Protokoll der Sitzung vom 27.09.2018

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Fehlt noch Gleichstellung, habt ihr gar nicht beantragt!)

Der Antrag ist nicht gestellt, Herr Kollege Fiedler. Wollen Sie ihn noch stellen? – Das ist nicht der Fall. Gut.

Dann haben wir drei Ausschussüberweisungen beschlossen. Ich nehme an, die Federführung durch den Innen- und Kommunalausschuss? Dann lasse ich darüber noch abstimmen. Wer dieser Federführung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Die Fraktionen von CDU und AfD. Enthaltungen? Der fraktionslose Abgeordnete Krumpe. Damit ist die Beratung für heute beendet und ich schließe auch diesen Tagesordnungspunkt.

Als Nächstes rufen wir dann auf Tagesordnungspunkt 8

Qualität im Thüringer Handwerk sichern – Handwerksordnung novellieren Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6147

Von der CDU wird das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag gewünscht. Mir ist hier Abgeordneter Prof. Dr. Voigt vermerkt. Ich erteile Ihnen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren heute über den Antrag „Qualität im Thüringer Handwerk sichern – Handwerksordnung novellieren“. Ich freue mich sehr, dass auch Vertreter der Berufsschule aus Greiz da sind. Herzlich willkommen!

Das ist ein wichtiges Thema für uns, weil wir glauben, dass Politik sich jetzt nach der Abschaffung 2004, 14 Jahre später, eingestehen muss, dass wir in Deutschland in den wesentlichen Handwerksberufen eine Meisterpflicht brauchen. Deswegen fordert unser Antrag, dass wir – erstens – den Status der deutschen Meisterqualifikation in Europa verteidigen, sichern und auch stärken wollen und dass wir – zweitens – natürlich auch von der Landesregierung eine Initiative zu einer verfassungskonformen Novellierung der Handwerksordnung fordern.

Warum: Als Rot-Grün 2004 die Handwerksmeisterpflicht für 53 von 54 Handwerksberufen abgeschafft hat, hat man sich davon versprochen, dass mehr junge Menschen den Weg in das Handwerk finden. Das Gegenteil ist aber der Fall. Die Absenkung der

(Staatssekretär Höhn)

Qualität hat dazu geführt, dass weniger Ausbildungsstätten im Handwerk existieren. Es hat dazu geführt, dass weniger Lehrlinge im Thüringer Handwerk unterwegs sind, von 2005 bis 2018 hat sich die Zahl halbiert, was die Ausbildungsstätten angeht, und ist auf ein Drittel gesunken, was die Ausbildungslehrlinge angeht.

Deswegen stellt unser Antrag – und wir erhoffen uns da eine breite Initiative, getragen aus unterschiedlichen Fraktionen – Ihnen ganz konkrete Erfordernisse vor. Wir wollen Handwerksbetriebe dadurch wieder krisenfester machen, dass wir eine Meisterausbildung fordern, zweitens dass wir Instrumente zur Qualitätssicherung auch für den Verbraucher dadurch einführen und drittens natürlich auch, dass wir Attraktivität für die duale Ausbildung schaffen. Es gilt, diejenigen – auf die Perspektive –, die jetzt schon einen Betrieb haben, sollen natürlich Bestandsschutz haben.

Wir würden uns freuen, dass wir das gemeinschaftlich mit Ihnen auf den Weg bringen können, damit sich der Thüringer Landtag eben nicht nur um Master kümmert, sondern auch um Meister. Deswegen liegt der Antrag von uns heute vor. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Beratung und erteile als erstem Redner Abgeordneten Hausold von der Fraktion Die Linke das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe das wiederholt von diesem Pult aus gesagt: Es gibt, denke ich, eine große Einigkeit, dass Handwerksberufe für unseren Freistaat, unsere wirtschaftliche Entwicklung und Innovationsfähigkeit unverzichtbar sind. Insofern ist es auch immer richtig, dieses Thema hier im Plenum des Thüringer Landtags aufzurufen, denn die Beschäftigten im Handwerksbereich vereinen hohes Spezialwissen, die Fähigkeit zur Ausbildung angehender Handwerker/-innen und berufliche Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Wir alle wissen, dass damit in besonderer Weise die Meisterqualifikation verbunden ist, denn die von mir genannten Punkte finden dort eine Bündelung.

Deshalb ist in diesem Bereich erhöhte Aufmerksamkeit des Landes gefordert und angesagt und wird auch für meine Begriffe weitestgehend realisiert. Ich will hier bloß noch mal deutlich sagen: Die Thüringer Meisterprämie, Gründerprämie, Beratungsstrukturen im ThEx – Thüringer Zentrum für Existenzgründung und Unternehmertum –, Zustimmung Thüringens zur Weiterentwicklung des Meister-BAföG zum Aufstiegs-BAföG mit deutlich ver

besserten Förderkonditionen im Bundesrat, das alles ist verantwortliche Politik der Koalition und der Landesregierung in diesen Fragen.

Andererseits ist es auch so, dass, wie meist, trotz guter Ergebnisse und Entwicklungen viel zu tun bleibt. Wir haben einerseits hohe Umsätze, die Auftragsbücher sind, wie gesagt, voll. Im I. Quartal 2018 zum Beispiel stiegen die Umsätze um 4,1 Prozent zum Vorjahresbereich – das kann sich wirklich sehen lassen. Daraus kann man auch ableiten, welche Verantwortung und Bedeutung Handwerk für das Wirtschaftswachstum in unserem Land insgesamt hat. Aber wir haben eben, meine Damen und Herren, in diesem Zeitraum auch eine sinkende Beschäftigungsquote zu verzeichnen. Die ist Ende März um 0,7 Prozent Beschäftigte zum Vorjahr zurückgegangen.

Ich will das hier noch einmal betonen: Die Zahlen der Meisterabschlüsse scheinen sich zu stabilisieren, aber – und das gehört auch zur Wahrheit – auf einem niedrigen Niveau. Gerade auch mit Blick auf die vielen anstehenden Unternehmensnachfolgen muss uns das beunruhigen, meine Damen und Herren. Hier müssen wir über neue Wege nachdenken, etwa die Weiterentwicklung der Meisterprämie, mit der die Besten eines Gewerks ausgezeichnet werden, zu einer Meistergründungsprämie, wie es sie unter der rot-roten Landesregierung in Brandenburg gibt.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ihr habt doch unseren Antrag schon mehrmals abgelehnt!)

Dort wird sehr bewusst nicht der bloße Meistertitel prämiert, sondern es stehen deutlich höhere Unterstützungen im Raum, wenn dem Schritt zum Meister oder zur Meisterin dann die Gründung oder die Übernahme eines Handwerksunternehmens folgt.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Von Brandenburg abgeschrieben!)

Ja, das wäre in der Tat ein wirklicher Schritt gezielter Wirtschafts- und Strukturpolitik, meine Damen und Herren. Da kann man vielleicht unsere Haltung auch kritisieren. Ich will nur deutlich sagen, dass ich das zukünftig auf der Agenda sehe und dass ich auch davon ausgehe, dass die Landesregierung das so sieht.

Einige Bemerkungen, meine Damen und Herren, zum Antrag der CDU im Spezielleren: Zunächst möchte ich mal wirklich – ich bitte, das jetzt nicht irgendwie als so nebenbei zu betrachten – sagen, dass zum Beispiel die Tatsache, dass die CDU die Gefahren und Probleme von Soloselbstständigen in prekärer Beschäftigung aufgreift, das ist eine Frage gerade auch mit Blick auf drohende Altersarmut aus diesen Tätigkeitsbereichen heraus. Das finde ich beachtlich und ich denke, dass Sie da – wir sa

(Abg. Prof. Dr. Voigt)

gen das ja schon seit Langem – in die richtige Richtung unterwegs sind.

Ich will aber hier auch noch mal erinnern: Die Novellierung der Handwerksordnung und die Reduzierung der Meisterpflicht für viele Gewerke 2004 standen zum Beispiel im engen Zusammenhang mit der Einführung der sogenannten Ich-AGs. Da will ich auch für meine Partei und Fraktion in Anspruch nehmen, meine Damen und Herren, dass wir das von Anfang an auch unter diesem Gesichtspunkt dieses Zusammenhangs kritisiert haben.

Dennoch ergeben sich für mich, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, natürlich einige Fragen, die wir weiter im Ausschuss miteinander diskutieren sollten. Sie verweisen schon unter I. auf den Koalitionsvertrag des Bundes und die dortige Ankündigung einer Gebührenfreiheit der Meisterausbildung. Da frage ich natürlich schon mal – was ich Sie immer gern an dieser Stelle frage –: Ich gehe davon aus, meine Damen und Herren von der CDU, dass Sie einen guten Draht zum Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben. Die CDU hat ja jetzt dieses Amt für sich gewonnen in der neuen Koalition. Deshalb will ich auch ganz deutlich sagen: Von dort aus könnten doch die wichtigsten Fortschritte in dieser Frage und auch Korrekturen zu den 2004 geschaffenen Tatsachen, die uns offensichtlich stark behindern, ausgehen. Machen Sie sich doch dort stärker für eine politische Entwicklung,

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ma- chen wir doch, Herr Hausold, Sie können doch mitmachen!)

Kollege Prof. Dr. Voigt, die angekündigt ist von der Bundesregierung, aber die offensichtlich nicht in Gang kommt. Dasselbe ließe sich auch für die Forderung unter II.1 festhalten. Seit beinahe 13 Jahren führt die CDU ununterbrochen die Koalition – ich hatte das gesagt –, also engagieren Sie sich doch dort für die Rücknahme, zumindest die teilweise Rücknahme, dieser Festlegungen von 2004. Dass Sie uns als rot-rot-grüne Landesregierung auffordern, dort an Ihrer Seite aktiv zu sein, das nehme ich ja zur Kenntnis.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das sollen Sie nicht nur zur Kenntnis nehmen, Sie sollen mitmachen!)

Aber ich will auf der anderen Seite deutlich sagen: Die Lösungskompetenz dazu liegt eindeutig beim Bund und hätte längst in Gang gebracht werden können. Ich bitte dann auch, dass Sie dafür streiten, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Zu Ihrem Punkt II.2 will ich sagen: Der ist meiner Ansicht nach erfüllt. Ich kann mich sehr gut erinnern, wie wir unter anderem im Rahmen der Be

handlung von EU-Frühwarndokumenten mehrfach Rügen in Richtung Europäische Union ausgesprochen haben, wenn es um eine potenzielle Gefährdung der Meisterpflichten ging. Da waren wir uns politisch immer einig, denke ich, und das bleibt auch so.

Ich hatte es schon gesagt: Wir erachten es immer für gut und richtig, wenn über das Handwerk insgesamt und speziell über das Thüringer Handwerk in diesem Hohen Haus debattiert wird. Deshalb gehen wir davon aus, dass wir im Ausschuss weitere Detailfragen zu Ihrem Antrag miteinander besprechen können. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächstem erteile ich Abgeordneten Rietschel von der Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, verehrte Gäste auf der Tribüne, der Antrag der Fraktion der CDU verfolgt das hehre Ziel, die Qualität des Thüringer Handwerks zu sichern. Zu diesem Zweck wird die Novellierung der vor 14 Jahren geänderten Handwerksordnung vorgeschlagen. Das ist auch unser Anliegen.

Erinnern wir uns: Am 1. Januar 2004 trat die letzte Handwerksrechtsnovelle, genauer gesagt das Dritte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften, in Kraft. Es war die umfangreichste Änderung der Handwerksordnung seit ihrem Bestehen. Mit dieser Novelle wurde erstmalig auch der sogenannte Meistervorbehalt, der grundsätzlich das Bestehen der Meisterprüfung für den selbstständigen Betrieb eines Handwerks voraussetzt, eingeschränkt. So hat insbesondere die Einführung der Zulassungsfreiheit in 53 Handwerkszweigen die Struktur des deutschen Handwerks in erheblicher Weise verändert und folgt in negativer Hinsicht dem britischen Beispiel aus den 70er-Jahren. Bekanntlich regierte zu jener Zeit eine rot-grüne Koalition in Berlin. In der irrigen Annahme, durch Existenzgründungen einen Teil der oft saisonal bedingten Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen Belastung der sozialen Kassensysteme zu verringern, wurde diese Änderung nicht zuletzt, aber auch auf Druck der EU beschlossen. Diese Angriffe der EU habe ich selbst an verantwortlicher Stelle beim Zentralverband des Deutschen Baugewerbes seit Anfang der 90er-Jahre laufend erleben müssen. Das Gegenteil zeigt eine auch im zu beratenden Antrag erwähnte Studie des Volkswirtschaftlichen Instituts der Universität Göttingen aus diesem Jahr zur Untersuchung der ökonomischen Effekte der Novellierung der Hand

(Abg. Hausold)

werksordnung. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Sicher erscheint nur, dass es aufgrund der Handwerksordnungsreform in den zusätzlich freigestellten Handwerkszweigen einen Gründungsboom gegeben hat. Es wurde ein Trend zu kleineren, häufig nicht lange am Markt bestehenden Betriebseinheiten ausgelöst, was sich auch in einem höheren Anteil an Soloselbstständigen ausdrückt. Die Erträge dieser Betriebe sind meist relativ gering, was beispielsweise negative Auswirkungen auf die Altersvorsorge mit sich bringt.“ Weiter heißt es im Fazit dieser Studie – ich darf zitieren –: „Eindeutig auf die Handwerksordnungsreform zurückzuführen sein dürfte nur der Rückgang der Meisterzahlen. Dies ist ohne Weiteres plausibel, denn wenn die Meisterprüfung als Zugangsvoraussetzung zur Selbstständigkeit wegfällt, sinkt der Anreiz, eine solche abzulegen. Dies gilt auch, wenn man bedenkt, dass sich längst nicht alle Meisterabsolventen selbstständig machen.“ Sie dienen oft als Lizenzträger mit Meistertitel bei Großunternehmen an, die zum Großteil mit Subunternehmern und Scheinselbstständigen aus dem osteuropäischen EU-Raum arbeiten.

Zu einer umfassenden Bewertung der ökonomischen Effekte der Novellierung der Handwerksordnung empfiehlt die Studie die Durchführung weiterer Untersuchungen. Das bedeutet genauer, dass zu untersuchen bleibt, ob durch die vielen Neugründungen mit den häufig geringeren Qualifikationen der Inhaber die Qualität der handwerklichen Arbeit gesunken ist. Dazu ein Beispiel: Ende 2014, also zehn Jahre nach der Novellierung, erhielt ich eine gemeinsame Stellungnahme – man höre – von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Titel: Bilanz – zehn Jahre Fliesenleger ohne Meistertitel. Fakt eins, die Anzahl der Betriebe ist von circa 28.000 auf 86.000 gestiegen – der größte Teil liegt wohl auch in B, also handwerksähnlich ohne Meister –; zweiter Fakt, Rückgang der Lehrverträge um 86 Prozent; dritter Fakt, die Schadensgutachter kommen vor Arbeit nicht in den Schlaf; vierter Fakt, Schwarzarbeit im Milliardenbereich, und fünfter Fakt, größere Aufträge werden nur nach dem Manchester-Prinzip abgewickelt, das heißt ein Büro und 20 bis 30 Subunternehmer, also diese meisterfreien Fliesenlegerbetriebe.

Wir möchten hier einmal die Prognose wagen, dass die eingeforderten Studien die Abnahme der durchschnittlichen handwerklichen Qualität belegen werden. Aber das erleben wir ja relativ oft, ob in der Nachbarschaft oder bei größeren Baustellen.

Wie hat sich nun die Novellierung der Handwerksordnung auf der Thüringer Landesebene entwickelt? Zwei Streiflichter dazu: Wir beobachten gegenüber dem Jahr 2007 eine drastische Verringerung der Anzahl bestandener Meisterprüfungen, von 558 auf 405 im Jahr 2017. Ferner hat die An

zahl der eingetragenen Thüringer Betriebe von circa 31.000 im Jahr 2014 um circa 1.000 Betriebe gegenüber dem Jahr 2017 abgenommen. Angesichts dieser Gemengelage ist zumindest die Teilforderung in Ihrem Antrag nach Aufwertung zulassungspflichtiger Gewerbe gemäß Anlage A der Handwerksordnung im Grundsatz richtig.

Lassen Sie mich nun zu weiteren Punkten Ihres Antrags kommen. Sie wollen offenbar die gebührenfreie Meisterausbildung einführen. Hierzu hatten Sie im Mai-Plenum 2018 ausreichend Gelegenheit gehabt, als meine Fraktion einen Gesetzentwurf zur kostenfreien Meisterausbildung einbrachte. Mit Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf hätten Sie zugleich auch einen wirkungsvollen Beitrag zu der in Ihrem Antrag angemahnten Erreichung der Gleichwertigkeit akademischer und beruflicher Bildung geleistet. Konsequent wollen Sie nun gegenüber der Europäischen Union darauf drängen, den Meisterbrief für einige Berufsfelder in EU-konformer Weise einzuführen. Wenn dies die Rechtsauslegung der EU für ihre einzelnen Mitgliedstaaten erlaubt, dann sollte man das doch mit aller Kraft angehen. Aber Sie verweisen in Ihrem Antrag auf ein Gutachten des Deutschen Bundestags von 2017 – ich zitiere – „Zur unionsrechtlichen Zulässigkeit einer Wiedereinführung der Zulassungspflicht für derzeit zulassungsfreie Handwerke“. Darin heißt es – ich darf zitieren –: Es „[…] lässt sich vorliegend nicht abschließend entscheiden, ob die Wiedereinführung der Zulassungspflicht aus Gründen der Ausbildungssicherung, der Gewährleistung einer hohen Qualität der Handwerksleistungen in den betreffenden Handwerken und/oder der Nachhaltigkeit von Betriebsgründungen gerechtfertigt wäre.“ Bitte machen Sie sich da selbst Ihren Vers auf diese vorgetragene Meinung.

Ich fasse zusammen: Eine Novellierung mit dem Ziel, in der Mehrzahl der Handwerksberufe die Meisterpflicht wieder einzuführen, wird ebenfalls von uns vehement eingefordert. Aber – jetzt kommen wir wieder zum Ausgangspunkt – eine Meisterausbildung kann nur von einem guten Gesellen absolviert werden. Da sind wir aufgrund der aktuellen Lehrlingszahlen, besonders der Abbrecher der Ausbildung, wieder bei den Versäumnissen der Bildungspolitik und den allgemein – auch seitens der Politik und den Medien – dem Abiturwahn verfallenen Teilen der Bevölkerung und dem festzustellenden schlechten Image des Handwerks. Hier muss seitens der Landes- und Bundespolitik dringend Abhilfe geschaffen werden.

Wir beantragen eine Ausschussüberweisung und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)