zu werden. Es wurde auch kommentiert, es würde sich hierbei um ein Wahlgeschenk handeln.

Ich glaube, dass diese drei Aspekte wichtig sind zu diskutieren. Das werden wir in der Aussprache durchaus tun. Aber ich will deutlich sagen, dass genau hinter diesen drei Aspekten der eigentlich grundlegende Ansatz dieses Gesetzentwurfs aus der öffentlichen Diskussion herausgefallen ist, nämlich: Was ist das Motiv, was ist die Begründung für einen Feiertag zum Weltkindertag? Auf den will ich in der Begründung kurz eingehen.

Das Jahr 2019, das Jahr, in dem der Weltkindertag das erste Mal gesetzlicher Feiertag in Thüringen sein soll, ist das Jahr 30 Jahre nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes. Ich will Sie daran erinnern, dass diese Konvention noch nicht in allen Ländern tatsächliche Umsetzung gefunden hat und in die geltende Rechtslage eingeflossen ist, so auch in der Bundesrepublik Deutschland. Noch immer sind die Kinderrechte nicht verfassungsrechtlich als Grundrechte verankert. Nicht zu Unrecht weist das Kinderhilfswerk in der Pressemitteilung vom gestrigen Tag genau darauf hin, dass auch in Deutschland, in unserem Land eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen zu konstatieren ist. Das genau nimmt dieser Gesetzentwurf mit dem Feiertag in den Fokus: Wir wollen über unsere gesellschaftliche Verantwortung diskutieren, wir wollen das jedes Jahr mit der Öffentlichkeit, mit der Bevölkerung tun. Wir wollen die Bekämpfung von Kinderarmut in den Fokus rücken. Wir wollen natürlich auch die Aufmerksamkeit auf die sozialen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen richten. Wir wollen aber auch natürlich denjenigen unseren Respekt zollen und sie auch würdigen, die mit Kindern und Jugendlichen alltäglich arbeiten und sich dafür einsetzen, dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten, mit ihren eigenen Bedürfnissen, mit ihren eigenen politischen und sozialen Rechten in dieser Gesellschaft wahrgenommen werden.

Ich möchte all denen tatsächlich im Jahr 2018 – also 29 Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention – einen Blick in diese Kinderrechtskonvention anraten, wenn sie sehr leichtfertig über wirtschaftliche Folgen oder über Wahlkampfgeschenke hier diskutieren, denn es gibt dort Artikel 3 Abs. 1, der für diesen Gesetzgeber hier auch handlungsleitend ist. Dort heißt es unter der Überschrift „Wohl des Kindes“: „Bei allen Maßnahmen […] ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der

vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Ich wünsche mir, dass wir, wenn wir über diesen Feiertag reden, das auch im Blick behalten und vorrangig das Wohl von Kindern und Jugendlichen in dieser Gesellschaft im Mittelpunkt unserer Diskussion haben werden und nicht vorrangig die Interessen von Unternehmen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will aber auch in der Begründung noch kurz darauf eingehen, dass ich diesen Feiertag für verhältnismäßig halte. Wir werden das in der Debatte noch intensiver ausführen. Thüringen hat derzeit zehn Feiertage. Wir befinden uns bei den Bundesländern bei einer Anzahl von neun bis vierzehn Feiertagen. Das hat ganz erhebliche Auswirkungen, auf der einen Seite für die Reproduktionsfähigkeit von Werktätigen und Beschäftigten, auf der anderen Seite natürlich auch auf die gesundheitlichen Folgen von Aspekten, die mit der zunehmenden Veränderung der Arbeitsbedingungen, zunehmender Flexibilität, zunehmender Arbeitsverdichtung und einer zunehmenden Vermischung von Arbeit und Freizeit einhergehen und die ganz erhebliche Auswirkungen auf die Erziehungsarbeit und auf die sozialen Verhältnisse haben werden.

Kommen Sie bitte zum Schluss. Die Redezeit …

All das thematisiert der Gesetzentwurf, greift es auf, bietet uns Gelegenheit, jedes Jahr ganz intensiv im Zusammenhang mit dem Feiertag über diese Rechte und über diese Wertschätzung, über diese Anerkennung zu diskutieren. Wir schaffen mit dem Feiertag aber in erster Linie auch erst einmal eins: Wir schaffen mehr Zeit für Kinder und wir schaffen mehr Zeit mit Kindern. Vielen Dank.