Das war ja der ausgehandelte Kompromiss mit den Spitzenverbänden. Aber dann folgt am 30.01.2015 eine Pressemitteilung der Regierungsfraktionen mit dem Inhalt, dass es im Jahr 2015 für die Kommunen nur 84 Millionen Euro und im Jahr 2016 10 Millionen Euro frisches Landesgeld geben werde. Dem wiederum folgt am 18.02.2015 der Gesetzentwurf
von Rot-Rot-Grün, der im Vergleich zu der vergangenen Pressemitteilung eine erneute Reduzierung auf nunmehr 78 Millionen Euro zum Gegenstand hatte. Im Gegensatz zu der Zusage von Minister Poppenhäger in Höhe von 135 Millionen Euro blieb im Gesetzentwurf damit nur noch ein Bruchteil für die Kommunen übrig. Aber auch das ursprüngliche Versprechen des Ministerpräsidenten Ramelow, es werde 2015 einen dreistelligen Millionenbetrag geben, war bei genauer Betrachtung fehlerhaft, denn die Kofinanzierungsmittel des Landes in Höhe von 8 Millionen Euro sollen gerade die Förderung mit Bundesmitteln ermöglichen in den Kommunen – und dies ist über drei Jahre gestreckt. Neben der Tatsache, dass dieses Gesetz noch nicht existiert, werden daher in 2015 auch keine 8 Millionen Euro an die Kommunen fließen, sondern – wenn überhaupt – nur ein Bruchteil.
Diese Augenwischerei und Trickserei hat die kommunale Familie ebenso registriert wie die Unverfrorenheit, mit einem Paket in Höhe von angeblich – und wir haben es wieder gehört – 242 Millionen Euro zu werben, welches Bundesmittel, steigende Zuweisungen und das schwarz-rote Hilfspaket aus dem Jahr 2014 und nicht zuletzt auch die Steuermehreinnahmen der Kommunen beinhaltet. Neben diesem Schmücken mit fremden Federn verschweigen Sie zudem die Ausgabensteigerung, der die kommunale Familie ausgesetzt ist. Wahrscheinlich ist hier auch wieder der Ruf nach dem Bund, aber, meine Damen und Herren, das müssen Sie allein für sich lösen.
Ebenso verschweigen Sie der kommunalen Familie und den Bürgern, dass die Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsfonds an weiteren Kriterien orientiert sein kann, als dies einfach anhand von Schlüsselzuweisungen zu definieren. Führt man sich Ihr gesamtes Verhalten im Kontext des Gesetzentwurfs vor Augen, muss man sich unweigerlich die Frage stellen, wie ernst es Ihnen eigentlich mit der zu Beginn der Legislatur gemachten Aussage – nicht alles anders, aber alles besser machen zu wollen – ist. Meiner Einschätzung nach wollen die Regierungsfraktionen mit diesem Gesetzentwurf die Landkreise finanziell schlechterstellen und aushungern, um auf diesem Weg die mit falschen Argumenten propagierte Kreisgebietsreform voranzubringen. Dieses Vorhaben betreiben Sie nun auch noch auf dem Rücken der Kommunen und Städte, denn es wird keine Lösung aufgezeigt, wie die Kreise von einer Anhebung der Kreisumlage aufgehalten werden. Unterm Strich werden es nun die Städte und Gemeinden sein, die wiederum ihre Haushalte 2015 mit den eigenen Einnahmen auf den Prüfstand stellen werden. Die Kommunen werden ihren Bürgerinnen und Bürgern höhere Forderungen erklären müssen. Sie werden gezwungen sein, Steuern, Eintrittsgelder oder Beiträge zu erhö
hen oder Einrichtungen vorübergehend oder ganz zu schließen, um ihre Pflichtaufgaben erfüllen und sicherstellen zu können. Dies ist nicht hinnehmbar und kann auch nicht unser Ziel sein, denn gerade die sogenannten weichen Standortfaktoren sind für unsere Kommunen wichtig, um der Bevölkerung auch in den kleinen Städten und Gemeinden eine gute Zukunft bieten zu können und damit der Abwanderung entgegenzuwirken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem kommunalen Hilfspaket der CDU im Jahr 2014 wurde den Kreisen geholfen, auch Unstrut-HainichKreis, Altenburger Land, Nordhausen, da hat die CDU mehr getan als Rot-Rot-Grün mit diesem Gesetzentwurf. Die Thüringer Kommunen werden mit offenem und kritischem Blick auf die heute hier mehrfach angesprochene Erarbeitung des FAG mit dem Doppelhaushalt 2016/17 verfolgen und begleiten und werden wieder Ihre Wahlversprechen als Maßstab für das Ergebnis nehmen. Und ich bin mir sicher, wir werden auch hier wieder streiten um die auskömmliche Ausfinanzierung der Gemeinden und Städte. Letztlich handelt es sich auch nicht um ein Änderungsgesetz, sondern um ein Aufhebungsgesetz, denn die zielgerichtete Unterstützung nach dem Hilfspaket von 2014 wird dadurch abgeschafft und die Förderung 2015 nur noch nach dem Gießkannenprinzip ermöglicht. Im Ergebnis bleibt es bei meiner Aussage vom Anfang, die CDU-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Thamm. Das Wort hat nun Kollege Adams von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.
Ja, meine sehr geehrten Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Thüringer Landtag, dieses Gesetz ist lange beraten worden. Es ist intensiv diskutiert worden in der Öffentlichkeit, noch bevor die erste Lesung hier im Thüringer Landtag stattgefunden hat. Die erste Lesung hat stattgefunden, da haben wir das Gesetz intensiv beraten und wir haben im Ausschuss intensiv beraten. Wir hatten eine öffentliche Anhörung, die man extra hier in den Raum verlegen musste, um allen die Möglichkeit zu geben, auch
Herr Kollege Fiedler, wir haben beide daran teilgenommen. Sie werden mir zustimmen, dass das eine sehr gute Anhörung gewesen ist.
Umso mehr erstaunt mich, um das gleich sagen zu wollen, was der Kollege Thamm gerade eben gesagt hat. Er sagte, die CDU-Fraktion wird nicht zustimmen.
Das kann man machen, das liegt auch meist auf der Hand, dass die Opposition selten der Koalition zustimmt. Aber stellen Sie sich einfach mal vor, wenn sich das, was Sie zu Ihrer Maxime machen, durchsetzen würde. Würde dieses Gesetz jetzt keine Mehrheit haben, dann würden die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen, dann würden die Bürgermeister wenig Geld bekommen, weniger Geld bekommen. Und das wäre ja wohl schlecht.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nein, nein, ich habe mich für eine Rede ge- meldet. Ganz ruhig, Herr Präsident!)
Ich hatte mich schon gefreut, dass vielleicht Herr Kollege Fiedler mir die Ehre einer Zwischenfrage gibt. Deshalb habe ich ganz gebannt dahin geguckt, wann es denn kommt.
Vielleicht kommt das noch. Ich glaube, er möchte Ihnen eine stellen. Herr Adams, würden Sie die erlauben?
Herr Kollege Adams, ich möchte fragen: Wie beurteilen Sie denn, dass über 100 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus dem gesamten Land hierher gereist sind,
um die Spitzenverbände zu unterstützen, dass es doch den Kommunen wirklich am Herzen liegt, dass die 135 Millionen, die mit dem zuständigen Kommunalminister ausgehandelt wurden – der ist eigentlich zuständig, dem haben Sie nur das weggenommen –, wie beurteilen Sie das?
Ich beurteile es absolut positiv, dass so viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hier nach Erfurt gekommen sind. Das zeigt die Stärke nicht nur des Gemeinde- und Städtebunds, sondern auch des Landkreistags. Das Einzige, wo ich Ihnen widersprechen würde, dass alle hinter der Forderung standen, dass es genau 135 Millionen Euro sein müssen oder nichts. Das ist ja Ihre Politik.
So ist die CDU. Jetzt sind es nicht 135, es sind nur 102, da sagen Sie, dann bitte den Kommunen gar nichts geben. Das ist die Argumentation von Herrn Thamm, und diese Koalition wird nicht mitmachen.
Ich habe es heute gegen 12.00 Uhr gesagt: Die CDU wirft uns in der Rede von Herrn Mohring – ich glaube, die war so gegen 10.00 Uhr gewesen – vor, wir würden zu viel Geld ausgeben. Jetzt ist es 17.00 Uhr geworden, jetzt sagen Sie, wir geben zu wenig Geld aus. Merken Sie es noch? Merken Sie es noch, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Jahr 2015 werden die Kommunen zusätzlich zur regulären Ausgleichsmasse 250,4 Millionen Euro erhalten. Wir haben einen aus diesem Gesetz heraus erhalten. Nach der schriftlichen Anhörung haben wir drei Punkte – meine Kollegen Vorredner haben das schon deutlich gemacht – auf den Weg ge
bracht. Wir haben die Schulinvestitionspauschale angehoben, die Investitionspauschale für Städte und Gemeinden auch noch einmal um 10 Millionen Euro angehoben und wir haben zusätzliche Kofinanzierungsmittel für die Bundesmittel übernommen, sodass die Kommunen hier investieren können, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir haben die allgemeine Investitionspauschale darüber hinaus flexibilisiert, sodass ausnahmsweise auch die Mittel in den Verwaltungshaushalt mit hinüber genommen werden können. Herr Fiedler, da, glaube ich, stimmen Sie mir zu, dass das auf einhellige Zustimmung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gestoßen ist. Umso mehr verstehe ich nicht, dass die CDU dazu Nein sagen will, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Finanzierung aus der Rücklage, die von einigen kritisiert wurde, entspricht dem Koalitionsvertrag. Die CDU hat uns ja sonst auch nichts übrig gelassen. Woher hätten wir es denn nehmen sollen, meine sehr verehrten Damen und Herren?
Insofern darf ich für Bündnis 90/Die Grünen sagen: Wir haben hier ein schnelles Gesetz auf den Weg gebracht, das sichert, dass ab 31. Mai investiert werden kann. Nicht so, wie die CDU durch das Land fährt, die sagt, erst in der zweiten Jahreshälfte könne man irgendetwas investieren – so ist es nicht. Ab 31. Mai kann in Thüringen investiert werden, insbesondere – um das auch zu sagen – aus den Mitteln Schulinvestitionen und allgemeine Investitionen. Ein guter Start für die Kommunen. Nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen kann. Insbesondere die Ausgestaltung des KFA wird die große Aufgabe für dieses Jahr sein. Dann brauchen wir im nächsten Jahr auch nicht diese Hilfskrücke, wie sie die CDU geschaffen hatte, um die Kommunen halbwegs vernünftig ausstatten zu können, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir werden dem Gesetz zustimmen und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, werte Gäste, ich freue mich, dass der Herr Höhn uns heute mal lobend erwähnen konnte, obwohl er immer noch ein Haar in der Suppe gefunden hat, aber das finde ich auch bei Ihnen. Das ist die Zahl, die Sie in Ihren Vorträgen so wunderbar umschifft haben, nämlich 135 Millionen.