Protokoll der Sitzung vom 12.12.2018

Das wiederum ist zustimmungspflichtig durch den Kommunalen Arbeitgeberverband und dessen Mitgliederversammlung. Selbiger ist bisher leider in diese Richtung nicht tätig geworden. Nach den Worten des ersten Vorsitzenden des Marburger Bundes, Rudolf Henke, ist dieser Streit um die Be

(Abg. Kubitzki)

zahlung ein Streit zwischen den Ländern, den Kommunen und den kommunalen Arbeitgeberverbänden. Wenn die Besetzung von Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst in so hohem Maße vom Geld abhängt, ist es nicht nachvollziehbar, warum dann ständig davon berichtet wird, wie voll die Kassen seien und bekräftigt wird, dass die Steuerquellen sprudeln wie noch nie. Gleichzeitig wird aber an dringend notwendigen Maßnahmen gespart und somit langfristig die Gesundheitsvorsorge und deren Kontrolle durch die staatliche Hand kaputt geschrumpft.

Wir müssen uns immer wieder deutlich machen, dass wir hier nicht über ein Luxusproblem reden, sondern über die Nichterfüllung basaler Pflichtaufgaben staatlicher Fürsorge.

(Beifall AfD)

Nach einer umfassenden Behandlung des Themas im Jahr 2016 hatte die Thüringer Landesregierung in den Etat für 2017 bewusst diese halbe Million Euro eingestellt. Darum hatten sich nach vorläufigen Berichten etwa 12 Kommunen und Kreise beworben, um damit etwa 20 Stellen für Ärzte zu fördern. Im Licht der jüngsten Medienberichte drängt sich der Gedanke auf, dass die Landesregierung das Problem von Anbeginn an unterschätzt hat. Nachdem im Jahr 2014 im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün formuliert wurde, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt und weiterentwickelt werden soll, erwarten wir jetzt den Bericht der Ministerin und ihre Erfolg versprechenden Vorschläge zur Lösung dieses vielschichtigen Problems. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Als nächster Redner hat Abgeordneter Dr. Hartung, Fraktion der SPD, das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, ich bin Herrn Zippel und der CDU eigentlich dankbar, dass dieses Thema aufgeworfen worden ist, denn es ist tatsächlich eine dramatische Situation. Daran lässt sich nichts rütteln. Wenn ein Viertel aller Arztstellen im Gesundheitsamt nicht besetzt ist, ist das eigentlich nicht hinnehmbar.

Ich möchte trotzdem in den geschichtlichen Rückblicken ein bisschen weiter zurückgehen als Herr Zippel. Am 22.07.2011 bekam die damalige Abgeordnete der Grünen, Anja Siegesmund, aus dem Sozialministerium auf eine entsprechende Anfrage die Antwort, dass zum 31.12.2010, also ein Jahr, nachdem die CDU Alleinregierung aufgehört hat zu existieren, von den 170 Arzt- und Zahnarztstellen in

Gesundheitsämtern in Thüringen 56 nicht besetzt sind. Das ist ungefähr ein Drittel, also noch schlechter. Das ist keine Entwarnung zur Situation heute, aber die Situation damals war noch dramatischer. Wir haben allerdings keinen Grund zur Entwarnung, denn ein Viertel ist genauso schlimm. Und wenn ein Gesundheitsamt gar keinen Arzt mehr hat – das ist hier mehrfach schon gesagt worden –, ist das nicht hinnehmbar.

Ich möchte an dieser Stelle nicht all das wiederholen, was andere gesagt haben. Ich möchte vielleicht mal einen Ausweg zeigen. Ein Ausweg kann es sein, dass man das Aufgabenfeld der Ärzte im Gesundheitsamt mal ein bisschen spezifischer beschreibt, eine Aufgabenkritik macht: Was muss also im Gesundheitsamt tatsächlich ein Arzt machen? Muss ein Arzt im Gesundheitsamt beispielsweise bei einer Hygienekontrolle in einer Arztpraxis nachschauen, ob alle Einwegspritzen aus einem großen Behälter tatsächlich noch nicht abgelaufen sind oder nicht oder kann das jemand anderes machen? Also es hat zu meinen Aufgaben als Arzt im Gesundheitsamt gehört, da die Spritzen zu kontrollieren. Ist tatsächlich ein Arzt aus dem Gesundheitsamt da, der eine Wasserprobe in einer Zahnarztpraxis abnimmt? Kann das nicht ein Hygieneingenieur machen? Das sind so Aufgaben, über die man mal nachdenken muss. Das hat meine Vorgesetzte gemacht. Und dann muss man auch nachdenken: Haben wir den Gesundheitsämtern vielleicht das eine oder andere vielleicht aufgehalst oder auferlegt, was vielleicht auch woanders machbar ist? Muss beispielsweise jede Kur von einem Beamten tatsächlich im Gesundheitsamt befürwortet werden oder kann das nicht auch woanders laufen und vielleicht der Beamte nur dann im Gesundheitsamt vorstellig werden, wenn es die dritte oder vierte Kur hintereinander ist? Vielleicht kann man da einfach mal ein bisschen abspecken. Kann es vielleicht sein, dass wir beispielsweise bei der Überprüfung der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit von Beamten nach einem gewissen Zeitraum, wie es bei anderen Kranken auch ist, den MDK einschalten und nicht ein Gesundheitsamt? Ist das vielleicht eine Option, auch da eine gewisse Entlastung herbeizuführen?

Das Nächste ist, es gibt mit Sicherheit Aufgaben, die man zentraler, besser und effizienter erledigen kann. Herr Kubitzki hat die Krankenhaushygiene genannt, die wäre mir auch als Erstes eingefallen. Ich hätte noch ein zweites Beispiel: Ist es wirklich notwendig, dass die Heilpraktikerprüfung im Gesundheitsamt vorgenommen wird? Kann das nicht zum Beispiel das Landesverwaltungsamt übernehmen? Bei diesen Aufgaben muss man einfach mal kritisch überlegen, ob das wirklich noch zeitgemäß und sinnvoll ist. Aber selbst wenn wir diese ganzen Aufgaben, die nicht ärztlicher Natur sind oder nicht unbedingt amtsärztlicher Natur sind, aus den Ge

(Abg. Herold)

sundheitsämtern rausnehmen, bleibt trotzdem ein Mangel an Ärzten. Auch wenn es dann vielleicht weniger sind, die fehlen, bleibt es ein Mangel. Das hat etwas mit dem Berufsbild zu tun. Der Arzt im Gesundheitsamt erledigt keine klassische ärztliche Tätigkeit. Er macht eine Verwaltungstätigkeit. Das ist – das sage ich wirklich aus eigener Erfahrung, ich bin, glaube ich, der einzige frühere Arzt im Gesundheitsamt, der hier sitzt – keine Arbeit, die Spaß macht. Es ist wirklich Verwaltungstätigkeit. Wenn man sich dann vor Augen führt, dass die Bezahlung schlechter ist als die eines Krankenpflegers im Krankenhaus – ich habe als Sachgebietsleiter mit zehn Mitarbeitern mit ärztlicher und nicht ärztlicher Profession weniger verdient als ein Funktionspfleger mit zwölf Mitarbeitern aus dem nicht ärztlichen medizinischen Personal –, dann ist das nicht die angemessene Bezahlung. Auch die Zulagen werden das nicht ändern. Und wenn hier gesagt wird, der Arzt im Krankenhaus verdient 1.000 oder 1.500 Euro mehr, dann ist das immer noch ohne Dienste. Das heißt, ich habe ohne weitere Arbeitsbelastung, denn das Arbeitszeitgesetz gilt ja auch für die Ärzte im Krankenhaus, noch mal eine Schippe drauf, was die Dienstvergütung ist. Das heißt, wir haben eine ganz erhebliche Differenz zwischen den Einkünften eines Krankenhausarztes und eines Arztes im Gesundheitsamt. Wenn ich mir dann vor Augen führe, dass jeder angehende Amtsarzt einen Facharzt in einer klinischen Richtung braucht, also Internist oder Chirurg oder was auch immer sein muss, der eine Facharztausbildung hat, also schon mal richtige klassische ärztliche Tätigkeiten vollführt hat, dann ist es auf der Hand liegend, dass sich kein besonders großes Klientel bereitfindet, in die Gesundheitsämter zu gehen. Ich glaube, dieses Problem lösen wir nicht als CDU, als Thüringen oder als ein anderes Bundesland, ich glaube, das ist eine gesamtdeutsche Aufgabe. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit sind die Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten abgearbeitet und ich erteile für die Landesregierung Frau Ministerin Werner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte natürlich auch gern zur Situation des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in der Aktuellen Stunde erneut Auskunft geben. Lassen Sie mich vorausschicken: Das Thüringer Gesundheitsministerium übernimmt vielfältige Anstrengungen für eine Stärkung und Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, die auch einer nachhaltigen Fachkräfteentwick

lung insbesondere im ärztlichen Bereich dient. Herr Zippel, ich kann Ihnen eigentlich dankbar sein, dass Sie die Gelegenheit geben, hier mal die vielfältigen Anstrengungen durch die Landesregierung auch darstellen zu können.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Da bin ich aber gespannt!)

Der Öffentliche Gesundheitsdienst befindet sich deutschlandweit im Wandel. Diesem Umstand ist durch ein neues Leitbild Rechnung getragen worden, welches auf der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz verabschiedet wurde. Dort heißt es unter anderem: „Neben seinen hoheitlichen Aufgaben muss er verstärkt modernen zivilgesellschaftlichen Erwartungen und sozialen Herausforderungen gerecht werden und in seiner Arbeitsweise zugleich auch dem wissenschaftlichen Anspruch an das Gesundheitswesen Rechnung tragen.“

In Thüringen hat der Öffentliche Gesundheitsdienst in der Landespolitik nicht zuletzt durch den Landtagsbeschluss vom 1. September 2016 Aufmerksamkeit erfahren. Doch im ÖGD gibt es bundesweit – hierzu liegen aus den Jahren 2010, 2013, 2014, 2016 entsprechende GMK-Beschlüsse vor – Probleme insbesondere bei der Gewinnung von ärztlichem Personal. Die Gründe sind demografischer und struktureller Natur. Das betrifft auch Thüringen. Die Antwort auf die Kleine Anfrage 2625 vom 8. Januar 2018 zeigt, dass im amtsärztlichen Bereich 23,285 Stellen VbE von 96,325 Stellen in den Stellenplänen nicht besetzt sind. Im Bereich des amtszahnärztlichen Personals stellt sich die Situation dagegen weniger akut da. Hier sind von 22,56 Stellen VbE in den Stellenplänen nur 1,355 Stellen nicht besetzt. Der demografische Wandel wird zu einem weiteren Ausscheiden von Zahnärztinnen und Zahnärzten aus den Gesundheitsämtern führen. In diesem Bereich gelingt es bisher, fehlende Stellenanteile durch Honorarkräfte zu ersetzen. Das kann aber kein nachhaltiger Ansatz sein.

Sehr geehrte Damen und Herren, im Öffentlichen Gesundheitsdienst sind vor allem die Landkreise und kreisfreien Städte gefordert. Nach der Thüringer Kommunalordnung ist es ihre Aufgabe, das fachlich geeignete Personal anzustellen, um einen geordneten Gang der Geschäfte zu gewährleisten. Mit Schreiben vom 17. Oktober 2018 hat Landrat Zanker aus dem Unstrut-Hainich-Kreis dem als Fach- und Rechtsaufsicht fungierenden Landesverwaltungsamt mitgeteilt, dass zum 31. Dezember 2018 die ärztlichen Mitarbeiter das dortige Gesundheitsamt verlassen werden. Bereits jetzt ist durch Urlaubs- und Mehrstundenabgeltung keine amtsärztliche Mitarbeiterin und kein amtsärztlicher Mitarbeiter im Gesundheitsamt des dortigen Kreises tätig. Somit verfügt das Gesundheitsamt im ärztlichen Bereich nur noch über zwei Zahnärzte. Herr Kubitzki hat das schon dargestellt. Das zuständige Lan

(Abg. Dr. Hartung)

desverwaltungsamt hat Landrat Zanker mitgeteilt, dass es im Rahmen der Gefahrenabwehr zulässig ist, das Gesundheitsamt vorübergehend von einem Juristen leiten zu lassen, der sich externen Sachverstands bedient. Es sollen dazu Ärztinnen und Ärzte vertraglich gebunden werden. Gleichzeitig wurden alle Amtsärztinnen und Amtsärzte in Thüringen um Prüfung gebeten, bei welchen hoheitlichen Aufgaben es möglich ist, Amtshilfe zu leisten. § 5 der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter bestimmt, dass diese sich gegenseitig unterstützen, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der unterstützenden Behörde erforderlich ist. So weit zu dem einen Fall.

Sehr geehrte Damen und Herren, aber wir wissen, es gelingt bundesweit nicht, genügend Ärztinnen und Ärzte für die kommunalen Gesundheitsämter zu gewinnen. Der strukturelle Hauptgrund liegt in der Entlohnung, die hier deutlich niedriger ausfällt als beim ärztlichen Personal in den kommunalen Krankenhäusern. Den Kommunen steht entsprechend der Beschlüsse der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände – VKA – die Möglichkeit der Zulagenzahlung zur Verfügung. Mit diesem Instrument können die von den Ärztinnen und Ärzten im ÖGD oft beklagten Gehaltsdifferenzen ausgeglichen werden. Die rot-rot-grüne Landesregierung ist den Kommunen mit dem Förderprogramm meines Hauses entgegengekommen, indem es eine der beiden möglichen Zulagen zu 50 Prozent fördert. Das Förderprogramm ist Ende 2016 eingeführt worden – das erste Förderprogramm übrigens, das es in Thüringen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in dieser Richtung gibt. Doch die Nutzung des Instruments der Zulagenzahlung durch die Kommunen fällt bisher enttäuschend aus. Dabei dient es nicht nur der Gewinnung, sondern – Herr Kubitzki hat das schon dargestellt – auch der Bindung von Ärztinnen und Ärzten. Dennoch wurde die Förderung 2017 nur für zwölf Ärztinnen und Ärzte genutzt. Selbst in diesem Jahr sind es nur 33 – aber immerhin –, wobei sowohl der ärztliche als auch der zahnärztliche Bereich diese Förderung erhalten kann. Klar ist, dass eine Zulagenzahlung keine abschließende Lösung sein kann. Ärztinnen und Ärzte, die sich für eine Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst entscheiden, wollen Planungssicherheit, was ihre vertraglich gesicherte Vergütungssituation betrifft. Sie wollen nicht auf Zulagenzahlungen angewiesen sein, die von der jeweiligen Haushaltslage abhängig sind. Aus diesem Grund hat Thüringen in diesem Jahr die Initiative ergriffen und mit den Mitantragstellern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt erneut einen Beschluss zu Personalbedarf und Vergütung von Ärztinnen und Ärzten im Öffentlichen Gesundheitsdienst in die Gesundheitsministerkonferenz eingebracht. Diesem Beschluss haben alle Bundesländer zugestimmt. Er sieht unter anderem

Gespräche mit dem VKA vor. Auch hier ist Thüringen initiativ vorangegangen. Meine Staatssekretärin Ines Feierabend hat diese Gespräche gemeinsam mit ihrer Kollegin aus Brandenburg und ihrem Kollegen aus Berlin geführt, also rot-rot-grüne Kollegen sozusagen. Im Ergebnis der Gespräche wurde aber deutlich, dass die schwierige Situation der Gewinnung von ärztlichem Personal für die Gesundheitsämter von den Landrätinnen und Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern offenbar anders gesehen wird. Und hier, Herr Zippel, sollten Sie sich mal empören. Das macht nämlich unseren Vorstoß und die bundesweiten Vorstöße für eine Angleichung der ärztlichen Vergütung im Öffentlichen Gesundheitsdienst an die der kommunalen Krankenhäuser nicht einfacher.

Wir haben nach dem Gespräch mit dem VKA auch noch mal einen Brief an Herrn Lauinger, den derzeitigen Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz, geschrieben und haben ihn noch mal gebeten, die Ministerinnen und Minister aus den verschiedenen Bundesländern anzusprechen, damit diese auf ihre Landesvertreter der Verbandsversammlung des VKA eingehen, noch mal auf die schwierige personelle Situation des ÖGD eingehen und anregen und darum bitten oder auffordern, dass die kommunalen Arbeitgeberverbände der Bundesländer sich endlich für eine bundesweite Lösung hier auch einsetzen.

Der Bundesverband – und Sie haben es auch schon gesagt – der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes beschreibt noch mal, dass die gegenwärtige Tarifsituation genau der Grund ist, warum Ärztinnen und Ärzte abgeschreckt sind, im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig zu werden oder sich dort auf eine Tätigkeit einzulassen.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Damen und Herren und den Ärztinnen und Ärzten vor allem im Thüringer Öffentlichen Gesundheitsdienst für den Einsatz unter den nicht immer einfachen Bedingungen bedanken.

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass es sicherlich eine schwierige Arbeit ist, die der Öffentliche Gesundheitsdienst für die Ärztinnen und Ärzte vorhält. Aber ich weiß, dass viele Ärztinnen und Ärzte diese Arbeit auch wirklich sehr gern machen und eben darüber enttäuscht sind, dass sich bisher wenige Landesregierungen, vor allem wenige kommunale Vertreterinnen und Vertreter für ihre Belange eingesetzt haben. Und es ist die rot-rot-grüne Landesregierung, die erstmals hier tatsächlich den Ball aufgenommen hat und über entsprechende Gespräche, aber auch Förderprogramme hier tätig geworden ist.

(Beifall DIE LINKE)

(Ministerin Werner)

Es ist eine interessante Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst und sie hat eben auch Herausforderungen auf verschiedenen medizinischen Gebieten. Sie ist eigentlich auch deswegen interessant, weil beispielsweise familienfreundlich geregelte Arbeitszeiten möglich sind, auch die Arbeit in Teilzeit möglich ist. Deshalb muss hier die Attraktivität durch eine entsprechende Vergütung gesteigert werden.

Wir sind natürlich auch in Thüringen weiter aktiv im Gespräch mit dem Vorstand des Verbands der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen und auch mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband in Thüringen. Ziel ist, auszuloten, wie wir als Landesregierung noch besser helfen können, die Herausforderungen für die kommunalen Gesundheitsämter zu meistern und insbesondere die Personalsituation der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu verbessern. Aber natürlich sind auch wir hier von den bundesweit geltenden Rahmenbedingungen abhängig, was uns letztlich zu unserer Initiative im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz geführt hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gegenwärtig stimmt mein Haus mit der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf die vertraglichen Vereinbarungen zu einem Beitritt Thüringens als Trägerland ab. Für das Jahr 2019 ist als Vorstufe zum endgültigen Beitritt eine Verwaltungsvereinbarung mit der Akademie geplant. Sie wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ÖGD in Thüringen die für sie kostenlose Teilnahme an den Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Akademie ermöglichen. Zu den Themen für solche Veranstaltungen, die teils auch in Thüringen stattfinden sollen, sind wir mit der Akademie im Gespräch. Der Beitritt zur Akademie dient der Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen sowie der Sicherung und Verbesserung von dessen Qualität.

Außerdem arbeiten wir an weiteren Instrumenten, beispielsweise einer Richtlinie zur Kompetenzerhaltung und Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. In dieser Richtlinie soll es möglich sein, dass für den Abschluss der Facharztweiterbildung mit der Verpflichtung, fünf Jahre in einer Behörde des ÖGD tätig zu sein, eine Förderung von 250 Euro monatlich für 60 Monate beispielsweise möglich sein kann. Auch soll den Landkreisen und kreisfreien Städten ermöglicht werden, für die Zeit während der weiterbildungsbedingten Abwesenheit des Assistenzarztes und die damit gegebenenfalls notwendige Beschäftigung eines Vertretungsarztes eine Förderung von bis zu 7.000 Euro pro Jahr für maximal 5 Jahre zu erhalten.

Sehr geehrte Damen und Herren, zusammenfassend ist zu sagen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst in ganz Deutschland vor großen He

rausforderungen steht. Die Landesregierung hat diese Herausforderungen angenommen und ist hier aktiv geworden. Wir unterstützen die Kommunen mit unserem Förderprogramm, um die Personalsituation vor Ort zu verbessern. Hier ist aber noch mehr Engagement besonders der Kommunen zur Gewinnung und Bindung von ärztlichem Personal in den Gesundheitsämtern nötig.

Ich will es hier noch mal sagen, weil, Sie, Herr Zippel, von einer Ignoranz gesprochen haben. Ich denke, Sie können jetzt das noch mal nachvollziehen, dass wir als Landesregierung hier sehr aktiv geworden sind, um die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst in ihren Nöten zu unterstützen. Wie gesagt, Sie sollten sich empören, wenn es um die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter geht, denn die müssen auf Bundesebene aktiv werden, um einen entsprechenden Tarifvertrag zu erarbeiten, der auch möglich macht, hier attraktive Gehälter für die Ärztinnen und Ärzte zu zahlen.

Zu einer letzten Frage, die Sie noch gestellt haben: Ja, wir sind dabei, das Gutachten wurde ausgeschrieben, das Gutachten muss die Grundlage sein für einen Gesetzentwurf für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Aber ich will noch mal sagen, das ist etwas, was wir natürlich auch betreiben, aber wichtig war für uns, jetzt tätig zu werden, was die Entlohnung der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst angeht, und hier haben wir – denke ich – eine ganze Menge geschafft. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung auf Bundesebene dabei. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Wegen Überschreitung der Redezeit von 10 Minuten können die Abgeordneten mit jeweils 2 Minuten noch mal zu Wort kommen, sofern sie das wünschen. Gibt es Wortmeldungen? Herr Kollege Zippel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielen Dank noch für die Möglichkeit, noch mal einige Dinge klarzustellen. Ich möchte auch noch einige Fragen beantworten, die gestellt wurden. Ich muss ganz ehrlich sagen, Frau Ministerin, ich bin einfach rundweg enttäuscht von Ihrem Beitrag hier, denn Sie haben wie vor zweieinhalb Jahren nur Dinge angekündigt. Die gleiche Rede haben Sie 2016 hier schon mal gehalten. Es hat sich nichts geändert. Sie haben nur angekündigt und die Probleme sind weiterhin vorhanden.

(Beifall CDU)

(Ministerin Werner)

Sie wirken heillos überfordert mit den Problemen und mit dem, wie Sie es gesagt haben – dort reden, dort beitreten, hier zuweisen, dort verlagern – machen Sie sich bei der Problemlösung schlichtweg einen schlanken Fuß. Die Anträge, die Sie erwähnt hatten, die im Plenum diskutiert wurden, waren alles CDU-Anträge, auch die Anhörungen, die im Ausschuss waren, alles auf Grundlage eines CDUAntrags. Wir haben Sie aufgefordert, nichts ist passiert. Sie erzählen hier, wo Sie überall rumrennen, aber die Lösungen sind nicht da.

(Beifall CDU)

Auch, dass Sie mit der Gesundheitsministerkonferenz eine Richtlinie erarbeiten und dass Sie dort tätig sind, Abstimmungen dort beigetreten sind – alles für die Katz‘. Die Probleme werden hier vor Ort gelöst. Weil auch der Kollege Kubitzki gefragt hat, welche Vorschläge wir bringen, wie die Probleme gelöst werden sollen, will ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Die Ärzteausbildung ist das Problem. Wir müssen dort Ausbildungsstellen schaffen, das hätte schon längst passiert sein können, auch vom Ministerium als Initiative. Es gibt zu wenige Stellen, wo wir Amtsärzte ausbilden können. Die Uni Jena muss dort eingebunden werden. Es muss für junge Studenten attraktiver sein, in den ÖGD zu gehen. Da hätte auch eine Initiative vom Ministerium kommen können.

Bürokratieabbau wird überall immer gesagt – ja, natürlich. Eine Verschlankung der Aufgaben, eine Entschlackung bei den vielen Aufgaben, die im Gesundheitsdienst anstehen, auch das hätte schon längst passiert sein können, auch da sind Sie nicht tätig gewesen. Auch die Nachjustierung bei der Bezahlung: Wir alle wissen, dass die Bezahlung das Problem ist. Ich sage Ihnen ganz einfach: Da haben Sie schlecht verhandelt mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband. Sie haben einfach keine Fähigkeit, mit den Kommunen zu reden. Das wissen wir aber von der rot-rot-grünen Landesregierung. Sie haben wieder bewiesen, dass Sie mit den Kommunen einfach nicht zusammenkommen. Ich denke, man hätte das lösen können. Geld ist grundsätzlich genug da – wir hätten auch einfach die Zuschüsse erhöhen können. Was ist wichtiger als die Gesundheit der Bevölkerung? Sie hätten ohne Schwierigkeit das bestehende Programm noch mal anpassen können, wenn das wirklich das Hauptproblem ist …