Protokoll der Sitzung vom 27.09.2018

(Beifall AfD)

Als nächster Rednerin erteile ich Abgeordneter Mühlbauer von der Fraktion der SPD das Wort.

Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen und Kolleginnen, ich freue mich, so viele junge Menschen oben auf der Tribüne begrüßen zu dürfen. Viel Spaß im Thüringer Landtag.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielleicht begrüßen wir alle mal und teilen mit, dass wir hier noch da sind und diszipliniert an dem Thema arbeiten.

(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Von Ihrer Fraktion sind ja nicht viele da!)

Ich hoffe, Sie sind alle engagiert und werden sich heute hoffentlich nach dieser Diskussion für Handwerksberufe in Thüringen begeistern lassen.

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ein wichtiges Thema, wir sind bei Ihnen. Um gleich am Anfang zu sagen, ich freue mich, das mit Ihnen allen im Ausschuss weiterdiskutieren zu dürfen, nicht nur zu dürfen, sondern für unser Handwerk müssen wir dieses auch. Handwerk ist einer der wichtigsten Arbeitsbereiche, die wir in Thüringen haben. Es betrifft fast alle unsere Lebenslagen: Tischler, Schmiede, Maurer, Klempner, Kfz-Mechatroniker. Das alles sind Berufe im Handwerk. Diese Menschen haben Qualität gelernt, bieten Qualität und haben Kompetenz. Wir haben circa 130 Berufe im Handwerksbereich. Wir haben tolle Aussichten, hier in Thüringen Arbeit zu finden. Wir haben 152.000 Beschäftigte in 30.000 Betrieben und rund 6.000 Lehrlinge in diesem Jahr. Grundanliegen sind also diesbezüglich wichtig und richtig. Die Stärkung des Handwerks und die Sicherung der Qualität des Thüringer Handwerks müssen uns allen ein Anliegen sein. Deswegen ist es richtig, darüber nachzudenken, was die Novellierung 2004 gebracht hat. Was bedeutet sie und sind hier Dinge zu diskutieren, die nachsteuerungspflichtig sind?

In der Anlage A der Handwerksordnung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist das sogenannte zulassungspflichtige Handwerk aufgeführt. Kollege Rietschel hat vorhin auch schon erwähnt, darunter fallen Berufe, wie zum Beispiel Tischler oder Friseur. Bis zum heutigen Tag sind dort Meisterprüfungen verbindlich. Ich kann mich hier nur anschließen, in der Anlage B1 ist der sogenannte Fliesenleger oder auch der Uhrmacher betitelt. Gerade im Bereich des Fliesenlegers – das möchte ich mit Ihnen diskutieren – gibt es Auswüchse, dass im Bereich des Subunternehmens beim Bau durchaus

fragliche Auftragsvergaben zustande kommen. Da bin ich sicher, dass wir uns diesen Fall näher anschauen wollen und müssen. Unter den Bereich B2 der Anlagen fällt der Bodenleger oder auch der Holzschuhmacher. Beim Holzschuhmacher bin ich mir sicher, es handelt sich heutzutage nicht mehr um Grundlagen unseres Thüringer Handwerksbereichs.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Die Hollän- der!)

Wahrscheinlich eher in Holland notwendig, weniger, denke ich mal, im Thüringer Wald heutzutage mehr üblich, das heißt, auch dort sollten wir differenziert im Ansatz umgehen.

Also gibt es viele Punkte, die wir zu besprechen haben, viele Punkte, die Auswirkungen haben, viele Punkte, die sich aber auch im globalisierten Markt ändern. Ich denke, da sind wir auch Europäer genug, dass wir sagen, wir wollen die Marktzugänge weiterhin ermöglichen und wir wollen auch Attraktivität und europäische Zugänge unserer Meisterbetriebe haben und müssen diesbezüglich, denke ich, auch Marktzugänge mit im Auge haben.

Sehr geehrte Damen und Herren, meine werten Kolleginnen und Kollegen, hoch spannendes Thema, tolle Berufe, hoch attraktive Berufe. Ich freue mich, diese Ansätze mit Ihnen im Ausschuss zu diskutieren und bin mir sicher, dass wir gemeinsam dort eine gute Lösung für unser Thüringer Handwerk finden, denn – und da bin ich auch bei Ihnen – wir fördern hier nicht nur die Master in Thüringen, sondern vor allem auch die Meister. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Abgeordneten Wirkner von der Fraktion der CDU das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne, es ist wirklich schön, dass zu einem solchen Tagesordnungspunkt vor allen Dingen junge Leute hier drinsitzen. Ich möchte Ihnen eine Botschaft nach oben senden: Lassen Sie sich trotz der Diskussionen hier auf keinen Fall abhalten, auch einen Handwerksberuf ins Auge zu fassen.

(Beifall im Hause)

Ich kann Ihnen versichern, Sie können sich und Ihrer Familie damit eine gesicherte Existenz schaffen, wenn Sie es richtig anstellen. Nach dem Handwerksberuf kann es jegliche Form von Qualifikatio

nen geben. Das Handwerk ist eine gute Voraussetzung, um sich für das Leben fit zu machen.

(Beifall SPD)

Wir wollen heute darüber reden, dass die Meisterausbildung eigentlich eine Grundvoraussetzung bildet, um das zu organisieren.

Ich möchte mal mit meinem Vortrag etwas in die Geschichte zurückgehen. Wir fangen im Jahr 1989 an. Am 9. November, also in wenigen Wochen, wird sich zum 29. Mal der Tag wiederholen, an dem die innerdeutsche Grenze gefallen ist. Nun werden Sie sich fragen: Was hat die innerdeutsche Grenze mit dem Handwerk zu tun? Ich fokussiere meinen Beitrag hauptsächlich auf die neuen Bundesländer, denn die deutsche Einheit hat Tausenden von Menschen durch die Auflösung alter, maroder und nicht marktfähiger Betriebe Arbeitslosigkeit beschert – Arbeitslosigkeit, die natürlich Sorgen entwickelte. Die Menschen mussten ihr Leben neu anfassen und ihr Leben auf den Kopf stellen – eine akrobatische Meisterleistung –, ohne den Boden unter den Füßen zu verlieren. Und es ist gelungen. Es ist gelungen, weil es auch das Handwerk gab, was in der DDR eigentlich nicht organisiert war.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Was?)

Es galt, große Aufgaben zu bewältigen: marode Infrastrukturen, alte Gebäude, alte Schulen, heruntergekommene Kindergärten. Jeder, der in meinem Lebensalter ist und das durchlebt hat, weiß, wovon ich rede. Wenn man die Bilder von Erfurt und Leipzig von 1989 bis heute vergleicht, weiß man, was sich doch da zum Guten geändert hat.

Das Handwerk hatte hier eine besonders große Aufgabe, galt es doch, diese Infrastruktur, diese Gebäude wieder instand zu setzen. In diesen ehemaligen ostdeutschen Gebieten war es so, dass es wenig Handwerksbetriebe gab, und es rekrutierten sich ehemalige Industriemeister zum Handwerksmeister. Es gab Meisterausbildung nach der alten Handwerksordnung – bundesdeutsches Recht – und so gab es innerhalb kurzer Zeit Tausende von kleinen Handwerksbetrieben, die Menschen beschäftigt haben, versicherungspflichtig, und die damit dazu beigetragen haben, die Arbeitslosigkeit im Wesentlichen in den ersten Jahren abzufedern. Gerade die 90er-Jahre waren Boom-Jahre für das Handwerk; da möchte ich betonen, nicht nur in Ostdeutschland – in den neuen Bundesländern –, da haben auch viele alte Bundesländer mit profitiert.

Im Jahr 1998 kam es zu einem Politikwechsel in Deutschland. Infolge des Politikwechsels – Kohl wurde abgelöst, Schröder wurde Bundeskanzler, eine rot-grüne Bundesregierung – gab es im Jahr 2004 die Agenda 2010. Viele diskutieren heute noch über diese Agenda, sie hat viele Verwerfungen gebracht, vor allem auf dem Arbeitsmarkt.

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Die gehört abgeschafft!)

Ein wesentlicher Bestandteil der Agenda 2010 war die Novellierung der damaligen Handwerksordnung, wo 50 Prozent aller Meisterzwänge in allen Gewerken des Handwerks abgeschafft worden sind, weil man glaubte, damit mehr Arbeitslose in Arbeit zu bringen. Es sollte also jedem ermöglicht werden, ohne Meisterqualifikation in den Arbeitsmarkt, in die Selbstständigkeit zu kommen. So entstanden viele Solounternehmen. Ich möchte noch mal an diese damaligen Regelungen zu den IchAGs erinnern. Die Folgen waren: 50 Prozent der Gewerke hatten keine Ausbildungsberechtigung mehr. Damit kam es zu einer strengen und straffen Reduzierung der Lehrausbildung. Wo keine Lehrberechtigung mehr besteht, kann man niemanden mehr ausbilden. Das Interesse am Handwerk wurde natürlich auch bei jungen Menschen damit nicht gefördert, weil man vielleicht keine Perspektive hatte, weil es ja gar keinen Handwerksbetrieb mehr gibt, der einen einstellt und eventuell ausbildet.

Fazit: In den letzten 17 Jahren ist die Zahl der Unternehmen in den hier betrachteten wichtigsten Zweigen des Ausbaugewerks zwar gestiegen – mit Ausnahme von Tischlern. Am stärksten trifft das auf die Fliesen-, Platten- und Mosaikleger zu, die vor allem aufgrund der eingeführten Zulassungsfreiheit nach der Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2004, so wie eben benannt, ihren Unternehmensbestand vervierfacht haben. Allerdings ist, wie auch in den übrigen Zweigen, die Zahl der Beschäftigten stark zurückgegangen. Infolge der Handwerksnovellierung dürfte es zu einem sogenannten Drehtüreffekt gekommen sein, indem bestehende Betriebe Beschäftigte infolge der vielen Existenzgründungen der Kleinunternehmen entlassen mussten. Es bauten sich gegenüber den Unternehmen, die versicherungspflichtige Arbeit angeboten und noch Meisterzwang hatten, auf einmal Betriebe als Solounternehmen auf, die all diese Zwänge nicht hatten, keine Leute beschäftigt haben und natürlich voll in die Konkurrenz derer eingedrungen sind, die den Leuten versicherungspflichtige Arbeit, zum Teil zu guten Tariflöhnen, geboten haben. Das hat dazu geführt, dass diese Betriebe im Laufe der Jahre Arbeitskräfte abbauen mussten, weil sie diesem Konkurrenzdruck nicht mehr widerstanden.

Es kam also zu einem Anstieg der Solobeschäftigten und Einzelunternehmen. Allerdings entstehen – ausgelöst von der Handwerksordnungsnovelle von 2004 – immer häufiger kleine Unternehmenseinheiten mit weniger Beschäftigten und Auszubildenden. Das war dann das Ergebnis. Über 40 Prozent der Handwerksbetriebe werden heute von Soloselbstständigen geführt. Die Zahl der Lehrlinge sank in den deregulierten Handwerksberufen seit dem Start im Jahr 2004 bundesweit und lag deutlich unter dem Niveau in den Berufen mit Meisterpflicht.

Lassen Sie mich mal kurz eine Statistik vortragen, damit uns allen das noch mal in Erinnerung kommt: In Thüringen gibt es über 30.000 Handwerksunternehmen, 152.000 Beschäftigte – das ist der Stand vom 30.06. dieses Jahres. Ausbildungsstätten gab es im Jahr 2005 6.628 und im Jahr 2017 3.431 – also fast halbiert. Lehrlinge im Thüringer Handwerk gab es im Jahr 2005 noch 15.556, in diesem Jahr – Stand 30.06.2018 – 6.000 – mehr als halbiert; Meisterprüfungen 2016 439, 2017 405 – abnehmende Tendenz. Auch die Einführung der Meisterprämie, die wir immer forderten, kam nicht zum Zuge, es gab nur eine Bestenprämie, die hat natürlich all diesen Rückgang nicht aufgehalten.

Es gibt also Zweifel am Beitrag zu weitergefassten wirtschaftspolitischen Zielen wie Beschäftigung, Wachstum und Innovation, an der Novelle 2004. Sie hat das Ziel, das man erreichen wollte, nicht erreicht. Die Ausbildungsleistung der deregulierten Gewerbe infolge der Novelle ist stark gesunken. Weder gesunkene Preise, höheres Marktvolumen noch eine höhere qualitative Differenzierung wurden bislang empirisch aufgezeigt. Umso drängender stellt sich die Frage: Was ist bei der Novelle 2004 verloren gegangen?

Der große Befähigungsnachweis ist eine gewachsene Institution, die im Handwerk in hohem Maß identitätsstiftend wirkt. Althergebrachte handwerkliche Traditionen, Werte und Sozialisierungsmuster sind eng mit dem Lebensentwurf und Berufsethos verknüpft, als selbstständiger Meister einen eigenen Gewerbebetrieb zu führen und vor allem Lehrlinge auszubilden. Wichtige volkswirtschaftliche Funktionen des Handwerks stehen damit im Zusammenhang, etwa im Bereich der Dualen Ausbildung, des Innovationssystems und der regionalen Entwicklung. Die Meisterpflicht ist hierfür nicht allein entscheidend, jedoch einer der wichtigsten Garanten.

Lassen Sie mich zum Schluss noch mal auf unseren Antrag kommen und lassen Sie mich ihn noch mal zitieren, damit deutlich wird, worum es hier eigentlich geht: Wir wollen heute erreichen, dass durch Zustimmung – und zwar über alle Parteigrenzen hinweg – sich der Landtag „zur dualen Ausbildung mit ihrer Aufbau- und Zusatzqualifikationsmöglichkeit [bekennt]. Sie ist ein wichtiger Faktor für die Qualitäts- und Fachkräftesicherung und damit auch für die Unternehmensnachfolge im Thüringer Handwerk.“ Wie oft haben wir darüber hier schon gesprochen? Daher wird die Landesregierung aufgefordert, „sich im Bundesrat mit einer Initiative für eine verfassungskonforme Novellierung der Handwerksordnung einzusetzen; das Ziel der Novellierung sollte eine Aufwertung zulassungspflichtiger Gewerbe gemäß Anlage A der Handwerksordnung unter der Berücksichtigung EUrechtlicher Vorgaben sowie einer Einzelfallbetrachtung sein“, und weiterhin, „dafür einzutreten, den

Status der deutschen Meisterqualifikation in Europa zu verteidigen, zu sichern und zu stärken.

(Beifall CDU)

Gegenüber der Europäischen Union ist darauf zu drängen,“ – und das ist ein ganz wichtiger Punkt – „den Meisterbrief für einzelne Berufsbilder EU-konform einzuführen.“

Für den weiteren wirtschaftlichen Erfolg Thüringens ist eine Aufwertung der beruflichen Bildung erforderlich. Die Fehlentwicklungen der letzten Jahre müssen daher zügig korrigiert werden. Dazu zählt die Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2004. Sie hatte die Herabstufung vieler Gewerbe in der Anlage B der Handwerksordnung zur Folge. Zu dem Schluss, dass dieses dringend notwendig ist, kommt im Übrigen auch das Volkswirtschaftliche Institut für den Mittelstand und das Handwerk der Universität Göttingen. Wir fordern eine korrigierte Handwerksordnung mit dem Ziel der Aufwertung des Meisterbriefs und der zulassungspflichtigen Gewerbe. Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen. Auch das Thüringer Handwerk fordert ein Umdenken in der Politik. Vielleicht wissen einige von Ihnen, dass vor Kurzem der Thüringer Handwerkertag in meiner Heimatstadt Rudolstadt war. Es waren circa 8.000 Menschen vor Ort, die sich für das Handwerk interessiert haben. Das war ein wunderschöner Tag.

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Das war schön, Herbert!)

Hier gab es viele Bekenntnisse, sich wieder dem Handwerk zu widmen und eigentlich auch das mit zu organisieren, was wir hier heute besprechen. Ich hoffe, dass auch endlich einmal Taten folgen und nicht nur Worte.

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Wir machen doch!)

Zudem ist einer schleichenden Entwertung der dualen Ausbildung und ihrer Aufbau- und Zusatzqualifikationen durch Vereinheitlichkeitsbestrebungen für den EU-Binnenmarkt vehement entgegenzutreten. Auch das ist ein wichtiger Punkt.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Und das von der CDU!)

Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen wollen Gleiches tun. Ich wünsche mir, dass wir das unterstützen. Bekanntlich sind das ja SPD-regierte Bundesländer. Ich bitte Sie daher, den Antrag der CDU zu unterstützen. Wir brauchen wieder mehr Meister, damit wir die Grundlage schaffen, dass sich Lehrlinge ausbilden lassen können, damit sie ein selbstbestimmtes Leben auch im Handwerk führen können. Danke.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als nächster Redner hat Abgeordneter Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Lieber Herr Wirkner, bereits Ende Juli war es, als ich recht erstaunt war über Ihre Pressemitteilung, die ich zur Kenntnis genommen habe, mit der Ankündigung, eine Initiative zur starten, um die Landesregierung aufzufordern, sich auf Bundesebene für eine Novellierung der Handwerksordnung einzusetzen. Mich hat dabei weniger gewundert, dass Sie sich für eine Novellierung der Handwerksordnung einsetzen – ich glaube, da sind wir gar nicht so weit entfernt von Ihnen –, sondern vielmehr der Weg, den Sie dafür wählen. Denn offensichtlich scheint es keine Mehrheit in der Bundes-CDU für einen solchen Schritt zu geben,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

sonst wäre diese Forderung, die Sie hier stellen, doch sicherlich Bestandteil des Koalitionsvertrags auf Bundesebene geworden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)