Protokoll der Sitzung vom 10.05.2019

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Das war der Zweite, Frau Präsidentin!)

Wie gesagt, wir sehen das sehr kritisch. Wenn man diesen Weg schon unbedingt als Allheilmittel gesehen hat: Es gibt auch Gemeinden, die damit keine

Probleme hatten, aber der überwiegende Teil der Gemeinden hat dem Gemeinde- und Städtebund geschrieben, sie haben etwas gegen Zwangsverbände. Und dem überwiegenden Teil hätte man hier als Landesregierung, als Landtag, auch Rechnung tragen müssen. Sie geben fast 8 Millionen Euro aus dem KFA heraus, geben es jetzt in die Verbände. Wir hätten uns gewünscht, das Geld im KFA zu belassen, die kleinen Gemeinden auch im KFA besser finanziell auszustatten – hier hatten wir ja auch in den letzten Jahren einen Rückgang an Mitteln –, denn wenn ich als Gemeinde genug Geld zur Verfügung habe, dann werde ich auch die Aufgabe lösen. Gerade auch durch die veränderten Wetterverhältnisse ist jetzt der Hochwasserschutz wichtig, das muss man doch auch sagen. Wir haben jetzt 29 Jahre kommunale Selbstverwaltung und in den ersten Jahren lag der Schwerpunkt auf Abwasser, Straßenbau usw. Man hat nicht alles auf einmal machen können, Frau Ministerin. Dass jetzt auch bei den Kommunen die Bereitschaft da ist, für die Gewässerunterhaltung mehr zu machen als vielleicht noch vor 20 Jahren, das ist auch unstrittig. Wir sind der Auffassung, wir hätten den Gemeinden anders entgegenkommen, das im KFA lassen können, die Hauptansatzstaffel wieder erhöht, dass die kleinen Gemeinden auch Geld haben, und dann ein Förderprogramm aufgesetzt.

(Beifall CDU)

Das wäre der richtige Weg gewesen. Oder man hätte wenigstens den Gemeinden länger Zeit gegeben. Die Rechtsverordnung ist noch nicht da, jetzt alles zum 01.01.2020 schon im Galopp zu machen, da soll ja auch alles funktionieren, da sollen die gegründet sein, da sollen die startklar sein, das ist schon ambitioniert und da wird auch der kommunalen Seite viel abverlangt. Aber da der Thüringer Bürgermeister ein fleißiger, bodenständiger Mensch ist, werden sie das auch hinbekommen. Aber schade ist es trotzdem, wenn man alles per Zwang macht. Gerade ihr von Bündnis 90/Die Grünen müsstet doch ein ganz großes Herz für die kommunale Selbstverwaltung haben. Wir haben im Ausschuss schon mit Nein gestimmt, das werden wir heute natürlich auch tun. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Als nächster Rednerin erteile ich Abgeordneter Becker von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir möchten heute ein Wassergesetz verabschieden,

was die CDU in der letzten Legislaturperiode schon hätte machen müssen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Dazu war sie nach Bundesgesetzgebung verpflichtet, aber Sie haben es nicht geschafft, Frau Tasch. Das ist erst mal der erste Punkt.

Dann haben wir uns Zeit gelassen, erst mal zur Vorbereitung des Gesetzes, da haben wir nämlich gesessen und haben uns überlegt, wie die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung zu verbessern ist. Wie können wir die Menschen in Thüringen besser vor Hochwasser schützen? Dafür haben wir uns lange Zeit gelassen und haben geredet, wie wir das angehen. Da muss ich sagen, das war nicht das Grüne-Ministerium, sondern das kam aus unseren Fraktionen. Wir haben im Vorfeld mit Sachsen-Anhalt, mit Brandenburg geredet, haben uns Alternativen aufzeigen lassen und sind im Vorfeld schon zu dem Schluss gekommen, dass wir Gewässerunterhaltungsverbände als Pflichtverbände machen möchten. Das war der Ansatz – auch Fraktionen können Ideen haben – und den haben wir dann gemeinsam in die Gesetzgebung mit eingearbeitet. Das war nicht von Grün aufoktroyiert oder irgendwas, das ist entstanden in einem Diskussionsprozess, wofür ich auch allen, die daran beteiligt waren, ganz herzlich danke,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

besonders dem Gewässerunterhaltungsverband in Nordhausen, Frau Windisch, und in Bleicherode, Herrn Thiemt. Die haben sich nämlich von Anfang an ganz intensiv eingebracht und haben diese Lösung von Anfang an mit gewollt. Da waren die Verbände mit dabei, da waren auch Bürgermeister mit dabei. Dass das kein einfacher Schritt ist und dass wir uns das nicht einfach gemacht haben, ich glaube, das können Sie uns gut zugestehen. Es war kein einfacher Weg, aber wir stehen dazu. Was dann noch zu den Unterhaltungsverbänden dazu kommt, die wir jetzt zum 01.01.2020 gründen wollen, wir finanzieren sie auch noch aus. Das ist das Entscheidende. Wir finanzieren sie nach dem Ansatz von 2017 2019 schon aus und erhöhen 2020 noch mal. Wir geben ihnen Geld mit in die Hand und finanzieren das hundertprozentig als Landessache. Dass wir damit natürlich auch Einfluss nehmen möchten und wollen, dass es auch funktioniert, ist vollkommen klar. Aber das Entscheidende ist doch – wie Sie immer wissen – auch bei der kommunalen Familie das Geld. Wir geben Geld mit und das ist entscheidend.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Tasch)

Wenn wir sie zwangsgegründet hätten und dann gesagt hätten, kommt mal weiter so zurecht wie bisher, das wäre sicherlich ganz schiefgegangen. Ob es jetzt hundertprozentig funktioniert, da gebe ich Ihnen recht, das können wir nicht wissen, das müssen wir in zwei, drei Jahren noch mal evaluieren bzw. diejenigen, die dann hier in diesem Hohen Haus sitzen. Aber es ist ein Anfang. Sie wissen – das haben Sie auch angesprochen –, natürlich gibt es ländliche Gebiete, wo es funktioniert: Im Eichsfeld, in Nordhausen funktioniert es – reiner Zufall. Ich meine, es kommt auch immer auf die Menschen an, die vor Ort Verantwortung haben und die sich ihrer Verantwortung stellen. Aber es kann nicht gesagt werden, dass es in Ostthüringen Menschen gibt, die zu dieser Verantwortung nicht stehen, sondern es hat da nicht funktioniert. Das muss man einfach zugestehen, in manchen Regionen hat es nicht geklappt. Wir haben alle angemahnt, dass die Gewässer zweiter Ordnung in einem ganz, ganz schlechten Zustand sind, thüringenweit, mit Ausnahmen – wie gesagt. Da müssen wir etwas tun. Da gibt es jetzt diesen Ansatz. Sie müssen ja auch noch sehen, Frau Tasch, zur jetzigen Gesetzeslage hätten Umlagen herangezogen werden können. Also die Verbände hätten von den Landeigentümern eine Umlage nehmen können. Das ist nie passiert in Thüringen, in anderen Ländern wird das aber gemacht, und wir stellen den Kommunen frei, Umlagen einzukassieren. Also wir geben ihnen das Geld, um die Arbeiten auch zu verrichten. Ich glaube, da sind wir auf einem sehr guten Weg. Ich glaube, es ist machbar. Klar ist es schwierig bis zum 01.01.2020. Wir müssen es aber hinbekommen, allein schon wegen der Finanzierung. Wir haben jetzt dieses Jahr noch einmal eine Übergangsfinanzierung mit dem Haus geregelt, dass das Geld – die 9 Millionen Euro – auch ausgezahlt werden können. Aber 2020 ist klar, nach welchem Schlüssel das Geld verteilt werden muss, und dann muss es die Verbände geben.

Also ich war in der Versammlung natürlich in Nordhausen, das wissen Sie. Da war das nicht so, da waren die Eichsfelder auch da, die haben sich natürlich gleich wieder eingebracht, die gehen ja immer an die Spitze der Bewegung. Das ist auch vollkommen in Ordnung.

(Beifall DIE LINKE)

Da musste ich meine Bürgermeister schubsen, da haben sie gesagt: Hier – Eichsfeld – wir müssen auch mitmischen. Und das haben sie dann auch gemacht und da gibt es jetzt den

(Beifall SPD)

Aufbaustab und da wird auch gut gearbeitet. Ich habe mich auch letzte Woche noch einmal mit meinen Bürgermeistern getroffen, die im Aufbaustab sind, Herr Adam und Herr Leßner, und die haben gesagt, dass es gut vorangeht und man auf einem guten Weg ist. Sie sind sehr optimistisch, dass das mit den Unterhaltungspflichtverbänden auch funktionieren wird.

Natürlich gibt es da auch einzelne Probleme. Diese Woche waren noch einmal Kolleginnen und Kollegen aus Gotha da und haben uns das mit dem Leinakanal erklärt, dass das ein künstliches Gewässer ist, was aber zum Gewässer zweiter Ordnung zählt, und sie haben gefragt, ob das auch beachtet wurde. Wir haben die Frage dann an das Ministerium gestellt und superschnelle Antworten bekommen, großes Lob an das Ministerium, und wir konnten das auch aufklären und ihnen auch darstellen, wie sie jetzt in dem Gewässerunterhaltungsverband mitarbeiten können.

Also klar gibt es immer noch Fragen und einzelne Ecken und Kanten, aber wir sind zu Gesprächen immer bereit. Wie gesagt, das war wirklich etwas, was wir gemeinsam erarbeitet haben und wozu ich auch stehe und was ich auch für richtig halte – die „Zwangsverbände“ zur Gewässerunterhaltung.

Es gibt noch mehr Probleme in diesem ländlichen Raum und, Frau Tasch, leider Gottes sind Sie da nicht ganz unschuldig als CDU-Fraktion, denn Sie stellten nun mal länger schon den Umweltminister als alle anderen und Sie haben da eine längere Zeit in diesem Land Verantwortung gehabt. Es ist ganz klar, dass die Städte im Abwasserbereich bevorzugt und angeschlossen wurden. Das war auch die Vorgabe, das ist gar keine Frage. Das war auch so gewollt, weil man da mehr Menschen erreicht. Aber jetzt haben wir dafür gesorgt, dass der ländliche Raum wieder mitgenommen wird.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ja, ihr habt ja auch mehr Geld als wir vor so vielen Jah- ren!)

Ja. – Wir haben im Abwasserbereich 2018 30 Millionen Euro, 2019 30 Millionen Euro und stellen die im ländlichen Raum zur Verfügung.

(Beifall DIE LINKE)

Klar, die Haushaltslage war auch eine andere, aber das hatten Sie nicht mehr auf dem Schirm. Sonst hätten wir die Situation mit den Kleinkläranlagen im ländlichen Raum nicht so massiv gehabt. Auch das ging uns zu langsam. Da haben wir auch lange diskutiert, zu lange nach manchen Empfindungen vor Ort, das ist so. Aber jetzt haben wir die Lösung, Sie haben sie erklärt, und ich glaube, dass der Ansatz

mit den Orten und mit den 200 Einwohnern ein guter Ansatz ist – auch nur ein Kompromiss, muss man so sagen.

Auch das wollen wir in zwei, drei Jahren überprüfen lassen, ob das erfolgreich war, was wir jetzt in dieses neue Wassergesetz geschrieben haben, und ob es umsetzbar ist und ob die Anschlussquote im ländlichen Raum sich dadurch auch erhöht hat und ob die Ungerechtigkeiten, die es immer im Leben gibt – auch mit den Straßenausbaubeiträgen gibt es Ungerechtigkeiten, auch wenn wir sie zum 01.01.2019 abschaffen –, nicht zu groß sind, sondern dass sie im ländlichen Raum abgebaut werden. Das ist ein Ansatz unseres Wassergesetzes. Ich glaube, da sind wir auch gut aufgestellt und das kann das neue Wassergesetz auch leisten.

Den Diskussionsprozess über Uferrandstreifen führen wir schon über Jahre. Und da muss ich auch sagen: Das hat nicht nur mit grün zu tun. Auch die SPD-Fraktion hat in all ihren Programmen stehen: 10 Meter Uferrandstreifen. Über Jahre hinweg haben wir das auch gefordert. Jetzt ist die Diskussion weiter und wir haben uns auf einen Kompromiss geeinigt: innerörtlich 5 Meter, außerörtlich 10 Meter. Wenn die Bauern da entgegenkommen, dann können sie da auch wählen. Das ist ein Kompromiss. Das ist natürlich nicht das, was der Bauernverband hundertprozentig wollte – das ist vollkommen klar. Wir haben uns auch in den Anhörungen mit Rheinland-Pfalz auseinandergesetzt und sind aber zu dem Schluss gekommen, dass der Ansatz des Wassergesetzes in Rheinland-Pfalz erstens bei ihnen selbst auch nicht angewendet wird und für uns auch nicht so gut anwendbar wäre. Also das haben wir auch überprüft und das würde auch für die unteren Wasserbehörden, wo Sie hier auch immer auf der kommunalen Selbstständigkeit beharren, mehr Aufgaben bedeuten. Wir haben uns dafür entschieden, das nicht so zu tun wie in Rheinland-Pfalz, sondern haben unseren eigenen Kompromiss für Thüringen erarbeitet, wo ich aber glaube, dass es auch Frau Keller ganz positiv sieht und es gab keine Differenzen zwischen den Ministerinnen. Der Diskussionsprozess zum Wassergesetz hatte inhaltliche Gründe, weil es weitgehend ist, weil es viel regeln muss und wir deshalb so lange für den Prozess gebraucht haben. Seit Mai vorigen Jahres haben wir darüber diskutiert. Das ist keine Frage.

(Beifall DIE LINKE)

Als Nächstes der Hochwasserschutz – das ist schon angeklungen –, da ist es mehr eine Anpassung. Dann schränken wir noch das Fracking ein. Was wir dazu sagen, ist auch eine gute Sache, finde ich. Wir kümmern uns um die herrenlosen Speicher. Ich glaube, das Gesetz an sich ist sehr um

fangreich und sehr gut. Wir kommen da sicherlich ein Stückchen weiter in Thüringen, wenn wir das heute verabschiedet haben. Mein Dank gilt allen, die sich daran beteiligt haben, besonders den Umweltverbänden, dem Bauernverband, Gemeindeund Städtebund, den Zweckverbänden, die sich wirklich von Anfang an ganz intensiv beteiligt haben, besonders Herrn Thiemt und Frau Windisch vom Gewässerunterhaltungsverband Bode-Wipperaue und dem Gewässerunterhaltungsverband „Harzvorland“ und allen anderen, die sich beteiligt haben.

Auf einen Punkt möchte ich gern noch eingehen, das ist Schern. Herr Heym hat es heute im Petitionsausschussbericht schon gesagt. Der Fall Schern lag uns auch in Bezug auf die Diskussion zum Wassergesetz am Herzen. Wir haben geglaubt, wir könnten vielleicht im Wassergesetz irgendeine Regelung finden, mit der wir die Menschen in Thüringen zu 100 Prozent mit sauberem Trinkwasser versorgen können. Das ist nicht so ganz einfach im Wassergesetz gesetzlich zu untersetzen, aber wir haben durch die Gespräche, die auch vom Petitionsausschuss angeregt worden sind und durch die Gespräche, die auch das Umweltministerium geführt hat, jetzt erst mal einen Stand, dass wir davon ausgehen, dass das Land einen Brunnen bohrt und dort erkundet, wie die Wassersituation – auch tieferliegend – ist. Was aber nicht stimmt – das hat sich so angehört in den letzten Wochen, so kam es in Äußerungen des Bürgermeisters der Gemeinde Werther zum Ausdruck –, dass die Brunnen auf einmal bessere Nitratwerte haben als noch vor einem Jahr. Das stimmt bei einem Brunnen – es sind fünf Brunnen, die gebohrt wurden. Bei einem Brunnen ist der Nitratwert unter dem Grenzwert. Aber bei vier Brunnen ist der Grenzwert noch weit über dem Nitratwert von 5 Milligramm pro Liter. Also wir müssen da handeln und die Landesregierung handelt. Was verwerflich ist – da hat Frau Tasch auch vollkommen recht –, was vor Ort passiert, das ist eigentlich nicht mehr zu beschreiben.

(Beifall DIE LINKE)

Die Verantwortung des Wasserverbandes wird nicht wahrgenommen, der Landrat sagt, ich kann doch nichts machen. Aber wir – das Land – haben die Gespräche geführt, wir sind jetzt wirklich über das Umweltministerium dran.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Keine Stern- stunde in der kommunalen Selbstverwal- tung!)

Nein, keine Sternstunde, wirklich nicht. – Das betrifft auch diese Ausschüttung, die Herr Heym be

schrieben hat, sie schütten wirklich Geld an die Kommunen aus und haben kein Geld, um den Leuten zu helfen, um sauberes Trinkwasser zu liefern. Darüber muss man wirklich reden. Wir sind dran. Ich hoffe, dass die Bohrung für den Brunnen bald passieren kann und dass wir da auch auf die Menschen zugehen können. Dass sie nach der langen Zeit frustriert sind, wo sie um Trinkwasser betteln, das ist vollkommen klar. Nichtsdestotrotz sehe ich das Wassergesetz auf einem guten Weg. Ich bitte um Zustimmung. Frau Tasch, denken Sie noch mal darüber nach. Es sind gute Kompromisse in unserem Gesetz. Sie können dem guten Gewissens zustimmen. Die kommunale Selbstverwaltung wird nicht eingeschränkt. Wir nehmen alle mit, alle Bürgermeister. Herr Weigand hat so viele Stunden mit uns geredet. Sie können uns glauben, wir haben uns bemüht. Vieles geht nicht, wie in Erfurt, da ist es klar. Da haben wir abgewogen, kann Erfurt raus. Nein, das geht nicht, wir brauchen einen Solidarbeitrag von allen und deshalb müssen Jena und Erfurt auch mit in den Unterhaltungsverbänden bleiben.

Wir brauchen natürlich die Erfahrung der Wasserwirtschaftler und der Menschen, die bis jetzt gut gearbeitet haben. Die müssen alle in die neuen Verbände mitgenommen werden. Da ist das Ministerium auch dran, dass die Wasserwirtschaftler ihre ganze Erfahrung weiter in die Gewässerunterhaltungsverbände einbringen. Das ist ganz wichtig, denn wenn die uns abwandern oder woanders hingehen, das wäre nicht gut.

Jetzt ist meine Redezeit zu Ende. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächstem Redner erteile ich Abgeordneten Kobelt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, viele von Ihnen nehmen so ein Glas Wasser, wie ich jetzt auch, trinken daraus und können hoffen, dass, wenn sie das aus der Leitung nehmen, das sauberes Wasser ist, dass es selbstverständlich ist, dass sie das ihren Kindern geben können, dass sich jeder darauf verlassen kann, das er in Thüringen sauberes Wasser aus der Leitung bekommt. Dieses Gut aber ist in Gefahr. Es ist in Gefahr durch immer stärkere Verschmutzung unserer Umwelt, sowohl durch Nitrate von dem Acker, aber auch durch Abwasser, aber

auch durch höhere Luftverschmutzung und durch ein höheres Verkehrsaufkommen.

Deswegen sagen wir als Grüne, das Wassergesetz ist uns in dieser Legislatur ein ganz wichtiges Anliegen gewesen. Wir sind sehr stolz darauf, dass wir heute nach vielen Beratungen hier stehen und das Wassergesetz verabschieden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch mal kurz darauf eingehen, welche Bereiche problematisch gewesen sind, als wir angefangen haben, an dem Gesetz zu arbeiten, sich teilweise jetzt schon verbessert haben, aber noch lange nicht in einem guten Zustand sind: Wir haben viele Bäche, Flüsse und Badeseen, die mit gefährlichen Keimen, gerade im Sommer unter hoher Sonnenbelastung, versehen sind. Es wird Antibiotika in die Gewässer eingeleitet und viele Proben, die entnommen worden, haben multiresistente Keime. Man kann als Elternteil gerade bei Kleinkindern nicht mehr so einfach sagen, dass jeder Fluss und jeder See in Thüringen in so einer Qualität ist, dass wir dort bedenkenlos unsere Kinder baden lassen können. Zum Weiteren haben wir viel Nitrat in den Fließgewässern. Zum Beispiel gab es in den Zuflüssen der Saale aktuelle Untersuchungen, dass der Nitratgehalt weit über dem ist, was für ein Gewässer in einem guten Zustand gültig ist.

Aber wir haben auch sehr große Hochwasserereignisse gehabt. Obwohl wir in den letzten zwei, drei Jahren davon nicht betroffen waren, erinnern sich bestimmt noch viele an die großen Schäden auf dem BUGA-Gelände in Gera an der Weißen Elster, aber auch an das Jahrhunderthochwasser. Das zeigte uns ganz eindeutig, dass mit den Gewässern nicht alles in Ordnung ist.

Frau Becker hat es schon angedeutet. Wir haben ein schweres Erbe übernommen. Die alte Landesregierung hat uns, als wir mit Rot-Rot-Grün 2014 die Regierung übernommen haben, eine schwere Hypothek hinterlassen. Gerade mal 79 Prozent des Abwassers waren in Thüringen angeschlossen. In anderen Bundesländern sind es schon 95 Prozent gewesen. Eigentlich hätte seit 2009 das Abwasser so organisiert sein müssen, dass wir einen viel größeren Anschlussgrad haben. Es geht natürlich nicht, alles von heute auf morgen aufzuholen. Aber wir haben uns aufgemacht und haben mit vielen Betroffenen diskutiert, zumindest das Ministerium hat es gemacht, wir parallel dazu als Abgeordnete, und haben dann das Wassergesetz vorgelegt. Heute ist es zum Beschluss da.