ständigt auf diese vier Rassen, die letztendlich auch vom Bund aufgeführt werden. Ich möchte noch eins sagen: Alle Bundesländer, alle anderen Bundesländer haben eine Rasseliste und ich will mal eine Rasseliste nehmen, zum Beispiel in Brandenburg besteht diese Liste aus 18 Hunderassen. Wir haben vier und wir haben uns an den Bund angelehnt. Was Sie noch eingebracht haben, dass das alles in der Praxis nicht funktioniert, was wir hier eingeführt haben – ich erinnere nur an die Chippflicht, die meiner Ansicht nach eingeführt und auch umgesetzt wurde –, das soll den Ordnungsbehörden erleichtern, entsprechende Hunde auch zu erkennen, dass sie registriert sind, um letztendlich festzustellen, um welches Tier es sich konkret handelt. Gerade wenn Kreuzungen eine Rolle spielen, ist dies nicht immer eindeutig zu erkennen.
Ich denke, mit dem Gesetz haben wir das damals schon mit Augenmaß betrieben, aber wir haben auch gesagt – Anhaltspunkte gab es ja viele und auch in der Diskussion –, dass diese Rassen in der Art, von der Veranlagung her gefährlich sind. Wir haben großen Wert darauf gelegt, dass auch die Hundehalter entsprechend geeignet sein müssen, wenn solche Hunde gehalten werden. Wir hatten das gesagt, das war immer unsere Meinung. Das Problem des Hundes ist am anderen Ende der Leine, der Hundehalter, weniger der Hund, aber die Veranlagung ist trotzdem da. Das können Sie nicht wegdiskutieren und vielleicht – wenn die Kollegen von der SPD sprechen, der Herr Hey hat ja ein so schönes Beispiel gehabt mit dem Bernhardiner, der durch das Land rast, um das mal zu verbildlichen, für Sie hat er das ja extra so gemacht. Da hat man auch von der SPD-Seite noch mal gezeigt, dass das eben nicht nur vergleichbar ist, dieser „Kampfhund“ mit anderen Hunden, sondern dass das schon eine besondere Hunderasse ist, und deswegen auch die besondere Aufmerksamkeit.
Wir wollen mit dem Antrag erreichen, dass dieses Gesetz evaluiert wird – das ist genau das, was Sie wollen, genau das, auch Herr Adams, genau das, was Sie wollen, dass dieses Gesetz überprüft wird. Da gehen wir nicht vorneweg und sagen, dass wir die Rasseliste lassen wollen, keineswegs, das ist ja nicht das Ziel.
Nein, das steht nicht drin, wir wollen die Rasseliste lassen; wir wollen sie überprüfen, wir wollen das Gesetz überprüfen. Dann gehört dazu: Wir wollen eine Statistik haben, wir wollen die Ordnungsbehörden hören bzw. die Erfahrungen hören, was letztendlich das Gesetz auch in der Praxis verursacht bzw. ermöglicht hat. Das ist unser Ziel und wir haben uns nicht vorher festgelegt. Das höre ich bei Ih
nen ganz anders. Sie wollen evaluieren, mit dem Ziel, die Rasseliste muss weg. Das ist Ihr Ziel. Das haben Sie mehrfach gesagt, da muss ich nicht evaluieren, da müssen Sie das Gesetz ändern. Da machen Sie ein neues Gesetz; die Zeit können Sie sich sparen. Machen Sie ein neues Gesetz, streichen die Rasseliste raus und schon ist alles gut für Sie, wenn Sie es durchbringen. Aber wir wollen evaluieren, wir machen es uns eben nicht so leicht. Wir gehen nicht mit diesem Ziel vorweg und sagen: Das wollen wir rausstreichen und das wollen wir rausstreichen – nein, wir wollen wissen: Ist es in der Wirklichkeit so, wie wir es damals vor vier Jahren eingeschätzt haben, so wie es die Sachverständigen gesagt haben? Das wollen wir überprüfen. Danach entscheiden wir. Es kann ja sein, Frau Berninger, dass die vier Rassen wegkommen, rauskommen. Das kann durchaus sein, ich weiß es nicht. Wenn wir das jetzt wüssten, brauchten wir nicht evaluieren. Also ich bitte doch darum: Wenn wir schon über Evaluierung von Gesetzen sprechen, dass wir das auch ernst meinen. Sie haben es auch im Koalitionsvertrag drin und wir als CDUFraktion begrüßen es außerordentlich. Ich freue mich, dass wir im Ausschuss darüber diskutieren. Aber wenn Sie jetzt angekündigt haben, Sie wollen die Sache ablehnen, vielleicht gehen Sie noch mal in sich, vielleicht haben Sie noch nicht bis zum Ende darüber nachgedacht, was Sie gesagt haben, nämlich Sie wollen nicht evaluieren, Sie wollen ein neues Gesetz machen. Wir wollen evaluieren und deswegen bitte ich, den Antrag an den Innenausschuss zu überweisen. Vielen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann, Herr Staatssekretär Götze, haben Sie das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, am 21. Mai 2010 kam es in Sachsenburg im Kyffhäuserkreis zu einem folgenschweren Hundeangriff – er wurde bereits erwähnt –, in dessen Verlauf ein dreijähriges Mädchen tödlich und seine Urgroßmutter schwer verletzt wurden. Vier Bullterrier-Staffordshire-Mix stürzten sich ohne erkennbaren Grund auf die Urgroßmutter und das Kind, das sich zu diesem Zeitpunkt
auf ihrem Arm befand, und fügten beiden schwere Bissverletzungen zu. Die Verletzungen des Mädchens waren so schwer, dass es starb.
Im Oktober 2010 kam es in Kindelbrück im Landkreis Sömmerda erneut zu einem tödlichen Beißvorfall. Eine 57-jährige Frau wurde von ihrem Schäferhund-Rottweiler-Mix angegriffen und dabei so schwer verletzt, dass sie ihren Bissverletzungen erlag. Diese beiden Vorkommnisse haben damals zu der Auffassung geführt, dass das Prinzip, nach dem ein Hund erst dann als gefährlich gilt, wenn er bereits Menschen oder Tiere verletzt hat, wie es in der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung ursprünglich geregelt war, nicht ausreicht, um auf Gefahren, die insbesondere von Hunden bestimmter Hunderassen und deren Kreuzung ausgehen, reagieren zu können. Die damalige Landesregierung war sich bewusst, dass die Frage, ob die potenzielle Gefährlichkeit eines Hundes ausschließlich anhand seiner Rasse bestimmt werden darf, umstritten ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Frage nach der Zulässigkeit von Rasselisten bzw. einer erhöhten Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen hat sich von daher auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 16. März 2004 zum Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz des Bundes vom 12. April 2001 intensiv auseinandersetzen müssen. Ich zitiere aus diesem Urteil: „Auch wenn die Fachwissenschaft offenbar darin übereinstimmt, dass das aggressive Verhalten eines Hundes und seine darauf beruhende Gefährlichkeit nicht allein genetisch bedingt sind, schließt sie doch auch nicht generell aus, dass die Gefährlichkeit genetische Ursachen haben kann.“ Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist es Aufgabe „des Gesetzgebers, im Hinblick auf den jeweiligen Lebensbereich darüber zu entscheiden, ob, mit welchem Schutzniveau und auf welche Weise Situationen entgegengewirkt werden soll, die nach seiner Einschätzung zu Schäden führen können.“ Im Weiteren führt das Gericht aus: „Doch ist [...] unbestritten, dass Hundegruppen wie Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier im Hinblick auf angeborene Verhaltensbereitschaften ein Potential zur Erzeugung gefährlicher Hunde darstellen.“
Die Koalitionsvereinbarung, die hier bereits zitiert wurde, von Rot-Rot-Grün sieht ausdrücklich eine Evaluation des Thüringer Tiergefahrengesetzes vor. Wir werden hier unter anderem die Einführung der Möglichkeit der Wiederlegbarkeit der aus der sogenannten Rasseliste abgeleiteten Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall durch einen Wesenstest prüfen, wie er in anderen Bundesländern bereits heute vorgesehen ist. Damit wird zudem ein Anliegen des Antrags der CDU-Landtagsfraktion aufgegriffen, die in ihrem Antrag von in weiten Teilen der
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, aus meinen bisherigen Ausführungen wird darüber hinaus deutlich, dass die im Antrag der CDU-Landtagsfraktion angesprochene Evaluation des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bereits von jeher einen permanenten Prozess darstellt. Insofern wird dem Hauptanliegen der CDU-Fraktion bereits seit Langem nachgekommen. Konkret kann ich Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass in Erfüllung der Evaluationspflicht auch aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16.03.2004 seit Inkrafttreten des Thüringer Tiergefahrengesetzes am 1. September 2011 unter Federführung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales eine Evaluationsgruppe mit Teilnehmern aus dem Thüringer Landesverwaltungsamt, dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen, dem Sozialministerium, der Stadt Erfurt, der Stadt Hildburghausen sowie der Stadt Nordhausen besteht. Die nächste Sitzung der genannten Evaluationsgruppe ist für das II. Quartal 2015 geplant und sie wird sich mit den Aufträgen aus dem Koalitionsvertrag beschäftigen. Hinsichtlich der Rasseliste aus dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz des Bundes, die mit der Rasseliste des Thüringer Tiergefahrengesetzes identisch ist, hat das BMI Ende 2013 unter Einbeziehung der Länder eine Evaluation begonnen. Die Evaluation des BMI ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse dieser Evaluation auf Bundesebene sollen auch im Rahmen der Evaluierung auf Landesebene berücksichtigt werden. Wir beabsichtigen, spätestens bis zum Herbst dieses Jahres die Meinungsbildung abzuschließen und gegebenenfalls einen Gesetzentwurf mit entsprechenden Anpassungen vorzulegen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht, sodass ich die Aussprache beende. Ausschussüberweisung ist an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt worden. Ich stelle die Frage: Wer ist für die Überweisung des Antrags an den Innenund Kommunalausschuss, den bitte ich um das Handzeichen. Die CDU-Fraktion, die Kollegen der AfD und der Kollege Gentele. Vielen Dank. Gegenstimmen? Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen aus den Koalitionsfraktionen. Vielen Dank. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag selbst. Wer für den Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU. Gegenstimmen? Die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? Aus der AfD-Fraktion. Vielen Dank. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen Antrag der Landesregierung - Drucksache 6/579
Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und Kollegin Herold hat sich gemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Januarplenum bereits hatte ich hier grundsätzliche Bedenken gegen die Besetzung von Aufsichtsratsposten durch Minister geäußert. Diese Bedenken bestehen seitens der AfD-Fraktion weiterhin. Weder ist die fachliche Eignung der Minister sichergestellt, noch kann davon ausgegangen werden, dass die entsprechenden Minister genügend Zeit aufbringen können, um in einem Aufsichtsrat sinnvoll zu arbeiten. In jedem Fall stellen wir die Entschädigungen für die Posten in Aufsichtsräten infrage. Wenn es zu den ureigenen Aufgaben von Ministern gehört, in Aufsichtsräten zu sitzen, dann sollte diese Arbeit auch jeweils mit dem Ministergehalt bereits abgegolten sein.
Ein zusätzliches Einkommen aus der Tätigkeit in einem Aufsichtsrat erweckt dagegen den Eindruck einer zusätzlichen Beschäftigung.
Da Minister etwa doppelt so viel Salär bekommen wie Abgeordnete, ist davon auszugehen, dass diese auch doppelt so viel arbeiten wie Abgeordnete. Um den betroffenen Ministern wenigstens einen Rest von Nachtschlaf zu ermöglichen, sollten diese Aufsichtsgremien mit Fachleuten aus den zuständigen Ministerien besetzt werden, die dieser Aufgabe während der Tagesdienstzeit nachkommen. Eine Extraentlohnung dafür fiele dann auch nicht an. Bezüglich der Zusatzeinkommen aus solchen Auf
sichtsratsmandaten sehen wir, insbesondere Herr Brandner, der Beantwortung der Kleinen Anfrage 244 mit Spannung entgegen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Da das Wort zur Aussprache sonst nicht weiter gewünscht wird, darf ich kurz darauf hinweisen, dass es um den Antrag der Landesregierung geht und die Mitgliedschaft von Frau Ministerin Werner im Aufsichtsrat der Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft. Soweit mir bekannt ist, war bis zum letzten Jahr jedenfalls eine Vergütung der Aufsichtsräte dort weder geplant noch vollzogen worden. Insofern darf ich das nur noch mal zur Klarstellung sagen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag. Ich bitte um das Handzeichen, wer zustimmt. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Die Stimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Die Enthaltungen kommen aus der CDUFraktion und vom Abgeordneten Gentele. Vielen Dank. Damit schließen wir diesen Tagesordnungspunkt, nachdem die Zustimmung damit erfolgt ist.
Radverkehr in Thüringen planvoll und zielstrebig verbessern Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/616
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, bevor ich mit meiner Begründung anfange, erlauben Sie mir, zwei Wirtschaftsvertreter zu zitieren. Adam Opel, der Gründer des Automobilherstellers Opel, sagte einmal: „Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden wie beim Fahrrad.“ Die Professorin Elinor Ostrom, die 2009 als erste Frau den Nobelpreis für Wirtschaft erhalten hat, sagte als Ergebnis ihrer Forschung zur Mobilität: Baut mehr Radwege, denn dann bewegen sich die Familien mehr und sind gesünder. Zudem geben sie weniger für Benzin aus. – Die Aussage hat gerade bei steigenden Energiepreisen nichts an Aktualität verloren, aber es gibt natürlich Probleme in Thüringen. Wenn die durchschnittliche Thüringerin oder der durchschnittliche Thüringer aus dem Haus geht,
dann wählt sie oder er nur an sechs von 100 Tagen das Rad als Verkehrsmittel. Dieser sogenannte Modal Split stagniert somit auf diesem niedrigen Niveau schon seit zehn Jahren bei 6 Prozent.
Andere Länder und Regionen sind da schon viel weiter. Zum Beispiel werden in Schleswig-Holstein schon 15 Prozent der Wege mit dem Rad zurückgelegt, der Bundesdurchschnitt liegt zumindest bei 10 Prozent.
Wir als Koalition von SPD, Linken und Bündnis 90/Die Grünen wollen den Radanteil in Thüringen von 6 Prozent auf mindestens 12 Prozent verdoppeln.