Wünschen die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Kobelt, Sie sind mir angezeigt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als rot-rot-grüne Koalition haben uns entschlossen, das Glücksspielgesetz noch mal zu verändern. Wer sich noch daran erinnern kann, wir hatten dieses Gesetz bereits am Anfang der Legislatur angefasst. Wir haben dort wesentliche Änderungen im Bereich des Sports erreicht. Somit wurde es möglich, dass sowohl der Landessportbund als auch Sportvereine oder auch Vereine, die sich für Integration eingesetzt haben, mehr Geld aus den Lottomitteln bekommen haben. Jetzt haben wir uns entschieden, dieses Gesetz noch mal anzufassen und für einen Bereich, der uns auch sehr wichtig ist, den Natur- und Umweltschutz, zu erweitern und den Bereich Kleingärtner zu unterstützen. Das uns hier vorliegende Gesetz gibt uns nunmehr die Möglichkeit, die Förderung breiter aufzustellen. Deswegen haben wir als RotRot-Grün uns darauf verständigt. Ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.
Werte Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, werte Gäste! Wir haben gerade von unserem Kollegen Kobelt die Begründung zum Gesetzentwurf vernommen und es drängt sich hier wieder einmal der Verdacht auf, dass die rot-rot-grüne Koalition so kurz vor der Wahl noch einige Wahlgeschenke verteilen will.
Mit dem Gesetzentwurf soll nun die Thüringer Lottoverwaltung in die Lage versetzt werden, eine 10-Euro-Sofortlotterie mit dem wohlklingenden und auch unverfänglichen Namen „Grünes Herz“ einzurichten. Ziel soll es sein, aus den erzielten Lotterieüberschüssen einerseits den Umwelt- und Naturschutz in Gestalt der Stiftung Naturschutz Thüringen und andererseits ein nachhaltiges Kleingartenwesen in Gestalt des Landesverbands der Gartenfreunde zu fördern. So honorig Ihr Ansinnen aus ökologischen Gründen auch sein mag, ich erkenne in dem Gesetzentwurf keine einzige Stelle und keinen Satz zu den Aspekten, auf die wir immer besonderen Wert legen, und zwar zur Suchtprävention und zum Jugendschutz.
Ich will hier noch mal daran erinnern, zum Staatsvertrag, zum Glücksspieländerungsgesetz 2017 – ich weiß, dass es hier zwei unterschiedliche Gesetze sind –, aber da haben gerade Sie, die Linken, betont: Ziel des Gesetzes ist es, der Glücksspielsucht wirksam entgegenzuwirken und das Glücksspielangebot zu begrenzen. Und wenn auch das eine mit dem anderen jetzt nicht so ganz zu verbinden ist, so ist es doch ein Thema. Gerade die Glücksspielsucht stand immer im Mittelpunkt und sollte bei dem Thema auch Beachtung finden. Dem Einwand könnte man zwar entgegenhalten, dass die Lottogesellschaft in Thüringen im Vergleich zu privaten Anbietern von Spielhallen, Spielbanken, Internetwetten oder unerlaubten Sportwetten ein durchaus risikoärmeres Glücksspielangebot aufweist,
zumal ein wesentlicher Anteil der Lottoerträge – zuletzt waren es circa 18 Millionen Euro über Fördermittel – in die Finanzierung des Sports und in die Finanzierung der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege eingeflossen ist und die Überschüsse in unserem Landeshaushalt versenkt werden.
Die Ratio hieße also: Spielen Sie lieber für den guten Zweck und nicht zur Bereicherung von privaten Unternehmen. Dies allerdings ändert an der Tatsache nichts, dass auch LOTTO Thüringen mit all seinen Gewinnspielangeboten kein Freibrief im Sinne von Suchtprävention und Jugendschutz sein kann. Genau dies scheint hier der Fall zu sein. Wenn, wie das im Gesetzentwurf auch formuliert ist, neben dieser neuen Lotterie auch sogenannte LOTTOMobile in Gestalt mobiler Annahmestellen geschaffen werden sollen, heißt das also konkret, dass LOTTO Thüringen künftig bei Veranstaltungen wie etwa dem Rennsteiglauf oder bei Stadtfesten werbewirksam auftreten und eine mobile Annahmestelle für Lottospieler zur Verfügung stellen darf, kann und soll. Damit, so steht es explizit in der Begründung des Gesetzentwurfs, soll es ermöglicht werden, beispielsweise 10-Euro-Sofortlose bei eben diesen Veranstaltungen zu verkaufen. Das heißt, mit den mobilen Lotto-Annahmestellen soll proaktiv Werbung in eigener Sache gemacht werden. Jugendschutz, Suchtprävention? Fehlanzeige!
Meine Damen und Herren, aktuell wird immer wieder über die Neugestaltung des Glücksspielstaatsvertrags diskutiert und es gibt Stimmen im politischen Spektrum, denen kann es mit der völligen Freigabe des Glücksspielmarkts gar nicht schnell genug gehen. Aus Sicht der Thüringer Fachstelle GlücksSpielSucht braucht es mit der Novellierung des Staatsvertrags aber mindestens genauso dringend eine konsequente Überarbeitung der Werberichtlinien im Sinne des Jugend- und Präventionsschutzes. Ließen sich zum Beispiel hierzulande umfassende Werbebeschränkungen ähnlich dem Tabakwerbeverbot durchsetzen, wäre ein großer Schritt in Richtung Prävention für Glücksspielsucht getan. Demgegenüber zielt der Gesetzentwurf aber auf eine zusätzliche mobile Werbung nebst Vermarktung der Lottoprodukte ab. Wir lehnen dies ab.
Auch ist an keiner Stelle des Gesetzentwurfs erkennbar, nach welchen Kriterien Sie ausgerechnet die Stiftung Naturschutz e. V., deren Arbeit ich durchaus schätze, und den Landesverband der Gartenfreunde hier in ihrer rot-rot-grünen Koalition auserkoren haben. Warum denn nicht der Thüringer Feuerwehrverband oder andere Vereine und Verbände, die hier gemeinnützig in unserem Land tätig sind? Denn schaut man auch auf die prozentualen Anteile, mit welchen die Stiftung Naturschutz – mit 9,35 Prozent – und der Landesverband der Gartenfreunde – mit 1,65 Prozent – bedient werden, das sind deutlich geringe Anteile. Wir wissen nicht, in welcher Höhe man hier mit den Einnahmen und vor allem mit den Überschüssen aus diesen Spieleinsätzen rechnen kann, also ein deutlich geringerer Teil für die hier hofierten Destinatäre. Aufwand und Ertrag stehen unserer Auffassung nach in keinem angemessenen Verhältnis, auch wenn sich der Gesetzentwurf zu den erwarteten Einnah
men aus der neuen Sofortlotterie und zu den Überschüssen ausschweigt. Schließlich ist unserer Auffassung nach zu befürchten, dass künftig originäre Förderprogramme für den Umwelt- und Naturschutz, für deren Projekte, mit dem Hinweis auf die mögliche Förderung über diese Umweltlotterie zusammengestrichen werden könnten.
Im Ergebnis bleibt an dieser Stelle festzuhalten, dass meine Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnt und wir auch keine weitere Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss möchten. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Aufwertung für das Glücksspielwesen in Thüringen. Schwerpunkt dieser Änderung zum Glücksspielgesetz ist die Aufnahme einer 10-EuroSofortlotterie, der sogenannten Umweltlotterie. Mit den daraus eingenommenen Überschüssen soll der Umwelt- und Naturschutz gefördert werden. Dieses Ansinnen begrüßen wir ausdrücklich und freuen uns darüber, dass als neue Destinatäre zum einen die Stiftung Naturschutz und zum anderen der Landesverband Thüringer Gartenfreunde aufgenommen wurden. Konkret bedeutet dies, dass die Stiftung Naturschutz 9,35 Prozent und der Landesverband Thüringer Gartenfreunde 1,65 Prozent der Spieleinsätze aus der neu einzurichtenden Lotterie erhalten werden. Dabei ist mir wichtig, zu erwähnen, dass die bisherigen Empfänger, also der Landessportbund sowie die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, mit dieser Neuregelung keine Einbußen erfahren und weiterhin die Zuwendungen wie bisher erhalten werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die geplanten Zuwendungen an die neuen Destinatäre sind aus dem Grund von Bedeutung, da mit dieser Regelung eine Planungs- und Arbeitssicherheit im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes geschaffen wird und somit langfristig gearbeitet werden kann. Darüber hinaus nutzen wir mit diesem vorgelegten Gesetzentwurf die Möglichkeit, die Arbeit der Thüringer Lotterieverwaltung sowie der landeseigenen Lotterie-Treuhandgesellschaft zu optimieren und auch zukunftsfähig zu gestalten. So wird geregelt, dass die LTG – also die Lotterietreuhandgesellschaft – künftig nicht nur als Durchführer öffentlicher Glücksspiele auftreten, sondern auch direkt als Be
Mit dieser Änderung reagieren wir auf mögliche bzw. zu erwartende Änderungen am deutschen Glücksspielmarkt. So läuft Mitte 2021 der derzeitig gültige Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag aus. Eine Neuauflage bzw. ein Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist ungewiss. Darüber hinaus drängen bereits jetzt private Anbieter auf den Markt.
Ich sage es an dieser Stelle für meine Fraktion ausdrücklich: Wir sind für das Primat des staatlich organisierten Glücksspiels und wollen keine Übernahme durch Privatanbieter,
denn die Aufgaben des staatlichen Lottos sind vielschichtig und haben auch einen ordnungsrechtlichen Auftrag, zum Beispiel Lenkung des Spielbetriebs in geordnete Bahnen, Abwehr von Begleitkriminalität, Jugend- und Spielerschutz, Förderung des Gemeinwohls, Spielsuchtprävention und vieles mehr.
Sehr geehrte Frau Holbe, Sie hatten es angesprochen. Ihnen ist unklar, was zum Jugendschutz und Spielsuchtprävention geleistet wird. Ich schlage Ihnen vor, gehen Sie einfach mal in die Lotterie-Treuhandgesellschaft nach Suhl. Lassen Sie sich dort vorstellen, was dort entsprechend in diesen Bereichen bereits jetzt schon an intensiver Arbeit geleistet wird. Vielleicht ändern Sie Ihre Meinung dann im Anschluss.
Aus diesem Grund sind wir gehalten, auch LOTTO Thüringen die Möglichkeiten zur Hand zu geben, die erforderlich sind, um erfolgreich und konkurrenzfähig zu sein. Dazu gehört auch, dass sich LOTTO Thüringen nicht aus der Fläche zurückzieht. Um das zu gewährleisten, schaffen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Möglichkeit, statt wie bisher nur 750 stationäre Annahmestellen vorzuhalten maximal, künftig eben auch LOTTOProdukte über sogenannte mobile Annahmestellen zu vertreiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch sagen, dass ich sehr froh bin, mit diesem Gesetzentwurf die Förderung von Arbeit und Leistung im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes zu verstetigen, und zum anderen bin ich zufrieden mit den dargelegten Neuregelungen des staatlichen Glücksspielwesens in Thüringen und diese damit so zu stärken.
Ich freue mich auf die weitere Beratung. Ich weiß jetzt gar nicht, ob schon Haushaltsüberweisung beantragt wurde. Wenn dem nicht so ist, würde ich die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Zuhörer auf der Tribüne, als ich das erste Mal von dem hier vorliegenden Gesetzentwurf gelesen habe, war ich doch etwas sehr erstaunt. Offiziell heißt es zwar juristisch korrekt „Änderung des Glücksspielgesetzes“, aber eigentlich ist es vielmehr ein Lobbygesetz für die Grünen-Lobby im Freistaat.
Aber gehen wir es kurz mal der Reihe nach durch: Das Gesetz enthält zwei Abschnitte, die geändert werden sollen. Der erste Abschnitt beschäftigt sich damit, wie das Land nicht nur die Durchführung, sondern zusätzlich auch die Veranstaltungsbefugnisse öffentlicher Glücksspiele, die bisher bei der Thüringer Lotterieverwaltung, des Landesbetriebs im Sinne des § 26 Thüringer Landeshaushaltsordnung, liegen, auf juristische Personen übertragen kann, an denen entweder das Land selbst oder das Land mit anderen Ländern ausschließlich mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist.
Einen ähnlichen Vertrag kennen wir bereits auf Bundesebene, die Schaffung und Betreuung des Maut-Systems durch eine private Firma, die die Erträge an den Bund abführen muss. Was natürlich dann die privaten Firmen noch so an Geldern bekommen dafür, weiß man halt nicht, wenn das hier so abgewickelt werden soll.
Außerdem soll es nun auch noch die Möglichkeit geben, Lotterieprodukte nicht nur an den stationären Annahmestellen zu verkaufen, sondern auch noch an mobilen Verkaufswagen. Als AfD-Fraktion lehnen wir dies entschieden ab, da dies in unseren Augen nicht mehr als die weitere Förderung von Glücksspielen mit all seinen Risiken, zum Beispiel der Spielsucht ist – Frau Holbe hat es ja auch extra hier noch mal ausgeführt. Da können wir uns nur anschließen, wir halten es nicht gerade für sehr förderlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schauen wir uns aber nun noch den zweiten Teil des Gesetzes an. Es soll also eine neue Sofortlotterie geben mit dem Namen „Grünes Herz“ – klingt erst mal schön. Aus dieser Lotterie sollen die Stiftung Naturschutz Thüringen 9,35 Prozent und der Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e. V. 1,65 Prozent der Spieleinsätze erhalten – wohl bemerkt der Einsätze, nicht der Gewinne. In der Begründung des Gesetzes steht treffend dazu, dass das neue Glücksspiel nicht dazu gedacht ist, einen Über
schuss zu erwirtschaften, sondern der zu erwartende Überschuss durch die 11 Prozent auf die Einsätze gegen null gehen wird. Auch sollen eventuelle Überschüsse aus der neuen Lotterie eben nicht an den Landeshaushalt gezahlt werden. Das steht extra noch mal im Gesetz mit drin, Überschüsse sollen also nicht dem Landeshaushalt zugutekommen, sondern eben in private Kanäle oder an diese beiden entsprechend fließen. Oder um es kurz zu machen: Das hier vorliegende Gesetz ist nichts anderes als ein Geschenk von Rot-Rot-Grün an seine grünen Lobbyverbände.
Aus den soeben genannten beiden Gründen ist es daher nur selbstverständlich, dass wir dieses Vorhaben der Koalitionsparteien ablehnen müssen. Ebenso macht es wenig Sinn, einer Überweisung an einen Ausschuss zuzustimmen, wenn Sie den Bürgern weiter Geld mit neuen Spielen aus der Tasche ziehen wollen. Gern können Sie den Kleingärtnern, welche mit Sicherheit unterstützenswert sind, Geld aus den bisherigen Lotterien zukommen lassen. Ebenso ist bei der Stiftung die Möglichkeit für Spendenzahlung gegeben. Und hier können Sie von Rot-Rot-Grün mit sehr gutem Beispiel vorangehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Holbe, Sie können schon davon ausgehen, dass wir uns das nicht leichtgemacht haben und dass wir schon abgewogen haben zwischen Glücksspiel und dem, dass wir Gutes tun. Aber eins wird ganz sicher mit dieser Umweltlotterie nicht passieren, dass wir auf der einen Seite die Umweltstiftung, die wir über Jahre gefördert und aufgebaut und auch mit Landesgeldern weiter unterstützt haben, also wirklich vorangebracht haben, nachdem die CDU sie immer stiefmütterlich behandelt hat, dass wir jetzt das eine tun und das andere lassen. Das werden Sie mit uns nicht erleben. Das kann ich Ihnen garantieren. Das sind zusätzliche Gelder, die kommen werden und die dem Naturschutz und der Umwelt in Thüringen auch zugute kommen. Und dafür werden wir was tun.
Und das ist auch gut so. Ich finde, da muss man auch abwägen zwischen Glücksspiel und dem, was wir Gutes tun. Das ist alles geprüft worden und wir sind auf einem wirklich guten Weg und das ist keine Sache, die wir jetzt mal aus der Lamäng machen. Wir haben es jahrelang geprüft, es steht im Koali
tionsvertrag. Manches Ding will Weile haben und jetzt sind wir so weit und sagen, wir sind in einem Status, wo wir das einführen können und wir freuen uns darauf. Ich halte das für vollkommen richtig. Neben dem Naturschutz werden auch die Kleingartenverbände finanziert. Klar kann man abwägen, es hätte auch noch andere treffen können, aber man muss sich für was entscheiden und das ist gut so.
Liebe Kollegin Becker, ich bin etwas irritiert. Hier sprechen Sie gerade davon, dass Sie etwas tun. Ist das richtig, dass die 1,65 Prozent oder die 9 Prozent aus den Überschüssen der Staatslotterie sind und dadurch aus dem Geld, was die Menschen draußen in Thüringen einbringen,