Protokoll der Sitzung vom 05.06.2019

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, nehmen Sie es ernst, es geht um das Ganze.

(Beifall CDU)

Die Frage von Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich.

Werter Kollege Kellner, da Sie so interessiert sind und immer so offen dafür waren, Dinge zu erfahren: Ist es richtig, dass Minister Hoff Ihnen angeboten hat, in Ihre Fraktionssitzung zu kommen, und dass Sie das nicht angenommen haben?

Nein, das stimmt nicht.

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Jetzt lügen Sie aber!)

(Unruhe DIE LINKE)

Nein, das stimmt nicht. Erstens, wann soll das gewesen sein? Sagen Sie mir mal einen Grund, warum ich dieses ablehne.

(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Am 28. Februar 2019!)

Es ist ja schizophren zu glauben, ich lehne den Minister ab, wenn er unsere Fraktion informieren will. Da würde mich die Fraktion schon hinterfragen, was ist denn hier passiert, wieso erfahren wir nichts.

Darf ich noch mal nachfragen?

Das können Sie gern machen.

Am 28. Februar bei besagtem Gespräch, was Sie auch erwähnt haben, hat er angeboten, auch in die Fraktion zu kommen. Ist das richtig – ja oder nein?

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nein!)

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass er mir das angeboten hat. Aber ich bleibe dabei, wir haben alle vier Wochen, einmal im Monat

(Unruhe DIE LINKE)

Entschuldigung – Europa-, Kultur- und Medienausschuss. Da gehört es hin.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Da war es auch schon drin!)

Und wenn darüber hinaus etwas gemacht werden soll, stehen wir immer offen. Es wäre ja absurd, wenn wir letztendlich die Fraktion nicht informiert hätten.

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Sie sind einfach unredlich!)

Vielen Dank. Wir setzen die Beratung fort und es hat Abgeordneter Dr. Hartung von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich schließe nahtlos an Herrn Kellner an. In den zuständigen Ausschuss gehört es hin. Das ist ja ein Selbstbefassungsantrag, da wäre es am kommenden Freitag sowieso beraten worden, Sonderplenum hin oder her, es steht auf der Tagesordnung.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht das erste Mal!)

Nicht das erste Mal, das stimmt.

Das Angebot der Bundesseite an die beiden mitteldeutschen Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen ist ein Angebot eines Sonderinvestitionsprogramms in Höhe von 100 Millionen Euro vom Bund, 100 Millionen Euro jeweils vom Land, das heißt, 200 Millionen Euro abfinanziert über acht Jahre. Das ist ein ordentlicher Batzen Geld. Der Bund macht so etwas üblicherweise nicht ohne Bedingungen. Der holt nicht die Gießkanne raus und das Scheckbuch

und dann kommt das Geld, sondern er stellt Bedingungen. Bedingung Nummer eins ist die Kofinanzierung, ich habe es schon gesagt. Bedingung Nummer zwei ist das Einbringen der entsprechenden Immobilien in eine Mitteldeutsche Schlösserstiftung. Ich selbst habe meinen zuständigen Abgeordneten im Bundestag dazu befragt. Der hat mir das so bestätigt, dass das die beiden Bedingungen sind.

Herr Dr. Hartung, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Mohring?

Bitte schön, Herr Abgeordneter Mohring.

Lieben Dank, Dr. Hartung. Ich würde gern genau zu Ihrer zweiten Bedingung nachfragen. Im Bundeshaushalt 2019, im Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, sind die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht und es heißt in der Zweckbestimmung: „Die Fördermaßnahme zu Nr. 4 der Erläuterungen“, dort geht es darum: „bedarf einer hälftigen Mitfinanzierung der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen“. In der zuständigen Investitionsliste steht ausdrücklich nur drin „Mitteldeutsche Schlösser und Gärten – Sonderinvestitionsprogramm“. Von einer Stiftung ist weder im Vermerk noch in der Zweckbestimmung, noch in der Ausbringung des Haushalts die Rede. Deswegen würde ich schon hier noch mal fragen: Woher nehmen Sie die Sicherheit außerhalb des Bundeshaushalts, dass die Stiftung, so wie sie jetzt vorgesehen ist, Bedingung ist für die Mittel, die im Haushalt ausgebracht sind?

Herr Kollege Mohring, hätten Sie mir bis zum Ende zugehört, wäre das noch angesprochen worden. Die Stiftung ist unter anderem die Bedingung dafür, dass der Bund langfristig in eine institutionelle Förderung der Betriebskosten in Höhe von 30 Millionen Euro einsteigt. Das ist die Bedingung, das ist mir so …

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das steht aber nicht im Haushalt!)

Das mag sein.

(Unruhe CDU)

Ja, wahrscheinlich ist das etwas, was vielleicht in der Großen Koalition – Moment, wer regiert da noch? Ach so, das ist ja auch die CDU – vielleicht direkter geklärt werden kann. Genauso wie ich es mit meinem Abgeordneten geklärt habe, lade ich Sie ausdrücklich ein, das mit Ihrem Abgeordneten zu klären.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das steht doch nicht im Haushalt drin!)

Ja, aber schauen Sie: Von wann ist der Beschluss? Da ist schon ein bisschen Zeit ins Land gegangen. Also wir machen mal weiter. Herr Mohring, es ist genug Redezeit auch für Sie, Sie können sich gern noch mal melden.

Wir müssen nun zumindest abwägen, ob diese Investition im Thüringer Interesse liegt. Meines Erachtens sollten wir uns den Realitäten stellen. Natürlich kann man sich jetzt hinstellen und sagen: Nein, wir wollen jetzt die 100 Millionen Euro am liebsten gleich in die Thüringer Stiftung Schlösser und Gärten reingeben oder eine Dachstiftung zum Abfinanzieren. Ich habe mehrfach dezidiert nachgefragt: Das wird von Bundesseite abgelehnt – von den zuständigen Abgeordneten. Es wird einfach abgelehnt.

Ich muss das zur Kenntnis nehmen und habe jetzt zwei Entscheidungen zu treffen, erstens: Nehme ich das Geld an? Dann muss ich den Rahmen, der mir gesetzt wird, mit Leben ausfüllen, und zwar mit dem Leben, das für Thüringen eine vernünftige Situation herbeiführt. Ich kann natürlich diese Realitäten ausblenden, aber da muss ich im Zweifel damit rechnen, dass kein Geld kommt. Und wenn wir uns das mal unter genauer Betrachtung anschauen, dann müssen wir sehen: 200 Millionen Euro – das ist mehr als die Hälfte der 360 Millionen Euro, die man für die Sanierung der entsprechenden Schlösser und Liegenschaften in der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten als Finanzierungsbedarf ansetzt. Das heißt, wir machen einen großen Schritt nach vorn, wenn wir das annehmen. Das ist sicher eine sehr positive Entwicklung. Natürlich müssen wir weitere Fragen beantworten, das ist notwendig. Aber ich stelle erst mal fest: Diese 200-MillionenEuro-Investition steht eindeutig auf der Habenseite.

(Beifall DIE LINKE)

Alle weiteren Punkte müssen wir klären, und es ist in Thüringen viel komplizierter als in Sachsen-Anhalt. In Sachsen-Anhalt gibt es eine Kulturstiftung, da sind die Liegenschaften drin, da ist das Inventar

drin, da sind die Einrichtungen drin, da sind die Sammlungen drin. Und die können das komplett reingeben und haben im Prinzip damit einen Großteil der Arbeit geleistet. Wir müssen etwas anderes tun: Wir können über die Thüringer Stiftung Schlösser und Gärten zwar die Immobilien per Erbbaupacht hineingeben, aber über den Inhalt, über das Inventar, über die Sammlungen, über alles drum und dran müssen wir uns Gedanken machen. Da gibt es natürlich Dinge, die wir beachten müssen.

Erstens müssen wir sicherstellen, dass die derzeitigen Eigentümer genau dieses Inventars, dieser Sammlungen, dieser Einrichtungen weiterhin unbeschränkte Eigentümer bleiben und diese Sammlungen ohne die Zustimmung des Eigentümers nicht weggebracht werden und dass wir eine Sicherheit dafür haben, dass – was hier unterstellt worden ist – dieser Ausverkauf nicht stattfinden kann. Dafür müssen wir Sorge tragen, das muss entsprechend geregelt werden.

Wir müssen aber noch mehr Sorge tragen, das ist hier noch kaum angesprochen worden: Es gibt auch Mitarbeiter, die ein Interesse haben, damit sie wissen, wie es weitergeht. Wenn wir Liegenschaften, Sammlungen oder Ausstellungsbestandteile übergeben, dann müssen wir uns auch überlegen, was aus den Mitarbeitern wird. Sie haben ein Recht darauf, dass wir ihnen die Dinge, die sie sich angesammelt haben – das können tarifvertragliche Besitzstände sein, das können Sonderregelungen sein, das können auch Betriebsrentenanwartschaften sein –, nicht verloren gehen. Wir müssen an die Menschen denken. Das ist ein großer Teil der Unsicherheit, gerade in der Stiftung. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Menschen eine Sicherheit haben, dass es danach nicht schlechter ist, als es jetzt ist.

Und wir müssen noch – das wurde schon angesprochen – einen ganz wesentlichen anderen Punkt klären, nämlich dass die Reststiftung Thüringer Schlösser und Gärten eben nicht die Resterampe wird. Wir müssen mit freiwerdenden Mitteln sicherstellen, dass wir mit einer vernünftigen Investition, mit einer vernünftigen Entwicklungsperspektive die Liegenschaften der Thüringer Schlösser und Gärten eben auch zum Erstrahlen bringen. Es ist nicht so, dass wir die Perlen rausnehmen und die Reste behalten – das ist eigentlich eine Frechheit.

(Beifall DIE LINKE)

Ich finde nicht, dass die Dornburger Schlösser weniger bedeutend sind als die Veste Heldburg. Also das tut mir leid, da dreht sich in mir alles um. Ich glaube, wir haben in der Thüringer Stiftung Schlösser und Gärten sehr wohl auch noch Liegenschaf

ten, die wichtig sind und die wir entsprechend entwickeln und zum Strahlen bringen können.