Protokoll der Sitzung vom 04.07.2019

Ich will nur eins ergänzen, falls sich jemand nicht ganz so genau auskennt. Wir reden jetzt über Besoldung, das heißt, es sind Beamtinnen und Beamte, und das wird natürlich auch, das haben wir im Gesetz vereinbart, auf die angestellten Lehrerinnen und Lehrer übertragen, sodass alle diese Vergütung bekommen. Für die Angestellten ist es natürlich ein ordentlicher Sprung nach oben.

Herr Tischner, reden Sie nicht von Schulsozialarbeit, ich habe die schulbezogene Jugendsozialarbeit eingeführt

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und dass ich sie nicht stärker einführen durfte, das lag nicht an mir, das lag am Geld und das lag an dem Finanzminister, der gesagt hat, na ja, die 10 Millionen kriegst du, aber mehr kriegst du halt nicht. Also insofern denke ich, muss man schon immer gucken, was man selbst auch mit verursacht hat, sonst wären wir schon wesentlich weiter mit dieser schulbezogenen Jugendsozialarbeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich stimme ihm aber zu, natürlich sollte jede Schule so einen Sozialarbeiter bekommen. Ich sage aber auch aus meiner persönlichen Erfahrung: Das Schwierigste, ich will mich vorsichtig ausdrücken, war Anfang der 90er-Jahre, einfach das gegliederte Schulsystem einzuführen und eben nicht zuzulassen, dass Kinder zusammen in Schulen lernen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das war der Kardinalfehler, ich will das jetzt gar niemandem vorwerfen. Es war überall so gewesen, da haben wir es auch gemacht, aber genau das ist es. Die CDU hat sehr intensiv die Gemeinschaftsschule bekämpft, sehr intensiv, auf kommunaler Ebene, ganz intensiv und genau das böte sowohl den Kindern als auch den Lehrerinnen und Lehren eben andere Möglichkeiten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Tischner)

Natürlich weichen Eltern aus, das wissen wir aus vielen Gesprächen. Wenn sie die Möglichkeit haben, ihr Kind aufs Gymnasium zu schicken, dann schicken sie es aufs Gymnasium. Da hilft auch keine Imagekampagne und da hilft auch nicht, wenn man ein Überangebot an Regelschullehrerinnen und Regelschullehrern hätte. Es ist einfach in dieser Gesellschaft so, dass man sagt, mit denen will ich nicht auf die Schule gehen. Und wenn man das so zulässt, dann hat man Fehler gemacht. Es muss anders gehen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses in der Drucksache 6/7315 ab. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der Koalition und der CDU. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion der AfD und der Abgeordnete Rietschel. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/6826 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der vorhergehenden Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der CDU und die Koalitionsfraktionen sowie Abgeordneter Rietschel. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion der AfD. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktion der CDU und die Koalitionsfraktionen sowie Abgeordneter Rietschel. Wer ist dagegen? Dagegen ist niemand. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion der AfD. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 7

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes – Thüringer Carsharing Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6827 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 6/7166 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Kobelt zur Berichterstattung aus dem Ausschuss. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ausschuss für Infrastruktur hat sich in seiner 60. Sitzung am 21. März 2019 und in seiner 62. Sitzung am 2. Mai 2019 beraten und dazu auch parallel ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Erlauben Sie mir, kurz noch mal etwas zum Inhalt des Gesetzes zu sagen. Es geht im Grunde darum, dass es bis jetzt so war, dass Carsharingautos nur auf Sondernutzungsflächen ausgewiesen werden konnten und die normalen Parkplätze in den Gemeinden, die straßenbegleitend sind, nicht genutzt werden konnten. Diese Veränderung, dass das jetzt auch ermöglicht wird, hat der Bundesgesetzgeber zum 1. Januar 2019 ermöglicht. Das Land Thüringen hat – so wie wir es im Ausschuss bearbeitet haben – jetzt den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, dass sie mehr Flächen ausweisen können und dies auch an bestimmte Kriterien binden können. Es geht um Carsharingangebote, die eine feste Station haben, also wo ich mir ein Auto mieten kann, damit in der Stadt oder auch in kleineren Orten mit dem Auto fahren kann und dies wieder an die Station zurückgebe. Es hat keine Auswirkungen auf die Modelle, die es auch bereits gibt – in Thüringen meines Wissens noch nicht sehr umfangreich oder auch gar nicht –, dass man sich ein Auto ausleiht und an einer anderen Stelle abstellt. Das ist bis jetzt in den größeren Städten wie Berlin und Leipzig praktiziert. Darauf hat der Gesetzgeber jetzt keinen Einfluss, weil diese ganz normalen Parkraum nutzen, der zur Verfügung steht. Aber mit dem stationsabhängigen Carsharing gibt es jetzt die Möglichkeit für die Gemeinden und die Kommunen, auch nach Umweltkriterien, nach Kriterien des Platzbedarfs ihre Flächen umfangreich auszuschreiben und auch in Wettbewerb zu treten.

(Ministerin Taubert)

Der Ausschuss für Infrastruktur hat dieses Gesetz begrüßt, hat sich positiv dazu geäußert und der Ausschuss hofft natürlich auch auf Zustimmung hier im Plenum. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache, uns liegen aber keine Wortmeldungen aus den Fraktionen vor. Gibt es aus dem Plenum heraus Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann frage ich die Landesregierung: Wünscht sie das Wort? Bitte schön, Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mich an dieser Stelle für die Diskussion auch im Ausschuss bedanken und wünsche einen guten Verlauf für die Abstimmung. Ich denke, dass wir damit einen guten Beitrag für mehr Mobilität leisten können. Herzlichen Dank für die Beratung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Dann kommen wir zur Abstimmung. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/6827 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Und der AfDFraktion oder nicht? Zustimmung?

(Zuruf Abg. Kießling, AfD: Nein!)

Enthaltung, gut. Aber Herr Abgeordneter Rietschel stimmt zu. Gut. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthält sich die AfD-Fraktion. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie Abgeordneter Rietschel. Wer ist dagegen? Dagegen ist niemand. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion der AfD. Danke schön. Damit ist auch in der Schlussabstimmung der Gesetzentwurf bestätigt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 8

Thüringer Gesetz zur Anpassung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6961 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/7426 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/7454 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Kräuter zur Berichterstattung aus dem Innen- und Kommunalausschuss. Herr Dittes macht das. Bitte schön, Herr Dittes.

Frau Präsidentin, Sie werden erkennen, ich bin nicht der Abgeordnete Kräuter, den möchte ich entschuldigen und ihm die besten Genesungswünsche übermitteln.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich übernehme für den Innen- und Kommunalausschuss gern die Berichterstattung.

Das Thüringer Gesetz zur Anpassung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts, Drucksachennummer 6/6961 wurde am 28. März 2019 in erster Lesung hier im Thüringer Landtag beraten und an den Innen- und Kommunalausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Das Artikelgesetz beinhaltet mehrere Änderungen am Thüringer Beamtengesetz, am Thüringer Laufbahngesetz, am Thüringer Disziplinargesetz, am Thüringer Beamtenversorgungsgesetz sowie am Thüringer Gesetz über kommunale Wahlbeamte.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören unter anderem die Einführung einer Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte bei der Auswahl ihrer Krankenversicherung durch eine neue Beihilferegelung, die Übernahme bzw. Erfüllung von Schmerzensgeldansprüchen von Beamten, die tätlich attackiert wurden und bei denen ein rechtskräftiger Anspruch gegen einen zahlungsunfähigen Täter besteht und dieser nicht erfolgreich vollstreckbar ist, die Schaffung einer neuen IT-Fachrichtung im Laufbahngesetz und ein Rückkehrrecht für kommunale Wahlbeamte, die

(Abg. Kobelt)

zuvor in einem Beamtenverhältnis zum Land standen.

Der Innen- und Kommunalausschuss hat sich in seiner 71. Sitzung und in seiner 74. Sitzung mit dem Gesetzentwurf befasst. Er hat zum Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt, darunter Gewerkschaften, Krankenversicherungen, kommunale Spitzenverbände, den Beamtenbund, die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte sowie auch den Thüringer Rechnungshof angehört. Die Anhörung wurde ausgewertet und man kann in der Gesamtschau der Anhörungsbeiträge, die natürlich aufgrund der Vielzahl der gesetzlichen Regelungen sehr differenziert ausgefallen sind, durchaus sagen, dass der Gesetzentwurf vom Grundsatz her begrüßt worden ist.

Im Rahmen der Anhörungen wurden dem Ausschuss auch weitere Anregungen zur Änderung beispielsweise am Thüringer Laufbahngesetz übermittelt. Ein Petitionsverfahren ist hier auch entsprechend anhängig. Wir haben uns aber im Innen- und Kommunalausschuss dazu verständigt, dass in Anbetracht der Zeit und des bevorstehenden Endes der Legislaturperiode jetzt eine tiefergehende Prüfung weitergehender Änderungen nicht mehr möglich gewesen ist, sodass ein fachlicher Austausch sowie juristische Prüfungen zu weiteren dienstrechtlichen Einzelfragen dann in der nächsten Wahlperiode zu erfolgen haben. Im Rahmen der Beratung wurde dann ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, mit dem das Inkrafttreten der Beihilferegelung präziser geregelt wird.

Im Ergebnis empfiehlt der Innen- und Kommunalausschuss dem Thüringer Landtag mit der vorliegenden Beschlussempfehlung die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der Änderungen, die ich soeben genannt habe. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke schön für die Berichterstattung. Wir kommen zur Aussprache. Als Erste hat Frau Abgeordnete Holbe von der CDU-Fraktion das Wort.

Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung sollen Änderungen im Thüringer Beamtengesetz, im Laufbahngesetz, im Disziplinargesetz, im Beamtenversorgungsgesetz und im Gesetz über kommunale Wahlbeamte vorgenommen wer

den. Wir haben gehört, am 28.03. hatten wir es hier im Plenum und haben es am 27.06. abschließend im Ausschuss beraten. Uns lag eine Reihe von Stellungnahmen vor, die sehr unterschiedlich waren. Von Ablehnung bis zur Zustimmung war alles mit dabei. Gerade auch der Thüringer Rechnungshof hat in seiner Stellungnahme eine Reihe von Bedenken aufgegriffen, die auch mit den unsrigen übereinstimmen. Auch wenn es nicht primär um Kosten gehen sollte, sind diese dennoch von enormer Bedeutung, besonders für die mittelfristige Haushaltsplanung des Landes.