Unser Antrag geht auf das inzwischen vorliegende Gutachten ein. Auszugsweise gehe ich an dieser Stelle noch mal auf die wesentlichen Punkte ein. So heißt es in dem Gutachten, ein Übergriff in das Budgetrecht des 7. Thüringer Landtags durch ein Nachwahlhaushaltsgesetz für das Jahr 2020 mit Fortwirkung für das Jahr 2021 lasse sich verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen. Es bestehe keine verfassungsrechtliche Pflicht zur Vorlage eines Haushaltsplans, um einen haushaltslosen Zustand zu vermeiden. Bereits bestehende Vorbelastungen des Budgetrechts des 7. Thüringer Landtags verpflichteten nicht zur Aufstellung eines Haushaltsplans. Die möglichen Regierungsoptionen einer
künftigen Minderheitsregierung oder einer nur geschäftsführenden Regierung rechtfertigen keinen Eingriff in das Budgetrecht des neu zu wählenden 7. Thüringer Landtags. Der 7. Thüringer Landtag könne auch nach Auffassung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs weder aus eigener Initiative einen Nachtragshaushalt beschließen, um selbst eine Änderung des Haushaltsgesetzes herbeizuführen, noch eine amtierende Landesregierung dazu verbindlich veranlassen. Dem 7. Thüringer Landtag sei es seinerseits verwehrt, ein Nachwahlhaushaltsgesetz zu verabschieden.
Weiterhin wird ausgeführt, Geltungsdauer und Gesetzesinitiativrecht von einerseits Sachgesetz und andererseits Haushaltsgesetz würden sich zu stark voneinander unterscheiden, um aus den landtagswahlperiodenübergreifend geltenden Sachgesetzen eine Rechtfertigung für den Übergriff in das Budgetrecht herzuleiten. Mit dem Erlass des Haushaltsgesetzes 2020 greife der 6. Thüringer Landtag hingegen in die demokratische Legitimation des 7. Thüringer Landtags ein, obwohl die eigene demokratische Legitimation für das Jahr 2020 keinen Zuweisungsgehalt mehr entfalten wird.
Ein Haushaltgesetz für das Jahr 2020 mit Folgewirkung für das Haushaltsjahr 2021 käme einer faktischen Selbstverlängerung der Wahlperiode durch den 6. Thüringer Landtag gleich. Durch ein Haushaltsgesetz für das Jahr 2020 mit Folgen auch für das Haushaltsjahr 2021 könnte die Struktur der dann im Amt befindlichen Landesregierung vorgeprägt und ein politisches Programm aufgedrängt werden, das nicht mit ihren politischen Zielsetzungen übereinstimmt.
Schließlich steht in Rede, dass der 6. Thüringer Landtag keine Rücksicht auf das Budgetrecht des noch zu wählenden 7. Thüringer Landtags nimmt, weshalb eine Verletzung seiner Verfassungsorgantreuepflicht und damit ein rechtsmissbräuchliches Handeln drohen.
Meine Damen und Herren, weder die Landesregierung noch die regierungstragenden Fraktionen haben im Wege einer nach der Thüringer Landeshaushaltsordnung vorgesehenen Ergänzungsvorlage bzw. mit Änderungsanträgen in den Ausschussberatungen auf die im Gutachten der Landtagsverwaltung vom 24. Januar 2019 aufgezeigten Instrumente zur dort vertretenen Möglichkeit der Reduzierung verfassungsrechtlicher Risiken reagiert.
Mit der Zurücküberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss besteht die Möglichkeit, die im Raum stehende Verfassungswidrigkeit eines Nach
wahlhaushalts vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse zu beraten. Beide inzwischen vorliegenden Gutachten bestärken uns in unserer Auffassung, dass Rot-Rot-Grün diesen Haushalt nicht beschließen sollte.
Wir beantragen deshalb, das Thüringer Haushaltsgesetz 2020 und die weiteren Beratungsgegenstände der Tagesordnungspunkte 5 b bis d zurück an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens fanden seit Februar die Haushaltsberatungen statt. Der Ausschussvorsitzende Volker Emde ist bereits auf verschiedene Punkte eingegangen. Dazu hat die CDUFraktion rund 150 Änderungsanträge mit einem Volumen von mehr als 170 Millionen Euro in die Haushaltsberatung eingebracht. Alle – ich betone: alle – CDU-Anträge wurden von den Koalitionsfraktionen wie in den Vorjahren abgelehnt.
Die CDU-Fraktion hatte mit ihren Anträgen in den Haushaltsberatungen einige Akzente dargestellt, wie ein Landeshaushalt mit anderen Schwerpunkten unter geänderten Mehrheitsverhältnissen aussehen könnte. Dieser verfassungsrechtlich unstreitig zulässigen Debatte in den Ausschüssen haben wir uns inhaltlich gestellt. Schließlich kann die Landesregierung ihren Haushaltsentwurf einbringen. Dann muss sie aber damit rechnen, sich nicht nur der rechtlichen, sondern auch der inhaltlichen Kritik der Opposition stellen zu müssen.
Nach unserer Auffassung sollen unter anderem die Kommunen besser ausgestattet werden, mehr Schulden getilgt, mehr Lehramtsanwärter ausgebildet und die Mittel für Existenzgründer erhöht werden. Nach den Vorstellungen der CDU-Fraktion soll die Schlüsselmasse für die Kommunen um 100 Millionen Euro aus Landesmitteln erhöht werden. Dabei handelt es sich um jene Gelder, über die Gemeinden und Städte frei verfügen können.
20 Millionen Euro will die Fraktion aus dem Landesausgleichsstock für ein Schulbauprogramm umschichten, das auch dringend notwendig ist. Besser ausgestattete Kommunen werden nicht im gleichen Maße wie bisher auf Unterstützung aus dem Ausgleichsstock angewiesen sein. Das eröffnet Spielraum für Investitionen im Bildungsbereich. Weitere 8 Millionen Euro betreffen Änderungen im Kommunalen Finanzausgleich. Damit will die CDU-Fraktion ihr Versprechen einlösen, die Benachteiligung kleinerer Kommunen durch Rot-Rot-Grün zu beenden.
Die Mittel für Lehramtsanwärter will die CDU-Fraktion so erhöhen, dass wieder mehr Referendare ausgebildet werden können.
Deutlich aufstocken will die Union außerdem den Etat zur Umsetzung der Museumsperspektive 2025. Mehr Geld soll nach dem Willen der CDUFraktion auch für die Einführung einer Meistergründungsprämie und für das Hochschulgründernetzwerk zur Verfügung stehen. Die geplante Schuldentilgung soll auf insgesamt 100 Millionen Euro erhöht werden.
Bezogen auf das Jahr 2014 hatte Rot-Rot-Grün über die gesamte Wahlperiode mehr als 5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung, hat diese aber nicht sinnvoll eingesetzt. Deckungen für unsere Anträge lassen sich daher ohne Weiteres finden, denn der Haushaltsvollzug zeigt, dass etliche von RotRot-Grün geplante Titel in den vergangenen Jahren nie ausgeschöpft wurden.
Zur Mittelfristigen Finanzplanung haben wir eine Reihe von Entschließungsanträgen gestellt, die unsere Vorstellungen für eine gute Politik für unseren Freistaat abbilden. Einzelne Punkte stelle ich an dieser Stelle vor. In den Beratungen der Einzelpläne spielen natürlich auch diese Punkte eine entscheidende und wichtige Rolle.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das von der Landesregierung vorgelegte Thüringer Haushaltsgesetz 2020 und die Mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2023 entsprechen nicht den Anforderungen einer nachhaltigen Finanz- und Haushaltspolitik für die 7. Wahlperiode des Thüringer Landtags. Die die Regierung tragenden Fraktionen brechen mit der bundesdeutschen staatsrechtlichen Praxis, keine reinen Nachwahlhaushalte zu verabschieden. Weder wurden im Haushaltsaufstellungsverfahren verfassungsrechtliche Risiken ausgeräumt, noch beschränkt sich dieser Haushalt auf bloße Übertragung der Eckwerte des Jahres 2019 auf das Nachwahljahr. Das Wählervotum der anstehenden Landtagswahl wird für das Jahr 2020 nicht berücksichtigt und damit werden für die gesamte Wahlperiode die finanzpolitischen Weichen falsch gestellt.
Die Landesregierung wird von uns aufgefordert, die weitere Finanzplanung so zu gestalten, dass die Kernaufgaben des Staats – insbesondere bei der inneren Sicherheit und im Bereich der Bildung –
dauerhaft abgesichert werden können und die Schwerpunkte im Haushalt künftig so gesetzt werden, dass sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit auch die steuerliche Wirksamkeit und die Steuerkraft Thüringens nachhaltig steigern.
In Zeiten höchster Steuereinnahmen werden in der Spitze des Konjunkturzyklus die Rücklagen von Rot-Rot-Grün angezapft und das Ausgabenvolumen weiter auf einen Rekordstand erhöht. Die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023 arbeitet bereits nach der Maisteuerschätzung dieses Jahres mit einer Unterdeckung im dreistelligen Millionenbereich. Es bleibt unbeantwortet, dass die Zuweisungen des Bundes und der Europäischen Union sinken. Der neue Länderfinanzausgleich gefährdet aufgrund seiner stärkeren Konjunkturabhängigkeit mittel- und langfristig die Einnahmesituation unseres Freistaats.
Dass sich die Konjunktur bereits abschwächt, ist klar. Die Weltwirtschaft befindet sich inmitten von Handelskonflikten. Europa wird von einer Welle des Rechts- und Linkspopulismus herausgefordert, der auch vor einer grundlegenden Infragestellung unserer erfolgreichen sozialen Marktwirtschaft nicht zurückweicht. Statt jedoch das Votum der Wähler bei der kommenden Landtagswahl über die Antworten auf diese Herausforderung einzubeziehen, brechen die regierungstragenden Fraktionen mit der bundesdeutschen staatsrechtlichen Praxis, keine Haushalte aufzustellen, die ausschließlich ein neues Parlament und eine neue Regierung binden.
Die Landtagsverwaltung hat in ihrem Gutachten vom 24. Januar 2019 die verfassungsrechtlichen Risiken dieses reinen Nachwahlhaushalts vor dem Hintergrund der Thüringer Verfassung dargelegt. Weder die Landesregierung noch die regierungstragenden Fraktionen des Landtags haben die Möglichkeiten zur Vermeidung eines Verfassungsverstoßes genutzt. Auch inhaltlich trägt dieser Haushalt nicht den Anforderungen einer zukunftsgerichteten Haushaltspolitik Rechnung. Vielmehr handelt es sich um einen vergangenheitsorientierten Haushalt, der allein auf die Rekordsteuereinnahmen der letzten Jahre setzt und jegliche Konsolidierungsanstrengungen auf der Ausgabenseite aufgegeben hat. Statt hier anzusetzen und die Schwerpunkte auf eine Struktur- und Aufgabenanpassung zu legen, begnügt sich dieser Haushalt mit einer Nachzeichnung einer rudimentären Behördenstrukturreform. Die zentralen Herausforderungen bleiben unbeantwortet.
Die haushaltspolitischen Grundwerte von Eigeninitiative und Hilfe zur Selbsthilfe geben dem Staat auch die Leitlinien für den eigenen Verwaltungsaufbau vor. Die hohen Kosten des Staatsapparats las
sen sich nur dann vor dem Bürger rechtfertigen, wenn alle vertretbaren Maßnahmen zu deren Reduzierung ergriffen werden. Die kritische Prüfung von Aufgabenstandards und Zuständigkeiten kann bedeutende Einsparpotenziale zutage fördern. Im Rahmen einer umfassenden Aufgabenkritik muss die Effizienz der Aufgabenverteilung zwischen Land, Kommunen und Privaten überprüft werden. Oberstes Prüfkriterium für Aufgabenverlagerung und Standardüberprüfung ist nach unserer Ansicht neben der Bürgernähe, ob sich durch die Maßnahme der Personal- und Sachaufwand insgesamt reduzieren lässt. Insbesondere die Kommunen müssen durch eine Befreiung von Aufgaben und eine Reduzierung von Verwaltungsstandards entlastet werden. Gerade hier gibt es zahlreiche Hinweise auch zu den Gesetzentwürfen der Landesregierung.
Erst wenn diese Herausforderungen abgearbeitet sind, kann sinnvoll und prozessoptimierend in die Digitalisierung der Landes- und Kommunalverwaltungen investiert werden. Stattdessen sind auch mit diesem Haushalt große Risiken für Fehlinvestitionen und Investitionsruinen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie angelegt, da nach der gescheiterten Verwaltungsreform in bestehende Strukturen bei völliger Ungeklärtheit des zukünftig erforderlichen Aufgabenspektrums investiert wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auf die Investitionen kommen. Wie bereits festgestellt, hatte Rot-Rot-Grün bezogen auf das Jahr 2014 rund 5 Milliarden Euro über die Wahlperiode mehr zur Verfügung. Doch bisher hat die Koalition in keinem Jahr die Investitionen vollständig verausgaben können. Insgesamt sind 823 Millionen Euro Investitionsausgaben in den Jahren 2015 bis 2018 nicht abgeflossen, also beinahe 1 Milliarde Euro weniger Investitionen, als sich die Koalition auf die Fahnen geschrieben hat, verkauft als Zukunftsprogramme, als Investivhaushalte. Da steht die Frage, warum versagt hier die Landesregierung? – Weil die falschen Schwerpunkte gesetzt werden, weil die Kommunen nicht ausreichend finanziert werden und weil der Linkskoalition Konsumausgaben wichtiger sind als ein gutes Investitionsklima.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Es wird nicht wahrer, wenn Sie es einfach immer wiederholen! Das ist gelogen!)
Allein in den Jahren 2016 und 2017 sank die Investitionsquote mit rund 11,5 Prozent auf ein historisches Tief. Was macht die rot-rot-grüne Landesregierung? Sie feiert sich für ihre Jahresüberschüsse – und das, während die Landesregierung zugleich
mit dem von ihr geänderten Finanzausgleich den Kommunen weniger Schlüsselzuweisungen gewährt. Immerhin macht der Entzug von Schlüsselzuweisungen ein Minus von 276 Millionen Euro in den kommunalen Kassen in den Jahren 2016 bis 2019 aus – bei fast 5 Milliarden Euro Mehreinnahmen für das Land im Jahr 2014.
Frau Taubert, Herr Ministerpräsident, Sie kennen doch die jahrelangen Diskussionen mit den Kommunen und mit den kommunalen Spitzenverbänden. Das bestätigen auch die schriftlichen Anhörungen und die Zuschriften von unseren Kommunen. Sie müssen an dieser Stelle akzeptieren, dass Sie da vollkommen die falschen Weichen gesetzt haben. Das sehen wir auch in den Kommunen. Wir sind ja alle irgendwo hier auch in Verantwortung.
Meine Damen und Herren, wie kommt es dann doch zu den Rekordausgaben? Die Jahresüberschüsse werden statt für Schuldentilgung für neue Ausgaben des jeweils folgenden Haushalts verwendet. Die Rücklage beträgt zum Stand 31.12.2018 rund 1,5 Milliarden Euro. Dies hätte durchaus der Spielraum für weitere Schuldentilgungen sein können. Doch stattdessen werden aus der Rücklage auch dauerhafte Kosten für die sogenannten konsumtiven Ausgaben verplant. Hier stehen die Personalausgaben als größte Position im Raum. Für das Jahr 2020 werden erstmals mehr als 3 Milliarden Euro eingeplant und nach dem Mittelfristigen Finanzplan für 2023 bereits 3,3 Milliarden Euro – eine Steigerung von 10 Prozent. Das bedeutet, die Landesregierung sieht die unvermeidliche Ausgabensteigerung beim Personal. Doch statt diesen Anstieg schon jetzt zu dämpfen, legt sie ein Personalentwicklungskonzept 2025 vor, also mit dem Zielbild von zwei Jahren nach dem Erreichen der 3,3 Milliarden Euro für Personalausgaben. Das sind zwei Jahre nach der von ihr verantworteten Finanzplanung für das Jahr 2023. Die volle Verantwortung für das Scheitern bei der Dämpfung des Personalkostenanstiegs liegt damit bei der Landesregierung. Die Abschlüsse der Tarifpartner dürfen hier nicht als Ausrede herhalten, denn die Landesregierung hat da voll versagt, eine umfassende Verwaltungsreform umzusetzen. Auch diese Debatte hatten wir schon an dieser Stelle. Gerade auch in Bezug auf das Besoldungsgesetz werden wir diese Debatte noch weiterführen.
In den Bereichen der inneren Sicherheit und insbesondere der Bildung – da, denke ich, sind wir uns einig – brauchen wir Investitionen und Personal. Hier aber gilt nicht die Ausrede, da nicht auf andere Bereiche zu gucken. Die leidliche Behördenstrukturreform nutzt diesem Land in keiner Weise. Das
haben wir hier an dieser Stelle auch schon beraten. Die verschiedenen Anzuhörenden haben uns da auch recht gegeben.
Wir sehen auch an dieser Diskussion, dass diese Landesregierung jegliche Bemühungen zur Konsolidierung des Haushalts eingestellt hat und auf Rekordsteuereinnahmen, höhere Bundeszuweisungen und Rücklagenentnahmen setzt. Damit zehrt die Linkskoalition zu großen Teilen von Erfolgen der Bundesregierung, die in den vergangenen Jahren die deutsche und damit auch die Thüringer Wirtschaft in eine Hochkonjunktur geführt hat, nicht zu vergessen natürlich auch unsere Wirtschaft, die ihren großen Anteil daran hat, dass die Steuereinnahmen so sind, wie sie jetzt sind. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön.
Meine Damen und Herren, ich habe die Situation der Mittel und die Steuereinnahmen jetzt ausgeführt, aber wir sehen, dass trotzdem diese Mittel der Linkskoalition nicht reichen. Wir hatten hier auch verschiedene Diskussionen zu Steuererhöhungen. Mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer hat Rot-Rot-Grün in dieser Wahlperiode den Thüringern trotz Rekordsteuereinnahmen, trotz mehr Bundeszuweisungen im Jahr 2018 rund 91 Millionen Euro mehr abgenommen als 2014. Das sind 34 Millionen Euro mehr als veranschlagt. Diese Steuer, das ist auch klar, trifft insbesondere junge Familien und Menschen, die für ihre Altersvorsorge investieren wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung, wir fordern Sie an dieser Stelle auf: Führen wir die Debatte um diese finanziellen Kritikpunkte als Teil der parlamentarischen Auseinandersetzung weiter im zuständigen Ausschuss. Der Landtag sollte auf die Verabschiedung des Landeshaushalts verzichten und dem neuen Thüringer Landtag nicht auf verfassungswidrige Weise vorgreifen. Über die Verwendung der Finanzmittel für die nächste Legislaturperiode sollte nur der neue Landtag entscheiden. Beide inzwischen vorliegenden Gutachten bestärken uns in unserer Auffassung, dass Rot-Rot-Grün diesen Haushalt nicht beschließen sollte. Wir beantragen deshalb, das Thüringer Haushaltsgesetz 2020 und die weiteren Beratungsgegenstände der Tagesordnungspunkte 5 b bis d zurück an die Ausschüsse zu überweisen. Mit der Zurücküberweisung besteht die Möglichkeit, die im Raum stehende Verfassungswidrigkeit eines Nachwahlhaushalts vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse zu beraten und verfassungswidriges Verhalten zu vermeiden.
Meine Damen und Herren, nehmen Sie die vorliegenden Gutachten ernst und stimmen Sie für unseren Antrag, für eine erneute Beratung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kowalleck. Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Hande das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Zu Beginn möchte ich es dem Kollegen Kowalleck gleichtun und auch dem Ausschussvorsitzenden Herrn Emde an dieser Stelle für seine Ausschussführung danken, die immer sehr sachlich, zielorientiert und ruhig war.
Sie haben in Ihrer Berichterstattung schon umfänglich auf einzelne Aspekte hingewiesen, die wir beraten haben. Das alles mündet nun hier in die zweite Beratung zum Haushaltsgesetz 2020.