Asylleistungsmissbrauch verhindern, Sachleistungsprinzip konsequent anwenden Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/6305
Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Es wird gewünscht. Herr Abgeordneter Henke, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, in den vergangenen Jahren hat Deutschland so viele Migranten aufgenommen wie kein anderes Land in Europa.
Dass es sich hier weit überwiegend nicht um wirkliche Flüchtlinge, sondern vielmehr um Wirtschaftsmigranten handelt
ja, Herr Harzer, schön, dass Sie auch da sind –, sollte mittlerweile jedem bekannt sein. Denn wer über sichere Drittstaaten hinweg einreist, um nach Deutschland zu gelangen, tut das nicht aus Furcht um sein Leben, sondern weil er die üppigen Vorteile unseres Sozialstaats genießen will. Die primär nach Deutschland verlaufenden Migrationsströme der letzten Jahre beweisen, dass die im Verhältnis zu anderen EU-Staaten vergleichsweise hohen Sozialstandards hierzulande auf Armutsmigranten aus der gesamten Welt eine anziehende Wirkung ausüben. Am deutlichsten wird dies an den massiv angestiegenen Ausgaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus den Top 8 der Asylherkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien, denn die Ausgaben in diesem Bereich sind allein in Thüringen seit 2008 von gerade einmal 2,4 Millionen Euro pro Jahr auf insgesamt 115 Millionen Euro im Jahr 2017 explodiert.
Angesichts dieser Zahlen muss jedem einleuchten, dass die offenen Grenzen und die damit einhergehende massive Zuwanderung auf Dauer dazu führen werden, dass unser Sozialstaat irgendwann zwangsläufig kollabieren wird.
Aus diesem Grund ist es höchste Zeit, dass die Sogwirkung, die von unserem Sozialsystem auf Armutsmigranten ausgeht, schnellstmöglich abgebaut wird. Hierfür bietet unser Antrag einen ersten Schritt in die richtige Richtung, denn im Gegensatz zu der aktuellen Rechtslage wird es hiernach künftig nicht mehr möglich sein, die Leistungen aus
dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Geldleistungen zu gewähren. Stattdessen würden sowohl der sogenannte notwendige Bedarf als auch der notwendige persönliche Bedarf im Sinne von § 3 Asylbewerberleistungsgesetz ausschließlich in Form von Sachleistungen erbracht werden. Hier muss ich mal meinen Dank an den ehemaligen Landrat Hans-Helmut Münchberg richten, der das auch mal versucht hat einzuführen, aber dann leider zurückziehen musste.
Flankiert wird diese Maßnahme zudem durch die Erhöhung der Bezugsdauer dieser Sachleistungen von aktuell noch 15 Monaten auf insgesamt 48 Monate. Die Vorteile, die sich aus der Kombination dieser beiden Maßnahmen ergeben, liegen dabei auf der Hand, denn zum einen wäre eine Versorgung von wirklichen Flüchtlingen auch durch die Erbringung der überlebensnotwendigen Güter in Form von Sachleistungen gewährt. Zum anderen aber würden auch Wirtschaftsmigranten in Anbetracht der Aussicht, für insgesamt vier Jahre ausschließlich Sachleistungen zu erhalten, davon abgehalten, nach Deutschland einzureisen, da es ihnen nicht möglich wäre, sofort finanzielle Mittel abzugreifen.
Außerdem ist zu erwähnen, dass durch die ausschließliche Gewährung von Sachleistungen auch sichergestellt wird, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht in die Herkunftsländer der Migranten überwiesen werden und damit Leistungen aus unserem Sozialsystem faktisch als Entwicklungshilfe für Dritte-Welt-Länder eingesetzt werden.
Schließlich ist noch auszuführen, dass es durch die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen natürlich zu einer kurzfristigen Erhöhung des Verwaltungsaufwands und somit auch zu einem Kostenanstieg kommen wird. Auf lange Sicht wird diese Umstellung jedoch zu einer signifikanten Abnahme des Migrantenstroms nach Deutschland führen, wodurch nicht nur der Verwaltungsaufwand wieder abnehmen würde, sondern zugleich die finanziellen Ausgaben auf ein akzeptables Maß absinken würden.
Im Ergebnis kann man also feststellen, dass die alleinige Gewährung von Sachleistungen an Asylbewerber lediglich Vorteile mit sich bringt und keine plausiblen Argumente gegen diese Vorgehensweise sprechen.
Im Namen all unserer Landsleute, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, fordere ich Sie daher auf, setzen Sie sich mit unserem Antrag inhaltlich auseinander und lehnen Sie ihn nicht einfach ab, weil er von der AfD kommt.
Denn wenn wir nicht schnellstens eine Lösung für den Missbrauch unserer Sozialleistungen durch Migranten finden, wird diese wachsende Belastung
auf Dauer dazu führen, dass unser über Jahrzehnte aufgebautes Sozialsystem schon bald kollabiert. Die Leidtragenden werden dann Millionen bedürftige Deutsche sein, die auf diese Leistungen des Sozialsystems angewiesen sind. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Millionen – darunter ma- chen Sie es wohl nicht?)
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Aber die sogenannten Fakten, die der AfD-Mann redet, sind wahrheitswidrig! Das ist doch wohl nicht ordnungsrufwürdig!)
Sie wissen, nach drei Ordnungsrufen dürfen Sie nach Hause gehen. Ich weiß nicht, ob Sie das Ziel haben.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, kommen wir zurück zum Antrag der AfDFraktion. Ebenso blumig eingeleitet wie der vorhergehende Alternativantrag, leider ebenso wenig originell.
Meine Damen und Herren, ich will es aber mal an Ihren Punkten aufzeigen und ein bisschen auch aus der Praxis erzählen. Praxisferne scheint mir ein wesentliches Merkmal zu sein, um hier vorn über Dinge zu sprechen, die in der Praxis dann manchmal umgesetzt werden aufseiten der AfD-Fraktion, oder umgesetzt werden sollen. Ein Blick in die Praxis hilft da manchmal, aber das will ich Ihnen gern nachsehen, Praxisferne scheint hier drüben in dem Rund weit verbreitet zu sein.
Sie versuchen, meine Damen und Herren, in Ihrem Punkt „Asylleistungsmissbrauch verhindern, Sachleistungsprinzip konsequent anwenden“ ein Zerrbild hier in Deutschland zu zeigen, dass über diejenigen, die zu uns gekommen sind, sich in einem Antragsverfahren befinden, Gelder in Größenordnungen ausgeschüttet werden und jetzt hier die AfDFraktion als weißer Ritter kommen muss, um dies zu beenden. Ich muss Ihnen da Ihre Wunschträume leider nehmen. Das ist nicht der Fall. Es ist auch nicht zielführend, wie Sie in Ihrem Punkt 1 formulieren, die Leistungen des „notwendigen Bedarfs“ und des „notwendigen persönlichen Bedarfs ausschließlich in Form von Sachleistungen“ zu gewähren, denn der Gesetzgeber hat hier bewusst eine Wahlentscheidung belassen. Als CDU-Fraktion haben wir uns mehrfach dafür ausgesprochen, dort, wo es notwendig ist, zum Sachleistungsprinzip zurückzukehren. Aber wenn Sie mit den Menschen, die in den Verwaltungen vor Ort Verantwortung tragen, mal konkret sprechen würden – nicht nur immer über Menschen sprechen würden, sondern mal mit ihnen sprechen würden –, dann würden Sie merken, dass diese Wahlleistung oder diese Wahl tatsächlich Sinn macht, weil es unsinnig ist, hier festzuzurren, nur Sachleistungen auszugeben. Das ist wenig zielführend und trifft leider nicht den Kern.
Sie wollen, meine Damen und Herren, hier etwas umsetzen, was so in der Praxis auch nicht funktioniert. Ich kann Ihnen mal berichten: Ich war selbst Büroleiter des Landrats im Saale-Orla-Kreis. Wir sind im Jahr 2012, damals unter ganz anderen Voraussetzungen, vom Sachleistungsprinzip zum Geldleistungsprinzip zurückgekehrt, weil sich der Verwaltungsaufwand in der Form nicht gelohnt hat für die wenigen Asylbewerber, die wir damals hatten, und wir dort die Verwaltung entlastet haben, aber auch entsprechenden Missbrauch des Sachleistungsprinzips durch bestimmte Gruppen hatten, die dann diese Sachleistungen in Form von Gutscheinen eben wieder in Geldleistungen zurückgetauscht haben. Das waren unter anderem Kirchenvertreter, Vertreter aus der Zivilgesellschaft und andere.
Wir sind damals zurückgekehrt – und das haben Sie ja vorhin auch ausgeführt –, weil der Verwaltungsaufwand für wenige Migranten höher ist. Wenn Sie die aktuellen Zahlen in Thüringen von den Menschen, die diese Form hier überhaupt betrifft, mal entsprechend in die Realität holen würden – eben nicht die Menschen, die bereits eine Anerkennung haben, die können Sie nicht mit Sachleistungen abspeisen, die unterliegen einem anderen Rechtskreis, sondern die Menschen, die sich noch im Verfahren befinden –, dann sind wir wieder bei Zahlen, die nicht in die Millionen gehen, sondern deutlich unter den Zahlen von 2014 liegen. Und hier muss die Verwaltung vor Ort entscheiden, wie sie zielführend diese Gesetzlichkeiten umsetzt. Da ist die Sachleistung durchaus ein vernünftiger Ansatz, aber das muss man den Verwaltungen vor Ort überlassen. Denn wenn ich nur drei oder vier Asylbewerber, die sich im Verfahren befinden und auf den Landkreis oder auf die kreisfreie Stadt verteilt wurden, mit Sachleistungen ausstatten soll, ist es ein ungleich höherer Aufwand, als wenn ich diesen teilweise oder vollständig Geldleistungen gebe.
Der Ansatz, den wir hier fahren, meine Damen und Herren der AfD-Fraktion, ist in der Bundesregierung und auch in den Ländern ein ganz anderer. Wir wollen die Verfahren beschleunigen, damit wir die Menschen nicht über Monate und Jahre in diesem unklaren Status lassen – deswegen auch ganz klar unsere Form des Ankerzentrums, um die Verfahren zu beschleunigen, um von der Symptombekämpfung, die Sie hier mal wieder aufwärmen, wegzukommen und den Menschen klar zu sagen, sie dürfen aufgrund der Voraussetzungen, die sie mitbringen, auf Zeit hier bei uns bleiben, in einem Schutzstatus als anerkannter Asylbewerber oder als Flüchtling, oder sie können eben nicht hier bleiben und müssen dann künftig zügig zurückgeführt werden.
Hier darüber zu debattieren, wie sie jahrelang in irgendeinem Status bleiben und dann mit Sachleistungen abgespeist werden, hilft in der Tat überhaupt nicht weiter. Und deswegen: Der Blick vor Ort in die Verwaltungen hilft. Eine Wahlmöglichkeit, wie sie das Gesetz vorsieht, ist der richtige Weg.