scheid per Mail an die verschiedenen Akteure der Abteilung, den Leiter und die betroffenen Referate gesandt.
Daher verwunderte uns die Aussage eines Zeugen im Untersuchungsausschuss, der mehrfach betonte, den Bescheid erst aus der Presseberichterstattung kennengelernt zu haben. Den Akten konnten wir entnehmen, dass der Bescheid besagtem Mitarbeiter zugesandt wurde und dass er selbst in den gesamten Sachverhaltsstapel involviert war. Nichtsdestotrotz wurde der Bescheid der Schule kurz nach Erhalt vom Referat als rechtswidrig und die Situation insgesamt als brisant bewertet. Eine sehr schnelle Information an die Hausleitung sollte folgen.
Gegenüber dem Leiter des Ministerbüros wurde die Situation mündlich geschildert und eine Handlungsempfehlung ausgesprochen. Der Schüler sowie ein weiterer sollten die Möglichkeiten erhalten, die Prüfungen nachschreiben zu können. Es erfolgte ein Vermerk, der von der Hausleitung gegengezeichnet wurde. Die damalige Hausspitze benannte im Untersuchungsausschuss klar, dass hier keine Unterlagen, vor allem nicht der Bescheid, vorgelegt worden sind. Bis hierhin wird bereits deutlich, warum der Bescheid das zentrale Dokument in diesem Sachverhalt ist.
Minister Lauinger und seine Frau betonten im Ausschuss, dass sie erst dann den Vertrag mit der ausländischen Schule unterzeichnen wollten, wenn sie eine feste Regelung in der Hand hätten. Erst die positive Bescheidung der Unterbrechung des Schulbesuchs durch die Schule veranlasste die Familie, den Auslandsaufenthalt zu realisieren. Nach dem Bescheid wurden die Verträge unterzeichnet und die Flüge gebucht. Die Familie vertraute demnach auf die Entscheidung der Schule.
Für die Schule wiederum war der Bescheid das Ergebnis des Ersuchens der Familie und die Erfüllung ihrer Aufgaben. Eine Schule kann hoheitliche Verwaltungsakte erlassen verbunden mit der Pflicht, diese im Voraus zu prüfen. Die Schulleitung entschied richtig, sich in dieser Frage mit einer Mail an das Staatliche Schulamt Mittelthüringen rechtlich abzusichern. Auch wenn der Schulträger, das Bistum Erfurt, der erste Ansprechpartner hätte sein müssen, hat die Schulleitung die Antwort vom Schulamt als Handlungsanweisung fehlverstanden und somit entsprechend gehandelt. Für die Schule war der Bescheid demnach folgerichtig und bestandskräftig.
Sowohl für die Familie als auch für die Schule war nach dem Bescheid im Dezember der Sachverhalt geklärt. Das Ministerium wiederum erfuhr erst Mo
nate später davon. Auch hier wurde dem Bescheid eine entscheidende Rolle zugewiesen. Er wurde als rechtswidrig eingestuft und spätestens, seitdem die Hausspitze des Ministeriums einen Vermerk vom 13. Mai 2016 gegenzeichnete, war es fortan das Ziel, diesen Bescheid aufzuheben.
Um die Spannung zu nehmen: Der Bescheid ist bis heute nicht aufgehoben worden. Dass der Bescheid nicht aufgehoben wurde, hatte mannigfaltige Gründe. Die zuständige Abteilung hat festgestellt, dass hier ein rechtswidriger Bescheid existiert und dass nun ein rechtskonformer Zustand hergestellt werden müsse. Allerdings erging nie eine klare Anweisung des Ministeriums an eine verantwortliche Stelle, die eindeutig die Aufhebung des Bescheids forderte. Stattdessen wurde im Untersuchungsausschuss immer wieder betont, dass die Aufhebung des Bescheids in verschiedenen Mails anvisiert und implizit gefordert wurde. So sagte beispielsweise der Leiter der zuständigen Abteilung des Ministeriums im Ausschuss aus, dass bereits im Mai 2016 eine E-Mail an das Schulamt ging, in deren Folge der Bescheid hätte aufgehoben werden müssen. Unabhängig davon, dass nur die Schule als Aussteller den Bescheid aufheben kann, konnte der Ausschuss diesem Argument nicht folgen. Die einzige Passage aus dieser angesprochenen E-Mail, die so verstanden werden könnte, lautete: „Das Staatliche Schulamt Mitte muss diesen Fall aufklären und insbesondere herausarbeiten, wie die Schule jetzt tatsächlich gehandelt hat, und dies rechtlich bewerten.“ Für den Ausschuss leitet sich daraus keine entsprechende Handlungsanweisung ab. Als die Bediensteten des Ministeriums im Juli 2016 feststellten, dass es in dieser Angelegenheit keine weiteren Bewegungen gab und der Bescheid noch nicht zurückgenommen wurde, folgte aus einer Beratung im Ministerium, dass das Schulamt aufgefordert werden sollte, die Aufhebung des Bescheides nun zu veranlassen. Eine Mitarbeiterin, die vertretungsweise nur für einen kurzen Zeitraum in diese Angelegenheit involviert war, ohne jedoch die Hintergründe zu kennen, erhielt den Auftrag, eine schriftliche Anweisung zu verfassen. Die daraus resultierende E-Mail vom 13. Juni 2016 sollte die Rücknahme des Bescheides erwirken. Doch lassen sich auch hier wieder verfahrenstechnische Undeutlichkeiten ausmachen. In dieser E-Mail wurde geschrieben, dass der Schüler die Besondere Leistungsfeststellung zu absolvieren habe und dass „alles Notwendige zu veranlassen“ sei. Mehreren Zeugenaussagen folgend ist mit diesem Passus gemeint, den Bescheid der Schule zurückzunehmen. Daraus ergibt sich keine eindeutige Handlungsanweisung für das Schulamt, weswegen man die EMail als nicht ausreichend bestimmt ansehen könn
te. Es ist unklar, wie das Staatliche Schulamt Mittelthüringen anhand dieser Formulierungen eine Aufforderung ableiten sollte, die Schule anzuweisen, einen Bescheid zurückzunehmen. Das Schulamt reagierte, indem es die Schule anwies, den Schüler die Besondere Leistungsfeststellung nachschreiben zu lassen. Der Schulleiter hielt Rücksprache mit dem Schulträger und leitete dann die nächsten Schritte ein. Doch der Bescheid wurde auch hier nicht zurückgenommen. Der Bescheid galt immer noch, auch am 20. Juni 2016, als die Familie Lauinger von der Schule erfuhr, dass der Sohn nun doch die Prüfung abzulegen habe.
Als im Anschluss der Sachverhalt auch für die Hausleitung des Ministeriums akut wurde, erhielt diese am 21. Juni 2016 einen weiteren Vermerk dazu. Diesem Vermerk waren Anlagen beigefügt, unter anderem nun auch der Bescheid der Schule. Erst jetzt konnte sich die Hausleitung ein umfassendes Bild von dem Sachverhalt machen und revidierte ihre ursprüngliche Entscheidung, dass der Schüler die Prüfung nachzuholen habe. Aus den Akten wird ersichtlich, wie die Staatssekretärin und die Ministerin a. D. ihre nun getroffene Entscheidung begründeten. Diese Begründung hielten sie am 23. Juni 2016 schriftlich auf dem ersten Vermerk vom 13. Mai 2016 fest. Dort steht in der Farbe rot: „Da das Schulamt die Möglichkeit eröffnet hat, ohne die BLF zu schreiben, erstens ins Ausland zu gehen, zweitens in die 11. Klasse versetzt zu werden, die Schulkonferenz diesen Beschluss einstimmig beschlossen hat und die Familie darüber informiert wurde, dass der Schüler dann keinen Realschulabschluss hat, sollen ihm das Zeugnis ausgestellt und die Versetzung ermöglicht werden, ohne die BLF nachholen zu müssen. Es soll ihm die Möglichkeit eröffnet werden, nach der 11. Klasse mit einer externen Prüfung die BLF nachzuholen.“ In grüner Schrift ist ergänzt: „Zustimmung zur Entscheidung der Staatssekretärin!“
Die Befragung der damaligen Hausleitung und die Aktenlage unterstreichen, dass erst durch die Bekanntgabe des Bescheids und weiterer Unterlagen ein Bild entstanden ist, das zu einem Umdenken aufseiten der finalen Entscheidungsträger geführt hat. Der spätere Zeugnistext basiert inhaltlich im Wesentlichen auf dem Bescheid der Edith-SteinSchule, wie die Zeugin Dr. Klaubert glaubhaft aussagte. Diese Aussage Frau Dr. Klauberts wird zudem durch die bestehende Aktenlage und weitere Zeugenaussagen bestätigt. Der Bescheid der Schule war in der gesamten Zeit die Grundlage für Handlungen und Entscheidungen von nahezu allen Akteuren.
Dies muss entsprechend der Betrachtung und Bewertung des Sachverhalts berücksichtigt und gewürdigt werden.
Ich wollte mich am Ende der Redezeit nur noch bei den Referenten und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung bedanken, was ich hiermit tue. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und natürlich auch die Gäste auf der Tribüne! Herr Rudy, Sie haben sich vorhin Gedanken um die innere Verfasstheit von Rot-RotGrün gemacht und denken darüber nach. Wissen Sie, „Denken“ ist so ein bisschen wie Google, bei Ihnen Facebook, nur ein bisschen krasser. Fangen Sie erst mal damit an.
Aber richtig „Spaß gemacht“ – in Anführungsstrichen – hat die Rede vom Kollegen Emde, denn er hat zu allem gesprochen, nur nicht zu dem, wozu uns der Landtag hier beauftragt hat, nämlich einen Zwischenbericht zu erstellen. Und zum Zwischenbericht – genau abgegrenzt bis zu Punkt IV oder Kapitel IV des Untersuchungsauftrags – hat Kollege Emde hier – das ist auch schon von Kollegin RotheBeinlich gesagt worden – zu den letzten zwei Sitzungen gesprochen. Nun kann man natürlich von politischer Demenz ausgehen, aber tatsächlich zieht sich das ja durch die gesamte Ausschussarbeit der CDU, die mit unterschiedlicher personeller Besetzung eigentlich immer nur eins macht, nämlich den Skandal suchen. Das haben wir selbst bei der Akteneinsicht, ‑klarheit und ‑wahrheit erlebt. Es wurde häufig gar nicht mehr danach gefragt, was denn eigentlich im Antrag steht, sondern wild durcheinander spekuliert, genauso wie Kollege Emde das hier gerade auch getan hat.
Aber Kollege Emde, dass Sie es tatsächlich fertigbringen, Ihren eigenen Untersuchungsauftrag des vom Landtag eingesetzten Untersuchungsausschusses, dessen Fragen hier zu konterkarieren, indem Sie gesagt haben, hier würde es einseitig darum gehen, das mögliche Fehlverhalten der Lan
desregierung zu untersuchen und nicht mögliches Fehlverhalten auch zum Beispiel, wie es in allen Punkten steht – ich kann das hier mal durchgehen –, der Landesregierung und Bediensteten der Thüringer Ministerien, Schulverwaltung usw. usf. Natürlich auch der Bediensteten – was denn sonst? Damit beschäftigt sich dieser Untersuchungsauftrag. Das haben Sie gerade eben mal weggewischt, diesen Ihren eingesetzten Untersuchungsauftrag – ganz erstaunlich, Kollege Emde.
Tatsächlich haben wir heute mit dem Zwischenbericht zum Untersuchungsausschuss 6/3, den wir hier auf der Tagesordnung haben, den ersten auch hier diskutierten und leider bisher viel zu weitgehenden Bericht zu diesem eingesetzten Untersuchungsausschuss und dem Auftrag. Eigentlich müsste man ja gar nicht viel dazu sagen, denn laut Einlassung der CDU war ja von Beginn an sowieso schon alles klar. Von Fakten müssen wir uns hier offensichtlich auch nicht beirren lassen. Hört man mal die Einlassung der CDU in der Presse oder von verschiedenen Gelegenheiten hier im Plenum, dann fragt man sich tatsächlich – wir haben es vorhin auch erst wieder erlebt –, wieso es eigentlich eines Untersuchungsausschusses bedurfte. Ich will das mal am Beispiel festmachen. In der ersten Pressemitteilung der CDU zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses wartete sie, also die CDU, bereits mit allerlei Tatsachenbehauptungen auf, genauso wie Kollege Emde vorhin, die eigentlich erst einmal Gegenstand des von der CDU eingesetzten Untersuchungsausschusses sein sollten. Ich zitiere einmal – Frau Präsidentin – aus der Presse von damals: „Wie Geibert sagte, hat der Justizminister das halbe Kabinett und Mitarbeiter seines Ministeriums damit beschäftigt, das Schulrecht zu umgehen. Er hat die Bildungsministerin dazu veranlasst, eine rechtswidrige Entscheidung in ein Zeugnis zu übernehmen und der Staatskanzleichef hat hier hilfreich Beistand geleistet.“ Ganz erstaunlich, ganz zu Anfang, ohne dass da irgendeine Untersuchung gelaufen ist, Herr Geibert weiß es schon vorher. Herr Geibert, Sie hätten uns viel ersparen können, mir Lebenszeit, dem Steuerzahler sicherlich auch Geld
und den Beamten im Ministerium auch natürlich entsprechende Zeit, die sie besser hätten verbringen können, als vor Ihnen auszusagen, denn Sie wussten es ja schon vorher.
Die CDU setzt also einen Untersuchungsausschuss ein, obwohl sie doch bei jeder Gelegenheit herumposaunt, dass sie im Besitz der alleinigen Wahrheit ist. Sie verschwendet Steuergelder für ein politisches Kampfinstrument, Aufklärung braucht man offensichtlich gar nicht. Der Ausschuss soll nur dazu dienen, die Angelegenheit schön lange am Köcheln zu halten. Das spiegelt auch sehr schön das Verhalten der CDU im Ausschuss selbst wider. Erst einmal hat die CDU dafür gesorgt, dass wir am Anfang nur schleppend vorankamen – wie vorhin schon ausgeführt –, es sollte sich alles hinziehen. Wir alle, die wir in diesem Ausschuss sitzen, erinnern uns gut an die Verschleppungstaktiken der CDU.
Das Lieblingsbeispiel von mir ist der Beweisantrag, der dazu führte, dass alle Registrierungskräfte von drei Ministerien befragt werden mussten. Wir haben das als Koalition bei der CDU kritisch nachgefragt: Alle Registrierungskräfte? – Ja, Minderheitenrecht, wir wollen alle hören. Das Ergebnis war, dass wir in sieben Sitzungen 44 Zeugen zu dem Beweisantrag zu hören hatten, und zwar ohne auch nur ein wenig Erkenntnis zu gewinnen. Sieben Sitzungen – hätten wir diese nutzen können, um inhaltlich voranzukommen, Kollege Geibert, dann könnten wir jetzt vielleicht schon den Abschlussbericht vorstellen. Es lag an Ihnen, dass wir das nicht können, dass wir heute nur den Zwischenbericht beraten.
Mit vielen Spielereien vertrödelt die CDU lieber die Zeit der Ausschussmitglieder und stellt die Geduld der Bürger ganz schön auf die Probe. Ein Beispiel dafür ist auch, dass sich die CDU nur sehr marginal – manchmal habe ich den Eindruck gar nicht – auf eine sachgerechte Abarbeitung der Beweisanträge im Ausschuss vorbereitet – so viel auch zu Ihrer Qualifikation. Da werden erst im Ausschuss die Akten herangezogen und wild geblättert. Da kommt es vor, dass sich die Kollegen der CDU an einem Thema festbeißen, zu dem sie selbst schon vor anderthalb Jahren durch einen Beweisantrag eine Erklärung herbeigeführt haben und was man guten Gewissens als ausermittelt bezeichnen kann – vergessen oder einfach nur desinteressiert, Herr Geibert?
Und jeder Hinweis, dass Sie doch mal anfangen sollten, stringent den Einsetzungsbeschluss mit uns abzuarbeiten, führt an der Stelle immer wieder zu empörten Ausrufen, wir sollten Ihre Minderheitenrechte nicht beschränken. Das wollen wir natürlich auch nicht. Die Minderheitenrechte sind uns im Gegensatz zur CDU so wesentlich, dass wir bisher jedem inhaltlichen Antrag der CDU zugestimmt ha
Übrigens hat sich die Verwaltung aus gutem und richtigem Grund aus der Erarbeitung des Wertungsteils herausgehalten. Auch wenn es den Kollegen von der CDU fremd zu sein scheint: Die Verwaltung sollte sich aus Gründen der Neutralität nicht an einem Wertungsteil beteiligen, da hier politische Wertungen vorgenommen werden, die ureigene Aufgabe der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses sind. Sie hat also an dieser Stelle alles richtig gemacht und ich danke der Verwaltung im Namen meiner Fraktion ausdrücklich für die gute Arbeit.
Wir wundern uns wieder einmal über das Politikverständnis der CDU, das sich hier offenbart. Überhaupt das Geschrei nach einem Abschlussbericht: Vielleicht ist die CDU ja ausnahmsweise mal ehrlich – Sie haben einen so umfassenden Einsetzungsbeschluss vorgelegt und so viel Zeit mit sinnlosen Beweisanträgen vertrödelt, Kollege Geibert, dass Sie selbst schuld daran sind, dass wir heute keinen Abschlussbericht vorlegen können. Wenn wir dem Diktat der CDU in diesem Ausschuss folgen würden, würden wir niemals irgendetwas im Plenum berichten und damit der Öffentlichkeit zur Kenntnis geben. Das liegt einfach daran, dass die CDU ja gar kein Interesse an Aufklärung hat. Die CDU kann Fakten gar nicht gebrauchen, ich habe es heute schon mal gesagt: alternative Fakten, Teil 3, am heutigen Tag.
Das transportierte sie schon in der ersten Plenardebatte zum Thema, als Herr Mohring uns weismachen wollte, man sei am Anfang einer Debatte, aber der Antrag, der der Debatte zugrunde lag, bereits die Entlassung des Ministers Lauinger forderte – von Herrn Mohring.
Das heißt also, die CDU ist Ermittler, Richter und in dem Fall verbal Henker in einer Person. Sie braucht also auch gar kein Parlament und schon gleich gar keine parlamentarische Arbeit. Sie betreibt einfach Framing über die Presse, spielt der Presse erst einen Brief an den Ausschuss und dann noch die Stellungnahme zu, die wir natürlich erst später erhalten haben, und versucht so, die öffentliche Meinung zu formen. Rummelplatz à la CDU, Rummelplatz à la Jörg Geibert.
Da möchte ich Ihnen zurufen: Ganz schlechter Stil, Herr Geibert, und noch ein schlechterer Umgang mit Demokratie und Parlament, aber das müssen Sie morgens mit Ihrem Spiegelbild selbst ausmachen. Auf das große Tamtam in der Presse habe ich bereits hingewiesen. Die Kollegen der CDU haben in einigen Berichterstattungen einen recht würdigen Trabanten gefunden.
(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der schönste Wolf im Land?)
Jetzt beweisen Sie Ihr wahres Niveau, Herr Geibert! Argumente – leider nicht vorhanden. Wir können also in der Presse lesen, in dem Bericht werde viel Bekanntes referiert. Dann wird der Hergang dargelegt, der so oder so ähnlich schon hundertmal in der Presse zu lesen war und bis dato nicht als bewiesen angesehen werden konnte. Das finde ich doch ziemlich spannend. Ich dachte ja bisher immer, es bedürfe bei einem Untersuchungsausschuss – es ist mein erster – ähnlich, wie bei einem Strafverfahren, erst einmal der Erhebung und der Gewichtung der Beweise. Dann wird sich auf dieser Grundlage ein Urteil im parlamentarischen Rahmen gebildet. Dies scheint nicht so, zumindest nicht immer so zu sein, nicht in jedem Untersuchungsausschuss und nicht bei jeder Fraktion. Dann können wir doch einfach in Zukunft die Beweiserhebung weglassen, die Gerichte schließen und unter Zuhilfenahme eines öffentlichen Prangers demjenigen Recht geben, der am lautesten schreit, Kollege Geibert. Was bisher in der Presse zu lesen war, waren schlicht und einfach wüste Behauptungen:
Nicht in einem ordentlichen Verfahren erhoben, nicht gewichtet und abgewogen. Für die Presse ist das sicherlich so in Ordnung, ein gefundenes Fressen. Das mag so sein, aber korrekt und dem parlamentarischen Verfahren angemessen, ist es definitiv nicht.
Kommen wir nun zum Zwischenbericht. Schauen wir einmal, ob sich das, was sowohl die Landesregierung als auch die Koalitionsfraktionen bereits vor Einsetzung des Ausschusses sagten, bewahrheitet hat. Wir haben August 2016 eine gut eingespielte Eskalationschoreographie beobachten dürfen, in der von Beginn an von der CDU her feststand, dass am Ende auch ein Untersuchungsausschuss herauskommen sollte und zwar unabhängig von der Frage, ob und wie die Landesregierung die Anträge
der CDU-Fraktion abarbeitet und darauf reagiert und Stellung bezieht. Die Landesregierung hat umfassend sowohl in dem Doppelausschuss – Justiz und Bildung –, als auch im Sonderplenum Stellung bezogen. Sie hat in einer gemeinsamen Ausschusssitzung genau das abgearbeitet, was Sie von ihr erwartet haben. Ich sage es hier ganz klar, bis zum heutigen Tag gibt es nichts und zwar gar nichts, was der Ausschuss zusätzlich noch hätte zutage fördern können – nichts.
Greifen wir die Vorgänge in der Schule für einen kleinen Vergleich heraus. Wie die Landesregierung ausführte, gab es erst einen mündlichen, dann einen schriftlichen Antrag der Familie Lauinger. Mit dem mündlichen Antrag befasste sich die Klassenkonferenz und stimmte in Anbetracht der guten Leistungen des Schülers dem Antrag zu, dass N. L. im Ausland eine Schule besuchen und nach seiner Rückkehr in die 11. Klasse versetzt werden kann. Ich möchte es hier noch einmal sagen, ich habe gerade „N. L.“ gesagt. Dass hier überhaupt Namen genannt werden und insbesondere von Herrn Emde, ist wirklich unterste… Der Ausschuss hat extra dazu beraten und beschlossen, dass im Zwischenbericht keine Namen stehen, außer die von der politischen Leitungsebene. Das ist hier definitiv gebrochen worden. Es ist unfassbar.
Die Landesregierung führte bereits aus, dass die Schule sich auch an das Schulamt wandte und eine recht ausweichende Auskunft bekam, die sie als Zustimmung zum geplanten Vorgehen interpretierte, wofür das Schulamt im Nachhinein auch gerügt worden sei. Außerdem wurde bereits in dieser Sitzung darauf verwiesen, dass die vom Schulamt angeführten Durchführungsbestimmungen in einer nicht eindeutig auszulegenden Weise ausgestattet sind. Die Schule erstellte daraufhin einen Bescheid, der als rechtlicher, aber bestandskräftiger Verwaltungsakt bezeichnet werden kann. Diesen Bescheid haben die Eltern des Schülers unterschrieben und der Sohn reist ins Ausland. Übrigens stellte der Ausschuss, vor allem auf der Grundlage der Aussagen der befassten Juristen des Bildungsministeriums fest, dass der Bescheid zwar allgemein als rechtswidrig aber bestandskräftig wahrgenommen wurde und wird – bis zum heutigen Tag. An dieser Stelle können wir damit als Serviceleistung auch die Frage des Abgeordneten Gruhner vom 13.08.2016 in der „Bild Thüringen“ beantworten, wieso der Minister nicht die Möglichkeit eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens genutzt hat. Herr Gruhner, das hat der Untersuchungsausschuss tatsächlich sehr deutlich gemacht. Der Minister konnte gar kein verwaltungsrechtliches Verfahren in Gang setzen, weil gegenüber der Familie nie eine Rücknahme des Bescheids stattgefunden hat. Er hatte
also schlicht nichts in der Hand, womit er seinem Anliegen auf juristischem Weg hätte abhelfen können – rechtsstaatlich doch sehr bedenklich.
Und eine kleine Variation – das ist genau das, was auch der Untersuchungsausschuss für diesen Komplex ermitteln konnte. Eine Variation wäre beispielsweise die Frage der Rüge des Schulamts, die es zu unterschiedlichen Angaben des Schulamts und des Ministeriums gibt. Das Schulamt kann sich im Gegensatz zum Ministerium an keine Rüge erinnern.
Eine zweite Erkenntnis gab es zur Frage der verwaltungsrechtlichen Kenntnisse der Schule und des Schulträgers. Hier konnten wir feststellen, dass erheblicher Nachholbedarf besteht. Die Erkenntnis hatte aber mittlerweile auch das Ministerium durch eine schulaufsichtliche Prüfung erlangt. Den Untersuchungsausschuss brauchte es für diese Frage also definitiv nicht.