Protokoll der Sitzung vom 30.04.2015

2. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen der Erhebung von Kulturförderabgabe/Tourismusförderabgabe/Übernachtungssteuer und der Entwicklung der Übernachtungszahlen seit der Einführung der entsprechenden Steuer bzw. Abgabe, und wenn ja, welchen?

3. Wie konkret könnte nach Ansicht der Landesregierung eine Zweckbindung der Kulturförderabgabe/Tourismusförderabgabe/Übernachtungssteuer an kulturelle und touristische Projekte formuliert und umgesetzt werden?

4. Wird die Landesregierung gegenüber den Kommunen anregen, im Rahmen ihrer kommunalaufsichtlichen Tätigkeit die Verwendung bzw. die Zweckbindung der Abgaben in die kommunalen Satzungen aufzunehmen, wenn ja, wann und mit Empfehlungen welchen Inhalts, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Danke schön.

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Tiefensee.

Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Korschewsky, danke für die Nachfrage! Wir haben versucht, recht umfangreich auf die Kleine Anfrage zu reagieren, aber ich habe volles Verständnis, dass es noch mal Nachfragen gibt. Im Kern zielen die Fragen 1, 2 und 4 auf denselben Tatbestand, nämlich die Frage, ob wir eine Satzung

entsprechend so ändern, dass eine Zweckbindung entsteht. Ich will für die Landesregierung wie folgt die Lage einschätzen und antworten:

Wir sehen momentan kein Erfordernis, eine Zweckbindung auf dem Weg einer Satzungsänderung herzustellen. Das hat eigentlich im Kern zwei Gründe. Der eine Grund ist, dass eine Bettensteuer oder eine Kulturförderabgabe im Kern eine Leistung nach – wenn ich recht erinnere – § 3 der Abgabenordnung ist, die im Kern eine Steuereinnahme ist, die sich ausgestaltet als eine Leistung, Geldleistung, die der Bürger, der Steuerzahler erbringt, der aber keine Gegenleistung gegenüberstehen muss. Das heißt, wir würden diesen Grundsatz verletzen, dass eine Steuer im Prinzip eine allgemeine Steuer ist bzw. dem allgemeinen Haushalt zufließt. Aus diesem Grund sehen wir keine Notwendigkeit, das zu ändern.

Der zweite Grund ist folgender: Wir führen den Kommunen – und auf die zielt letztlich Ihre Frage – in zweierlei Hinsicht eine Möglichkeit zu, auch tatsächlich etwas zweckgerichtet für Fremdenverkehr zu tun. Wenn Sie sich das Kommunalabgabengesetz anschauen, dann ist – wenn ich es richtig weiß – in § 8 etwas zur Fremdenverkehrsabgabe, in § 9 etwas zur Kurabgabe/Kurbeitrag/Kurtaxe gesagt. Beide Quellen werden ganz spezifisch eingesetzt zur Organisation des Fremdenverkehrs, um Leistungen, die mit Fremdenverkehr zusammenhängen, indirekt und direkt zu finanzieren. Die kommunale Selbstverwaltung hat auf dem Weg ihrer Haushaltsbeschlussfassung die Möglichkeit, diese Gelder tatsächlich zweckgerichtet in die prioritären Projekte einfließen zu lassen.

Der zweite Teil ist die ganz normale Finanzierung, die das Land den Kommunen, zum Beispiel über den Kommunalen Finanzausgleich, zur Verfügung stellt. Hier fließen, wie Sie sich denken können, im Prinzip auch die Einnahmen – siehe erstens – ein, die sich zum Beispiel aus einer Bettensteuer oder einer Kulturförderabgabe ergeben. Diese beiden Säulen sind also der kommunalen Selbstverwaltung und damit der Hoheit der Kommunalparlamente zur Verfügung gestellt.

Allgemeine Bewertung: Wenn man das im Rahmen des Haushaltsrechts des Bundes sieht, ist es immer wieder die Kernfrage, ob Steuern eine Zweckbindung haben sollen. Wir erleben das – wenn ich etwas freundlich darauf hinweisen darf, und es spielte in der Haushaltsdebatte eine große Rolle – gerade bei der Frage Solidarzuschlag, was im Kern nichts anderes ist als eine Steuer. Auch dieser unterliegt entgegen der öffentlichen Meinung keine Zweckbindung. Diese rund 13 Milliarden Euro fließen dem allgemeinen Haushalt zu und sollen möglichst dem Aufbau strukturschwacher Gebiete im Osten zufließen; das tun sie aber nur indirekt über den allgemeinen Haushalt. Aus diesem Grund also keine Än

derung, wenngleich ich es immer für wünschenswert und auch erforderlich halte, dass in den Kommunen auf kommunaler Ebene sehr viel getan wird, um die touristische Infrastruktur, den Fremdenverkehr zu fördern.

Zu Frage 2: Sie fragen nach einer Korrelation zwischen der Einführung dieser Steuern und der Entwicklung der Übernachtungszahlen. Die können wir nicht feststellen. Das liegt allein daran, dass sich die Übernachtungen oder auch die Gästeankünfte in den vergangenen Monaten und Jahren in Thüringen sehr unterschiedlich entwickelt haben. Ich hatte Gelegenheit, im Landtag unlängst darüber zu berichten, dass wir eine sehr erfreuliche Entwicklung haben, aber so ist das mit Statistiken im negativen Fall, der Fluss war einen halben Meter tief und trotzdem ist die Kuh ertrunken. Wir haben statistisch gesehen einen Aufwuchs. Sie wissen, dass wir mittlerweile über 3,7 Millionen Gästeankünfte und fast 10 Millionen Übernachtungen verfügen. Im ersten Fall eine Steigerung um 3 Prozent, im zweiten um 6 Prozent, das sind sehr gute Werte. Schauen wir aber genauer hin, dann sind es insbesondere die Städte, einige Landkreise, die hier die Zahlen ganz besonders erfreulich in die Höhe treiben, aber in anderen Landkreisen macht uns die Entwicklung Sorge. Da komme ich wieder zum Ersten: Nur im Verein zwischen kommunaler Selbstverwaltung und der Priorität, im Haushalt auch etwas für den Tourismus zu tun – einerseits –, und andererseits durch Unterstützung des Freistaats durch Geldleistungen allgemeiner Art und durch Schaffung der Rahmenbedingungen ist es möglich, den Tourismus weiter nach vorn zu bringen. Er ist eine ganz entscheidende Säule bei der Wertschöpfung im Freistaat Thüringen.

Herr Korschewsky, eine Nachfrage?

Ja, sehr gern. Vielen Dank, Herr Minister, erst mal für die Antwort. Nur noch eine Nachfrage: Das Land Thüringen ist im Bundesvergleich das Land mit der höchsten Anzahl von Städten, die mittlerweile eine Bettensteuer erhoben haben. Sie wissen ja, dass von Touristikerinnen und Touristikern diese Form der Bettensteuer – ich sage es mal vorsichtig – kritisch gesehen wird. Wäre es nicht eine denkbare Variante, statt einer sogenannten Bettensteuer eine „Tourismusabgabe“ zu machen, die auch tatsächlich den touristischen Einrichtungen, der Entwicklung der touristischen Infrastruktur positive Effekte geben würde, um die Anzahl der touristischen Gäste in den jeweiligen Kommunen auch zu erhalten? Ich weiß, im Freistaat Sachsen gibt es Kommunen, die so etwas haben, deshalb meine Frage noch mal

in diese Richtung, ob man möglicherweise damit solche Effekte erzielen könnte.

Vielen Dank, Herr Korschewsky. Ich will der Frage gern noch mal nachgehen, weil ich jetzt aus der Erinnerung heraus nichts Falsches sagen will. Sie sprechen die sächsischen Städte an. Nach meiner Erinnerung ist es aber gerade umgekehrt gewesen, dass die Tourismusabgabe, die beispielsweise die Stadt Dresden erheben wollte, gerichtlich untersagt wurde – wenn ich mich richtig erinnere. Ich will das gern noch mal nachschauen. Der Hintergrund ist offensichtlich, dass man lediglich solche Abgaben, solche Steuern, wie wir sie momentan haben, seitens der Gerichte akzeptiert, aber dass nach meiner Kenntnis eine Klage von Hoteliers aus Dresden dazu geführt hat, dass es eine solche allgemeine Abgabe nicht gegeben hat. Wenn ich nicht richtig informiert bin, revidiere ich mich gern und überlege dann auch, ob wir dem guten sächsischen Beispiel in diesem Fall mal folgen.

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage, eine der Abgeordneten Mitteldorf, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 6/424.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Volontariatsprogramm des Landes

Im Koalitionsvertrag ist ausgeführt, dass sich die Koalition verpflichtet, die Museumslandschaft zusammen mit den Kommunen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zur Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs beabsichtigt die Koalition, ein Volontariatsprogramm des Landes zu initiieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welcher Stand ist hinsichtlich der Erarbeitung eines Volontariatsprogramms für die Thüringer Museumslandschaft zu verzeichnen?

2. In welcher Höhe werden zur Umsetzung dieses Programms finanzielle Mittel auf der Grundlage welcher Förderrichtlinie zur Verfügung gestellt?

3. Auf welche voraussichtliche Anzahl der Personalstellen soll dieses Programm ausgerichtet sein?

4. Wie sollen sich die zu fördernden Personalstellen auf welche Museen des Freistaats verteilen?

Vielen Dank.

(Minister Tiefensee)

Für die Landesregierung antwortet Herr Prof. Dr. Hoff.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Abgeordnete, der Thüringer Landesregierung ist der hohe Fachkräftebedarf in den Museen resultierend aus der Altersstruktur und den finanziellen Zwängen der Museen und ihrer Träger sehr bewusst. Aus diesem Grund wurde bereits beginnend in der vergangenen Wahlperiode ein Volontariatsprogramm initiiert. Nun sind sowohl Frau Ministerin Werner als auch ich in unseren Funktionen – als Arbeits- und Sozialministerin Frau Werner und ich als Kulturminister – neu und haben an den ursprünglichen Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung des Operationellen Programms der Europäischen Union selbst nicht teilgenommen. Wir hätten möglicherweise aus dem, was wir heute wissen, in der Gestaltung des Operationellen Programms versucht, den Grundgedanken des Volontariatsprogramms stärker, als das in der vergangenen Wahlperiode geschehen ist, dort zu verankern. Nun hat bei dem OP, bei dem es so ist, dass das Land quasi ein Operationelles Programm entwickelt und es dann zur Notifizierung bei der Kommission in Brüssel einreicht, bereits der Prozess stattgefunden und es hat eine entsprechende Notifizierung gegeben, sodass wir bestimmte Änderungen an diesem Operationellen Programm erst durchführen könnten, indem wir es ändern und dann noch einmal zur Notifizierung mit einem Laufzeitverfahren von ungefähr einem Jahr und einem ungewissen Ausgang, ob die Kommission tatsächlich diesen Vorstellungen folgen würde, geben. Insofern müssen wir bei den eingeschränkten Rahmenbedingungen, die wir derzeit haben und die wir tatsächlich erst mit dem nächsten Operationellen Programm wirklich werden ändern können, darüber reden, wie der Grundgedanke des Volontariatsprogramms in dem, was wir wollen, realisiert werden kann. Dazu führen wir derzeit Gespräche mit dem TMASGFF, also dem Arbeitsund Sozialministerium, der GFAW als dem Förderträger, dem Museumsverband Thüringen und den am Volontariatsprogramm interessierten Museen und deren Trägern.

Im Entwurf des Landeshaushalts sind im Bereich Kultur für 2015 110.000 Euro vorgesehen und für die Jahre ab 2016 jährlich 225.000 Euro angemeldet. Damit sollen die Personalkosten der Träger für die Volontäre bis zu 75 Prozent auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst vom 10. Oktober 2013 bezuschusst werden. Die zentralen Fortbildungsveranstaltungen für die Volontäre sollen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds – das ist genau das Programm, für das ich eben den

Begriff des Operationellen Programms hier angeführt hatte – gefördert werden. Grundlage dafür ist die Weiterbildungsrichtlinie des ehemaligen Wirtschaftsund Arbeitsministeriums, des heutigen Wirtschafts- und Wissenschaftsministeriums. Die genauen Kosten werden derzeit durch den Thüringer Museumsverband, der voraussichtlich als Bildungsträger fungieren wird, ermittelt.

Sie haben angefragt, auf welche voraussichtliche Anzahl der Personalstellen dieses Programm ausgerichtet sein wird. Wir gehen nach derzeitigem Stand davon aus, dass in einem zweijährigen Turnus jeweils zwölf Volontariate unterstützt werden. Jetzt könnte man der Annahme sein, dafür, dass wir ein Kulturland sind und eine ganze Reihe von Museen haben, sind zwölf ganz wenig. Dem will ich ein bisschen entgegentreten, denn insgesamt reden wir derzeit nach dem mir vorliegenden Stand über Anmeldungen von 43 Personen, wobei wir noch nicht bei allen wissen, ob das tatsächlich förderfähig wäre, sodass zwölf in so einem entsprechenden Turnus im Prinzip sehr nahe an dem sind, was dann letztlich mit Ablauf des Gesamtprogramms an Anmeldungen vorliegt.

Die Förderung der Volontariate erfolgt auf Antrag der Museumsträger; die Entscheidung wird durch das zuständige Fachreferat in der Kulturabteilung der Staatskanzlei nach fachlicher Beratung mit dem Museumsverband Thüringen getroffen. Zu berücksichtigende Kriterien sollen unter anderem der konkrete Bedarf an wissenschaftlichem Nachwuchs in den Museen, die Absicherung der Betreuung des Volontariats durch die Einrichtung und das perspektivisch orientierte Engagement des Trägers für sein Museum sein.

Ich hoffe, Ihre Frage damit ausreichend beantwortet zu haben.

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es eine Nachfrage? Frau Mitteldorf.

Vielen Dank. Ich habe nur zwei Verständnisnachfragen. Sie haben gesagt, die Anmeldungen für die Volontariatsstellen liegen de facto vor. Erstens: Ist das so?

Zweitens haben Sie gesagt, dass die Anmeldungen über die Träger laufen. Das heißt, es läuft also über die Kommunen, wenn Museen in kommunaler Trägerschaft sind, und nicht über den Museumsverband?

Herr Minister, bitte schön.

Ja, vielen Dank. Wir haben einmal abgefragt, wie viel Interesse gäbe es denn tatsächlich. Daraus ist die Zahl von 43 uns jetzt genannt worden. Dadurch, dass wir das Volontariatsprogramm noch nicht quasi mit Pistolenschuss gestartet haben, kann es auch noch keine konkreten Anmeldungen geben. Aber dadurch, dass wir als Kulturabteilung und ich als Kulturminister ja nun im ständigen Austausch mit den Institutionen und Kultureinrichtungen sind, sind wir natürlich auch darüber im Gespräch, weil man ja versucht, so ein Gefühl für den Bedarf zu kriegen. Ansonsten ist, wie gesagt, unsere Überlegung so, dass die Förderentscheidung durch das Fachreferat getroffen wird in Abstimmung mit dem Museumsverband, der dort ein beratender Partner ist. Wir haben ja auch in anderen Förderlinien der Kultur in Thüringen die Situation, dass wir immer versuchen, uns mit Fachbeiräten abzustimmen, weil wir versuchen, mit einer empowermentorientierten Förderung natürlich auch eine sehr partizipativ orientierte Förderentscheidung zu treffen, weil das, glaube ich, auch dem Kultursektor angemessen ist.

Ansonsten ist es tatsächlich so, dass die Träger der Museen auch die Entscheidung darüber treffen müssen, ob sie das so wollen. Ich finde das auch richtig, denn auch in anderen Bereichen der Kultur halten wir das so, dass wir auch wollen, dass die Träger – und das sind in der Regel die Kommunen – sich auch zu ihren Einrichtungen bekennen müssen. Das machen wir beim Kulturlastenausgleich so. Wir setzen eben voraus, dass die Träger sich für ihre Institutionen einsetzen, und da müssen sie auch die Entscheidung treffen, wollen sie ein solches Volontariat, und das heißt natürlich auch, sich nach dem Ablaufen einer bestimmten Förderung zu entscheiden, wie eine solche Förderung auch nachhaltig wirkt, das heißt also, wie Träger möglicherweise das dann aus eigenen Mitteln weiter finanzieren. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Wir kommen zur nächsten Frage, die Drucksache 6/435. Die Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Lukasch.

Danke schön. Windkraftanlagen sind ja das brennende Thema der letzten Tage und Wochen gewesen.

Das Thema „Windkraftanlagen“ verfolgen seit geraumer Zeit die Bürger in Thüringen mit Interesse, aber auch mit Sorgen und Ängsten. Einerseits wer

den die Energiewende und die Errichtung von Windkraftanlagen befürwortet, andererseits befürchten die Bürger eine Zerstörung der Naturlandschaft durch den Bau solcher Anlagen. Ein Teil der „Vorranggebiete für Windenergie“ aus dem Regionalplan Ostthüringen wurde gerichtlich annulliert. Seitdem gibt es eine Vielzahl von Anträgen zum Bau von Windkraftanlagen. In der Gemeinde Heukewalde (Landkreis Altenburger Land) waren bis zur Annullierung keine Vorranggebiete ausgewiesen. Dennoch gibt es mittlerweile wohl verschiedene Versuche, dort derartige Anlagen zu errichten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge für die Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemarkung der Gemeinde Heukewalde sind der Landesregierung bislang bekannt?

2. Wie wird angesichts der gerichtlichen Annullierung eines Teils der Vorranggebiete für Windenergie aus dem Regionalplan Ostthüringen gegenwärtig bei der Beantragung für Ostthüringer Gemeinden verfahren?

3. Gibt es einen ministeriellen Erlass zum Aussetzen der Genehmigung von Windkraftanlagen bis zur Neufestlegung der Vorranggebiete?

4. Wenn nein, ist ein derartiger Erlass vorgesehen?

Danke.