Protokoll der Sitzung vom 04.07.2019

Gut, doch. Dann lasse ich über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir stimmen über die vorgeschlagene Federführung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die AfD-Fraktion und die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? Dagegen ist niemand. Wer enthält sich bei der Federführung? Auch niemand. Damit ist der Ausschuss für Europa,

(Abg. Herold)

Kultur und Medien der federführende Ausschuss. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 17.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 19

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Pensionsfondsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/7411 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Ich sehe die zuständige Ministerin nicht. Herbeirufung?

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Ja!)

Dann unterbrechen wir kurz und warten, bis die Finanzministerin da ist.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Darüber stimmen wir ab, wenn es einen An- trag gibt! Darüber ist laut Geschäftsordnung abzustimmen!)

Wenn die Landesregierung ihren Gesetzentwurf nicht begründen will, wer bringt ihn denn dann ein?

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Die Lan- desregierung!)

Es sind Mitglieder der Landesregierung da, die können das einbringen, ja.

(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Ist das das E- Government-Gesetz?)

Nein, das ist das Pensionsfondsgesetz. Sie müssen weiterblättern. – Bitte schön, Herr Minister Hoff.

Das ist eine Flexibilität, die eine anders geführte Landesregierung nie zustande bringen würde, Herr Mohring.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, gemäß § 2 Thüringer Pensionsfondgesetz ist das Sondervermögen mündelsicher im Sinne von § 1807 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu marktgerechten Bedingungen anzulegen. Damit ist faktisch ein nominaler Werterhalt am Ende der Laufzeit der Anlage verbunden.

Durch das anhaltende Niedrigzinsumfeld gelingt es jedoch nicht, einen realen Werterhalt der Anlagen und damit des Pensionsfonds sicherzustellen. Auf Basis der derzeitigen Anlage rechnen wir stattdessen bis 2028 mit einem realen Wertverlust für den Pensionsfonds von rund 43 Millionen Euro. Insofern wird der Gesetzesauftrag zwar erfüllt, ein realer Werterhalt jedoch deutlich verfehlt. Die jüngsten Ankündigungen der EZB aus der letzten Woche lassen den Schluss zu, dass sich am derzeitigen Zinsumfeld in der kommenden Zeit wenig ändern dürfte. Der Markt wird das Problem des realen Wertverlustes also höchstwahrscheinlich auf absehbare Zeit nicht zu unseren Gunsten lösen. Insofern bedarf es einer Gesetzesänderung. Dabei bedeutet eine Abkehr von der Mündelsicherheit keine Abkehr von der Sicherheit. Die gesetzliche Fixierung, die noch aus der Zeit vor dem Negativzinsumfeld stammt, muss jedoch durch zeitgemäße Indikatoren wie beispielsweise Ratings ersetzt werden, um überhaupt zu einem realen Werterhalt des Pensionsfonds gelangen zu können.

Die überwiegende Mehrzahl der anderen Länder agiert ebenfalls anhand dieser Bewertungskriterien. Mit dem Begriff der Mündelsicherheit ist Thüringen die Ausnahme. Gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank, die ihre Expertise auch in Zusammenarbeit mit den Pensionsfonds anderer Länder unter Beweis gestellt hat, werden wir zu einer werterhaltenden und sicheren Geldanlage kommen. Dafür werden wir gemeinsam mit der Bundesbank Anlagerichtlinien entwickeln, um den Gesetzesauftrag erfolgreich umsetzen zu können. Der Haushaltsund Finanzausschuss im Landtag wird selbstverständlich entsprechend informiert. In diesem Sinne darf ich Ihnen im Namen der Finanzministerin die vorgelegte Änderung des § 2 des Thüringer Pensionsfondsgesetzes vorschlagen und bitte um Beratung im zuständigen Ausschuss. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und für die Gelegenheit, doch überraschender als gedacht zu diesem Thema hier ausführen zu dürfen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Emde von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, ich freue mich, dass wir das jetzt beraten dürfen, auch noch mit dem Chef der Staatskanzlei. Er wird dann die Anmerkungen

(Präsidentin Diezel)

schon an die Finanzministerin übermitteln, denn die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantrage ich hier schon mal. Ich komme also Ihrer Bitte nach. Ich glaube, wir haben dort auch ein paar Fragen zu besprechen, denn die Situationsbeschreibung, die der Minister vorgetragen hat und die auch in der Gesetzesbegründung steht, ist sicherlich richtig. Angesichts der Anlagesituation sinkt de facto der reale Wert unseres Anlagevermögens. Aber es gilt eben auch: Mit erhöhter Renditeerwartung steigt auch das Risiko. Das muss stets bedacht werden, denn wir reden hier im moralischen Sinne nicht von Geldern, die allgemein aus dem Landeshaushalt kommen, sondern von Geld, welches den Beamten vorher vorenthalten wurde, vom Sold – wenn man so will – abgezogen und in einem Fonds installiert wurde. Deswegen sind wir alle miteinander in der Pflicht, sehr sorgsam damit umzugehen.

Deswegen ganz einfach die Frage: Mündelsicher nein, aber wie risikoreich kann man anlegen? Wir haben ein paar Anmerkungen zum konkreten Gesetzestext. Denn, zum Beispiel, die Frage, dass gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank die Anlagerichtlinien gestaltet werden, steht zwar im Vorspann, findet sich im Text aber nicht wieder. Darüber würden wir gern mit Ihnen reden.

Was uns auch überhaupt nicht gefällt, ist, dass am Ende zwar das Parlament in Form des Ausschusses beteiligt werden soll, aber nur in Form von Kenntnisnahme. Das ist aus unserer Sicht einfach zu wenig.

Deswegen haben wir diese drei Punkte miteinander zu besprechen. Wie können wir dafür sorgen, dass das Geld trotzdem sicher ist? Wie können wir dafür sorgen, dass das Parlament genügend beteiligt wird? Wie können wir dafür sorgen, dass auch die Anlagerichtlinien gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank so gestaltet sind, dass es eben auch dem gewünschten Ziel – da werden wir uns schon einig – genügt? Vielen Dank, ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.

(Beifall CDU)

Danke schön. Als Nächstes liegt mir die Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Kießling aus der AfD-Fraktion vor.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der starre Rahmen, den

das gegenwärtige Pensionsfondsgesetz hinsichtlich der Anlageklasse vorgibt, gelockert werden. In Zukunft sollen auch Geldanlagen wie zum Beispiel Aktienfonds in Betracht kommen können – vermute ich mal –, die etwas risikoreicher sind als die bisherigen mündelsicheren Anlageformen. Bei der gegenwärtigen mündelsicher zu erwirtschaftenden Verzinsung einer unterstellten durchschnittlichen Inflationsrate von 2 Prozent pro Jahr wird sich der reale Wertverlust der Thüringer Pensionsfonds bis zum Jahr 2028 auf etwa 43 Millionen Euro summieren. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und wichtig, die Anlagerichtlinien für den Thüringer Pensionsfond zu ändern.

Der Gesamtrenditeertrag des Thüringer Pensionsfonds beläuft sich derzeit auf rund 0,67 Prozent pro Jahr. Man muss sich fragen, warum es so weit kommen konnte. Die Ursachen hierfür liegen nicht in Thüringen. Als Ursachen sind hier zu benennen: die Niedrigzinspolitik der EZB und der Euro im Allgemeinen. Die Niedrigzinsphase dauert nun schon über zehn Jahre an, und es ist auch aufgrund der desolaten Haushaltslage vieler europäischer Staaten nicht absehbar, dass die Zinsen durch die EZB wieder auf ein gesundes Maß angehoben werden könnten. Diese Niedrigzinsphase ist eigentlich gar keine Phase mehr, sondern sie ist inzwischen zu einem Dauerzustand geworden, und das ist das Problem, mit dem auch der Thüringer Pensionsfonds zu kämpfen hat.

Die Bankenkrise von 2007 bis 2009 erschütterte die weltweite Wirtschaft. In deren Folge wurden von den Zentralbanken die Zinsen gesenkt. Dieses geldpolitische Mittel ist eine wesentliche Aufgabe der EZB. In Zeiten des Wirtschaftswachstums erhöhen sie die Zinsen, um zu verhindern, dass sie konjunkturell überhitzt wird. In wirtschaftlich schwachen Phasen senken sie die Zinsen, um den wirtschaftlichen Abschwung zu dämpfen.

Aufgrund der vielen Fehler der EU, die zum Teil bis zu ihrer Gründung zurückgehen, sowie der Einführung des Euros sind das Ausmaß und die Dauer der derzeitigen Niedrigzinsphase beispiellos in der Geldgeschichte. Seit Beginn der Bankenkrise senkt die EZB den Leitzins kontinuierlich von damals 4,25 Prozent auf heute 0 Prozent ab. Der sogenannte Einlagesatz, den die Geschäftsbanken zahlen, wenn sie Geld bei der EZB parken, beträgt derzeit minus 0,4 Prozent, und das ist auch für Thüringen sehr schlecht.

Ein weiterer Grund für die Niedrigzinspolitik ist die hohe Staatsverschuldung vieler Volkswirtschaften. Für ihre Schulden müssen die Staaten Zinsen bezahlen, und allein diese Schuldzinsen belasten viele Staatshaushalte enorm. Sind die Zinsen sehr

(Abg. Emde)

niedrig, können die Haushalte wesentlich leichter konsolidiert werden. Dazu kommt, dass die öffentliche Hand neue Schulden quasi zum Nulltarif aufnehmen kann bzw. damit sogar Geld verdienen könnte.

Doch das meiner Meinung nach wesentliche Problem ist, dass die EZB einheitliche Maßnahmen für alle ihre Mitglieder, deren Volkswirtschaften sich jedoch ganz unterschiedlich entwickeln, beschließt. So wäre für die noch relativ stabile hiesige Konjunktur ein höherer Zinssatz angemessener als für Länder, wie Italien oder Spanien, die unter hoher Verschuldung und Arbeitslosigkeit leiden. Wäre es so vernünftig, wie gerade beschrieben, hätten wir in Deutschland sicherlich heute höhere Zinsen und stünden nicht vor diesem Problem, wie gerade aktuell, und auch nicht vor dieser Enteignung.

Jede Medaille hat natürlich auch zwei Seiten. Auf der anderen Seite kann man nicht verschweigen, dass insbesondere Häuslebauer oder sonstige Kreditnehmer von den dauerhaft niedrigen Zinsen profitieren. Aber zu den offensichtlichen Folgen der Finanzkrise bzw. der Niedrigzinsphase gehören die immer niedrigeren Zinserträge für Sparer und Geldanleger und somit die Entwertung der Anlage. Von dieser Auswirkung ist auch der Thüringer Pensionsfonds massiv betroffen. In den vergangenen Jahren konnte nicht einmal mehr der reale Geldverlust durch die Inflation erwirtschaftet werden.

Aufgrund dieser niedrigen Zinssätze müssen Sparer, sofern sie jetzt zu der Überzeugung kommen, dass sich Sparen überhaupt noch lohnt, volatilere Anlageformen wählen – und genau darum geht es heute hier. Darf der Thüringer Pensionsfonds, der bisher nur in mündelsichere Anlageformen investieren konnte, auch in etwas risikoreichere oder volatilere Papiere investieren? Aufgrund der beschriebenen Umstände und der Fehlentwicklung der letzten Jahre bleibt uns heute hier nichts anderes übrig, als dem Gesetzentwurf bzw. auch der Überweisung an den Ausschuss zuzustimmen.

Ich gehe davon aus, dass das Thüringer Finanzministerium Anlageformen wählen wird, die zumindest den realen Wertverlust ausgleichen, ohne ein zu hohes Risiko einzugehen und damit auch etwas mehr Geld zu erwirtschaften, um so das investierte Geld zu erhalten. Ich freue mich dann entsprechend auf die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Ausschussüberweisung.

Es ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt worden. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20

Approbationen und Zulassungen für ausländische Ärzte und Anerkennung der Berufsqualifikation für ausländisches Pflegepersonal in Thüringen hier: Nummer 2 bis 5 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6685 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit - Drucksache 6/7304 -

Das Wort hat Herr Abgeordneter Thamm aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am 23.01. dieses Jahres reichte die CDU-Fraktion den Antrag „Approbationen und Zulassungen für ausländische Ärzte und Anerkennung der Berufsqualifikation für ausländisches Pflegepersonal in Thüringen“ ein. In der ersten Lesung am 01.03. wurde im Plenum der Antrag behandelt; die Nummer 1, der Bericht durch die Ministerin Werner, wurde abgeschlossen und der Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen.

Der Ausschuss hat sich in seiner Beratung am 21.03. damit beschäftigt, er hat am 02.05. dieses Jahres in einer öffentlichen Ausschusssitzung mit den Verbänden und Spitzenverbänden des Gesundheitswesens dieses Thema beraten. Es gab des Weiteren aus dieser Auswertung heraus einen Änderungsantrag der CDU in der Vorlage 6/5649. Der Ausschuss hat sich in seiner weiteren Beratung am 06.06. damit befasst und hat am 07.06. diesen Antrag abgeschlossen mit folgenden Änderungen. Der Antrag wurde mit folgenden Änderungen angenommen:

(Abg. Kießling)