Protokoll der Sitzung vom 04.07.2019

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in Drucksache 6/7136 in zweiter Beratung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und den fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/7140 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/7427 -

ZWEITE BERATUNG

(Abg. Müller)

Das Wort hat Abgeordnete Holbe aus dem Innenund Kommunalausschuss zur Berichterstattung.

Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem Entwurf der Thüringer Landesregierung für das Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes in Drucksache 6/7140 soll und muss eine Anpassung an bundesgesetzliche Vorgaben erfolgen und umgesetzt werden. Auch deshalb wurde im Mai-Plenum der Entwurf der Regierung an den Innenausschuss überwiesen. In dessen Sitzung am 9. Mai wurde die Durchführung einer schriftlichen Anhörung beschlossen. Entsprechende Stellungnahmen sind eingegangen; diese wurden in der Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 27.06. ausgewertet. Der Ausschuss hat sich einstimmig für die Annahme des Gesetzes ausgesprochen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in Drucksache 6/7427 vor. Danke.

Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat Abgeordneter Dittes, Fraktion Die Linke.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Holbe hat ja schon für den Ausschuss gesagt, worum es geht: Es geht im Prinzip um eine landesrechtliche Übernahme einer bundesrechtlichen Regelung, insofern, dass durch dieses Ausführungsgesetz die für Ordnungswidrigkeiten zuständige Behörde benannt wird und andererseits eine Verordnungsermächtigung für die Benennung der zuständigen Polizeivollzugsbehörden im Gesetz aufgenommen wird. Konkret geht es um den automatisierten Lichtbildabruf für die Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, der hier geregelt wird.

Dass das Ganze nicht vollkommen unproblematisch ist, wie es vielleicht auf den ersten Blick erscheint, zeigt eigentlich eine Klage, die gegenwärtig beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist und die wir auch im Innen- und Kommunalausschuss angesprochen und thematisiert haben. Dort heißt es genau zu den beiden zugrundeliegenden Paragrafen, die wir dann hier im Ausführungsgesetz zumindest in Teilen auch für Thüringen regeln: „Die angegriffenen Vorschriften verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz und auf ef

fektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz.“

Wir haben zwar in der Beratung im Innen- und Kommunalausschuss festgestellt, dass sich die bestrittenen Teile des § 25 bzw. § 22a des Paßgesetzes bzw. Personalausweisgesetzes nicht auf die Thüringer Verordnungsermächtigung beziehen, aber die vom Bundesverfassungsgericht angegriffene Regelung betrifft natürlich auch Zuständigkeitsund Befugnisregelungen für Thüringer Polizeibehörden. So war es dann eben auch nicht verwunderlich, dass in der Anhörung genau diese materiellen Regelungen im Bundesgesetz hinterfragt und kritisiert worden sind. Beispielsweise die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz kritisiert in ihrer Stellungnahme die immer weitere und leichtere sicherheitsbehördliche Informationsvernetzung, die insbesondere durch die Einrichtung automatisierter Abrufverfahren ermöglicht wird, aber in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit ihr verfolgten Zweck stehen soll, und stellt dann fest, für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten wird man dies sicherlich nicht zweifelsfrei bejahen können. Das ist eine Kritik, die wir nachvollziehen können, weil wir in der Geschichte der Sicherheitsgesetzgebung immer wieder erlebten, dass Befugnisse erst geschaffen wurden und dann der Zweck, der am Anfang recht harmlos daherkommt, immer weiter ausgedehnt worden ist und die Befugnisse auch auf Behörden und auf materielle Bereiche ausgedehnt worden sind, sodass am Ende die Frage der Verfassungswidrigkeit im Raum stand.

So ist es auch beim benannten Online-Abruf biometrischer Lichtbilder oder bei der automatisierten Übertragung von Bildern, die bis 2017 nur dann zulässig gewesen war, wenn die Personalausweisbehörde auf andere Weise nicht erreichbar ist und ein weiteres Abwarten den Ermittlungszweck gefährdet hat. Nun hat der Bundesgesetzgeber sein Gesetz aber geändert und hat genau diese Beschränkung der automatisierten Datenübertragung ausgeweitet, und zwar nicht nur auf sämtliche Geheimdienste in der Bundesrepublik, die damit Zugriff erhalten sollen. Er hat auch die materielle Hürde der möglichen Nichterreichung des Ermittlungszwecks herabgesetzt und nur noch die Notwendigkeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben als gesetzliche Hürde im Gesetz ausgeführt. Mit anderen Worten, es bedarf überhaupt keiner konkreten Gefahr mehr, dass Polizeibehörden oder Geheimdienste automatisiert Lichtbilder von den zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden abrufen können. Das ist Gegenstand der Verfassungsklage, die gegenwärtig vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird.

(Vizepräsidentin Jung)

Aus landesrechtlicher Perspektive können wir gegen das Ausführungsgesetz sicherlich nichts vortragen, weil das Land selbst keine Kompetenzen hat, die verfassungsrechtlich bestrittenen Normen in irgendeiner Form zu korrigieren, in Thüringen nicht umzusetzen. Das Ausführungsgesetz setzt insofern das Bundesrecht rechtlich korrekt in Landesrecht um, sodass wir auch dem Gesetzentwurf selbst zustimmen.

Wir sind aber durchaus auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gespannt und auch optimistisch, dass die zugrunde liegende Regelung in beiden Bundesgesetzen durch diese Klage noch verändert wird und hier wieder ein effektiver Grundrechtsschutz eintritt, den wir gegenwärtig in dieser Region nicht sehen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die AfD-Fraktion erteile ich Abgeordneten Henke das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, wir werden heute ein rein Technisches und Organisatorisches betreffendes Gesetz beschließen, das eine der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes übertragene Materie und deren Handhabung im Vollzug durch die Verwaltung im Freistaat regelt. Wie mehrfach erwähnt, spielen die wirklichen Probleme in einer anderen Liga, nämlich im Personalausweis- und Paßgesetz. Der dort mit den Stimmen der nicht mehr ganz so großen Koalition ermöglichte automatische Abruf von biometrischen Lichtbildern für eine Vielzahl von Behörden ohne genau begrenzten Anlass und Zweck trifft auch auf unsere Kritik. Aber diese Frage wird wohl in Karlsruhe entschieden werden müssen. Interessanterweise sieht aber die Landesregierung ganz offensichtlich diese Probleme nicht so, wie Teile der sie tragenden Fraktionen. Uns bleibt, symbolische Kritik an den weitgehenden Zugriffsrechten zu üben. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordneter Adams das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes ist ein klares Thüringer Umsetzungsgesetz. Aber wenn wir dieses Umsetzungsgesetz hier in Thüringen beraten und beschließen, gehört es natürlich dazu, dass wir uns auch damit auseinandersetzen, welche umstrittenen Regelungen im Bundesgesetz, das Auslöser für das Thüringer Ausführungsgesetz ist, zu finden sind. Ich habe es in meiner Rede zur ersten Lesung schon einmal gesagt, dass wir dieses Gesetz auf der Bundesebene – nämlich alles, was es dort regelt – außerordentlich kritisch sehen und deshalb auch den Weg nach Karlsruhe gegangen sind. Ich will zur Begründung dazu ganz kurz meinen Kollegen, den Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz, zitieren. Er sagt: „Nicht gerecht wird dieser Entwurf jedoch den Bürgerrechten in der freiheitlich demokratischen Grundordnung, denn Sicherheit in einem Rechtsstaat heißt nicht nur ‚Sicherheit durch den Staat‘, sondern immer auch ‚Sicherheit vor dem Staat‘.“ Auch Kollege Dittes hat es gerade eben gesagt: Eine Anzuhörende, und damit gehört das in die Debatte hinein in unserem Anhörungsverfahren zum Ausführungsgesetz, hat uns Folgendes deutlich ins Stammbuch geschrieben. Die europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz hat in ihrer Anhörung Folgendes geschrieben: Generell muss aber hinterfragt werden, ob eine immer weitere und leichtere sicherheitsbehördliche Informationsvernetzung, die insbesondere durch die Einrichtung automatisierter Abrufverfahren ermöglicht wird, stets in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit ihr verfolgten Zweck steht. – Dem müssen und können wir uns als Bündnis 90/Die Grünen nur anschließen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Dennoch geht es hier und heute um die Umsetzung des Bundesgesetzes und nicht um das Bundesgesetz und darum, dass wenn das Bundesgesetz Bestand haben sollte oder in geänderter Form, dann in Thüringen auch die Wirkung hat, dass auch alle Thüringerinnen und Thüringer wissen, woher sie ihren Personalausweis bekommen und wie beispielsweise das Prozedere und die Formalitäten zur Erlangung eines neuen Personalausweises sind. Deshalb ist es wichtig, dass wir dieses Gesetz heute hier beschließen, weil wir natürlich allen Thüringerinnen und Thüringern einen ordentlichen Personalausweis zur Verfügung stellen wollen. Wir hoffen

(Abg. Dittes)

darauf, dass das Bundesverfassungsgericht im bürgerrechtlichen Sinne sehr progressiv entscheiden wird und warten diese Entscheidung ab. Thüringen und dieser Landtag treffen jetzt aber Vorsorge mit diesem Umsetzungsgesetz. Darum bitten wir auch um Zustimmung für dieses Gesetz. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Als nächste Rednerin hat sich Abgeordnete Holbe für die Fraktion der CDU zu Wort gemeldet.

Werte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste! Die Vorredner haben es schon benannt, kurz und knapp auf einen Nenner gebracht: Landesrecht wird an das Bundesrecht angeglichen. Wir als CDU-Fraktion begrüßen, dass mit dem Gesetzentwurf diese rechtliche Übereinstimmung zwischen Land und Bund erzielt wird und noch bestehende Regelungsbedürfnisse damit egalisiert werden. Das Paßgesetz lässt diese Ausführungsregelungen durch die Länder zu. Als Schwerpunkt ist von den Vorrednern hier benannt worden, dass zum Zweck der Verfolgung von Verkehrswidrigkeiten den Bearbeitern in den Ordnungsbehörden die Übermittlung von vorhandenen Lichtbildern aus Pässen und Personalausweisen erlaubt wird. Da schon jetzt bundesweit automatisierte Auskünfte aus den Melderegistern abgerufen werden können, wird dann der Abruf der Lichtbilder auch über die schon vorhandenen Vernetzungen der Melderegister mit den berechtigten Behörden möglich sein. Mit den in § 3 formulierten Regelungen wird das für das Pass- und Ausweiswesen zuständige Ministerium berechtigt, mittels Rechtsverordnung die für den Abruf der Ordnungsbehörden zuständigen Polizeiund Vollzugsbehörden zu regeln. Analog ist dies bereits erfolgt in den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz, die das ebenfalls im Zuge von Verordnungsermächtigungen ermöglicht haben. Es ist schon das Gespräch von den Vorrednern darauf gekommen, dass das Bundesgesetz derzeitig beklagt wird, das Verfahren ist anhängig beim Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe. Ob hier andere Regelungen getroffen werden, müssen wir abwarten und wenn dann Anpassungen notwendig sind, dann werden uns diese Anpassungen sicher auch hier im Land erreichen. Da das jetzt nicht Gegenstand der Beratung ist und wir auf das vorliegende Gesetz, den Gesetzentwurf der Landesregierung, eingehen, stimmt meine Fraktion, die CDU-Fraktion, dem vorgelegten Entwurf hier zu.

(Beifall CDU)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Herr Minister Maier, Sie haben das Wort für die Landesregierung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch ich kann es sehr kurz machen. Es ist mehrfach angeklungen, das Paßgesetz, das Personalausweisgesetz liegt in der Kompetenz des Bundes. Wir haben lediglich heute hier gewisse Ausführungstatbestände zu entscheiden, wie mit den Lichtbildern umgegangen wird, wer die abrufen kann. Die Frage der Verfassungsbeschwerde steht heute nicht im Mittelpunkt.

Es ist nun mal so, es gibt einen bundesdeutschen Personalausweis und es gibt einen bundesdeutschen Reisepass, es gibt keinen Thüringer Pass und das wird auch auf absehbare Zeit so bleiben. Insofern ist es jetzt sinnvoll, dass wir dieses Ausführungsgesetz hier beschließen, sodass die Bürgerinnen und Bürger problemlos weiterhin an ihre Pässe kommen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Danke schön.

Wir stimmen nun direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/7140 in zweiter Beratung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Gibt es keine. Stimmenthaltungen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die CDU-Fraktion und die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Solche kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Das ist die AfDFraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Pressegesetzes – Herstellung von Transparenz bei Beteiligungen politischer Parteien an Medienunternehmen

(Abg. Adams)

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/7284 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Höcke, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Ich beginne mit einem Zitat, Frau Präsidentin: „Wir brauchen eine Kennzeichnungspflicht für Parteibeteiligungen an Zeitungen, schon im Interesse des Verbraucherschutzes: Wenn auf jeder Wurstpackung steht, was drin ist, dann muss das erst recht für Zeitungen gelten. Leser müssen wissen, wer sich hinter einem Zeitungstitel verbirgt. Parteibeteiligungen müssen auf der Titelseite von Zeitungen angezeigt werden.“

(Beifall AfD)

Selbiges stammt übrigens von Laurenz Meyer, der zwischen 2000 und 2004 Generalsekretär der CDU war. Und in diesem Fall muss ich dem CDU-Mann zustimmen. Er hat recht.

(Beifall AfD)

Die Beteiligung politischer Parteien an Medienunternehmen wird immer wieder kritisch hinterfragt und ist wiederholt Gegenstand von wissenschaftlichen Untersuchungen gewesen, von Gesetzesinitiativen im Bund und in den Ländern und auch Gegenstand von Verfassungsgerichtsentscheidungen.

Über die Gründe hierfür muss nicht lange gerätselt werden. Es ist insbesondere eine Partei, die SPD, die vor allem infolge ihrer Entstehungsgeschichte und parteihistorischen Entwicklung über eine recht umfangreiche Beteiligung an Presse- und Rundfunkunternehmungen verfügt. Über die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH – DDVG abgekürzt – hält die SPD direkt oder indirekt Anteile an Zeitungen wie der „Neuen Westfälischen“, dem „Nordbayrischen Kurier“, der „Sächsischen Zeitung“, der „Morgenpost Sachsen“, den „Dresdner Neuesten Nachrichten“, der „Leipziger Volkszeitung“, der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“, der „Neuen Presse Hannover“, dem „Göttinger Tageblatt“, der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ etc. pp.

Auch in Thüringen ist die DDVG präsent und hält Anteile an der Suhler Verlagsgesellschaft, der Herausgeberin des „Freien Wortes“ und der „Südthüringer Zeitung“.

In einem demokratischen Rechtsstaat kommt den Medien eine entscheidende Rolle bei der politischen Willensbildung der Bevölkerung zu. Die Medien haben darüber hinaus eine wichtige Aufgabe bei der Kontrolle staatlichen Handelns, weshalb die Sicherung freier Medien eine Grundvoraussetzung für ein freiheitliches Staatswesen ist.

(Beifall AfD)

Hierüber dürften wir in diesem Hohen Haus sogar Einigkeit haben. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, aus der Sicht der AfD gehören die Ausübung von politischer Macht einerseits und die kritische Bewertung politischen Handelns andererseits durch die Medien nicht in eine Hand. Besonders bedenklich ist es dabei, wenn Parteibeteiligungen an Zeitungen mit regionalem Monopol bestehen, da sich bei derartigen Monopolstellungen eine Parteibeteiligung besonders verzerrend auf die öffentliche Meinungsbildung ausüben kann.