Aber das muss man mal hervorheben, das ist der Kernpunkt, um den es geht. Es geht darum, dass bisher der Justizminister einzig und allein entscheiden konnte, wer befördert wird. Er hat sich die Kritik der Richtervertretungen anhören können und dann hat er gesagt, ich bin aber trotzdem anderer Meinung, ich bleibe dabei, wie ich es wollte. Das geht nicht mehr.
Herr Gentele, Sie waren es, glaube ich. Deswegen wende ich mich noch mal direkt an Sie. Sie haben den Vorschlag gemacht, dass man die Wahl der Bundesrichter als Vorbild nehmen sollte. Also, glauben Sie, ich sitze in diesem Gremium, es gibt nichts Intransparenteres als die Wahl von Bundesrichtern. Es gibt keine Möglichkeit, dagegen überhaupt vorzugehen, Konkurrentenklage zu erheben. Es gibt keine Bestenauslese, nichts. Es gibt die Wahl eines ominösen Gremiums, das einfach festlegt, der wird es. Hier vorzuschlagen, dass das in Thüringen übernommen werden soll, spricht der Mitbestim
mung von Richtern wirklich geradezu Hohn. Dann haben Sie wirklich nicht im Ansatz verstanden, wie Bundesrichter gewählt werden. Das hat nämlich überhaupt nichts mit Transparenz und richterlicher Mitbestimmung zu tun. Die sind da komplett raus, aber so was von komplett raus, kompletter raus geht gar nicht.
Wenn wir das übernehmen würden, dann würde ich zustimmen, dass dann Richter tatsächlich sagen: Das geht wirklich gar nicht. Lassen Sie mich von daher noch mal darauf hinweisen, dass das zentrale Element wirklich ist, dass in Thüringen nicht mehr nur nach dem Willen des Justizministers befördert werden kann. Wir haben explizit im Gesetz die Regelung, es gibt den Zwang zur Einigung mit den Richtervertretungen. Das ist neu und das zwingt tatsächlich zu einer Einigung mit den Richtervertretungen. Keiner, weder die Richter an sich noch der Justizminister, kann sich durchsetzen, sondern es gibt diesen Zwang zur Einigung, ein Modell, das sich im Übrigen in anderen Bundesländern schon sehr bewährt hat.
Sie haben auch noch angesprochen, ob man nicht die Altersspreizung verbessern will. Haben Sie sich mal angeschaut, wie die im Moment im Gesetz ist? Im Moment ist es im Gesetz so: Alle gehen mit 65. Das ist die jetzige Regelung. Jetzt ist im Gesetz erstmals die Spreizung drin, wie für alle anderen Beamten auch. Es ist die Möglichkeit, mit 62 zu gehen. Also wir haben jetzt die Möglichkeit, zwischen 67 und 62 zu gehen. Jetzt haben wir zum ersten Mal eine Spreizung. Aber was natürlich nicht geht, ist, dass Richter bevorzugt werden bei den Bezügen. Natürlich müssen sie die gleichen Abschläge hinnehmen wie Beamte auch. Oder wollen Sie wirklich hier vertreten, dass Richter besser gestellt werden sollten als Beamte, wenn sie denn vorzeitig gehen mit 62? Das kann ja wohl nicht sein.
Mit anderen Worten: Wir machen genau das, was Sie sagen. Es ist möglich, mit 62 zu gehen, dann allerdings mit den gleichen Abschlägen wie jeder andere Beamte auch, oder bis 67 zu arbeiten. Dann haben wir die Spreizung. Im Übrigen sind wir die erste Landesregierung, die dieses Problem mit der Alterssituation, der demografischen Situation tatsächlich angegangen ist. Wir hatten teilweise Jahre, in denen in Thüringen vier oder fünf Richter eingestellt wurden. Wir sind, deswegen habe ich es mir noch mal aufgeschrieben, heute bei 97 Neueinstellungen und 16 Zurückversetzungen. Wir haben also in dieser Legislaturperiode 113 neue Kolleginnen und Kollegen in die Justiz gebracht,
die genau diese Alterssituation verbessern, weil es in der Regel junge Kollegen sind oder Kollegen – was ja besonders gut ist – mit einigen Jahren Berufserfahrung, die wir in anderen Bundesländern
dazu bewogen haben, sich nach Thüringen zurückversetzen zu lassen. Dann schaffen wir nämlich genau diese Situation, die tatsächlich hilft, diesen Altersschnitt, den wir allemal haben und mit dem wir umgehen müssen, zu verbessern.
Ich will jetzt nicht mehr auf die ganzen einzelnen Punkte eingehen, die hier von Frau Martin-Gehl oder auch von Frau Rothe-Beinlich genannt worden sind. Aber natürlich ist es eine Verbesserung der Mitbestimmung, wenn wir viele, viele Regelungen aufgenommen haben, die in Zukunft der vollen oder eingeschränkten Mitbestimmung unterliegen. Wenn Sie genau hinschauen, dann sind das Regelungen, die bisher nicht der vollen oder eingeschränkten Mitbestimmung unterlegen waren. Da kann man jetzt natürlich sagen, wir hätten noch mehr gewollt und noch mehr wäre besser. Aber da muss man natürlich auch sagen: Natürlich stoßen wir auch an die Grenzen unserer Verfassung hier in Thüringen und an die Grenzen von bundesgesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Richtergesetz des Bundes. Sie können da auch nicht alles machen an der Stelle. Das muss man klar sagen. Wenn man da mehr will, dann muss man auch drangehen und sich vielleicht irgendwann Gedanken darüber machen, wie man vielleicht bundesgesetzliche Regelungen oder auch die Regelungen der Thüringer Verfassung ändert, um da noch mehr an Mitbestimmung hinzubekommen.
Zusammenfassend: Diese Debatte um das Richterund Staatsanwältegesetz ist tatsächlich eine sehr, sehr, sehr lange. Glauben Sie mir, auch wenn Sie eben in Ihrer Rede gesagt haben, Herr Gentele, Sie können nicht verstehen, wie ich als ehemaliger Richter so etwas vorlegen kann: Ich habe über 20 Jahre in diesem Beruf gearbeitet und ich habe auch immer noch sehr, sehr viel Kontakt – ob Sie es jetzt glauben oder nicht – zu vielen ehemaligen Kollegen. Und man muss manchmal auch einen Tick unterscheiden, was hauptamtliche Vertreter eines Berufsverbands sagen und was viele Richter tatsächlich bewegt an dieser Stelle.
Viele Richter bewegen nämlich genau die Regelungen, die wir geschaffen haben, über Altersteilzeit usw. Das sind die, die in der tatsächlichen Praxis für viele eine ganz große Rolle spielen. Und ich glaube, das ist ein sehr, sehr wichtiger Schritt, den wir jetzt in Thüringen hin zu deutlich mehr Mitbestimmung gehen. Ich biete Ihnen noch mal ausdrücklich an, die Punkte, die Sie genannt haben, weil Sie wirklich in vielen Punkten einfach fachlich komplett falsch waren, mit Ihnen zu besprechen und dann wird man sehen, wie es sich entwickelt.
Viele haben auch schon darauf hingewiesen, dass das Gesetz nicht der letzte Schritt sein muss. Es enthält eine Evaluierungsklausel. Ich glaube, es ist
wichtig, diesen Schritt jetzt zu gehen. Von daher bitte ich natürlich auch um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz und dann wird man sehen müssen, wie sich bestimmte Sachen anlassen, wie die wirken, und dann bin ich durchaus offen, auch noch in einer neuen Legislaturperiode noch mal diverse Änderungen vorzunehmen. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen dann zur Abstimmung. Zunächst ist über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 6/6322 abzustimmen. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? Das ist die Fraktion der CDU, die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Gentele.
Ja. Dann kommen wir also als Nächstes zu einer namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/5376 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Ich bitte die Schriftführer, sich aufzustellen, und die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, ihre Stimmkarten abzugeben.
Das ist nicht der Fall. Jetzt? Haben alle Kolleginnen und Kollegen von ihrem Abstimmungsrecht Gebrauch gemacht? Das, sehe ich, ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Dann darf ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt geben. Es wurden 76 Stimmen abgegeben. Davon haben 43 mit Ja gestimmt und 33 mit Nein (namentliche Abstimmung siehe Anla- ge). Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung, und da bitte ich Sie, das jeweils durch Erheben von den Plätzen kenntlich zu machen. Wer ist für diesen Gesetzent
wurf? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und des fraktionslosen Abgeordneten Gentele.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kirchensteuergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6061 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/6197
Das Wort hat Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte, Herr Kollege Emde.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kirchensteuergesetzes: Durch Beschluss des Landtags in seiner 125. Sitzung am 30. August 2018 wurde der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 21. September 2018 beraten.
Da es seitens der Kirchen im Freistaat Zustimmung zu den vorgesehenen Neuregelungen gab, sahen auch die Fraktionen keinen Anlass zu Änderungsanträgen. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird unverändert angenommen.
Vielen Dank für die Berichterstattung. Es liegt aus den Reihen der Abgeordneten eine Wortmeldung des Abgeordneten Kowalleck von der Fraktion der CDU vor. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kirchensteuergesetzes umfasst drei Punkte, zum einen die redaktio
nelle Anpassung an die EU-Datenschutz-Grundverordnung, ein weiterer Punkt ist der gesetzgeberische Ausschluss von obligatorisch festzusetzenden Verspätungszuschlägen nach der Abgabenordnung für den Bereich der Kirchensteuer und ebenso beinhaltet der Gesetzentwurf die gesetzliche Klarstellung hinsichtlich der Einkunftsarten zur Ermittlung des Aufteilungsmaßstabs der Kirchensteuer bei glaubensverschiedener Ehe. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen des Thüringer Kirchensteuergesetzes sind mit den Vertretern der evangelischen und katholischen Kirchen abgestimmt. Der Ausschussvorsitzende hat das ja eben in der Berichterstattung dargelegt. Es gab auch keine weiteren Hinweise und Änderungsvorschläge. Aus diesem Grund stimmt die CDU-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gibt es nicht. Möchte sich die Landesregierung noch mal äußern? Nein?
Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, am 28. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geworden. Ihrem Charakter als Grundverordnung folgend, enthält die EU-Datenschutz-Grundverordnung konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge sowie mehrere Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird das Thüringer Kirchensteuergesetz redaktionell an die EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Weiterer Anlass für die Änderung des Kirchensteuergesetzes ist die Einführung eines obligatorisch festzusetzenden Verspätungszuschlags nach § 152 Abs. 2 der Abgabenordnung. Da im Bereich der Kirchensteuer auf Druckmittel, Sanktionen und Strafen verzichtet wird, wird die Anwendung der Vorschrift über die Festsetzung von Verspätungszuschlägen gesetzgeberisch ausgeschlossen. Des Weiteren erfolgt eine gesetzliche Klarstellung zur Ermittlung des Aufteilungsmaßstabs der Kirchensteuer bei glaubensverschiedener Ehe bzw. Lebenspartnerschaft.
Meine Damen und Herren, die vorgenannten Änderungen des Thüringer Kirchensteuergesetzes sind mit den Vertretern der evangelischen und katholischen Kirchen abgestimmt worden. Die Kirchenver
treter haben den Änderungen zugestimmt, damit kann über den vorliegenden Gesetzentwurf ohne Änderungen abschließend abgestimmt werden. Herzlichen Dank.