Protokoll der Sitzung vom 04.07.2019

Zu Frage 2: Zunächst erlaube ich mir, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass es aufgrund verschiedener Konstellationen zu teilweise deutlichen Unterschieden zwischen Einstellungszahlen und Ernennungszahlen kommt. So ist bei der Betrachtung der Zahlen zu berücksichtigen, dass die Ausbildungsdauer – das sind zwei Jahre für den mittleren Polizeivollzugsdienst – und die Studiendauer – drei Jahre für den gehobenen Polizeivollzugs

dienst –, sowie die Ausbildungsdauer von bis zu vier Jahren für die Sportfördergruppe unterschiedlich ist. Hinzu kommen Abbrüche der Ausbildung bzw. des Studiums durch die Anwärter und Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf durch das Bildungszentrum aus disziplinarrechtlichen Gründen. Eine nicht unbedeutende Rolle spielen auch Ereignisse, die dem Anwärter oder bzw. der Anwärterin zuzurechnen sind und so zu einer Verlängerung der Ausbildung bzw. des Studiums führen. Anzuführen sind hier beispielsweise das Nichtbestehen von Abschlussprüfungen oder auch eines Ausbildungsabschnittes, die Wiederholung einer Modulprüfung, längere Dienstunfähigkeitszeiträume durch Verletzungen in der Ausbildung oder beim Studium, anderweitige Krankheiten, aber auch Mutterschutz und Elternzeit. Im Ergebnis stellen sich die Ernennungen wie folgt dar: 2009: 104, 2010: 154, 2011: 195, 2012: 147, 2013: 157, 2014: 129, 2015: 114, 2016: 113, 2017: 146, 2018: 124.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann ist der vierte Fragesteller Herr Abgeordneter Bühl von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/7419. Bitte schön, Herr Bühl.

Zukunft des Ilmenau-Kollegs

Im Jahr 2015 traf die damalige Ministerin für Bildung, Jugend und Sport Frau Dr. Birgit Klaubert die Entscheidung zur Schließung des Thüringenkollegs in Weimar, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die dortige Liegenschaft in Landesträgerschaft ist. Die Fortführung eines Kollegs in Thüringen mit Standort Ilmenau hatte den Vorteil der kommunalen Trägerschaft und damit der Kostenersparnis für den Freistaat. Die Entscheidung wurde revidiert, beide Standorte blieben erhalten. Nun erreichten den Fragesteller Informationen, dass am Standort Ilmenau für das kommende Schuljahr keine Schüler mehr aufgenommen werden dürfen und Bewerber nach Weimar verwiesen werden sollen. Das Ilmenau-Kolleg ist und muss ein wichtiger Bestandteil der Bildungslandschaft im Ilm-Kreis bleiben. Es hat zum Beispiel mit großer Innovationskraft neue Konzepte in der Beschulung nicht deutscher Schüler entwickelt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Werden für das kommende Schuljahr am Ilmenau-Kolleg Schüler aufgenommen und wenn nein, weshalb nicht?

2. Sollten keine Schüler mehr aufgenommen werden dürfen, wer hat diese Entscheidung wann getroffen?

3. Welche Perspektive sieht die Landesregierung für die zwei Kollegs in Thüringen?

4. Befindet sich das Thüringenkolleg in Weimar weiterhin in Trägerschaft des Landes und wenn ja, weshalb wurden Pläne zur Träger-Übergabe an die Stadt Weimar nicht weiterverfolgt?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Für das Ilmenau-Kolleg gab es nach Fristende der Anmeldung und Durchführung der Aufnahmeprüfungen für die Einführungsphase nur fünf Bewerberinnen und Bewerber. Die geringe Zahl an aufzunehmenden Bewerberinnen und Bewerbern am Ilmenau-Kolleg rechtfertigt für das nächste Schuljahr keine Einrichtung eines Kurses, der mit dieser bzw. durch weitere Abgänger noch geringeren Schülerzahl für insgesamt drei Schuljahre fortzuführen wäre.

Zu Frage 2: Eine Entscheidung, dass am IlmenauKolleg keine Schülerinnen und Schüler mehr aufgenommen werden dürfen, gibt es nicht.

Zu Frage 3: Die stabilen hinreichenden Anmeldezahlen am Thüringenkolleg in Weimar zeigen, dass das Kolleg von den Kollegiaten gut angenommen wird und dieser Bildungsweg auch eine Nachfrage hat. Am Ilmenau-Kolleg lag die Zahl der Kollegiaten in den letzten Schuljahren stets unter der des Thüringenkollegs, im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bei 39 Prozent. Eine Entscheidung über den Fortbestand des Ilmenau-Kollegs trifft der Ilm-Kreis als Schulträger mit der Fortschreibung des Schulnetzplans. Seitens der Landesregierung wird das Ilmenau-Kolleg nicht infrage gestellt.

Zu Frage 4: Das Thüringenkolleg in Weimar befindet sich nach wie vor in Trägerschaft des Landes Thüringen. Gespräche mit der Stadt Weimar zur Übernahme des Kollegs in kommunale Trägerschaft führten nicht zu einem für beide Seiten befriedigenden Ergebnis.

So weit zunächst meine Antworten.

Gibt es Nachfragen? Herr Bühl, bitte.

Mich erreichten auch Informationen, dass jetzt schon Lehrer mit Abordnungen belegt worden sind. Wie gestaltet sich das? Was passiert mit den Lehrkräften am Kolleg aktuell? Gibt es Abordnungen und wenn, wohin und in welchem Umfang?

Das müsste ich Ihnen nachliefern.

Und das Zweite: Was sind aus Ihrer Sicht die administrativen Folgen? Wenn man jetzt praktisch keinen Kurs in diesem Jahr oder für das nächste Jahr einrichtet, welche administrativen Folgen ergeben sich dann für den Standort?

Zunächst mal keine. Es gibt ja noch Schüler an der Schule und es können ja im nächsten Jahr wieder neue Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden.

Weitere Nachfragen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Frau Staatssekretärin, gab es denn schon Gespräche mit dem kommunalen Schulträger zur Zukunft der Schule?

Die zweite Frage: Ist mal untersucht worden, weshalb in Ilmenau und Weimar die Nachfragen so differenzieren, in Weimar die Nachfrage da ist und am Standort Ilmenau entsprechend nicht?

Meines Wissens gab es aktuell keine Gespräche, zumindest nicht auf Hausleitungsebene, keine Gespräche mit dem Schulträger. Sollte es darunter welche gegeben haben, müsste ich das nachliefern. Diese Untersuchung ist aktuell auch nicht durchgeführt worden. Es gab Zeiten, da gab es in Weimar auch relativ wenig Bewerberinnen und Bewerber, und nachdem zur Diskussion stand, diesen Standort zu schließen, hat sich die Schule auf den Weg gemacht und sehr viel Energie hineingesteckt,

(Abg. Bühl)

für sich zu werben, sodass im darauffolgenden Jahr deutlich mehr Anmeldungen vorhanden waren.

Weitere Fragemöglichkeiten gibt es nicht. Danke, Frau Staatssekretärin. Wir kommen dann zur fünften Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Harzer, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 6/7420. Herr Harzer, bitte.

Zuwendungen an Bürgerinitiativen

Presseberichten war zu entnehmen, dass der Landrat des Saale-Orla-Kreises mit Zustimmung des Kreisausschusses Bürgerinitiativen gegen die Windenergie im Saale-Orla-Kreis jeweils bis zu 2.000 Euro bereitstellt, um Gutachten gegen die von der Regionalplanung ausgewiesenen Windvorranggebiete anfertigen zu können. Ausweislich des Protokolls des Kreisausschusses des Saale-OrlaKreises vom 1. Mai 2019 hat der Landrat den Kreisausschuss darüber informiert, dass er die Entscheidung getroffen habe. Die Mitglieder des Kreisausschusses unterstützten die Finanzierung einstimmig. Landkreise haben in Thüringen keine Ausgleichsfunktion und sind von daher bei freiwilligen Ausgaben und Unterstützungen ehrenamtlicher Arbeit zur Zurückhaltung verpflichtet. Der Landrat des Saale-Orla-Kreises ist in seiner Funktion auch Mitglied der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welcher Finanzierungsweg wurde dem Kreisausschuss vom Landrat vorgelegt?

2. Welche Bürgerinitiativen wurden für welchen Zweck unterstützt?

3. Welche rechtliche Grundlage hat die finanzielle Unterstützung von Bürgerinitiativen?

4. Welche Rechtsfolgen, zum Beispiel Rückforderungsansprüche gegen den Landrat oder Klagegründe gegen die Höhe der Kreisumlage, ergäben sich aus einem fehlerhaften Handeln des Landrats in dieser Angelegenheit und wie wird dies jeweils begründet?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Höhn.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Harzer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Auskunft des Saale-Orla-Kreises wurden zur Deckung der Ausgaben Minderausgaben aus anderen Haushaltsstellen herangezogen.

Zu Frage 2: Aus der vom Thüringer Landesverwaltungsamt übersandten Stellungnahme des SaaleOrla-Kreises lässt sich lediglich entnehmen, dass bislang vier Bürgerinitiativen unterstützt wurden. Die Information, welche Bürgerinitiative konkret für welchen Zweck unterstützt wurde, liegt mir gegenwärtig nicht vor.

Zu Frage 3: Nach § 87 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung sind eigene Aufgaben des Landkreises die überörtlichen Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Kreisgebiet nicht hinausgeht. Daraus folgend kann ein Landkreis grundsätzlich alle Aufgaben wahrnehmen, sofern sie sich nicht nur auf eine einzelne kreisangehörige Gemeinde beziehen und gleichzeitig über das Kreisgebiet nicht hinausreichen. Die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für eigene Aufgaben sind im Haushaltsplan als Anlage der vom Landkreis zu beschließenden Haushaltssatzung festzusetzen. Festsetzungen im Haushaltsplan widerspiegeln insoweit auch den kommunalpolitischen Gestaltungswillen eines Kreistags in den von den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesteckten Grenzen. Ob und inwieweit diese Grenzen überschritten werden, ist von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, in diesem Fall das Thüringer Landesverwaltungsamt, noch umfassend und abschließend zu prüfen. Enthält der Haushaltsplan keine oder nicht ausreichende Festsetzungen, besteht im Vollzug des Haushaltsplans dennoch, wenn auch im beschränkten Maß, die Möglichkeit, Mittel im Rahmen der beweglichen Haushaltsführung zum Beispiel als überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben nach dem in der ThürKO bestimmten Verfahren bereitzustellen.

Zu Frage 4: Das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Kommunalaufsicht wird nach abschließender Sachverhaltsaufklärung prüfen, ob gegebenenfalls rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegen den Landkreis zu ergreifen sind.

Herzlichen Dank.

Gibt es Nachfragen? Herr Harzer.

(Staatssekretärin Ohler)

Da die Fragen 2 und 4 nicht ausreichend beantwortet werden konnten, habe ich die Nachfrage, ob ich die Antwort, wenn sie vorliegt, nachgereicht bekomme.

Herr Abgeordneter, selbstverständlich. Wenn die entsprechenden Prüfergebnisse des Landesverwaltungsamts vorliegen, sage ich Ihnen hiermit zu, dass Sie dann entsprechend informiert werden.

Eine weitere Nachfrage hat Herr Kummer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist ja in Rede gewesen, dass Bürgerinitiativen die Unterstützung erhalten haben. Wenn diese Bürgerinitiativen keine Rechtspersönlichkeiten sind, also wie ein eingetragener Verein zum Beispiel, ist dann der Landrat überhaupt ermächtigt, eine Bürgerinitiative zu fördern?

Verehrter Herr Abgeordneter, ich verstehe zwar den Hintergrund Ihrer Frage, aber auch hier möchte ich auf die derzeit laufende Prüfung des Landesverwaltungsamts verweisen und Sie dann gegebenenfalls von den entsprechenden Ergebnissen unterrichten.