Protokoll der Sitzung vom 28.03.2019

Ja, Frau Präsidentin, Herr Kollege Malsch hat das meiste aus CDU-Sicht schon dargestellt, aber ich möchte doch noch auf einiges eingehen. Herr Kobelt, wann waren Sie das letzte Mal im Wald?

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das war vor Kurzem!)

(Zwischenruf Abg. Kobelt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Am Wochenende!)

(Abg. Kummer)

Ja, dann haben Sie aber nicht die Augen aufgemacht, sondern beim Fahrradfahren vorne nur nach unten geschaut, sonst hätten Sie nämlich gesehen, dass nicht ein einziger Förster unterwegs ist und Fichten schlägt zum normalen Abholzen, sondern wenn sie nicht gerade Rehe totschießen, sind sie alle unterwegs und beseitigen vom Borkenkäfer befallenes Holz. Das ist deren Aufgabe, die sie machen. Und wenn Sie sagen, wir wollen das Holz stehen lassen, damit in fünf Jahren noch was ist – wenn die sich jetzt nicht um den Borkenkäfer kümmern, ist in fünf Jahren gar nichts mehr da.

Also einfach nur mal ganz normal in den Wald gehen, Ideologie beiseitetun und dann mal gucken, wie es wirklich ist. Nur die Wirklichkeit wahrnehmen, das wäre schon viel wert. Und wenn Sie sagen, wir wollen das in Zukunft naturnah mit den Pferden machen – das ist eine schöne Sache dort am Ettersberg, das haben wir ja alles unterstützt. Aber das flächendeckend hinzukriegen, ist doch eine pure Illusion.

(Zwischenruf Abg. Kobelt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat doch keiner gesagt!)

Das geht doch überhaupt nicht. Heute hat Herr Gebhardt als Forstchef die Unfälle, die im Forst passierten, bekannt gegeben. Gott sei Dank nur ein tödlicher im vergangenen Jahr, aber alle Unfälle passieren zum größten Teil beim Fällen von Holz. Und jetzt wollen Sie das rücken und machen und tun und dass die nicht mehr mit Fahrzeugen reingehen und mit Harvestern. Ist Ihnen das Leben der Waldarbeiter so egal, dass Sie das flächendeckend nur mit Pferden machen wollen? Was soll das für eine Zukunft werden?

Also wenn man Sie als Grüne Forstpolitik machen, Waldpolitik machen lässt, dann bedeutet das aus meiner Sicht, Ihre Ideologie heißt Stilllegen. Stilllegen und das andere wird sich allein regeln. Wie das Stilllegen aussieht, sehen wir. Gehen Sie mal in den Nationalpark Harz, schauen Sie sich mal oben an, wie das aussieht, wie das übereinander, kreuz und quer liegt, so sieht das aus. Das ist aus meiner Sicht aber keine Forstpolitik.

Ich hatte das letzte Mal Frau Becker erklärt, wie das mit der Anstalt war mit dem Geld. Sie saßen zwar hier drin, haben das gehört und haben es heute wieder wiederholt. Ich erspare mir das aber auch, weil ich erkenne, es ist zwecklos, Ihnen das zu erklären. Sie wollen es einfach nicht und es kommt immer wieder. Es funktioniert nicht. Sie haben von Waldumbau gesprochen. 2009, im Koalitionsvertrag mit der SPD, haben wir schon 135.000 Hektar für den Waldumbau identifiziert. Damals haben wir schon gesagt, vieles davon ist in

der Fläche, wo die Fichte nichts mehr zu suchen hat. Das war damals schon, aber wir konnten es nicht umsetzen, weil schlicht und ergreifend nicht das Geld im Haushalt vorhanden war, um massiv Waldumbau machen zu können. Das war nicht möglich. Da will ich Ihnen noch eine Zahl sagen, damit Sie die Dimension kennen, was die Borkenkäfergeschichte jetzt anrichtet. Im Moment wird im Staatswald – ich sage einfach nur mal so eine Zahl – mit einem Schaden von 100.000 Millionen für dieses Jahr gerechnet und wir wissen nicht, was die Trockenheit in den nächsten Jahren noch anrichtet, da kommt noch viel mehr dazu. Wir wissen nicht, ob der Jungaufwuchs der Buche überhaupt kommt, ob das wieder da ist. Das werden wir erst alles in den nächsten Jahren sehen. Und es deutet sich so an, dass wir eine Wiederholung kriegen. Denn es müsste jetzt bis Juli durchgehend regnen, damit wir das Defizit aus dem letzten Jahr wieder aufholen. Also da sehen Sie, was für massive Probleme da sind. Das kann man nicht einfach sagen, das machen wir mal so.

Das Waldgesetz, Herr Kummer – das haben wir extra gesagt –, das ist gut, dass wir darüber reden. Denn in dem Zusammenhang haben ja mehrere Sachen im Ausschuss, jetzt müssen wir einen Zusammenhang sehen, wie kriegen wir Konzeptionen hin, dass wir mit den Kalamitäten hier zurechtkommen, mit den Folgen von Borkenkäfern und von Sturm. Da ist eine Riesenaufgabe vor uns und da müssen wir uns nicht streiten über Stilllegung oder irgend so einen Blödsinn. Das brauchen wir alles nicht. Ich denke, das können wir im Ruhigen machen. Aber das Vorkaufsrecht, was Kommunen und Land haben, beschränkt sich nicht, Herr Kummer, auf Naturschutz. Es beschränkt sich nicht auf Naturschutz.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Nein, das habe ich nicht gesagt!)

§ 17 Abs. 2 Thüringer Waldgesetz: Muss „der Walderhaltung oder einer Verbesserung der Leistungen des Waldes für die Allgemeinheit“ dienen. Da besteht schon jetzt das Vorkaufsrecht. Das heißt, wir müssen nicht zusätzlich noch die Landgesellschaft beauftragen, Wald zu kaufen. Also wenn wir schon darüber reden, dass wir so etwas auch noch einschalten, dann müssen wir darüber reden, dass die Anstalt, die für uns den Wald bewirtschaftet, die Forstanstalt, vielleicht das Vorkaufsrecht für uns ausübt, wie wir das regeln wollen. Aber noch eine zusätzliche Landgesellschaft, die sich bis jetzt um Wald nicht gekümmert hat, davon würde ich abraten, das zu machen. Also wir wollen darüber diskutieren, haben wir gesagt, und schieben es in den Ausschuss und reden vernünftig darüber, was die

beste Variante ist. Aber es ist auch jetzt schon geregelt, dass es möglich ist. Wir müssen es nicht tun, noch zusätzlich Verwaltungsaufwand organisieren, das kriegen wir vielleicht leichter hin.

Meine Damen und Herren, es ist ja schon gesagt worden, das Gesetz an unseren Ausschuss zu überweisen; es sind noch verschiedene andere Ausschüsse jetzt benannt worden, wir haben nichts dagegen, so viel wie möglich. Aber eigentlich reicht der Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten.

(Beifall CDU)

Frau Abgeordnete Scheringer-Wright.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt gibt es gerade noch eine Debatte, über welche Ausschüsse. Ich glaube, da einigen wir uns ganz einfach.

Um mit dem Letzten anzufangen, was Herr Primas gesagt hat in Bezug auf das Vorkaufsrecht: Wer dann wie beauftragt wird, das können wir gern beraten. Wichtig ist, dass das Vorkaufsrecht für die gestärkt wird, die den Wald, die das Land bearbeiten wollen, und da muss man beim

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wald was machen und deswegen haben wir das auch in den Gesetzentwurf geschrieben. Es ist wichtig, dass es da erst mal verankert ist. Wie das dann umgesetzt wird, können wir gern beraten.

Ich möchte jetzt noch mal was zu den Rückegassen sagen, Herr Primas. Ich war am Montag oder am Sonntag, ich weiß gar nicht mehr, im Wald. Ich gehe oft in den Wald und in Nordthüringen ist es auch ein bisschen anders als im Thüringer Wald. Ich weiß nicht, wie es direkt bei Ihnen ist, aber zum Beispiel im Eichsfeld ist es noch ein bisschen anders mit der Waldzusammensetzung. Da haben wir viel Buche und Laubwälder. Aber da fällt mir auf, dass in den letzten 20 Jahren ein Anstieg von befestigten und festen Wegen im Wald zu verzeichnen ist, es also mehr feste und befestigte Wege im Wald gibt, und es gibt ein wahnsinnig enges Geflecht aus Rückegassen. Das ist so nicht nachhaltig. Da muss ich zugeben, da hat der Herr Kobelt recht, und da war mir das eigentlich nicht weit genug, was wir jetzt im Waldgesetz verankert haben, die Rückegassen auf 40 Meter zu machen. Aber – und Ihr Einwand ist ja nicht von der Hand zu weisen – man muss natürlich auch die Bearbeitung und diejenigen, die dann das Holz werben müssen, be

rücksichtigen. Daher haben wir uns auf diesen Kompromiss geeinigt. Es ist schon so, Wald nimmt im Wald ab, weil immer mehr Wege hineingeschlagen werden. Im „Alten Holz“ in Hohengandern – ich lade Sie gern mal ein, da können wir das mal besichtigen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Noch schlimmer ist es rund um die Teufelskanzel, wo es auch Tourismus gibt. Da sind ja ganze Riesenwege durchgeschlagen, wo natürlich die Holzwerbung gut stattfinden kann, die Leute können da auch gut marschieren, aber trotzdem ist das schon fast kein Wald mehr, das ist ja wie ein Park. Da kann ich dann nur sagen, da freue ich mich, dass insgesamt die Waldfläche in Thüringen ausgedehnt wird, weil wir dann im Baumbestand kompensieren können, was in den einzelnen Wäldern Wegen zum Opfer fällt. Wie gesagt, ich lade Sie gern in den Naturpark bei uns im Eichsfeld ein, denn auch da sind die Rückegassen enorm, da ist der Anstieg von festen und befestigen Wegen enorm, das ist eigentlich nicht im Interesse des Waldes und auch nicht im Interesse des Klimaschutzes. Deswegen ist der Vorschlag, den wir da gemacht haben, ein tragfähiger Kompromiss.

Noch ein letztes Wort zur Pferderückung: Niemand hat in diesem Waldgesetz geschrieben, dass überall Pferderückung stattfinden soll, sondern wir haben gesagt, das soll besonders gefördert werden, damit Pferderücker sich überhaupt etablieren können und die, die es gibt, auch überleben können.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das ist alles, was wir wollen. Das ist eine gute Maßnahme und da hoffe ich doch, dass Sie das im Ausschuss unterstützen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Als nächster Redner aus den Reihen der Abgeordneten erhält Kollege Kummer von der Fraktion Die Linke das Wort.

Einen Satz noch zum Kollegen Primas bezüglich der Frage, an wen das Vorkaufsrecht adressiert sein soll. Die Landgesellschaft haben wir deshalb gewählt, weil sie eine gemeinnützige Siedlungsgesellschaft nach dem Grundstücksverkehrsgesetz ist. Das ist der Punkt, wo man den Bezug entsprechend hergestellt hat, weshalb das aus meiner

(Abg. Primas)

Sicht das Erforderliche ist, um diesen Weg zu beschreiten, wie ich ihn dargestellt habe.

Einen zweiten Satz: Ich habe vorhin die Überweisung an den Justizausschuss beantragt, das war ein Versehen von mir. Ich dachte, es wäre verpflichtend notwendig, weil es ein Gesetzentwurf der Fraktion ist. Mir ist aber gerade gesagt worden, dass das nicht so ist. Also, ich ziehe diesen Antrag zurück. Danke.

Ich frage jetzt noch mal: Gibt es Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist jetzt endgültig nicht der Fall. Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich glaube, schon die Debatte hat gezeigt, dass es doch zahlreiche Diskussionen geben wird in Bezug auf das Gesetz und zahlreiche Interessenlagen natürlich auch Berücksichtigung in diesem Gesetz finden müssen. Da werden natürlich eine Aussprache und Anhörung usw. vonnöten sein, was dann am Ende in einem guten Gesetz münden soll.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll im Wesentlichen Folgendes rechtlich neu geordnet werden: zum einen das Betretungsrecht des Waldes für Reiter und Radfahrer, das Vorkaufsrecht an Waldgrundstücken, die Pflicht zur Wiederaufforstung, der Verkauf von Körperschaftswald und die Verkehrsfähigkeit von Waldgenossenschaftsanteilen.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich auf den letztgenannten Aspekt als Erstes eingehen. Mit Beschluss vom 4. April 2018 hat das Thüringer Oberlandesgericht festgestellt, dass aufgrund von fehlenden Regelungen im Thüringer Waldgesetz, um das es hier gerade geht, die Anteile an Waldgenossenschaften derzeit nicht verkehrsfähig sind. Das heißt also, derzeit nicht veräußert werden können. Dadurch können gegenwärtig keine Grundstücks- bzw. Anteilskäufe grundbuchrechtlich vollzogen werden. Es besteht also akuter Regelungsbedarf, um die Verkehrsfähigkeit herzustellen und die Rechtssicherheit bei der Veräußerung von Anteilen an Waldgenossenschaften zu gewährleisten. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des § 54 wird diese Regelungslücke bei der grundbuchmäßigen Behandlung von Waldgenossenschaften geschlossen, es werden Regelungen zum Eintrag der aus den Mitgliedern der Waldgenossenschaft gebildeten Gesamthandsgemeinschaft und die An

lage eines Anteilsbuchs mit Anteilsblättern geregelt. Die Änderung schafft somit Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bei der Eigentümereintragung und führt dazu, den faktisch eingetretenen Antragsstau bei den Grundbuchverfügungen zu beseitigen. Im Ergebnis wird die eigentumsrechtliche Handlungsfähigkeit von über 300 altrechtlichen sowie neu gegründeten Waldgenossenschaften hergestellt. Ich freue mich sehr, dass wir für dieses drängende Problem jetzt eine Regelung im Waldgesetz vorliegen haben.

Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Beteiligten bedanken, die an der Novellierung des Gesetzes in diesem Teil mitgearbeitet haben. Ich möchte aber noch Folgendes sagen: Sehr geehrte Damen und Herren, weitere Regelungen des Gesetzentwurfs betreffen die Veräußerung, die Nutzung und die Bewirtschaftung des Waldes, berühren also die Interessen der Waldeigentümer und gestalten die nach § 1 Thüringer Waldgesetz ermöglichte Erholung in Waldgebieten. Solche Regelungen bedürfen grundsätzlich eines Ausgleichs der Belange der Allgemeinheit und der Interessen der Waldeigentümer bzw. Waldbesitzer.

Ich will an dieser Stelle offen sein: Um einen solchen Interessenausgleich herbeizuführen, hätte ich mir auch einen breiten Diskurs und eine intensive Abstimmung dieser Interessenlagen im Vorfeld der konkreten parlamentarischen Befassung gewünscht. Umso wichtiger ist es nunmehr, in der zum Gesetzentwurf durchzuführenden Anhörung des Fachausschusses die vorgeschlagenen Regelungen mit allen Akteuren gründlich zu beraten, diese abzustimmen und dort vorgebrachte Anregungen aufzunehmen. Dies betrifft nach meiner Einschätzung und der Einschätzung der Fachleute insbesondere die vorgeschlagenen Änderungen der bisherigen Reitwegeregelung mit der Erlaubnis für Reiter und Radfahrer zur Nutzung auch von festen Wegen in § 6 und deren finanziellen Auswirkungen sowie die Änderung der Regelung zum Vorkaufsrecht in § 17, um einen – ich zitiere – „verstärkte[n] Aufkauf von Waldflächen durch forstwirtschaftsfremde Investoren“ in Thüringen zu verhindern.

Hinsichtlich einer Ausgestaltung des Vorkaufsrechts sind die engen verfassungsrechtlichen Grenzen im Zusammenhang mit der Eigentumsgarantie nach Artikel 14 des Grundgesetzes und Artikel 34 der Thüringer Verfassung zu beachten. Das ist eine Problematik, der wir uns in dem Zusammenhang stellen müssen. Der greift im Übrigen auch bei dem aktuell diskutierten Thema landwirtschaftlicher Nutzflächen, also dem sogenannten Land Grabbing, was wir hier auch im Parlament schon beraten haben.

(Abg. Kummer)

Die Verlängerung der Wiederaufforstungspflicht in § 23 kann vor dem Hintergrund der aktuell schwierigen Dürre- und Forstschutzsituation den administrativen Aufwand bei den Waldbesitzern und auch der Landesforstanstalt reduzieren. Allerdings bestehen infolge der Fristverlängerung auch Risiken. Auch darüber muss man reden, nämlich dass bei Standorten, die zur Verwilderung neigen, eine hinausgezögerte Wiederaufforstungsmaßnahme zu waldbaulich-technischen Mehraufwendungen führt. Das ist abzuwägen.

Der Waldumbau gemäß § 24 ist bereits Bestandteil der gesetzlichen Grundpflicht zur ordnungsgemäßen Forstwirtschaft als einer Wirtschaftsweise, die nach den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft und den bewährten Regeln der Praxis den Wald nutzt, verjüngt, pflegt und schützt und somit die ökonomische und ökologische Leistungsfähigkeit des Waldes nachhaltig sichert. Gemäß § 19 des Thüringer Waldgesetzes ist eine standortgerechte Baumartenwahl dabei ausdrückliches Kennzeichen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft. Als Entscheidungshilfe besteht deshalb seitens der Landesforstverwaltung seit Jahren ein Katalog standortgerechter Baumarten und Bestandsmischungen unter Berücksichtigung des Klimawandels, der dem Erkenntnisstand angepasst wird. Mit Hilfe der forstlichen Förderung werden finanzielle Anreize für eine entsprechende Baumartenwahl gesetzt.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle, tatsächlich denjenigen, die seit Jahren für Waldumbau sorgen – nämlich den Forstleuten –, dafür auch Danke zu sagen. Aber im Forst ist es nun mal so, dass die eine Generation pflanzt und die nächste Generation erst sieht, wie die Bäume in den Himmel wachsen.

Sehr geehrte Damen und Herren, eine gesetzliche Verankerung der finanziellen Unterstützung des Landes beim Waldumbau erscheint angesichts der notwendigen Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel aber selbstverständlich sachgerecht. Ich will an der Stelle auch noch einmal sagen, weil sich die Debatte hier auch wieder um die Stilllegungen drehte: Als einziges Bundesland, wenn man das mit anderen Bundesländern vergleicht, werden Stilllegungen – siehe Possen – tatsächlich auch finanziell unterstützt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich will nur an unsere Änderung im Gesetz und auch im Haushalt erinnern, dass die Stilllegung auf dem Possen und auch die Sicherung von Stilllegungen für die Anstalt öffentlichen Rechts finanziert wird. Das finden Sie in anderen Bundesländern nicht. Ich habe neulich mit den Abteilungsleitern der

anderen Bundesländer zusammengesessen und denen sind fast die Augen übergegangen. Das gehört zur Wahrheit auch dazu, das will ich an der Stelle auch betonen.