Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Abgeordnete, meine Damen und Herren! Ich möchte ganz gern mal in die etwas größere Linie gucken und mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, mit einem Zitat beginnen: „Wir halten uns an den Koalitionsvertrag. Wir erhalten das gegliederte Schulsystem. Die Vielfalt der Schularten in Thüringen ist ein Reichtum unserer Bildungslandschaft. Jedes Kind ist anders und für jedes Kind brauchen wir das richtige Angebot und – glauben Sie mir – wer auch immer so einen Unsinn in die Welt setzt, dass wir Einheitsmenschen und Einheitsschulen wollten, der verbreitet Ideologie, aber keine Fakten.“ So und nicht anders äußerte sich Staatssekretärin Ohler im Namen des Bildungsministeriums in der Plenarsitzung am 05.05.2017.
Jedem, der sich mit dem Thüringer Gesetz zur Änderung der Lehrerbesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften auseinandergesetzt hat, wird auf der Stelle deutlich, dass Frau Staatssekretärin Ohler in der genannten Plenarsitzung entweder bewusst Quatsch erzählt hat oder sich die Strategie der Landesregierung seither wundersamerweise grundlegend verändert hat.
Für den kritischen Beobachter ist schon lange absehbar, dass die angeblich sichere Entwicklungsperspektive für jede Schulart, die im Koalitionsvertrag steht, ein bloßes Lippenbekenntnis ist und die Landesregierung eigentlich ganz anderes vorhat. Herr Bildungsminister Holter hat sich dann auch im August dieses Jahres zu seiner tiefroten Farbe bekannt und eindeutig gesagt, dass die Landesregierung die schulartbezogene Ausbildung von Lehrern abschaffen will. Damit hat er belegt, was wir als AfD ihm schon seit geraumer Zeit vorwerfen. Sie als rotrot-grüne Landesregierung wollen keine unterschiedlich ausgebildeten Lehrer mehr, Sie wollen den Einheitslehrer, und damit verfolgen Sie eben auch Ihr langfristiges Ziel der Einheitsschule.
Genau das zeigt sich dann auch am Lehrerbesoldungsgesetz und dem Tamtam, was Sie drum herum veranstalten – nicht, Herr Wolf?
Im vorliegenden Gesetz werden die Regelschullehrer in die Besoldungsgruppe A 12/plus eingeordnet. Minister Holter hat aber schon angekündigt, dass diese ab 2020 in die A 13 eingeordnet werden sollen und damit dann die gleiche Einordnung bekommen sollen wie die Gymnasiallehrer. Nebenbei bemerkt: Die GEW schreit jetzt schon danach, dass auch Grundschullehrer wie Gymnasiallehrer besoldet werden sollen, und auch Herr Pidde von der SPD hat in seiner Rede, sofern ich das richtig gehört habe, gesagt, dass die jetzige Gesetzesänderung nur der erste Schritt zu einer einheitlichen Besoldung aller Lehrer sein soll.
Die Gymnasiallehrer bekommen aber selbstredend durch den vorliegenden Gesetzentwurf keine bessere Eingruppierung – im Gegenteil. Für das Gymnasium sollen sogar noch funktionslose Beförderungsämter wie das Amt des Oberstudienrats in der Besoldungsgruppe A 14 abgeschafft und die Anzahl der Funktionsstellen als solche eng begrenzt werden. – Entschuldigung, könnten Sie etwas leiser reden? Danke. –
wenn Sie es stört, aber ich finde das ganz gut, dass wir als AfD hier im Parlament auch etwas sagen dürfen. Danke.
Kein Wunder, dass die Vorsitzende des Thüringer Philologenverbandes dieses Gesetz mit den Worten kommentiert hat: Die Gymnasiallehrer seien – ich zitiere – „die absoluten Verlierer im Entwurf des neuen Besoldungsgesetzes“. Kein Wunder, sage auch ich, denn die Landesregierung will gar keine Gymnasiallehrer, sondern Einheitslehrer an der Einheitsschule. Armes Thüringen!
Mit anderen Worten: So sehr zu begrüßen ist, dass Regelschullehrer etwas mehr Geld in der Tasche haben werden, so wenig ist die angestrebte Vereinheitlichung mit unserem gegliederten und ausdifferenzierten Schulsystem vereinbar. Schon aus diesem Grund lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Was uns dann natürlich aber auch zu dem Punkt der funktionsgerechten Besoldung führt, die nicht nur im gerade angesprochenen Komplex eine Rolle spielt, sondern auch bei der Fachleitertätigkeit. Hier möchte die Landesregierung nicht etwa dem Vorbild anderer Bundesländer folgen und echte und leistungsgerechte Funktionsstellen für Fachleiter schaffen, sondern die Fachleiter weiterhin mit einer Zulage abspeisen. Herr Wolf, man kann das zwar als echte Verbesserung bezeichnen, so richtig ist es das aber nicht.
Wenn Lehrer sich bereit erklären, über ihre normale Tätigkeit hinaus eine weitere Funktion zu übernehmen, dann muss das eben auch entsprechend gewürdigt werden. Das Lehrerbesoldungsgesetz bietet eine Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass Lehrer gern in Thüringen arbeiten, dass sie gern nach Thüringen kommen und dass sie sich langfristig in ihrer Arbeit wertgeschätzt fühlen. Da der vorliegende Gesetzentwurf diese Punkte nicht erfüllt, werden wir als AfD nicht zustimmen. Vielen Dank.
Danke schön, Frau Abgeordnete Muhsal. Als Nächste hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Interessierte, liebe Lehrerinnen und Lehrer, die Sie vielleicht auch dieser Debatte folgen!
Wissen Sie, Herr Tischner, wenn man sich hier vorn hinstellt und mehr oder weniger einen Totalverriss zu einem Gesetzesvorschlag präsentiert, dann muss man von einer Opposition auch erwarten dürfen, dass sie entsprechende Vorschläge unterbreitet und nicht nur meckert. Es ist relativ wohlfeil, auf die Haushaltsberatungen zu verweisen, aber im gesamten Gesetzgebungsverfahren seit Mai keinen einzigen Vorschlag zu unterbreiten, und das bis heute nicht.
Das zeigt, dass Sie überhaupt gar kein Interesse daran haben und jetzt nur etwas schlechtreden wollen, was übrigens von den Betroffenen selbst überwiegend begrüßt wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. Darauf will ich einfach auch noch mal verweisen. Ich finde es schlicht nicht redlich...
Es ist nicht die Unwahrheit. Ich kenne keinen einzigen Antrag von Ihnen, Herr Tischner. Legen Sie ihn mir vor! Keinen einzigen Antrag haben Sie zu diesem Gesetzgebungsverfahren vorgelegt. Da hilft es, wie gesagt, nicht, wenn Sie mich jetzt noch mal fragen wollen, ob ich den Vorschlag in der Haushaltsdebatte nicht wahrgenommen hätte. Doch, in der Haushaltsdebatte habe ich wahrgenommen, dass Sie sich dazu geäußert haben, aber im Gesetzgebungsverfahren selbst mangelt es an Konkretion, mangelt es an jedweder Form der Mitarbeit. Es gibt von Ihnen nichts – gar nichts.
Frau Rothe-Beinlich, können Sie bestätigen, dass die CDU-Fraktion mehrfach in dieser Wahlperiode Anträge zur Verbesserung des Besoldungssystems gestellt hat, beispielsweise im Rahmen der Haushaltsdiskussion – Sie haben es gerade erwähnt –, aber auch mit Anträgen, beispielsweise der Antrag zur Verbesserung der Situation der Lehrergewinnung? Das sind alles Punkte, die Sie von den Grünen, aber auch die Kollegen von den Linken und
Sie erwähnen Anträge, die Sie in ganz anderen Debatten gestellt haben, und, ja, bei denen wir nach reiflicher Überlegung und Diskussion jeweils wahrscheinlich mit guten Gründen dazu gekommen sind, diese abzulehnen. Aber wir reden jetzt – hören Sie mir zu – über das Besoldungsgesetz. Und geben Sie mir recht, lieber Herr Tischner, dass es von Ihnen keinen einzigen Antrag zu diesem Besoldungsgesetz gibt?
Wenn Sie so viele Änderungspunkte haben, dann hätten Sie als Opposition sich doch wenigstens mal die Arbeit machen können und hier auch nur einen Änderungsantrag präsentieren können – kein einziger ist von Ihnen gekommen. Dass von der AfD nichts kommt, sind wir ja gewohnt,
aber dass Sie hier so tun, als ob Sie diejenigen wären, die es besser wüssten und besser könnten und dafür auch die Konzepte hätten, aber nichts vorlegen,
Ich habe schon bei der ersten Lesung des Gesetzes im Mai deutlich gemacht, dass der vorliegende Gesetzentwurf wichtige und notwendige Änderungen im Bereich der Lehrerinnenbesoldung vornimmt – so viel übrigens auch zum Vorwurf, wir würden hier eine Schnellbesohlung machen. Das war im Mai und wir befinden uns jetzt im September. Ich weiß nicht, was Sie sich vorgestellt haben, ob Sie das noch monatelang hätten weiter liegen lassen wollen, ohne dass Sie auch nur einen einzigen Änderungsantrag – ich muss es wiederholen – dazu einbringen, und dass sich dann die betroffenen Lehrer ihr Geld über die Steuererklärung quasi hätten zurückholen müssen, weil sie keine Rechtsklarheit gehabt hätten. Wir haben uns für einen anderen Weg entschieden. Wir haben uns dafür entschieden, mit dem Gesetz tatsächlich Klarheit zu schaffen, und ich will auch gleich auf die einzelnen Punkte noch mal eingehen. Ich glaube, Ihr Auftritt hier vorn will nur darüber hinwegtäuschen, dass es
Ihnen offenkundig wehtut, dass wir etwas erreicht haben, was tatsächlich auch im Geldbeutel der Lehrerinnen und Lehrer ankommt, und das ist übrigens auch gut so.