Dort finden sich, was zu fördernde Maßnahmen angeht, unter den Leitlinien und auch bei den Zielen der Integrationspolitik fast nur Allgemeinplätze. Auch dort, wo man meint, konkrete, durchschaubare Fördergeldfestlegungen zu finden, ist nichts dergleichen vorhanden. Vielfach findet man Aktionspläne, die alles offenlassen, ich will drei zitieren: Förderung des Ausbaus von Informations- und Beratungsstrukturen, das Nächste: Förderung der Vernetzung von Beratungs- und Begleitinstrumenten, das Dritte: Vernetzung von staatlichen und nicht staatlichen Akteuren der Integrationsarbeit. Das alles wird unter Verweis auf eine Anlage zur Förderrichtlinie Integration unter den allgemeinen Satz gepackt: Projekte, die zu einer besseren Integration beitragen. Damit kann man alles und nichts fördern. Solche Aktionspläne lassen alles offen. Das ist eine Ausgabe von Steuergeldern nach Gusto.
Wir fordern eine Evaluation der bisherigen Fördermittelverwendung. Effizienz und Wirksamkeit bisheriger Förderungen in diesem Bereich sind zu überprüfen und die Haushaltsausgaben danach auszurichten.
Dazu gehört auch, dass in Vergaberichtlinien solche Projekte gefördert werden, die eine aktive Beteiligung an der Integration zum Inhalt haben.
Dann noch ein Satz zu den Haushaltsmitteln für Abschiebungen im weiteren Sinne: Wir fordern die Landesregierung auf, Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, um eine sichergestellte Abschiebung insbesondere von Intensivtätern und islamistischen Gefährdern, zu gewährleisten. Dazu gehört auch das Vorhalten von Abschiebehaftmöglichkeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben unsere Forderungen in zwei Entschließungsanträgen zusammengefasst. Die Erfüllung der dort geforderten Maßnahmen halten wir für erforderlich, um für die Bürger eine zukunftsfähige Justizgewährung sicherzustellen und Integration rechtsstaatlich und effektiv zu gestalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Justizhaushalt ist ein eher unspektakulärer Teil des Haushalts, aber auch die Justiz braucht Geld. Geld, damit die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und der Strafvollzug effizient arbeiten können. Der Haushaltsentwurf zur Thüringer Justiz ist auf Kontinuität und Stabilität angelegt, wobei auf die in einigen Bereichen angespannte Personalsituation besonderes Augenmerk gerichtet wird.
Neuere Umfragen und Studien zeigen, dass das Vertrauen der Menschen in unsere Justiz – vor allem in den neuen Bundesländern – gesunken ist. Ich verweise speziell auf die Anfang des Jahres dazu veröffentlichte Allensbach-Studie. Obwohl nach dieser Studie Justiz und Rechtsprechung im Vergleich mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen noch relativ gute Zustimmungswerte erfahren, so gibt es doch ernstzunehmende Warnzeichen von Unzufriedenheit. Die Gründe hierfür sind vielschichtig, vor allem aber gelten die Gerichte als überlastet und die Verfahrensdauer ist einfach zu lang – eine Einschätzung, die übrigens auch Richter und Staatsanwälte teilen. Eine Antwort hierauf ist der unlängst von Bund und Ländern geschlossene Pakt für den Rechtsstaat – er wurde hier bereits mehrfach erwähnt –, der unter anderem vorsieht, die Justiz mit mehr Personal auszustatten. Konkret bedeutet das, dass die Länder im Rahmen ihrer Personalhoheit bis Ende des Jahres 2021 bundesweit 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Staatsanwältinnen und für das notwendige Folgepersonal schaffen und besetzen. Der vorliegende Haushaltsentwurf stellt sicher, dass die notwendigen finanziellen Voraussetzungen zur Umsetzung der sich für den Freistaat daraus ergebenden anteiligen Verpflichtungen geschaffen werden, damit die vom Bund für diesen Personalaufwuchs zugesagten Mittel in vollem Umfang fließen.
Auch die Personalsituation im Strafvollzug ist angespannt. Darüber haben wir schon mehrfach heftig im Plenum diskutiert und Herr Scherer hat es auch erwähnt. Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf wird nun der Weg für einen deutlichen Personalaufwuchs bereitet, der als Folge verfehlter Personalpolitik früherer Landesregierungen und im Zuge der anstehenden Pensionswelle dringend erforderlich ist.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch betonen, dass die Forderung nach der Einrichtung neuer zusätzlicher Stellen für den mittleren Vollzugsdienst zwar durchaus verständlich, derzeit aber nicht zielführend ist. Denn schon jetzt gibt es freie Stellen,
Um die Ursachen für die missliche Personalsituation im Strafvollzug nachhaltig zu beseitigen, bedarf es zwingend einer Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und begleitend dazu einer Verbesserung der Attraktivität des Berufs des Strafvollzugsbediensteten.
Die dafür nötigen finanziellen Voraussetzungen und Anreize sind in dem vorliegenden Haushaltsentwurf abgebildet, der unter anderem auch 20 Stellenhebungen vorsieht.
Mit dem neuen Haushalt soll nun auch die Verbandsarbeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also der Schöffinnen und Schöffen, finanziell gefördert werden. Dies ist mir selbst ein besonderes Anliegen, denn Schöffinnen und Schöffen sind wie alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei der Ausübung ihres verantwortungsvollen Amts auf eine gute Fortbildung angewiesen. Speziell für Schöffinnen und Schöffen reduzieren sich die Angebote dafür in der Regel nur auf Einführungsveranstaltungen an dem jeweiligen Gericht ihres Einsatzes. Deshalb sind gerade für sie zusätzliche Fortbildungsangebote ihrer Interessenverbände sehr wichtig. Bei dieser Fortbildung geht es übrigens nicht vordergründig um die Vermittlung von Rechtskenntnissen, die dem Leitbild entgegenstehen könnten, dass Schöffinnen und Schöffen nur ihre Lebenserfahrung in die Entscheidungsfindung einbringen sollen. Es geht nicht darum, aus Schöffinnen und Schöffen Juristinnen und Juristen zu machen. Es geht allein darum, den Schöffinnen und Schöffen Wissen und Fähigkeiten zu vermitteln, die es ihnen ermöglichen, aktiv an der gerichtlichen Entscheidungsfindung teilzunehmen und ihnen dafür auch das notwendige Selbstvertrauen zu geben.
Ich hatte unlängst Gelegenheit, während eines Verbandstreffens mit Thüringer Schöffinnen und Schöffen ins Gespräch zu kommen. Dort wurde mir berichtet, dass sich die Schöffinnen und Schöffen vor allem deshalb meist nicht aktiv an der Verhandlungsführung beteiligen, weil sie Sorge haben, falsche Fragen zu stellen, etwa unzulässige Suggestivfragen. Eine entsprechende Schulung und entsprechendes Training in Fragetechniken kann da wirksam Abhilfe schaffen. Kurzum: Das Geld für die Weiterbildung von Schöffinnen und Schöffen im Rahmen ihrer Verbandsarbeit ist gut angelegtes Geld; davon bin ich überzeugt. Dieser vergleichsweise geringfügige Haushaltsposten setzt ein wich
tiges Zeichen für Wertschätzung und Förderung des Ehrenamts in der Justiz und trägt damit dazu bei, das ein Stück weit ins Wanken geratene Vertrauen in die Justiz wieder zu stärken.
Nun beschränkt sich der Einzelplan 05 nicht nur auf den Haushalt der Justiz. Deshalb noch einige Anmerkungen zu den weiteren Bereichen Migration und Verbraucherschutz.
Mit dem Haushalt für 2020 wird die Grundlage geschaffen, den eingeschlagenen flüchtlingspolitischen Weg fortzusetzen, das heißt eine gute Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter zu gewährleisten, ihre Integration bestmöglich zu fördern und in vielfältige Angebote für ein gutes Miteinander in unserer Gesellschaft zu investieren. Diesen insoweit wachsenden Anforderungen entsprechend haben wir über die für das Integrationskonzept vorgesehenen 12,5 Millionen Euro hinaus den Ansatz für Maßnahmen der Integrationsförderung um 2 Millionen Euro auf 7,6 Millionen Euro erhöht. Dass das Thüringer Integrationskonzept in seiner Umsetzung immer mehr Form annimmt, zeigt sich beispielsweise im Bereich der Sprachförderung und bei der Vermittlung Geflüchteter in den Arbeitsmarkt. Die konkreten Wirkungen des Konzepts und die sich daraus etwa noch ergebenden notwendigen Maßnahmen wird der für September angekündigte Thüringer Zuwanderungs- und Integrationsbericht aufzeigen. Dann werden Sie, Herr Scherer, sehen, was mit dem Geld gemacht wurde, welche Möglichkeiten noch zu nutzen sind und wo möglicherweise auch noch Geld fehlt.
Noch einige Anmerkungen zum Bereich Verbraucherschutz. Ich möchte dazu besonders das Projekt zur Teilsubventionierung des Mittagessens an Thüringer Schulen erwähnen. Dieses Projekt wurde gemeinsam mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung und weiteren Partnern, wie der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, Sektion Thüringen, entwickelt. Es sieht vor, dass Schulen sowohl etwas für gesünderes, regionales, saisonales Essen tun, als auch für bessere Bedingungen bei der Einnahme der Mittagsmahlzeit sorgen können. Derzeit ist die Teilnahme an diesem Projekt auf eine Schule pro Landkreis begrenzt. Mit dem Haushaltsansatz von 4,5 Millionen Euro für dieses Jahr und Verpflichtungsermächtigungen in derselben Höhe für jeweils die darauffolgenden Jahre ist die Fortführung dieses Projekts sichergestellt, wobei die Einbeziehung weiterer Schulen angestrebt wird.
Eine weitere Haushaltsposition, die ich ansprechen möchte, sieht vor, die Zuschüsse für Verbraucherinsolvenzberatungsstellen um 500.000 Euro zu er
höhen, um die Personalsituation in den Beratungsstellen zu verbessern. Damit wird der verstärkten Inanspruchnahme dieser Beratungsstellen und der zunehmenden Komplexität der zu bearbeitenden Fälle Rechnung getragen und damit die Beratungssituation insgesamt verbessert.
Nun noch ein Wort zu Ihren Entschließungsanträgen, das heißt, ich habe bisher nur einen gesehen. Ich sehe daran, dass Sie die so kurzfristig zur Verfügung gestellt haben, dass sie keine sachliche Diskussion dazu wünschen, denn uns allen ist bekannt, dass wir hier eine begrenzte Redezeit haben und hierfür zumindest etwas zeitlichen Vorlauf benötigt hätten, um uns darauf im Einzelnen einzustellen und sachliche Diskussionen zu führen.
Ich kann allerdings schon so viel sagen, dass keine Veranlassung besteht, auf Ihre Forderungen einzugehen, weil zum Beispiel Punkt 1 mit dem Haushaltsplan erfüllt ist. Die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat, soweit er die Justiz betrifft, werden geschaffen. Das ist ausgeführt worden, das können Sie im Haushaltsentwurf nachlesen.
Mir bleibt jetzt keine Zeit, auf die anderen Punkte im Einzelnen einzugehen. Aber es gibt auch keine Notwendigkeit dafür, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen, und wir werden ihn deshalb ablehnen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem hier vorliegenden Haushaltsentwurf zum Einzelplan 05, der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses und den Änderungsanträgen der Koalition setzen wir konsequent und kontinuierlich den aktuellen Haushalt 2018/2019 und die damit verbundenen Projekte fort und stellen uns den aktuellen Herausforderungen im Bereich Justiz. Wir stärken die Gerichte und Staatsanwaltschaften personell und modernisieren die Justiz und den Strafvollzug.
Welchen Stellenwert die Judikative im Gefüge der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung für den Zusammenhalt und das Funktionieren unserer Gesellschaft hat, muss ich an dieser Stelle nicht näher ausführen. Deutlich gemacht werden muss dagegen aber, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und
Bürger in die Justiz nur dann bewahrt und gestärkt werden kann, wenn die Gerichte auch personell und mit Sachmitteln adäquat ausgestattet sind. Dieses Ansinnen gelingt mit dem hier vorliegenden Haushaltsentwurf zumindest ansatzweise. Mit der Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat wird nach jahrelangen Personalkürzungen nunmehr versucht sicherzustellen, dass die Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften bis Ende 2020 von 59 neuen Stellen profitieren können. Dies schließt nicht nur 21 neue Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ein, sondern auch das sogenannte Folgepersonal, wie beispielsweise Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger oder entsprechende Stellen in den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Ich bin mir aber bewusst, dass die geschaffenen Stellen lange nicht ausreichen, um die vorhandenen Probleme in der Thüringer Justiz spürbar zu mildern.
Und bleiben wir bei den Gerichten. Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern mit dem sogenannten E-Justice-Gesetz aufgegeben, die Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Gerichts- und Verwaltungsakte zu schaffen. Stand heute haben wir diesen Auftrag in Thüringen erfüllt, da nunmehr Klagen auch auf elektronischem Wege erhoben werden können. Woran es zurzeit scheitert, sind die gerichtsinternen Abläufe. Akten werden zurzeit noch in Papierform geführt. Dies muss sich zur Einhaltung der Anforderungen des Bundesgesetzgebers bis spätestens bis 2026 ändern. Zur Umsetzung dieses Vorhabens werden die finanziellen Mittel für IT-Projekte in der Justiz aufgestockt – ein Ansinnen, welches die CDU-Fraktion offensichtlich nicht teilt, da sie die Kosten der Beschäftigungsentgelte für Aushilfskräfte in IT-Projekten halbieren möchte. Ich halte diese Einstellung für nicht zielführend, da wir auch im Lichte einer digitalen Gesellschaft unbedingt dafür Sorge tragen müssen, dass die Justiz auf der Höhe der Zeit ist und nicht hinter den Entwicklungen zurückbleibt.
Nun zurück zum Haushaltsentwurf: Mit zusätzlichen finanziellen Mitteln sorgen wir dafür, dass auch Schöffen der ordentlichen Gerichtsbarkeit von Fortbildungsangeboten profitieren können. Aber auch der Bereich Justizvollzug, welcher in den letzten Jahren vernachlässigt wurde, profitiert von dem hier vorliegenden Haushaltsentwurf. So wird beispielsweise das professionelle Übergangsmanagement, welches ehemalige Gefangene in der ersten Zeit nach der Haftentlassung unterstützt und damit auch der Prävention dient, fortgeführt. Dennoch herrscht im Justizvollzug nach wie vor akuter Personalmangel. Leider kommen die oben genannten Maßnahmen aus meiner persönlichen Sicht recht spät. Der
verantwortliche Justizminister hat die oben genannten Probleme leider verkannt und vernachlässigt. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! An den Haushaltsplanungen für Ausländer-, Asyl- und Aussiedlerangelegenheiten kann man sehen, wie verschwenderisch eine rot-rot-grüne Koalition mit Steuergeldern umgeht, wenn es um den multikulturellen Staatsumbau geht.
Denn bei diesem Haushalt – das sieht man auf den ersten Blick – geht es im Wesentlichen um die Ausgaben für die Versorgung von Migranten, die im Übrigen, das weiß jeder mittlerweile, nach dem geltenden Recht niemals nach Deutschland hätten einreisen dürfen, jedenfalls zum Großteil, und zu einem Großteil Deutschland eigentlich auch längst wieder hätten verlassen müssen.
Es zeigt sich zudem sehr deutlich, dass der Schwerpunkt der Landesregierung nicht etwa bei der Verbesserung der hohen Misserfolgsquote bei Abschiebungen liegt oder bei der Bekämpfung von Asylmissbrauch, nein, der Schwerpunkt liegt eben auf einer möglichst umfassenden Versorgung von Sozialmigranten auf Kosten unseres sowieso schon hinkenden Rechtsstaats. Der Ansatz der Landesregierung ist dabei um über 20 Millionen Euro höher als die im Jahr 2018 erfolgten Ausgaben. Das ist entlarvend, meine Damen und Herren, denn einerseits geht die Landesregierung tatsächlich davon aus – das sagen diese Zahlen –, dass die Asylkrise eben nicht vorbei ist und dass bei den daraus resultierenden Mehraufwendungen für den Freistaat nicht mit einem deutlichen Abfall der Kostenbelastung zu rechnen ist. Aber was macht die Landesregierung mit dieser Erkenntnis? Sie könnte natürlich die Bundesregierung auffordern, diese Kosten, die durch ihre unverantwortliche Grenzöffnungspolitik entstanden sind, auch entsprechend zu tragen. Aber genau das geschieht eben nicht. Stattdessen erklärt Bodo Ramelow seine Zustimmung zur Absenkung der Kostenbeteiligung des Bundes von circa 4,7 Milliarden Euro pro Jahr auf 3,1 Milliarden Euro im Jahr 2021 und das, obwohl erstens welt
weit genügend Konflikte existieren, die wirkliche Flüchtlinge erzeugen, zweitens keine deutsche Außengrenze gesichert ist und drittens die Fehlanreize zur Einwanderung in unser Sozialsystem nach wie vor bestehen,