munalausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss, um den Kommunen in Thüringen sichere Investitionsmöglichkeiten auch zu geben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Wir reden heute über das Gemeindefinanzierungsgesetz und hier über das entsprechende Änderungsgesetz und damit, wir haben es schon gehört, die Übertragung der ursprünglichen Mittel im Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur, 100 Millionen Euro, auch in das Jahr 2020. Das hat natürlich den Vorteil, dass die eingepreisten Gelder vollständig zur Auszahlung kommen können. So weit, so gut – aber die Begründung, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf bringen, ist im Ausschuss noch einmal kritisch zu hinterfragen. Sie begründen das Fehlen einer kompletten Mittelbindung in alle Investitionsbereiche bis zum Jahr 2019 mit teilweise langwierigen Beschaffungsund Bewilligungsverfahren und einer konjunkturell stark ausgelasteten Bauwirtschaft und ausgelasteten Planungsbüros in Thüringen. Wir sollten an der Stelle aber noch einmal hinterfragen, wie überhaupt die Fördersystematik des Freistaats Thüringen aussieht, auch das Handling von der Verbescheidung bis zur Auszahlung der Gelder. Wenn seit 2017 100 Millionen Euro bisher nicht mit einer kompletten Mittelbindung versehen werden konnten, dann stellen sich wirklich die Fragen nach einem Fehler auch im System, nach fehlenden kommunalen Eigenanteilen, nach zu hohen bürokratischen Hürden oder – wie in der Zuschrift des Gemeinde- und Städtebunds zum ursprünglichen Gesetzentwurf angemerkt – nach der Notwendigkeit von zweckgebundenen Ausreichungen gerade dieser Mittel. Die finanzielle Ausstattung der Kommunen ist nach wie vor keine auskömmliche, sie übertragen regelmäßig neue Aufgaben und höhere Standards – wenn ich an das Brand- und Katastrophenschutzgesetz denke –, ohne diese gegenzufinanzieren. Und dass so manche Kommunen ihre Pflichtaufgaben nicht ausfinanzieren können und dann an Bedarfszuweisungen oder Überbrückungshilfen des Landes hängen,
Wir stimmen einer Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss sowie den Kommunalausschuss zu und beantragen noch eine Überweisung an den Justizausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste auf der Tribüne, der heute vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur ist relativ knapp gehalten. Es geht im Wesentlichen um die Änderung der Jahreszahlen im Gesetz in § 15 und § 17, damit die bisher eingestellten Haushaltsmittel auch noch in den Jahren 2020 und 2021 für Investitionen in den Bereichen Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur auch tatsächlich ausgegeben werden können. Wir haben bisher schon von den Vorrednern entsprechende Ausführungen gehört, warum das so ist.
Da die Investitionsquote im Land Thüringen leider seit Jahren rückläufig ist und dies auch unter RotRot-Grün, so begrüßen wir die Gesetzesänderung. Die geplanten Investitionen in den genannten Bereichen müssen auch über den Ablauf des Jahres 2019 erfolgen können, denn bisher sind sie dort entsprechend festgeschrieben. Die Ursachen für die Verzögerungen im Bereich der Bauaktivitäten sind vielfältig. Ein Grund ist natürlich auch die hohe Auslastung der Baubranche, ein anderer die überbordende Bürokratie, auch gerade bei der Beantragung der Mittel.
Daher stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu bzw. der Überweisung an die entsprechenden Ausschüsse, denn, wie gesagt, die AfD hat schon seit Jahren gefordert, dass die Steigerung der Investitionsquote zu erhöhen ist. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, einiges ist hier bereits gesagt worden. Wir verlängern dieses Gesetz um die Jahre 2020 und 2021, um die vollständige Auslastung der eingestellten 100 Millionen Euro wirklich zu gewährleisten. Die Gründe dafür sind genannt worden. Ich möchte nur auf eines verweisen: Wir schaffen damit natürlich auch eine gewisse Planungssicherheit für die Kommunen, die sich darauf eingestellt haben, diese Fördermittel hier im Land mit abzurufen. Die Überweisung an die Ausschüsse ist beantragt worden, Innen- und Kommunalausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss.
Wir beantragen die Federführung im Innen- und Kommunalausschuss, die Überweisung an den Justizausschuss sehe ich als nicht notwendig an, die lehnen wir ab. Ich hoffe, dass wir zügig durchkommen, dass die Kommunen mit diesem Geld auch in Zukunft ordentlich arbeiten können. Danke.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, von der Landesregierung auch nicht. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussüberweisungen.
Es ist Ausschussüberweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen im Haus. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.
Es ist Überweisung beantragt worden an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind auch alle Fraktionen des Hauses. Wer stimmt dagegen? Es gibt keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen kann ich auch nicht erkennen. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung beschlossen.
Es ist Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden. Wer stimmt dafür? Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen – jetzt muss ich erst mal schauen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen?
Also ich wiederhole die Abstimmung zur Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen über die Federführung des Innen- und Kommunalausschusses ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Gibt es keine. Stimmenthaltungen auch nicht. Damit ist die Federführung für den Innen- und Kommunalausschuss beschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7415 - ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, ich will so beginnen: Idee, Diskussion, Umsetzung, das ist die Trias, mit der wir das Sportland Thüringen stärken. Am Anfang stand die Idee, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir wollten die Arbeit in den Vereinen stärken, da das Sportfördergesetz von 1994, was bis dahin noch gegolten hat, nur in der Regel eine Kostenfreiheit vorgegeben hatte und mittlerweile 40 Prozent der Sportvereine in Thüringen keine Kostenfreiheit mehr hatten und Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen zahlen mussten. Wir wollen allen Sportlerinnen und Sportlern gute Bedingungen ermöglichen. Deshalb sollen die Kommunen den Vereinen die Sportstätten ab 2020 – so steht es im neuen Sportfördergesetz – grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung stellen. Jetzt kommt der zweite Punkt: Nach der Idee folgte die Diskussion mit dem Landessportbund und den kommunalen Spitzenverbänden. Bei dieser wurde deutlich, dass den Kommunen Einnahmeverluste entstanden sind und entstehen werden. Deshalb haben wir in der Diskus
sion um das Sportfördergesetz eine Kompensation von 5 Millionen Euro für Einnahmeausfälle zur Verfügung gestellt, die auch beschlossen wurde, die die Kommunen ab dem 1. Januar 2020 abrufen können. Und als Drittes kommen wir nun zur Umsetzung dieser ganzen Frage: Wir haben hier im Thüringer Landtag im November letzten Jahres das neue Sportfördergesetz verabschiedet. Die Resonanz – das können, glaube ich, alle hier im Hohen Haus bestätigen – war sehr positiv. Die Vereine sind froh gewesen, dass sie diese neuen Möglichkeiten hatten und haben und damit auch die Stärkung ihrer Arbeit in den Vereinen weiter vorantreiben konnten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Rot-RotGrün ist aber auch verlässlicher Partner der Kommunen. Wir nehmen Probleme auf und wollen sie lösen und das eben auch jetzt mit dieser ersten Novellierung des Sportfördergesetzes. In den Gesprächen zur Umsetzung des Gesetzes hat sich gezeigt, dass wir für drei Spezialfälle eine Ausnahme von der Entgeltfreiheit brauchen, diese Ausnahme – das will ich hier noch mal ausdrücklich betonen – aber nicht zulasten der Vereine, sondern zugunsten der Kommunen, um den Kommunen an dieser Stelle mehr Einnahmemöglichkeiten zu generieren:
erstens für die Friedrich-Schiller-Universität Jena und die Nutzung der neu zu errichtenden Leichtathletikanlage, zweitens für die Spezialgymnasien in Trägerschaft des Landes und drittens für den Übungsbetrieb im Nachwuchsleistungssport in Verantwortung der Sportfachverbände am Sitz der Spezialgymnasien des Landes. Das ist auch noch mal wichtig zu betonen: am Sitz der Spezialgymnasien. Hier sind ein überdurchschnittlicher Nutzungsumfang sowie ein besonderes Landesinteresse gegeben, welches übrigens schon in § 1 des Sportfördergesetzes deutlich gemacht wurde. Hier brauchen wir deshalb einen Interessenausgleich zwischen Sport und den Kommunen. Diesen Interessenausgleich wollen wir mit dem Sportfördergesetz ermöglichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es gesagt, ich will es noch mal wiederholen: Diese Koalition – Rot-Rot-Grün – ist verlässlicher Partner und geht diese Probleme eben auch an. Auch hier wieder die klare Trias. Wir haben eine Idee zur Lösung, wir werden diese im Rahmen der Anhörung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landessportbund diskutieren und dieses dann auch umsetzen. Am Ende steht eines: Wir haben gemeinsam die Entgeltfreiheit für den Thüringer Sport gerade im Nachwuchsbereich aber auch für den Wettkampfbetrieb erreicht. Dies ist in den vergan
genen Jahrzehnten, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, die größte Errungenschaft für den Thüringer Sport, die wir überhaupt erreichen konnten.
Nun wird diese Errungenschaft noch einmal durch die Regierungskoalition nachgeschärft, sodass am Ende diese Errungenschaft allen Vereinen, Sportlern und Kommunen ohne Wenn und Aber zugutekommt. Ich beantrage hier auch die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und hoffe auf eine wirklich breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe einzelne Sportfreunde! Ich habe deswegen „einzelne“ gesagt, weil wir eigentlich sonst voller sind. Kaum ein halbes Jahr nach dem Beschluss des Sportfördergesetzes beraten wir heute einen Gesetzentwurf zur Änderung dieses Gesetzes. Streitpunkt zwischen Ihnen, werte Damen und Herren Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, und uns als CDU-Fraktion war bereits im letzten Jahr die Frage, wie die unentgeltliche Nutzung kommunaler Sportstätten künftig im Gesetz festgeschrieben werden soll. Sie kennen die Diskussion, die wir geführt haben, indem der Zusatz „in der Regel“ hinsichtlich der unentgeltlichen Nutzung von Sportstätten gestrichen wurde, haben Sie – darauf hatten wir bereits damals hingewiesen – nur ein Problem geschaffen. Bereits zu Beginn dieses Jahres titelte die „Thüringer Allgemeine“ zum neuen Sportfördergesetz: „Wie entgeltfrei ist entgeltfrei?“
Thematisiert wurden unter anderem die noch ungeklärte Frage der Nebenkosten sowie Probleme, die aus der Übergangsbestimmung des Gesetzes resultierten. Es nützt nichts, wenn zwar die Nutzung entgeltfrei ist, dafür aber zum Beispiel Reinigungskosten für die Turnhalle umgelegt werden. Der Geschäftsführer des Thüringer Gemeinde- und Städtebunds, Ralf Rusch, sagte im Hinblick auf die Diskussion um die Nebenkosten – ich zitiere jetzt, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „Ich habe das
Gefühl, dass Rot-Rot-Grün die Tragweite dieses Gesetzes noch nicht ganz klar ist.“ Dieses Gefühl kann man mit dem nunmehrigen Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün als bestätigt ansehen.
Wir haben vorgeschlagen, an dem Zusatz „in der Regel“ festzuhalten und durch eine Verordnungsermächtigung dezidiert Ausnahmen festzulegen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden nunmehr Ausnahmen statuiert, allerdings durch Gesetz. Der Landtag kann nicht alles selbst regeln und den sich ständig ändernden Bedingungen anpassen. Der Staatsrechtler Georg Jellinek schrieb 1887 in seiner Untersuchung über Gesetze und Verordnungen – ich zitiere –: Das Gesetz kann daher unmöglich jedem Einzelfall gerecht werden, kann kraft seiner Abstraktheit nicht alle konkreten nominierten Fälle voraussehen. Mit dem Blick auf diese Worte von Herrn Jellinek ist es schlichtweg nicht nachvollziehbar, warum die Ausnahme für die Friedrich-SchillerUniversität Jena hinsichtlich der Entgeltpflicht oder für die Nutzung der neu zu errichtenden Leichtathletikanlage in der Wöllnitzer Straße in § 15 Abs. 2 – es handelt sich um ein Musterbeispiel eines Einzelfalls – durch ein Gesetz geregelt werden muss. Schlechterdings nicht nachvollziehbar ist allerdings der im Gesetzentwurf neu vorgesehene Satz 5 in § 15 Abs. 2 für Spezialgymnasien: In Trägerschaft des Landes sowie für den Übungsbetrieb im Nachwuchsleistungssport in Verantwortung der Sportfachverbände am Sitz der Spezialgymnasien könnten vertragliche Vereinbarungen zu einer anteiligen Übernahme von Betriebskosten abgeschlossen oder auch Nutzungsentgelte oder Gebühren durch vertragliche Vereinbarungen auf Grundlage bestehender Gebühren- und Entgeltordnungen erhoben werden. Die Regelung ist bereits handwerklich schlecht gemacht, da diese vollkommen widersprüchlich ist.
Immerhin ist zunächst im Satz 5 die Rede davon, dass eine unentgeltliche Nutzung ausgeschlossen ist. Nach dem Semikolon ist davon die Rede, dass vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen werden können. Dies suggeriert – zumindest vom Wortlaut – eine Wahlmöglichkeit oder ein Ermessen. Ein solches ist jedoch, wie sich aus dem Ausschluss der unentgeltlichen Nutzung ergibt, gerade nicht gegeben. Mit der vorgesehenen Regelung werden insbesondere den Sportfachverbänden neue Lasten aufgelegt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine langfristige finanzielle Planungssicherheit, soweit – wie Sie bei der Darlegung des Regelungsbedürfnisses betonen – die Förderung des Nachwuchsleistungssports in die Zuständigkeit
des Landes fällt. Fehlt eine Klarstellung, dass sich die Regelung nicht zulasten der Sportfachverbände auswirken darf bzw. die Förderung der Verbände bei steigenden Kosten anzupassen ist. Wenn – und dies wird eines Tages geschehen – wieder haushalterisch schlechtere Zeiten herrschen, können sich die vorliegenden Regelungen als nachteilig, wenn nicht gar als Todesstoß für den Nachwuchsleistungssport, erweisen.