Ein chinesischer Batteriehersteller hat angekündigt, ab diesem Jahr eine Fabrik in Erfurt zu bauen. Medienberichten zufolge könnte sie eine der größten der Welt werden, mit einem anvisierten Auftragsvolumen von 1,5 Milliarden Euro.
1. Liegt seitens des chinesischen Unternehmens eine Interessenbekundung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln (Bundes- und/oder Landesmittel) vor und wenn ja, wie ist hierzu der Stand der Gespräche?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Rekrutierung der dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einer Tarifbindung des genannten Unternehmens vor?
3. Welche Fördervoraussetzungen werden im Rahmen einer möglichen Förderung seitens der Landesregierung gegenüber dem chinesischen Unternehmen geltend gemacht?
4. Sind Forschungsprojekte mit dem chinesischen Batteriehersteller und Forschungseinrichtungen des Landes oder Bundes in Planung und wenn ja, wie ist hierzu der Stand der Gespräche?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Frau Staatssekretärin Kerst.
Werte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hausold für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Dem Unternehmen wurde auf einen entsprechenden Förderantrag ein Zuwendungsbescheid im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) für das geplante Investitionsvorhaben durch die Thüringer Aufbaubank ausgereicht. Die zugehörige Förderung beträgt dabei 7,5 Millionen Euro.
Zu Frage 2: Bereits im letzten Jahr wurde mit der Gründung der CATT GmbH mit Sitz in Thüringen die Voraussetzung für die Rekrutierung von Mitar
beitern geschaffen. CATT hat bereits erste Mitarbeiter eingestellt. Zur Tarifbindung liegen dem TMWWDG keine konkreten Informationen vor, allerdings gab es im Jahr 2019 bereits erste Gespräche des Unternehmens mit Gewerkschaftsvertretern.
Zu Frage 3: Voraussetzungen für die GRW-Förderung sind 1.) Errichtung einer Betriebsstätte zur Herstellung von Fahrzeugbatterien in Thüringen, 2.) Schaffung von mindestens 134 Dauerarbeitsplätzen für betriebsangehörige Beschäftigte und Nachweis über einen Überwachungszeitraum von fünf Jahren nach Vorhabensende, also 30.10.2021 und 3.) Gewährung eines Jahresbruttoentgelts in Höhe von mindestens 28.000 Euro ohne Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Darüber hinaus dürfen keine öffentlich-rechtlichen Bedenken gegenüber dem Vorhaben bestehen und die erforderlichen Genehmigungen müssen vor Auszahlung der Fördermittel vorliegen.
Zu Frage 4: Das TMWWDG hat im Rahmen der Ansiedlungsverhandlungen mit CATL Kontakt mit dem IKTS aufgenommen, um aufbauend auf bereits bestehende Entwicklungsplanungen mögliche weitere Perspektiven für einen Ausbau der im Institut vorhandenen Forschungskapazitäten im Bereich der Lithium-Ionen-Batterien zu eruieren. Im Rahmen der Ansiedlung von CATL plant der Freistaat Thüringen, spezifische Forschungskapazitäten an Forschungseinrichtungen auszubauen und Kooperationsprojekte gemeinsam mit industriellen Partnern im Rahmen der Verbundförderung zu verstärken. Aufgrund der bereits bestehenden Kompetenzen und Kapazitäten im IKTS soll das Institut den Fokus der weiteren Ausbauaktivitäten des Freistaats Thüringen bilden. Planungen zu einzelnen Forschungsprojekten im Rahmen der Verbundförderung gibt es derzeit allerdings noch nicht.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann rufe ich die nächste Frage auf. Zweiter Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kuschel, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 6/7387. Bitte, Herr Kuschel.
Die Thüringer Polizei unterhält in Arnstadt am Markt ein Bürgerbüro. In der Vergangenheit war das Büro öfter geschlossen, was auf Kritik in der Öffentlich
1. Wie gestalten sich derzeit die Regelöffnungszeiten des Bürgerbüros der Polizei in Arnstadt am Markt?
2. An welchen Öffnungstagen war aus welchen Gründen das Bürgerbüro seit dem 1. Januar 2019 geschlossen – bitte Einzelaufstellung?
4. Welche Maßnahmen werden für geboten erachtet, um die Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Polizei in Arnstadt vollständig abzusichern?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Höhn, bitte.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Bürgerbüro der Polizeistation Arnstadt ist jeweils von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet.
Zu Frage 2: Nach Mitteilung der Landespolizeidirektion konnte die Besetzung des Bürgerbüros der Polizeistation Arnstadt am 7. Januar 2019, vom 20. bis 21. Februar 2019, zwischen dem 18. und 21. März 2019, vom 3. bis 9. April 2019 und am 6. Juni dieses Jahres aufgrund von Krankheit bzw. Urlaub nicht gewährleistet werden.
Zu Frage 3: Die Bürger der Stadt Arnstadt werden mit einem Aushang im Eingangsbereich des Rathauses über die Nichtbesetzung des Bürgerbüros informiert.
Zu Frage 4: Von der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Gotha wird angestrebt, die Besetzung des Bürgerbüros künftig durch geeignete dienstorganisatorische Maßnahmen zu den in Frage 1 genannten Zeiten vollumfänglich zu gewährleisten.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, sind Sie der gleichen Auffassung wie ich, dass eine Öffnungszeit von vier Tagen von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr nicht die große „Wucht“ ist? Und dann noch diese Schließzeiten. Deshalb also die Frage: Ist an eine Ausweitung der Öffnungszeiten im Bürgerbüro gedacht, natürlich unter der Voraussetzung, dass erst mal diese jetzt vorhandenen Öffnungszeiten personell abgesichert werden?
Ich würde gleich meine zweite Frage stellen wollen. Im Eingangsbereich des Rathauses einen Aushang zu machen, dass das Büro geschlossen ist, ist nun auch nicht die Form der Öffentlichkeitsarbeit, die heute geboten ist. Deshalb die Frage: Werden weitere Formen der Information an Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel über das Internetportal der Stadt oder über die Tagespresse, für angemessen gehalten, damit der Ärger aufhört, dass Leute letztlich erst vor dem Büro erfahren, dass heute wieder mal geschlossen ist? Danke.
Herr Abgeordneter, Sie erlauben, dass ich beide Fragen im Zusammenhang beantworte, weil sich die Antworten darauf – Sie wird es kaum überraschen – ähneln. Das Ganze ist eine dienstorganisatorische Frage, die gemeinsam mit der zuständigen Polizeiinspektion in Gotha zu klären ist. Diese Fragen werden dort einer entsprechenden Beantwortung unterzogen bzw. dann einer Prüfung und Beantwortung unterzogen. Wir würden dann gegebenenfalls informieren.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ich werde im September wieder fragen. Ab De- zember frage ich als Bürger Kuschel!)
Das sehe ich nicht. Dann ist auch diese Frage abgearbeitet, jedenfalls für heute. Der nächste Fragesteller wäre Abgeordneter Dittes. Übernimmt jemand die Frage von Herrn Kollegen Dittes?
In den Jahren 2009 bis 2018 wurden unterschiedlich viele Anwärterinnen und Anwärter bei der Polizei ausgebildet und eingestellt.
1. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber haben jeweils in den Jahren 2009 bis 2018 ihre Ausbildung im Polizeidienst Thüringens begonnen – bitte nach Jahren darstellen –?
2. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter wurden zwischen 2009 und 2018 nach erfolgter Ausbildung zu Polizisten auf Probe ernannt beziehungsweise in den Dienst eingestellt – bitte nach Jahren darstellen –?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Höhn, bitte.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dittes beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: In dieser Legislaturperiode wurde unter anderem durch die Erhöhung der Einstellungszahlen für Anwärter des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes damit begonnen, die Thüringer Polizei personell aufzustocken, die Polizistinnen und Polizisten zu entlasten und deren Arbeitsbedingungen fortlaufend zu stärken. Folgendermaßen stellen sich die Einzelstellungszahlen – wie nachgefragt – dar: 2009 wurden 160 Anwärter eingestellt, 2010: 190, 2011: 150, 2012 und 2013 jeweils 130, 2014: 120, 2015: 155, ebenso wie 2016, 2017: 200, 2018: 285, 2019: 260. Um diese Entwicklung fortzusetzen, wurde mit dem Haushalt 2020 die Voraussetzung geschaffen, um im nächsten Jahr bis zu 300 Anwärter, 250 für den mittleren und 50 für den gehobenen Polizeivollzugsdienst einzustellen.
Zu Frage 2: Zunächst erlaube ich mir, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass es aufgrund verschiedener Konstellationen zu teilweise deutlichen Unterschieden zwischen Einstellungszahlen und Ernennungszahlen kommt. So ist bei der Betrachtung der Zahlen zu berücksichtigen, dass die Ausbildungsdauer – das sind zwei Jahre für den mittleren Polizeivollzugsdienst – und die Studiendauer – drei Jahre für den gehobenen Polizeivollzugs