Protokoll der Sitzung vom 05.07.2019

Was machen die Natura-2000-Stationen? Es besteht immer eine ganz unterschiedliche Konstellation an zwölf unterschiedlichen Stellen in Thüringen. Jede hat eine eigene Struktur: ein Umweltverband, ein Landschaftspflegeverband und ein lokaler Kümmerer vor Ort. Manchmal sind es fünf, manchmal drei Träger. Selbstverständlich ist beispielsweise auch der Bauernverband direkt mit dabei.

Ich kann Ihnen also versichern: Jede der Natura-2000-Stationen ist ein Gewinn und jede der Natura-2000-Stationen kann aus unserem Fördertopf GNL-Projektmittel beantragen, die wir selbstständig erhöht haben. Das ist nicht etwas, was im Landwirtschaftsministerium am Ende fehlt, sondern was wir quasi immer wieder aufgestockt haben. So war es

im Koalitionsvertrag verabredet. Inzwischen stehen in diesem Bereich knapp 10 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Als wir 2014 begonnen haben, waren es magere 3 Millionen Euro. Da sehen Sie, wie wir Naturschutz in die Fläche bringen. Das nennt man Verlässlichkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Naturschutz vor Ort erlebbar zu machen, das ist doch unser Ziel. Ich meine, jeder kennt aus seiner Kindheit noch Arten wie Gelbbauchunken, die Geburtshelferkröte, Wiesenbrüter wie die Bekassine, den Kiebitz und andere Arten. Damit es auch möglich ist, diese für kommende Generationen zu erhalten, müssen wir etwas tun, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Natura-2000-Stationen, die inzwischen von den Naturschutzverbänden auch den anderen Bundesländern zur Nachahmung empfohlen werden, sind ein wichtiger Baustein.

Deswegen sage ich, wenn Sie immer über Heimat reden und am Ende aber nichts dafür tun: Wir können berichten, was wir dafür getan haben, dass Naturschutz und der Erhalt unserer Lebensgrundlagen in Thüringen auch wirklich funktionieren. Natura-2000-Stationen, die jetzt gesetzlich verankert werden, sind dafür ein großer Beitrag.

Ich will zu einem weiteren Aspekt des Landesnaturschutzes kommen. Uns ist wichtig und das haben wir – denke ich – auch gezeigt, dass die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Land- und Forstwirtschaft gestärkt wird. Ein Beispiel sind die Natura-2000-Stationen. Ein anderes ist, dass wir beim Vertragsnaturschutz, wo es also um das gute Miteinander geht und wo es um Förderprogramme mit durchaus großen hinterlegten Mitteln geht, eine weitere Stärkung erreicht haben. Das wollen wir in der nächsten Förderperiode auch weiter voranbringen.

Herr Primas, in dem Zusammenhang gibt es selbstverständlich auch einen intensiven Austausch mit dem Thüringer Bauernverband und dem Umweltministerium, weil das nun einmal zusammengehört. Selbstverständlich habe ich mir auch die Mühe gemacht, Anfang der Woche nach Kerspleben zu fahren, um mich mit der Agrargenossenschaft darüber zu unterhalten, wie sie – und das haben die überhaupt abgestritten – im März viel Glyphosat auf ihren Feldern ausgebracht hat. Das geschieht aus dem einfachen Grund, dass chemisches Pflügen einfacher geht als tatsächliche Bodenbearbeitung und weil es eine Frage des Drucks ist, unter dem die Landwirte stehen. Ich suche den Dialog mit den Menschen, finde es sehr bedauerlich, dass der anwesende Bauernverband bei diesem Gespräch meinte – obwohl das weder verabredet war, noch

(Ministerin Siegesmund)

ich den Ductus unseres Gesprächs in dieser Pressemitteilung sehen kann –, sich darüber äußern zu müssen. Ich jedenfalls hatte ein sehr gutes Gespräch mit der Agrargenossenschaft. Wir haben über Alternativen der Minderung von Glyphosateinsatz miteinander diskutiert und die Agrargenossenschaft Kerspleben begrüßt die Bundesratsinitiative des Landes Thüringen, in der steht, dass wir in Kleingärten, in der Vorerntebehandlung und entsprechend auf öffentlichen Flächen Glyphosateinsatz eindämmen. Von daher weiß ich nicht, welche Quelle Sie hier meinen zitieren zu müssen. Wir suchen den Dialog und halten uns auch an der Stelle daran, dass selbstverständlich die Landwirtschaft ihren Beitrag zum Naturschutz leisten muss, während Sie ja vor allen Dingen eines tun: Urteile fällen über Gespräche, bei denen Sie gar nicht dabei waren.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Ich habe die Pressemeldung zitiert!)

Von daher fragen Sie gern noch einmal in Kerspleben nach. Ich freue mich darüber zu hören, was man Ihnen von dort erzählt.

Weitere Dinge im Landesnaturschutzgesetz haben die Abgeordneten aus den regierungstragenden Fraktionen erwähnt. Mir sind noch einmal zwei Dinge besonders wichtig. Das eine ist der Alleenschutz. 2015 sind aus Verkehrssicherungspflichtgründen in Birx über hundert alte Bäume relativ schnell gefällt worden. Die untere Naturschutzbehörde war damals weder informiert, noch konnte man in dem Ort tatsächlich klären, ob es in dieser Form wirklich flächendeckend notwendig war. Das Landesnaturschutzgesetz stärkt den Alleenschutz. Das ist mir wichtig. An dieser Stelle zeigen wir klar, welche Prioritäten wir setzen.

Richtig ist, dass wir mit unserem Gesetz Teile des Volksbegehrens für mehr Artenvielfalt in Bayern aufnehmen. Während man durchaus sagen könnte, dass wir zum einen mit dem Wassergesetz deutliche Akzente gesetzt haben, mit dem die 10 Meter Uferrandstreifen dazu beitragen, dass wir Insektenschutz an unseren 15.000 Kilometern Flüssen und Bächen vorantreiben, zeigt das Landesnaturschutzgesetz einen anderen Baustein auf, wo wir schon deutlich weiter sind als das, was man in Bayern noch vor sich hat: Das ist die Frage „Gentechnikverbot“ und auch „Pestizidverbot“ in unseren Nationalen Naturlandschaften und entsprechend geschützten Flächen. Auch das ist also ein Baustein, bei dem wir mit Fug und Recht behaupten können: Wir haben eines der modernsten Landesnaturschutzgesetze bundesweit.

Ich möchte mich bei allen bedanken, die sich an der Novelle beteiligt haben: natürlich den Abgeordneten, insbesondere den Abgeordneten des federführenden Umweltausschusses, der Landtagsverwaltung, den vielen engagierten Vertreterinnen und Vertretern der Verbände in den Anhörungen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, all jenen, die gemeinsam daran gearbeitet und mitgewirkt haben, dass wir mehr für unsere Natur in Thüringen tun können. Wir können nicht nur mit Fug und Recht behaupten, dass es eines der modernsten Landesnaturschutzgesetze bundesweit sein wird und dass wir das Bundesrecht klar ordnen, wir können auch behaupten, dass ohnehin über die Tatsache, wie Thüringen bestimmte Dinge im Naturschutz aufgestellt hat – Stichwort „Natura-2000-Stationen“ –, insofern geredet wird, als die Bundesumweltverbände bei dem Treffen der 16 Bundesländer immer wieder darauf verweisen: Macht es doch so wie Thüringen. Wir waren Schlusslicht bei Natura 2000. Fünf Jahre später sagen die Umweltverbände in Runden mit 16 Umweltministern: Macht es doch so wie Thüringen. Ich finde, damit können wir alle miteinander ziemlich zufrieden sein und ich freue mich über Ihre Zustimmung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann schließe ich die Beratung und wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Naturschutz in der Drucksache 6/7456 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Abgeordnete Gentele. Wer ist dagegen? Dagegen sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltung. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/6500 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Dagegen? Dagegen sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Enthaltungen? Keine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Bitte erheben Sie sich von den Plätzen, wenn Sie dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung Ihre Zustimmung geben. Das sind die Koalitionsfraktionen und

(Ministerin Siegesmund)

Herr Abgeordneter Gentele. Danke schön. Wer ist dagegen? Dagegen sind die CDU und die AfD. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit hat der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung die Zustimmung des Hauses gefunden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen zur Abstimmung zum Entschließungsantrag. Formale Frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das habe ich nicht gesehen. Gut. Dann stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/7417 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie Abgeordneter Gentele. Danke schön. Wer ist dagegen? Dagegen ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Es enthält sich die CDU-Fraktion. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes – Einführung der paritätischen Quotierung Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6964 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/7450 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Adams zur Berichterstattung aus dem Innen- und Kommunalausschuss. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der federführende Innenund Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf zur Einführung der paritätischen Quotierung im Landeswahlgesetz in seiner Sitzung am 2. Mai beraten und am 6. Juni eine mündliche Anhörung durchgeführt. In der Anhörung wurden konstruktive Verbesserungsvorschläge für den Gesetzentwurf vorgebracht, die der Ausschuss aufgegriffen und in einem Änderungsantrag verarbeitet hat. Ein Anzuhörender sprach sich insgesamt gegen den Gesetzentwurf aus. § 29 Abs. 5 Thüringer Landeswahlge

setz erhält daher folgende Fassung: „Die Landesliste ist abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei der erste Platz mit einer Frau oder einem Mann besetzt werden kann. Personen, die im Personenstandsregister als ‚divers‘ registriert sind, können unabhängig von der Reihenfolge der Listenplätze kandidieren. Nach der diversen Person soll eine Frau kandidieren, wenn auf dem Listenplatz vor der diversen Person ein Mann steht; es soll ein Mann kandidieren, wenn auf dem Listenplatz vor der diversen Person eine Frau steht.“

Die Redaktionsermächtigung, mit welcher die Präsidentin und der Präsident des Landtags das gesamte Landeswahlgesetz in geschlechtergerechter Sprache erstellen sollte, wurde nach dem Hinweis der Landtagsverwaltung gestrichen. Die Beschlussempfehlung hat der Innen- und Kommunalausschuss in seiner Sitzung am 27. Juni gefasst. Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 28. Juni den Gesetzentwurf beraten und sich der Beschlussempfehlung angeschlossen. Der mitberatende Gleichstellungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 3. Juli beraten und sich ebenfalls der Beschlussempfehlung des Innenund Kommunalausschusses angeschlossen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat Abgeordneter Kellner von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind heute in der zweiten Lesung zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes – Einführung der paritätischen Quotierung. Ich habe mich schon gewundert, dass das Gesetz heute tatsächlich aufgerufen wird, dass das heute tatsächlich zur Beratung steht. Ich hatte schon in der ersten Lesung darauf aufmerksam gemacht und auch mein Unverständnis mitgeteilt, dass hier ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, der parallel dazu vom Verfassungsgericht in Brandenburg auf Verfassungsmäßigkeit überprüft wird. Dennoch hat man es hier auf den Weg gebracht, sodass wir uns heute zum zweiten Mal damit beschäftigen. Und das hat mich umso mehr gewundert, da selbst der Wissenschaftliche Dienst des Thüringer Landtags zu dem gleichen Ergebnis gekommen ist, dass es doch erhebliche ver

(Präsidentin Diezel)

fassungsrechtliche Bedenken gibt. Aber das scheint hier in diesem Haus keinen zu interessieren.

(Beifall CDU; Abg. Gentele, fraktionslos)

Aber es geht ja noch weiter. Das haben ja nicht nur die Thüringer und die Brandenburger festgestellt, sondern auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat sich schon 2008 mit der Thematik beschäftigt und hat hier begründete Zweifel an der Erforderlichkeit und Angemessenheit zum Ausdruck gebracht. Auch das Abgeordnetenhaus Berlin hat 2018 diese Quotierung schon betrachtet und sieht die demokratischen Grundprinzipien verletzt. Auch in Schleswig-Holstein kam 2018 der entsprechende Wissenschaftliche Dienst dazu, dass es als verfassungsrechtliche Beeinträchtigung erscheint. Also ich denke, wir sind in Thüringen und Brandenburg nicht alleine. Dennoch wird dieses Gesetz hier auf den Weg gebracht. Gestatten Sie mir an der Stelle mein Unverständnis dafür auszudrücken, dass, wenn die wissenschaftlichen Dienste von vielen Bundesländern das gleich bewerten, man trotzdem sagt, wir bringen das hier ein. Herr Adams hat ja schon verlautbart: Es ist ihm ziemlich egal, was die Wissenschaftler und die Juristen sagen. Sondern er hat gesagt, dann muss es das Gericht überprüfen. Wenn es halt so ist, dann ist es halt so, aber das Gericht ist dafür zuständig. Ich halte das trotzdem für bemerkenswert. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir als CDU‑SPD-Koalition in der letzten Legislatur hier so ein Gesetz eingebracht hätten, was so viel Widerstände auch von Wissenschaftlern, von Juristen erfahren hätte. Das ist schon sehr bemerkenswert, das muss ich schon sagen.

(Beifall CDU; Abg. Gentele, fraktionslos)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber Sie waren schon bei der An- hörung dabei?)

Aber ich habe das heute schon gehört: Es ist eigentlich egal, was ihr sagt, wir haben die Mehrheit. Deutlicher kann man es nicht sagen und ich denke, das wiederholt sich jetzt gerade wieder.

(Beifall CDU, AfD)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So denken Sie also?)

Ja, so hat man es heute gesagt; ich war entsetzt, das muss ich ganz klar sagen. Aber das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes hat ja auch entsprechende Anmerkungen gemacht, wo die Bedenken vorhanden sind: Es bedeutet einen Eingriff in die Freiheit der Wahl, da auch die Listenaufstellungen das Wahlrecht unmittelbar berühren, wie das Bundesverfassungsgericht herausgestellt hat. Weiterhin wird angemerkt: Es stellt einen Eingriff in die

Gleichheit der Wahl dar, weil die in einer Partei unterrepräsentierten Personen bessere Chancen auf einen aussichtsreichen Listenplatz haben.

Wenn man sich jetzt ansieht, wie die Parteien aufgestellt sind – der Frauenanteil und der Männeranteil –, dann kann man das natürlich auch nachvollziehen. Da liegen Sie, denke ich mir, auch nicht verkehrt, wenn ich das mal für die Parteien nehme, die hier im Landtag vertreten sind. Die CDU hat 27 Prozent Frauenanteil, die Linken 43 Prozent, die SPD 28 Prozent, AfD 16 Prozent und Bündnis 90/Die Grünen 37 Prozent. Ich denke, die Aussage kann man so stehen lassen und das ist auch nachvollziehbar.

Dass wir alle Interesse haben, dass mehr Frauen in die Politik gehen, ich denke, das unterstelle ich jeder Partei. Wir machen da auch sehr viel. Wir müssen sie dafür begeistern und müssen sie dafür interessieren. Das ist alles. Aber wir können es doch nicht dadurch lösen, dass wir sagen: Ihr kriegt einen guten Listenplatz und das war es dann. Nein, wir müssen erst mal die Begeisterung wecken, für die Politik, für die Parteien mitzustreiten, und dann kommt doch das andere.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Wenn die solche Reden wie von Ihnen hören, Herr Kellner, dann sind die schon nicht mehr be- geisterungsfähig!)

An dieser Stelle greift man ganz massiv ein und man greift auch ganz massiv in die Möglichkeiten der Partei ein.

Weiterhin wird festgestellt: Es stellt eine Diskriminierung anhand des Geschlechts dar, weil Personen mit der Angabe „divers“ auf allen Plätzen kandidieren dürfen und damit einen Vorteil gegenüber der Geschlechtszugehörigkeit weiblich/männlich haben. Auch das hat das Gutachten festgestellt. Es diskriminiert überdies Personen, die gar keine Angabe zum Geschlecht gemacht haben, weil diese überhaupt keinen Listenplatz bekommen. Sie sind von der Wählbarkeit gänzlich ausgeschlossen. Darauf wurde auch in der öffentlichen Anhörung von Herrn Hobusch – das ist der Vertreter von Prof. Morlok, der auch für Sie schon Gutachten gemacht hat – noch mal deutlich hingewiesen. Auch das müssen Sie doch zur Kenntnis nehmen. Auch dazu habe ich im Änderungsantrag nach der Anhörung nichts gefunden, dass Sie das aufgegriffen hätten. Sie schließen eine Gruppe komplett aus.

(Beifall CDU)

Ich denke, allein das ist schon schlimm genug, wenn Sie letztendlich so tun, als würden Sie alles berücksichtigen wollen.