Protokoll der Sitzung vom 10.05.2019

Frau Becker hat es schon angedeutet. Wir haben ein schweres Erbe übernommen. Die alte Landesregierung hat uns, als wir mit Rot-Rot-Grün 2014 die Regierung übernommen haben, eine schwere Hypothek hinterlassen. Gerade mal 79 Prozent des Abwassers waren in Thüringen angeschlossen. In anderen Bundesländern sind es schon 95 Prozent gewesen. Eigentlich hätte seit 2009 das Abwasser so organisiert sein müssen, dass wir einen viel größeren Anschlussgrad haben. Es geht natürlich nicht, alles von heute auf morgen aufzuholen. Aber wir haben uns aufgemacht und haben mit vielen Betroffenen diskutiert, zumindest das Ministerium hat es gemacht, wir parallel dazu als Abgeordnete, und haben dann das Wassergesetz vorgelegt. Heute ist es zum Beschluss da.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Abg. Becker)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auch Dank sagen an viele, die daran mitgearbeitet haben, nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums, Anja Siegesmund natürlich als Umweltministerin, nein, auch den zahlreichen Anzuhörenden und denen, die uns in zahlreichen anderen Gesprächen außerhalb des Parlaments beraten haben. Gerade bei einem so schwierigen Thema, wo es viele Interessen gibt, wirtschaftliche Interessen, Umweltinteressen, aber natürlich auch die der Bürgerinnen und Bürger, die mit ihren Beiträgen, mit ihren Steuern für gutes Wasser auch bezahlen und auch eine Anforderungshaltung haben, gerade bei diesen vielen Beteiligten bin ich sehr dankbar, dass viele Bürgerinitiativen, Umweltverbände, aber auch Landräte, Bürgermeister und vor allen Dingen auch der Gemeinde- und Städtebund an einem Kompromiss mitgearbeitet haben. Vielen Dank noch einmal an alle Anzuhörenden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Tasch, wir haben es uns gerade nicht einfach gemacht und gesagt, wir schreiben jetzt ein Gesetz, dann gibt es noch mal ein, zwei, drei formale Änderungen und dann wird es durchgestimmt. Natürlich hätte man so ein Vorgehen in einem halben Jahr durchziehen können. Es gab sicherlich in den vergangenen Legislaturen viele Gesetze, die so abgelaufen sind, aber wir sind ja als rot-rot-grüne Koalition angetreten, um gerade so etwas anders zu machen.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ja, in vier Wochen!)

Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Betroffenen nach einem ersten Entwurf, das dauert, Frau Tasch, und da geht auch Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Wir haben es uns nicht einfach gemacht, wir haben im Ausschuss zum Bespiel in zwölf Sitzungen über das Wassergesetz diskutiert, haben drei Anzuhörenden-Runden gemacht, drei Anhörungen – eine mündliche, zwei schriftliche. Das Entscheidende ist, wir sind nicht auf unserem Wissen, was wir vielleicht zu dem Zeitpunkt der Einbringung vor zwei Jahren hatten, stehen geblieben, sondern haben Argumente angehört, aufgenommen und haben diese in über 30 wesentlichen Änderungen auch in das Gesetz eingearbeitet.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, da können wir auch stolz sein, dass wir das auch weiterhin in einem Einklang mit den Ministerien gemacht haben und dort keine konfrontative Sicht hatten und gesagt haben, wir haben ja schon

alles gewusst und jetzt müssen wir das nicht mehr ändern. Die Weisheit ist natürlich auch von vielen geprägt und das haben wir dann auch umgesetzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zu den drei Bereichen, die wesentlich sind und wo wir auch Änderungen aufgenommen haben, noch mal kurz etwas sagen. Zum einen ist uns Grünen ein Gewässerrandstreifen sehr wichtig gewesen. Das klingt jetzt so ein bisschen marginal, wir haben einen Streifen an einem Gewässer, ob der jetzt begrünt ist, beackert wird, gespritzt wird, das kann doch nicht so die große Auswirkung haben. Aber es hat sich gezeigt, dass es sehr wohl eine sehr große Auswirkung hat, dass gerade die Nitrate von den landwirtschaftlichen Flächen in die vielen Gewässer eindringen. Es gibt momentan auch schon sehr gute Beispiele, wo die Randstreifen in Auen schon mit Grünland bewirtschaftet werden. Viele Landwirte haben das von sich aus gemacht. Die haben einfach gesagt, das ist sowieso eine schwierige Fläche, wo man nicht so gut rankommt, in Auen zum Beispiel, haben dort Grünland eingerichtet, haben die Förderungen genutzt. Aber es gibt auch viele Fälle, die mit der jetzigen Gesetzgebung bis an das Gewässer heran geackert haben. Das war ja kein Rechtsbruch, es war ja erlaubt, das wollen wir ja gar nicht vorwerfen, aber ökologisch ist es natürlich nicht sinnvoll. Es gibt dort ein gewisses Gefälle und man kann sich ja vorstellen, wie dann zum Beispiel die Schadstoffe, die Düngemittel bei Starkregen voll in das Gewässer hinein transportiert werden. Wenn dann 2 oder 3 Kilometer weiter vielleicht gebadet wird oder es auch in das Grundwasser geht – das kann nicht in unser aller Interesse sein, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich gebe auch zu, zusammen mit den Umweltverbänden wäre mir eine noch weitergehende Lösung lieber gewesen. 10 bis 15 Meter, die komplett in Dauergrünland umgewandelt werden und wo gar kein Ackerland betroffen ist, hätte ich mir gewünscht. Aber in einer Koalition und auch in der Politik gehören Kompromisse dazu. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir trotzdem eine sehr gute ökologische und praktikable Lösung gefunden haben. Nunmehr ist es den Landwirten freigestellt, ob sie auf 10 Metern ihrer Fläche nicht mehr düngen, was dann aber auch kontrolliert bzw. stärker kontrolliert wird, oder ob sie sagen, wir nutzen Förderprogramme, wir nutzen Unterstützungsmöglichkeiten und richten zumindest auf den ersten 5 Metern Grünland ein. Das ist ein Kompromiss, zu dem wir auch stehen.

Frau Tasch, wenn Sie hier die Hektarzahlen, 23.000 Hektar, auflisten: Sie machen das ja immer ein bisschen mit Absicht, finde ich, aus eigentlich guten Maßnahmen, die Sie als Umweltpolitikerin auch unterstützen müssten und das, glaube ich, auch in ihrem grünen Herzen tun, dann so eine Katastrophe zu machen. Dabei müssen Sie aber auch berücksichtigen, dass von den 23.000 Hektar Fläche schon viel Grünland ist, dass dies schon praktiziert wird, und in anderen Fällen, dass es auch möglich ist, Fördermittel so einzusetzen, dass es relativ einfach umzuwandeln ist. Ich finde, wir haben jetzt einen guten Kompromiss gefunden. Wir haben mit unserem Änderungsantrag auch noch etwas geändert, und zwar war es ja eine große Befürchtung des Bauernverbands, dass es dann Dauergrünland ist, wenn sie jetzt Grünland begrünen bzw. einrichten, und dass sie dann Fördermittel zurückzahlen müssen. Wir haben jetzt eine Möglichkeit gefunden, dass das nach vier Jahren umgebrochen werden kann und dann wieder angelegt wird, was ökologisch den gleichen Effekt hat, was aber auch ermöglicht, dass die Bauern dort keine Verluste haben. Das war auch noch mal ein sehr guter Hinweis vom Verband und beispielgebend dafür, wie wir auch auf Änderungen eingegangen sind.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine zweite Änderung war im Bereich des Abwassers. Dort ist es ja gerade unser Ziel gewesen, dass nicht wie in der Vergangenheit in relativ einfachen Verfahren die Verantwortung bei kleineren Ortschaften auf die Bürgerinnen und Bürger übertragen und gesagt wurde, na ja, wir machen euch mal eine schnelle Wirtschaftlichkeitsberechnung, das ist für uns unwirtschaftlich als Abwasserverband und dann müssen die Bürgerinnen und Bürger ihre Kleinkläranlage selbst bauen. Nein, jetzt ist es andersrum, ab 200 Einwohnern müssen es in jedem Fall die Abwasserverbände selbst tun. Darunter gibt es eine wasserwirtschaftliche Berechnung, die auch transparent gestaltet wird, und nur, wenn es volkswirtschaftlich nicht sinnvoll ist, zum Beispiel bei ganz kleinen Ortschaften oder außerhalb von allen Anschlussmöglichkeiten, dann gibt es die Möglichkeit, dass dort Kleinkläranlagen gebaut werden. Unser Ziel ist es aber, dass das die Abwasserverbände dann auch in den kleineren Orten zum Beispiel mit neuen Möglichkeiten von Gruppenkläranlagen tun. Deswegen haben sich jetzt die Fälle, in denen Kleinkläranlagen gebaut werden, durch den Gesetzesvorschlag, durch den Gesetzestext sehr reduziert.

Zusätzlich haben wir, und das ist bereits jetzt schon durch das Ministerium geschehen, die Fördermittel stark erhöht, sodass es, wenn man sich dann die Bilanz mal über 20 Jahre anschaut, wenn man selbst eine Kleinkläranlage baut, wirtschaftlich dann keinen großen Unterschied gibt, weil sie ja auch weniger Beiträge bezahlen, als wenn sie angeschlossen werden sollten. Das ist ein sehr großes, sehr gutes Ergebnis, finde ich. Und ich danke auch noch mal den Koalitionspartnern, dass dieser Kompromiss ermöglicht wurde.

Der dritte Punkt, wo wir Änderungen vorgenommen haben, sind die Gewässerunterhaltungsverbände. Da müssen wir doch mal sagen, dass es gerade nicht funktioniert hat, dass kleine oder große Gemeinden das alles selbst gemacht haben. In den kreisfreien Städten hat das schon gut funktioniert, aber in kleinen Gemeinen eben nicht und die Kosten für die Schäden musste dann die Gemeinschaft, mussten alle tragen. Deswegen haben wir gesagt, es gibt die Gewässerunterhaltungsverbände, das hat sich auch als bestes Modell in allen Anhörungen herausgestellt. Wir haben aber auch gesagt – und das ist ganz neu –, wir lassen die Kommunen nicht allein mit den Kosten. Es wird garantiert, dass die Gewässerunterhaltungsverbände voll und komplett zu 100 Prozent vom Land finanziert werden.

Darauf können wir stolz sein, denn das ist eine Regelung, die die Gemeinden in die Lage versetzt, mit ihren Gewässerunterhaltungsverbänden praktikabel an den Gewässern zu arbeiten, Zukunftsinvestitionen zu gestalten und diese aber auch finanziert zu bekommen. Das ist auch unser Leitbild für das ganze Gesetz, finde ich, bürgernah mit den Gemeinden zusammen, mit den Gemeinden und Städten zusammen das Gesetz zu entwickeln und einen großen Schritt für mehr Umweltschutz für unser Wasser zu gestalten, damit sie auch zukünftig noch ihr Wasser aus dem Wasserhahn trinken können und keine Bedenken haben, das ihren Kindern zu geben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Kießling von der Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne und auch im Netz, wir haben es eben schon gehört: Zwölf Sitzungen des Umweltausschusses zwischen Juni 2018 und

(Abg. Kobelt)

April 2019 sowie eine Sitzung des Landwirtschaftsausschusses

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Und des Innenausschusses!)

und zahlreiche Änderungsanträge hat es gebraucht, damit der Landtag diesen Gesetzentwurf der Landesregierung heute in zweiter Lesung beraten kann. Dies allein sagt schon einiges über die abgelieferte Arbeit der Landesregierung aus. Die Vorredner haben entsprechend auch schon einiges dazu gesagt, dass es nicht so einfach war, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Nicht umsonst wurden im Rahmen des Anhörungsverfahrens und Dank der sehr guten Anmerkungen zahlreiche Mängel offengelegt. Beispielhaft sind hier zu erwähnen die unsägliche Regelung zu den Gewässerrandstreifen. Frau Tasch von der CDU hat ja hier entsprechend auch ausgeführt dazu, auch zu der Problematik – auf dem Lande mag es ja vielleicht noch gehen, aber wenn ich so einen Gewässerrandstreifen innerorts habe, der schon bis an die Grundstücksgrenze heran bebaut ist, wie will ich da entsprechende Abstandsflächen einhalten?

Die mangelhafte Lösung bezüglich des Wiederaufbaus und des Betriebs von Stauanlagen privater Betreiber, die Rolle der Kleinkläranlagen im ländlichen Raum, die eben noch nicht sozialverträglich gelöst sind, und die Rolle sowie die Anzahl der zukünftigen Gewässerunterhaltungsverbände sind alles Punkte, die vermutlich in kleineren und spezielleren Gesetzen besser gelöst und aufgehoben gewesen wären als in einem großen und unübersichtlichen Paket, wie es der vorliegende Entwurf der Landesregierung darstellt. Dies hat nämlich dazu geführt, dass sich die Landesregierung leider in einigen Punkten verrannt und so das Ziel aus den Augen verloren hat.

Dies merkt man besonders bei den Regelungen zu den Kleinkläranlagen im ländlichen Raum und zu den Gewässerrandstreifen. Das sind Punkte, die auch im Anhörungsverfahren durch die von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsanträge nicht wirklich ausgebessert werden konnten, insbesondere in Bezug auf die Regelung der §§ 47 und 48 des Entwurfs. Leider wurde unserem diesbezüglichen Änderungsantrag, welchen wir in enger Abstimmung mit der Bürgerallianz Thüringen erarbeitet haben, im Ausschuss nicht zugestimmt, sodass wir uns entschlossen haben, diesen nochmals als Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung einzureichen. Sie haben ihn alle bekommen und ich hoffe, dass auch die Abgeordneten der Regierungskoalition den mal gelesen haben. Demgemäß bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung.

Gerade die Abwasserproblematik auf dem Lande wurde im Gesetz nicht sozialverträglich gelöst und schießt über die Anforderungen der EU hinaus, denn Sinn und Zweck ist es ja, die Wasserqualität in unseren Gewässern zu verbessern und nicht eine Vielzahl von vollbiologischen Kleinkläranlagen zu errichten, welche dann nicht ordnungsgemäß betrieben werden können. Denn Sie wissen alle, 6 Kubikmeter ist die Mindestanforderung an die Größe dieser Anlagen. Wenn dort quasi nur noch eine Person im Haus auf dem Lande wohnt, wie bitte schön sollen dort 6 Kubikmeter vollgemacht werden können, vor allem noch vollbiologisch, das heißt, man muss ja auch noch schauen, dass die Tierchen, die dort arbeiten, auch was zu Essen haben.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Das geht auch kleiner!)

Also wie gesagt, das funktioniert so in dieser Form nicht. Wir hatten auch in den vorangegangenen Debatten immer wieder gefordert, dem Hochwasserschutz eine Hand zu geben, denn das Wasser unterscheidet eben nicht zwischen Gewässern erster und zweiter Ordnung. Da helfen auch die digitalen Datensätze nicht, die Sie jetzt hier entsprechend mit auf den Weg gebracht haben. Hier ist mit der Schaffung der Gewässerunterhaltungsverbände zwar die kommunale Selbstverwaltung ausgehebelt worden, aber nicht das Problem vollständig zielführend gelöst, um nur einige Problempunkte Ihres Gesetzentwurfs zu benennen. Auch die Problematik der kommunalen Selbstverwaltung hat Frau Tasch hier noch einmal ausführlich erläutert, deswegen will ich darauf jetzt nicht näher eingehen. Da können wir Ihrem Gesetz so nicht zustimmen und ich verweise nochmals auf unseren Änderungsantrag und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Als nächster Redner spricht Herr Abgeordneter Kummer von der Fraktion Die Linke.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das aus meiner Sicht wichtigste Gesetzgebungsverfahren im Umweltbereich der letzten zwei Legislaturen

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

liegt heute zur Abstimmung hier und ich muss Ihnen sagen: Auch wenn es aufgrund der Gegebenheiten, die am Anfang der Legislatur einfach vor

(Abg. Kießling)

handen waren, ein sehr schwieriger Prozess einer Abstimmung war, wo man im Konsens Wege finden musste, die sicherlich nicht alle Wünsche an dieses Gesetz erfüllen, bin ich heilfroh, dass wir es geschafft haben, dass heute hier nicht nur ein Gesetz vorliegt, sondern dass auch die finanziellen Rahmenbedingungen zur Umsetzung dieses Gesetzes auf den Weg gebracht worden sind, damit wir endlich Probleme anpacken, die sich seit zehn Jahren in diesem Land aufgestaut haben.

(Beifall SPD)

Meine Damen und Herren, eigentlich könnte man dieses Gesetz auch Gesetz zur Förderung des ländlichen Raums nennen.

(Zwischenruf Siegesmund, Ministerin für Um- welt, Energie und Naturschutz: Richtig!)

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will das kurz anhand der bisherigen Gesetzeslage begründen. Was hatten wir für eine Diskussion bezüglich der Frage der Finanzierung der Gewässerunterhaltung. Die bisherige Gesetzeslage ermöglicht es Kommunen, Verbände zur Gewässerunterhaltung zu gründen und die Finanzierung der Gewässerunterhaltung durch verpflichtende Beiträge von den Grundstückseigentümern einzutreiben. Das machen andere Länder flächendeckend. Das bedeutet aber für die Landwirtschaft, für die Forstwirtschaft eine Belastung von 10 Euro pro Hektar und das ist eine Geschichte, wie wir sie in den anderen Bundesländern erleben und wie sie sich die Forstwirtschaft, wenn man sich gerade die aktuellen Ergebnisse draußen anschaut, beim besten Willen nicht leisten kann. Wir gehen hier einen neuen Weg. Wir gehen den sicherlich, weil wir haushaltsmäßig zum Glück im Moment die Voraussetzungen haben, um diesen Weg zu beschreiten, aber wir gehen diesen Weg, damit wir den Grundstückseigentümern diese Last nicht aufbürden.

(Beifall SPD)

Und das ist ein Förderprogramm für den ländlichen Raum, meine Damen und Herren.

Die zweite Geschichte – Abwasserentsorgung: Auch die ist heute diskutiert worden. Durch den Abwasserpakt geben wir wesentlich mehr Geld ins System. Das war der Hauptknackpunkt, warum wir in der Abwasserentsorgung in der Vergangenheit nicht so vorwärts gekommen sind, wie wir das wollten. Und Frau Tasch, Sie sind vorhin auf das Jahr 2030 eingegangen. Erstens kenne ich Abwasserbeseitigungskonzepte, die darüber hinausgehen. Zweitens: Wir haben seit dem Jahr 2000 die Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Die sagt seit dem Jahr 2000 verpflichtend, dass bis zum Jahr 2015 –

und das ist bereits vier Jahre her – alle Gewässer den guten Zustand erreichen sollen; auch den guten Zustand bezüglich Abwassereinleitung. Und wir haben es zum Jahr 2015 nicht geschafft. Die Wasserrahmenrichtlinie kennt zwei Verlängerungsoptionen von jeweils sechs Jahren. Das heißt, die späteste Deadline für die Umsetzung ist im Jahr 2027. Und es sind bisher nicht die Rahmenbedingungen geschaffen worden, um dieses Ziel in Thüringen zu erreichen. Deshalb ist es so notwendig, dass wir endlich dieses Gesetz auf den Weg bringen. Ein weiteres Verschieben über diese Legislatur hinaus, ein Neubeginn mit einer Erarbeitung in der nächsten Legislatur wäre schlicht und ergreifend eine Katastrophe. Das würde auch die Europäische Union nicht mitmachen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich will zu ein paar Punkten separat etwas sagen. Ich komme noch mal zur Frage „Gewässerunterhaltung“. Frau Becker hat vorhin ein paar Leuten gedankt. Ich will dem Kommunalen Gewässerunterhaltungsverband Südwestthüringen noch mal danken, vor allem Frau Holland-Moritz. Auch die haben sich sehr intensiv mit eingebracht. Das sind auch die Modelle, wo wir ein Stück weit abgeschrieben haben.

Wenn ich mir ansehe, was in der Anhörung zur Situation der Gewässerunterhaltung, zur Umsetzung und zu den Vorstellungen, wie es denn laufen könnte, deutlich geworden ist. Frau Tasch, die Defizite sind beschrieben worden, ganz klar. Die hat jeder im Raum gesehen. Die kommunale Seite hat gesagt: Bloß keine Pflichtverbände. Als ich gefragt habe: Wie wäre es denn mit einem Eigenbetrieb des Landes? – Ja, das wäre eigentlich die beste Lösung, aber das geht ja jetzt nicht mehr. Der Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, Frau Tasch, das war die Übertragung der Zuständigkeit für die Gewässer zweiter Ordnung zu Beginn der Tätigkeit des Thüringer Landtags nach der Wende. Das ist der Punkt, wo der eigentliche Knackpunkt stattfand. Sie haben den Kommunen die notwendigen Mittel damals nicht mitgegeben – und das war unter CDU-Verantwortung. Und das, was man sich dann in der Folge ansehen kann, was an Gewässerunterhaltung passiert ist, die Defizite, die wir bei den Hochwässern schmerzlich gemerkt haben, das ist die Folge, die wir heute klären müssen. Da der Eigenbetrieb mehrheitlich nicht durchsetzbar war – ein Landesbetrieb, was sicherlich auch zu einer bestmöglichen Nutzung des vorhandenen Personals geführt hätte –, haben wir gesagt: Okay, die Kreise sollten es auch nicht sein – das war auch mal die Diskussion –, wir gehen jetzt den Weg von Pflichtverbänden nach Bundesrecht. Diesen Weg