Protokoll der Sitzung vom 28.03.2019

anderen Bundesländer zusammengesessen und denen sind fast die Augen übergegangen. Das gehört zur Wahrheit auch dazu, das will ich an der Stelle auch betonen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, sehr geehrte Damen und Herren, es wird jedoch noch zu diskutieren sein, ob die Umsetzung wie bisher der forstlichen Förderung vorbehalten bleiben sollte oder eine Rechtsverordnung erforderlich ist. Eine verschärfende Regelung bei der Genehmigung von Kommunalwaldveräußerungen wie in § 33 vorgesehen – auch davon war hier die Rede – kann den Gemeinwohlbezug des Waldes nur schützen. Der Thüringer Rechnungshof hat aber demgegenüber empfohlen, entsprechende waldgesetzliche Restriktionen aufzuheben. Auch hier gilt es, die verschiedenen Interessenlagen abzuwägen. Zudem ist die Neuregelung in Absatz 2, wonach der Verkauf von Kommunalwald zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung nicht zu genehmigen ist, mit dem verfassungsrechtlich verankerten Recht auf kommunale Selbstverwaltung in Einklang zu bringen.

Sie sehen also, sehr geehrte Damen und Herren, dass vor uns noch eine wirklich spannende Ausschussberatung liegen wird. Ich halte es sinngemäß mit den Worten Peter Strucks, wonach ein Gesetz das Hohe Haus nicht so verlassen muss, wie es eingebracht wurde. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und bedanke mich für die Debatte hier im Plenum.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wurden zahlreiche Ausschussüberweisungen beantragt, zunächst an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses und der fraktionslose Abgeordnete Reinholz. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Es war der Antrag zur Mitberatung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gestellt und dann wieder zurückgezogen worden. Eigentlich ist es Praxis, dass bei Gesetzentwürfen aus der Mitte des Landtags auch der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz …

(Ministerin Keller)

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das ist zwar Praxis, aber wir müssen darüber abstimmen!)

Wenn es nicht gewünscht wird und es keiner beantragt, dann lasse ich es auch nicht abstimmen. Ich habe nur noch mal die Frage gestellt.

Weiterhin war beantragt, den Gesetzentwurf zur Mitberatung an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? Die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Die restlichen Fraktionen des Hauses und der Abgeordnete Reinholz. Gibt es Enthaltungen? Dann ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Weiterhin war von der AfD beantragt, den Haushalts- und Finanzausschuss zu beteiligen. Wer ist für diese Überweisung? Wiederum die Fraktion der AfD. Wer ist gegen diese Überweisung? Die restlichen Fraktionen des Hauses und der Abgeordnete Reinholz. Gibt es Enthaltungen? Die sehe ich nicht, dann ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir haben jetzt diesen Gesetzentwurf lediglich an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Damit erledigt sich auch die Frage der Federführung, das macht dann dieser Ausschuss. Herr Abgeordneter Geibert.

(Zuruf Abg. Geibert, CDU: Den Umweltaus- schuss hatten wir noch beantragt!)

Die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz war noch beantragt. Okay, dann habe ich das hier nicht notiert gefunden. Dann lasse ich noch darüber abstimmen, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zu überweisen. Wer ist dafür? Das sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Wer ist gegen diese Überweisung? Das sind die Fraktionen der Linken, der SPD und der Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Reinholz.

Damit bleibt es bei der alleinigen Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir treten in die Mittagspause ein. Es geht hier um 14.10 Uhr mit der Fragestunde weiter.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22

Fragestunde

Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Die erste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Meißner von

der CDU-Fraktion, mit Drucksache 6/6908. Frau Meißner, bitte.

Familie im Sinne des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der Familienförderung

In Artikel 2 § 2 des Thüringer Gesetzes zur Neustrukturierung der Familienförderung und zu Änderungen bei Stiftungen wird der Familienbegriff wie folgt definiert:

„Familie im Sinne dieses Gesetzes ist eine vom gewählten Lebensmodell unabhängige Gemeinschaft, in der Menschen Verantwortung füreinander übernehmen und füreinander da sind, unabhängig von einer Eheschließung oder der Form, in der sie zusammenleben, sowie der sexuellen Orientierung.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind Fußballmannschaften im Sinne des oben genannten Gesetzestextes Familien?

2. Sind Nachbarn im Sinne des oben angegebenen Gesetzes Familien?

3. Welche Kriterien müssen explizit erfüllt werden, damit eine Gemeinschaft gleichzeitig auch eine Familie darstellt?

Für die Landesregierung antwortet in Vertretung der erkrankten Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung und in Vertretung für Frau Werner beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner wie folgt:

Die Antworten auf die Fragen 1 und 2 fasse ich aus dem Sachzusammenhang zusammen. Und die Antwort heißt: Nein.

Zu Frage 3: Damit eine Gemeinschaft als Familie im Sinne des Gesetzes angesehen werden kann, müssen weitere Kriterien erfüllt sein. Zum einen muss es eine wechselseitige Übernahme von Verantwortung geben. Diese Verantwortung ist natürlich eine andere Verantwortung als diejenige, die im Sportverein oder in Hausgemeinschaften üblich ist. Das hängt damit zusammen, dass Familie auch in ihrer Exklusivität verstanden werden muss, also als eine ganz besondere wechselseitige Verbindung zwischen Menschen. Zum anderen zeichnet sich

(Vizepräsidentin Marx)

Familie durch die Zusammengehörigkeit von zwei oder mehr Generationen aus. Hierbei ist jedoch nicht zwingend erforderlich, dass die Generationen im Sinne einer biologischen Abstammung miteinander verknüpft sind. Also auch Pflege- und Adoptivfamilien sind Familien. Ein weiteres hinzutretendes Merkmal ist, dass Familie auf relative Dauerhaftigkeit ausgerichtet ist. Zwischen Familienmitgliedern besteht eine wechselseitige soziale Beziehung, die in der Regel nicht nur kurzfristig wirkt. Andererseits wissen wir alle, dass viele familiäre Beziehungen – also Beziehungen zwischen Partnern oder auch Eltern-Kind-Beziehungen – heute nicht mehr automatisch bis zum Ende eines Familienmitglieds andauern.

Zusammenfassend kann man sagen, dass Familie in ihrer Vielfältigkeit verstanden werden muss, wobei der Familienbegriff auch einem gesellschaftlichen Wandel unterliegt. Niemand wird bestreiten, dass neben den traditionellen Familienbegriffen wie Mutter, Vater, Kinder inzwischen eine ganze Reihe weiterer Familienmodelle getreten sind, die von ihren Mitgliedern täglich gelebt werden. Genau diesem gesellschaftlichen Wandel sind wir mit dem von Ihnen eingangs zitierten Familienbegriff gerecht geworden.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Frau Meißner, bitte.

Das tut mir ja jetzt leid, Frau Keller, aber ich habe eine Nachfrage. Da diese zusätzlichen Kriterien nicht Inhalt des Gesetzestextes sind, frage ich Sie: Wie wird durch die Landesregierung sichergestellt, dass diese Kriterien beispielsweise bei Förderanträgen für den Familienbegriff zugrunde gelegt werden?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Meißner, wenn ich das wüsste, wäre ich Sozialministerin. Wenn Sie gestatten, ich würde das dann gern schriftlich beantworten lassen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Wir kommen dann zur zweiten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kuschel von der Fraktion Die Linke mit der Drucksache 6/6909. Herr Kuschel, bitte.

Danke, Frau Präsidentin.

Möglichkeiten zur Förderung der Sanierung der Zufahrtsstraße zur Krayenburg (Wartburgkreis)

Die Stadt Bad Salzungen beabsichtigt die Zufahrtsstraße zur Krayenburg (Wartburgkreis), welche der Unterhaltungspflicht durch ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts unterliegt, als Gemeindestraße zu übernehmen. Der Zustand der Straße ist desolat, weshalb diese bereits teilweise gesperrt werden musste. Die ermittelten Baukosten belaufen sich nach Kenntnis des Fragestellers auf circa 2 Millionen Euro. Diese Summe würde die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Bad Salzungen übersteigen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann soll nach Kenntnis der Landesregierung die Zufahrtsstraße zur Krayenburg, welche zurzeit der Unterhaltungspflicht durch ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts unterliegt, als Gemeindestraße durch die Stadt Bad Salzungen übernommen werden?

2. Welche Möglichkeiten zur finanziellen Förderung in welcher konkreten Höhe bestehen für die notwendige Sanierung der Zufahrtsstraße, beispielweise aus dem Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau“?

3. Welche Möglichkeiten zur finanziellen Förderung in welcher konkreten Höhe bestehen für die notwendige Sanierung der Zufahrtsstraße aus der Förderung touristischer Infrastruktur?

4. Welche Möglichkeiten zur finanziellen Förderung in welcher konkreten Höhe bestehen für die notwendige Sanierung der Zufahrtsstraße aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – vorausgesetzt die Krayenburg wird analog dem Vorgehen im Zusammenhang mit der Sanierung des Zuwegs zur Leuchtenburg in Kahla (Saale-Holzland-Kreis) als Gewerbegebiet umgewidmet?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abge