Protokoll der Sitzung vom 08.11.2018

Ein letzter Hinweis sei mir gestattet, den ich ausdrücklich protokollarisch und so ein bisschen als Arbeitsauftrag an die Verwaltung geben würde. Da in der getroffenen Regelung in § 52 keine Veränderung in der Verfahrensweise bei fristgebundenen Zuleitungen angestrebt ist, was die Landesregierung unter den entsprechenden Fristabläufen anbetrifft, glaube ich schon, ist es notwendig, dass man dies auch ergänzend durch einen unterstützenden Hinweis auf die laufenden Gespräche auf Arbeitsebene über die elektronischen Daten austauschen, korrigieren bzw. arbeitstechnisch einfließen lassen könnte. Sonst könnte es gegebenenfalls zu Hemmnissen, was wie gesagt die Zuweisung von entsprechenden Unterlagen angeht – und wie gesagt unter Angabe von Fristabläufen – kommen. Das will ich ausdrücklich gesagt haben, damit es dann nicht im Nachgang zu irgendwelchen Komplikationen kommt.

Ich werbe also ausdrücklich für den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen CDU, Linke, SPD und Grüne und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der SPD hat Abgeordnete Becker das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch zum Thema „Geschäftsordnung“ haben mir meine beiden Vorredner schon vieles vorweggenommen und ich bedanke mich ganz herzlich für meine erste Zusammenarbeit bei einer Änderung der Geschäftsordnung. Herr Geibert ist dann Gott sei Dank noch später dazu gestoßen, da war ich nicht mehr das Küken, das ist in Ordnung. Nein, ich wollte mich bedanken für die Zusammenarbeit. Es war nicht immer einfach, das muss man so sagen. Gerade wenn man es mit Juristen auf der anderen Seite zu tun hat, ist das nicht immer alles in so ganz kurzer Zeit abzuhandeln, wollen wir mal vorsichtig sagen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hast du schön ge- sagt!)

Aber ich freue mich wirklich, dass wir es geschafft haben, jetzt gemeinsam auch diese Geschäftsordnung in dem Aktenteil zu verabschieden. Wir haben da noch etwas anderes vor, darüber muss man noch reden. Das halte ich für ganz wichtig und ich freue mich, dass es gelungen ist, jetzt gemeinsam was zu erreichen. Es ist schon gesagt worden, unabhängig davon, dass wir es wegen der Fristen der Protokolle angegangen sind, diese Geschäftsordnung zu ändern, ist nach meiner Meinung der größte Fortschritt die Neuerung, dass wir als Landtag jetzt papierlos werden wollen.

(Beifall Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich glaube, das ist längst überfällig. Andere Landtage und andere Kreistage sind uns da weit voraus. Der Kreistag Nordhausen ist unter der Landrätin Keller schon papierlos geworden. Das ist eine sehr gute Sache. Herr Primas sitzt auch im Kreistag in Nordhausen. Also das spart ungemein, das spart Kosten und das ist was Tolles für die Umwelt. Das ist so wichtig, dass wir da auch zukunftsorientiert hingehen. Natürlich haben wir das auch Herrn Krumpe zu verdanken. Er hat immer schön nachgelegt, dass wir darauf auch eingehen. Aber wir haben es jetzt geschafft. Es soll nächstes Jahr im März dann in Kraft treten und jeder, der damit noch seine Problemchen hat, dem kann man sicherlich helfen, dem steht die Papierform auch noch zur Verfügung. Aber ich hoffe, dass wir alle gewillt sind, da auf die elektronische Form des Landtags umzusteigen. Ich bin da sehr optimistisch.

Zu dem neuen Änderungsantrag von heute in Drucksache 6/6399 ist auch schon etwas gesagt worden. Wir haben uns da vorangetastet. Wir haben geglaubt, wir kommen mit 14 Tagen nach der Ausschusssitzung dazu, die Protokolle ausgefertigt zu bekommen. Da ist uns vom Personalrat und auch vom Personal gesagt worden, das wäre nicht so günstig. Da sind wir, diplomatisch wie wir sind, dann auf drei Wochen gegangen. Ich glaube, das ist ein guter Ansatz für uns. Ich hoffe, wir kriegen heute eine gute Mehrheit für unsere neue Geschäftsordnung. Darauf aufbauend hoffe ich auch in der Zukunft auf die neuen Gespräche zum Wissenschaftlichen Dienst. Da müssen wir noch ein bisschen miteinander reden. Aber wir sind auf einem guten Weg und ich hoffe auf die Zukunft. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Blechschmidt)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe interessierte Gäste, es geht um das aufregende Thema der Geschäftsordnung, das uns ja auch ein ganzes Jahr beschäftigt hat. Letztes Jahr im November war es, als der ursprüngliche Antrag nämlich hier im Plenum beraten und von dort auch an den Ausschuss verwiesen wurde. Was lange währt, wird manchmal auch tatsächlich gut. Aber wir sind noch nicht am Ende, das muss man auch ganz klar sagen. Aller guten Dinge sind drei. Wir werden noch eine weitere Beratung zu einem weiteren Paket Änderungsanträge haben.

Jetzt sind wir aber so weit – das haben meine Vorrednerinnen auch schon ausgeführt –, dass sich vier demokratische Fraktionen auf wichtige Punkte verständigen konnten, sich auch dahinter vereinen konnten. Das war uns auch wichtig, weil die Geschäftsordnung schließlich die Geschäftsgrundlage für unsere parlamentarische Arbeit ist und da braucht es natürlich auch möglichst große Einigkeit. Wir sind allerdings viele Kompromisse eingegangen, das will ich auch ganz deutlich sagen. Auch wir hätten uns die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen oder die Verkürzung der Fristen für Ausschussprotokolle noch ganz anders vorstellen können. Es atmet ein Stück weit den Kompromiss und trotzdem, glaube ich, sind wir auf einem guten Weg.

Warum auf einem guten Weg? Weil – Dagmar Becker hat es gerade gesagt – das, was manche Kreistage längst können – übrigens die Stadt Erfurt auch, als Stadträtinnen in Erfurt arbeiten wir auch komplett papierlos –, wird nun auch im Thüringer Landtag Wirklichkeit. Unsere Zukunft ist quasi digital. Das wissen wir alle und endlich wird es auch mit Leben gefüllt. Ich will gar nicht wissen, wie viele Bäume hier täglich in den Brieffächern liegen, und die in der Regel leider ihren Weg in die Rundablage finden, weil alle immer alles ausgedruckt bekommen. Insofern ist es tatsächlich nur zeitgemäß und folgerichtig, jetzt endlich, auch wenn es erst am 31. März so weit sein wird, alles in elektronischer Form zur Verfügung gestellt zu bekommen, bis auf die, die unbedingt immer noch tagtäglich große Berge an Papier aus ihren Fächern holen wollen. Was wirklich wichtig ist, kann man sich ja schließlich auch ausdrucken. Das sind sozusagen die Änderungen in § 52.

Ich will an dieser Stelle ausdrücklich mal dem Abgeordneten Krumpe danken,

(Beifall DIE LINKE)

der ja auch einen entsprechenden Änderungsantrag dazu gestellt hat, den wir gern in unseren Antrag mit eingearbeitet haben. Ich glaube, das war ein wichtiger Impuls. Da sind wir uns auch völlig einig, dass wir hier tatsächlich dazu kommen, endlich papierlos und damit digital und zukunftsfähig zu werden.

(Beifall DIE LINKE)

Ich will einen zweiten Punkt ansprechen, da geht es um die Mitüberweisung von Änderungsanträgen in Ausschüsse. Ich glaube, das war jetzt noch kein Thema – § 64 Abs. 1. Damit verschriftlichen wir in der Geschäftsordnung die Möglichkeit, dass auch Änderungsanträge zusammen mit den Vorlagen, auf die sie sich beziehen, in die Ausschüsse verwiesen werden können. Das entspricht schon der gelebten Praxis, aber war eben laut Geschäftsordnung eigentlich nicht regelkonform. Auch das haben wir jetzt sozusagen ganz klar aufgenommen, um Unstimmigkeiten vorzubeugen.

Dann die Problematik der Protokolle und Beratungsgrundlagen von öffentlichen Ausschüssen, die auch öffentlich zugänglich gemacht werden. Mein Kollege André Blechschmidt hat darauf verwiesen: In der Enquetekommission ist das aufgekommen, dass natürlich die Expertinnen und Experten, Sachverständigen, die wir ja hier auch benannt und gewählt haben, entsprechend Zugriff auf die Dokumente haben sollten. Es ist ja auch unser Ziel, Politik transparent, nachvollziehbar zu machen, sie also für alle auch nachvollziehbar in die entsprechenden Systeme einzustellen. Auch das ist nun rechtssicher geregelt.

Noch ein kleiner Punkt, der vielleicht nicht so viele betrifft, aber doch alle Fraktionen. Es ist jetzt auch möglich, dass zwei Fraktionsmitarbeiter/-mitarbeiterinnen an Ausschusssitzungen teilnehmen können. Das war nämlich bis jetzt mitnichten der Fall. Wir haben es oft so, dass sich Ausschüsse mit ganz vielen verschiedenen Themen befassen und sich die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen dann immer quasi vor der Tür lauernd die Klinke in die Hand geben mussten. Jetzt kommen wir da, glaube ich, auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegen, und das finde ich auch richtig, wichtig und gut so.

Dann noch mal zum Punkt der Protokollfristen und Bereitstellung im Abgeordneteninformationssystem. Da gab es ja wahrlich ein Hin und Her. Wir hatten die Maßgabe vom Verfassungsgericht – André Blechschmidt hat darauf verwiesen. Wir haben gesagt, es kann auch nicht sein, wie wir es jetzt manchmal haben, dass Protokolle wirklich sehr, sehr, sehr, sehr, sehr spät kommen, sodass eigentlich niemand wirklich die Chance hat, sie zu lesen. Es muss aber natürlich auch praktikabel für das Protokoll sein, wenn ich mich mal kurz umschaue, die Protokolle entsprechend zeitnah zu erstellen. Drei Wochen sind schon eine ganz schön lange

Frist, die aber offenkundig notwendig scheint. Deswegen haben wir uns jetzt nach vielen Treffen – auch noch mal mit der Verwaltung – auf diese drei Wochen eingelassen. Ich weiß nicht, vielleicht finden wir da auch noch Wege, alle ein Stück weit zu entlasten und noch schneller zu werden. Aber um des lieben Friedens willen sind wir jetzt bei diesen drei Wochen gelandet.

Lassen Sie mich also noch einmal zusammenfassend sagen, dass wir als Rot-Rot-Grün gemeinsam mit der CDU – glaube ich, hoffe ich – froh sind, demnächst einen fortschrittlichen und ressourcenschonenden papierlosen Landtag zu haben, dass die Bereitstellung von Protokollen und Beratungsgrundlagen öffentlicher Ausschüsse auch unsere Demokratie stärkt, weil wir damit Transparenz schaffen, interessierte Bürgerinnen und Bürger daran teilhaben lassen, was wir hier beraten und wie auch die Positionen der einzelnen Fraktionen oder aber auch Expertinnen und Experten sind, dass wir tatsächlich Rechtssicherheit schaffen, was die Bereitstellung von Protokollen ausmacht – da dürfte sich auch das Verfassungsgericht sehr freuen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem gemeinsamen Antrag und freue mich auf die weitere Debatte zu den weiteren Punkten, die wir ja noch vor uns haben. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Krumpe das Wort.

Werte Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, zunächst einmal erfreut es mich, dass die Neufassung des Antrags der Geschäftsordnung durch die regierungstragenden Fraktionen meine Ideen aufgreift, nämlich zukünftig bei der Verteilung und Zustellung von Parlamentsdokumenten nach dem Prinzip „Digital first“ im Landtag zu verfahren.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Danke. Die zukünftige digitale Bereitstellung von Parlamentsdrucksachen ist nicht nur ressourcenschonend, sondern diese Regelung zwängt natürlich den Mandatsträgern hier im Hohen Haus auch eine ganz andere Arbeitsweise auf, da mit der elektronischen Bereitstellung die Drucksachen auch als zugestellt gelten, was rechtlich natürlich ein relevanter Vorgang ist.

Liebe Kollegen, das ist aber jetzt meine Perspektive: Die große digitale Revolution im Thüringer Landtag bleibt aus meiner Sicht jedoch aus. Hierfür wäre es nämlich notwendig, dass sich mindestens zwei Drittel der Abgeordneten für eine Änderung

der Thüringer Verfassung verabreden, damit auch Gesetze elektronisch verkündet werden können. Eine solche Änderung würde dem behördlichen Transformationsprozess in eine digital arbeitende und digital denkende Verwaltung den notwendigen Nachdruck verleihen, und zwar nicht nur hier im Thüringer Landtag, sondern eben auch in den Behörden des Landes und in den Kommunen. Schließlich sind dann nicht nur rechtliche und technische Fragen zu den Themen wie elektronische Signaturen, Amtlichkeiten, Verlässlichkeit von digitalen Dokumenten oder eben auch das digitale Archivwesen theoretisch zu beantworten. Nein, die Behörden sind dann auch gezwungen, sich organisatorisch und technisch völlig neu aufzustellen und bei frischem Wind ihre bisherigen Arbeitsweisen über Bord zu werfen. Wie die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage in der Drucksache 6/6340 zeigt, ist die Landesregierung gegenüber dem Vorhaben, nämlich Gesetze ausschließlich elektronisch zu verkünden, aufgeschlossen. Jedoch müssen wir für eine Verfassungsänderung eine qualifizierte Mehrheit finden, um mit gutem Beispiel voran den digitalen Wandel in den Thüringer Behörden positiv zu beeinflussen.

Da ich als Abgeordneter ohne Fraktionszugehörigkeit gemäß unserer Geschäftsordnung keinen Antrag für eine Verfassungsänderung in die Mitte des Parlaments platzieren kann, bitte ich die Fraktionen, sich diesem wichtigen Anliegen anzunehmen und entsprechende Initiativen anzustoßen, und zwar noch in dieser Legislatur. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag des Abgeordneten Gentele in Drucksache 6/6366. Wer dafür stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Das sind alle Fraktionen des Hauses. Stimmenthaltungen? Bei einer Stimmenthaltung des Abgeordneten Krumpe ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen über den Änderungsantrag des Abgeordneten Gentele in Drucksache 6/6367 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind keine Stimmen. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das ist Abgeordneter Krumpe. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/6399 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU

(Abg. Rothe-Beinlich)

Fraktion und der Abgeordnete Krumpe. Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.

Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in Drucksache 6/6323 unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrags ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDUFraktion und der Abgeordnete Krumpe. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Das ist die AfDFraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Entsprechend unserer Vereinbarung rufe ich nun auf den Tagesordnungspunkt 18

Transparenz, Sicherheit und Akzeptanz bei der Jagdausübung wiederherstellen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6360 dazu: Jagd ist praktizierter Naturschutz: Für eine Jagdpolitik mit Augenmaß Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/6387

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Primas, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag liegt Ihnen seit dem 01.11. vor. Wir haben vereinbart, dass wir das ausführlich in aller Ruhe im Ausschuss diskutieren wollen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und will inhaltlich weiter dazu heute überhaupt nichts sagen. Ich freue mich auf die Ausführungen der Ministerin dazu.

Zum Alternativantrag will ich sagen, der ist am 07.11. gekommen. Es hätte auch die Möglichkeit gegeben, die zusätzlichen Fragen, die man hat, im Ausschuss zu stellen, aber das ist halt nicht gewollt. Öffentlichkeit ist gewollt. Ich qualifiziere es ab auf Trittbrettfahrerei. Das braucht es nicht, meine Damen und Herren.

Wir wollen im Ausschuss vernünftig diskutieren. Ich bitte darum, dass wir unsere Vereinbarung, die wir getroffen haben, ohne Aussprache an den Ausschuss zu überweisen, einhalten und dann eine vernünftige Diskussion im Ausschuss führen. Danke schön.

(Beifall CDU)

Ich frage: Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Kießling.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte, geschätzte Abgeordnete, liebe Gäste und Zuschauer im Netz! Lieber Herr Primas, sorry, die Absprache kenne ich leider nicht. Vielleicht ergibt sich dann aus dem Vortrag, was wir eigentlich wollen. Oscar Wilde sagte einmal, dass die Nachahmung die höchste Form der Anerkennung sei. Wie man an dem vorliegenden Antrag der CDU sieht, hat er recht behalten. Auch wenn der Antrag der CDU-Fraktion zu kurz greift und im Gegensatz zu unserem Alternativantrag beispielsweise die dringend notwendige und oft riskante Jagd auf invasive Raubwildarten sowie die wichtige Hege des Niederwildes vollkommen ausblendet, was nach unserer Ansicht somit unzulänglich ist, erkennen wir als AfD-Fraktion jedoch an, dass unsere Standpunkte zur Jagd nun auch bei der CDU auf fruchtbaren Boden gefallen sind. Dass dies nun Stück für Stück von der CDU übernommen wird, finden wir gut, auch, dass Sie unsere Anregungen und unseren Antrag von damals aufgegriffen haben.

Nicht erst, seitdem durch grün bewegte Forstökonomen die Kampfparole „Wald vor Wild“ ausgegeben wurde und alles geschossen werden soll, was vier Hufe hat, sind für uns als AfD-Heimatpartei das Ökosystem Wald und dessen Wildtiere untrennbar miteinander verbunden. Oft genug geht es denen, die jede neue Drückjagdsaison ein regelrechtes Gefechtsschießen auf den Rot- und Rehwildbestand organisieren, eben nicht um den viel gepriesenen ökologischen Waldumbau, sondern darum, zukünftig möglichst hohe Holzpreise mit gerade gewachsenen Nutzbäumen zu erzielen. Dies kann aber nicht der Sinn der Jagdausübung sein, meine Damen und Herren. Zum einen können die Bäume ihre ökologische Funktion auch im verbissenen Zustand erfüllen und zum anderen wird die gesetzliche Hegeverpflichtung gegenüber dem Wild oft genug vollkommen ausgeblendet. Das ist für uns als AfD-Fraktion jedoch nicht hinnehmbar, daher stemmen wir uns gegen die wildfeindliche Ideologie „Wald vor Wild“ und bekennen uns ganz deutlich zu unserer Heimat und dazu gehört der Wald mit Wild. Denn ohne das aus interessierten Kreisen oft als Verbeißer gescholtene Rehwild und ohne unser imposantes Rotwild kann es unserer Überzeugung nach keinen gesunden und biologisch wertvollen Thüringer Wald geben. Gerade für das Rotwild und dessen hoch komplexe Sozialstrukturen ist ein überzogener Jagddruck regelrechtes Gift und führt zu noch mehr Schäl- und Verbissschäden, was wiederum oft als Vorwand genommen wird, das Rotwild noch schärfer zu bejagen und ihm immer mehr Lebensraum zu nehmen.