Nachwahl eines stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 6/3 gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6671
Der Landtag hat in seiner 63. Sitzung am 29. September 2016 die damalige Abgeordnete Marion Walsmann gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes als stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 6/3 gewählt. Mit ihrem Ausscheiden aus dem Landtag mit Ablauf des 4. Dezember 2018 ist Frau Walsmann auch aus dem Untersuchungsausschuss 6/3 ausgeschieden, sodass die heutige Nachwahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 6/3 erforderlich wird.
Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in Drucksache 6/6671 vor. Vorgeschlagen wurde der Abgeordnete Maik Kowalleck. Wird eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt gewünscht? Das sehe ich nicht.
Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Es gibt keinen Widerspruch. Dann wird durch Handzeichen über den Wahlvorschlag abgestimmt. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Damit ist die Mehrheit, das ganze Haus nämlich, der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht.
Ich gratuliere dem Abgeordneten Kowalleck und gehe davon aus, dass Sie die Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 6/3 annehmen.
Er war vorgeschlagen und hat sein Einverständnis mit der Annahme der Wahl für den Fall derselben erklärt und deswegen betrachten wir ihn jetzt als gewählt.
Nachwahl eines stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 6/2 gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/6703
In seiner 104. Sitzung am 14. Dezember 2017 hatte der Landtag den Abgeordneten Klaus Rietschel gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes als stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 6/2 gewählt. Mit seinem Austritt aus der Fraktion der AfD ist Herr Abgeordneter Rietschel nicht mehr Mitglied des Untersuchungsausschusses 6/2, sodass die heutige
Der Wahlvorschlag der Fraktion AfD liegt Ihnen in Drucksache 6/6703 vor. Vorgeschlagen wurde der Abgeordnete Thomas Rudy. Wird eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt gewünscht? Das sehe ich nicht.
Auch hier ist es so, dass gemäß § 46 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung durch Handzeichen abgestimmt werden kann, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Gibt es nicht. Dann wird durch Handzeichen über den Wahlvorschlag abgestimmt. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? Das sind Stimmen aus allen Fraktionen. Wer stimmt gegen diesen Wahlvorschlag? Das sind einige Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 2 Stimmenthaltungen. Ich stelle allerdings fest, dass die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht wurde.
Ich gratuliere und gehe davon aus, Herr Rudy, dass Sie die Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschuss 6/2 annehmen.
Nachwahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6672
Bis zum Ende des letzten Jahres wurden die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Richterwahlausschusses noch nach den §§ 14 und 15 des Thüringer Richterwahlgesetzes gewählt. Seit dem 1. Januar 2019 wurde dieses Gesetz jedoch vom Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz abgelöst. Nach der Übergangsbestimmung in § 100 Abs. 1 Nr. 1 ist der Richterwahlausschuss spätestens sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes neu zu bilden. Da jedoch heute nicht die Neubildung des Richterwahlausschusses ansteht, sondern die Nachwahl nur eines Mitglieds des Richterwahlausschusses, bleibt bei dieser Wahl außer Betracht, dass der Richterwahlausschuss künftig aus 15 Mitgliedern besteht, von denen zehn dem Landtag angehören müssen. Wir machen also heute nur eine einfache Nachwahl. Mit dem Ausscheiden von Frau Marion Walsmann aus dem Landtag mit Ablauf des 4. Dezember 2018 ist sie auch aus dem Richterwahlausschuss ausgeschieden, sodass die heutige Nachwahl erforderlich ist. Die Mitglieder des Richterwahlausschusses aus dem Kreis der Abgeordneten werden vom Landtag mit Zweidrittel
mehrheit der Abstimmenden gewählt. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einem Abgeordneten vertreten sein.
Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 6/6672 vor. Vorgeschlagen wurde der Abgeordnete Jörg Geibert.
Wird dazu eine Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Das sehe ich nicht. Es gibt keinen Widerspruch, dann wählen wir offen. Um das Wahlergebnis jedoch eindeutig feststellen zu können, was angesichts der erforderlichen Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden notwendig ist, erhält jeder Abgeordnete für die Wahl jetzt dennoch einen Stimmzettel. Der Unterschied zu einer geheimen Wahl besteht für Sie aber vor allem darin, dass Sie den Stimmzettel nicht geheim, das heißt nicht in einer Wahlkabine ausfüllen müssen, sondern Sie können das auf Ihrem Platz oder frei auf den Gängen tun. Auf dem Stimmzettel kann entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ angekreuzt werden.
Ich bitte dennoch die Wahlhelfer, bei diesem Wahlgang behilflich zu sein. Als Wahlhelfer waren Abgeordneter Kobelt, Abgeordnete Mühlbauer und Abgeordnete Herold eingeteilt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen. Den Stimmzettel können Sie sich bitte oben abholen und los geht es. Gibt es noch Fragen zu diesem Wahlvorgang? Nein.
Dirk Adams, Dagmar Becker, Sabine Berninger, André Blechschmidt, Andreas Bühl, Birgit Diezel, Steffen Dittes, Volker Emde, Kati Engel, Wolfgang Fiedler, Kristin Floßmann, Jörg Geibert, Siegfried Gentele, Manfred Grob, Stefan Gruhner, Ronald Hande, Dr. Thomas Hartung, Steffen Harzer, Dieter Hausold, Oskar Helmerich, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Susanne Hennig-Wellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Gudrun Holbe, Elke Holzapfel, Margit Jung, Ralf Kalich, Jörg Kellner, Olaf Kießling, Roberto Kobelt, Dr. Thadäus König, Katharina König-Preuss, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck, Rainer Kräuter, Jens Krumpe, Jörg Kubitzki, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Diana Lehmann, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht.
Liebetrau, Christina; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Mühlbauer, Eleono
re; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pelke, Birgit; Pfefferlein, Babett; Dr. Pidde, Werner; Primas, Egon; Reinholz, Jürgen; Rietschel, Klaus; Rosin, Marion; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Scheerschmidt, Claudia; Scherer, Manfred; Dr. Scheringer-Wright, Johanna; Schulze, Simone; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thamm, Jörg; Tischner, Christian; Prof. Dr. Voigt, Mario; Wagler, Marit; Walk, Raymond; Warnecke, Frank; Wirkner, Herbert; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold; Zippel, Christoph.
Hat jedes Mitglied des Hauses die Gelegenheit zur Stimmabgabe gehabt? Ja, es gibt keinen Widerspruch. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung.
Ich darf das Ergebnis bekannt geben: Es wurden 79 Stimmen abgegeben und 79 Stimmen davon waren auch gültig. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Abgeordneter Jörg Geibert, entfielen 64 Jastimmen, 9 Neinstimmen und 6 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht und Abgeordneter Geibert als Nachfolger in den Richterwahlausschuss gewählt.
Nachwahl eines Mitglieds des Stiftungsrats der Thüringer Ehrenamtsstiftung Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6673
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung der Thüringer Ehrenamtsstiftung sind für den Stiftungsrat, der aus sieben Mitgliedern besteht, drei Mitglieder vom Landtag zu wählen, die nicht Abgeordnete sein müssen. Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 der Satzung werden die Mitglieder für die Dauer von fünf Jahren gewählt. In der 7. Sitzung des Landtags am 26. Februar 2015 wurde unter anderem Abgeordnete Walsmann gewählt. Nach dem Ausscheiden von Frau Marion Walsmann ist für den Rest der Amtszeit ein Nachfolger zu wählen. Da das Wahlverfahren nicht in der Satzung geregelt ist, findet die all
Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in Drucksache 6/6673 vor. Vorgeschlagen wurde Abgeordneter Dr. Thadäus König.
Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann auch hier durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch?
Ja, es gibt einen Widerspruch. Dann muss hier schriftlich abgestimmt werden. Dann findet eine geheime Wahl statt. Dazu wird wie folgt verfahren – ich erläutere den Stimmzettel: Für die Wahl erhält jede und jeder Abgeordnete einen Stimmzettel. Es kann entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ angekreuzt werden. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.
Dirk Adams, Dagmar Becker, Sabine Berninger, André Blechschmidt, Andreas Bühl, Birgit Diezel, Steffen Dittes, Volker Emde, Kati Engel, Wolfgang Fiedler, Kristin Floßmann, Jörg Geibert, Siegfried Gentele, Manfred Grob, Stefan Gruhner, Ronald Hande, Dr. Thomas Hartung, Steffen Harzer, Dieter Hausold, Oskar Helmerich, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Susanne Hennig-Wellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Gudrun Holbe, Elke Holzapfel, Margit Jung, Ralf Kalich, Jörg Kellner, Olaf Kießling, Roberto Kobelt, Dr. Thadäus König; Katharina König-Preuss, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck, Rainer Kräuter, Jens Krumpe, Jörg Kubitzki, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Diana Lehmann, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht.