Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Möller, nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass ein Gerichtsurteil auch Teil dieses Rechtsstaats ist. Und wenn Flüchtlingsbürgen bescheinigt bekommen, dass sie zu Recht davon ausgegangen sind, dass sie nur nach Asylbewerberleistungsge
Dann ist auch das Teil des Rechtsstaats und nicht nur die Teile, die Sie sich rausziehen und da wo Sie Versäumnis erkennen. Das ist nämlich das Problem.
Sie haben gesagt, ich hätte Sie als Borkenkäfer beschimpft. Das habe ich nicht, lesen Sie es bitte im Protokoll nach oder schauen Sie es sich im Stream noch mal an. Ich habe Ihre Politik mit dem Wirken des Borkenkäfers verglichen. Und darüber brauchen Sie sich doch gar nicht aufregen. Hätte ich gesagt, Sie sind ein Borkenkäfer, dann wäre das okay. Aber das würde ich niemals tun. Ich mag Tiere.
Aber Sie können sich dann aufregen, wenn ich sagen würde, was ich natürlich nicht sagen darf, dass Sie ein Nazi sind. Vielen Dank.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Wie viel Zeit hat der denn noch? Ich dachte, die ist abgelaufen!)
Ja, Herr Hartung, dann sage ich Ihnen einfach nur ganz kurz: Sie mögen ein guter Arzt sein, sind aber ein schlechter Jurist.
Urteile wirken immer nur zwischen den Parteien. Das heißt, wenn in einem Rechtsstreit festgestellt worden ist, dass ein Bürge getäuscht worden ist, heißt das nicht, dass alle anderen Bürgen auch getäuscht worden sind oder nicht richtig aufgeklärt worden sind. Das muss man dann schon in jeweiligen Verfahren einzeln klären. Und nichts anderes fordern wir.
Ja, das machen Sie doch selbst. Sie beweisen es doch ständig. Aber ich muss mich jetzt ranhalten, es sind nur 10 Sekunden.
Herr Möller, es ist ganz einfach: Wenn so viele Rechtsstreitigkeiten derart ausgehen wie beschrieben, deswegen gibt es die Verordnung,
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann erhält Herr Minister Lauinger für die Landesregierung das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich gebe zu, mir fällt es relativ schwer, jetzt sachlich auf die von der AfD vorgebrachten Argumente einzugehen.
Dass jetzt auch dieses Pult dafür genutzt wird, Menschen zu diskreditieren, die Bürgschaften abgegeben haben, und diese als „scheinheilige Moralapostel“, „Gutmenschen“ oder als „Menschen, die
ihr Gewissen erleichtern wollen“ zu bezeichnen, finde ich – ehrlich gesagt – unerhört, absolut unerhört.
Wenn Sie sich mal mit diesen Menschen unterhalten, die das gemacht haben: Der Eindruck, den Sie erwecken wollen, die würden alle nichts zahlen wollen, ist komplett falsch.
Es gibt ganz viele, die zahlen tatsächlich dafür, dass sie diese Bürgschaft abgegeben haben, und die zahlen ganz bewusst dafür. Und es gibt Vereine, die sich gegründet haben, um diese Menschen zu unterstützen und das Geld einzusammeln, und die zahlen. Der Eindruck, den Sie hier erwecken wollen, ist komplett falsch.
Aber ich versuche, Ihnen trotzdem noch mal zu erklären, wie die Genese dieser ganzen Geschichte ist.
Im Jahr 2013 hat der Bundesminister des Innern – und Sie wissen alle, wer im Jahr 2013 Bundesminister des Innern war – im Einvernehmen mit den Innenministern der Länder entschieden – und zwar einstimmig und einhellig –, dass zur Bekämpfung der Flüchtlingskrise in Syrien und dessen Anrainerstaaten besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge vorübergehend in Deutschland aufzunehmen sind. Das damalige Thüringer Innenministerium hat daher – Sie wissen auch sicherlich, wer im September 2013 Innenminister in Thüringen war – im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern am 10. September 2013 eine Landesaufnahmeordnung erlassen, die die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge ermöglicht, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen. Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden dramatischen Lage wurde das immer weiter verlängert, zuletzt bis zum 31. Dezember 2020.
Die danach erteilte Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz setzt zwingend voraus, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz für jede einreisewillige Person abgegeben und ein Visumverfahren durchgeführt wird.
Grundsätzlich sind die Flüchtlinge, die im Besitz einer solchen Aufenthaltserlaubnis sind, leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Verpflichtungsgeber übernehmen auch einen Teil dieser Kosten. Wird den einreisenden Flüchtlingen infolge eines nach der Einreise nach Deutschland gestellten Asylantrags dann aber ein Asylstatus, der Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutz zuerkannt, kommt es – und das haben wir an dieser Stelle schon sehr oft debattiert – zu dem sogenannten Rechtskreiswechsel. In dem Moment ist nämlich der Mensch tatsächlich als Flüchtling anerkannt und hat ein Recht, hier zu sein. Und das ist der Unterschied, den Sie nicht sehen wollen, wo dann eben auch Gerichte an ganz vielen Stellen entschieden haben: Jetzt ist eine andere Situation entstanden, jetzt ist nicht mehr die Situation wie davor, sondern jetzt ist festgestellt, er hat tatsächlich nach den von mir genannten Gründen ein Recht, hier zu sein. Daraus ist die Debatte entstanden, ob danach diese Bürgschaft noch greift oder nicht. Wenn man sich die Gerichtsentscheidungen anschaut, die danach getroffen worden sind, dann hat eine ganze Reihe von Verwaltungsgerichten entschieden, dass bei dieser Situation, in dem Moment, wo dieser Rechtskreiswechsel eintritt, das auch Konsequenzen für die Bürgschaft hat. Wenn Sie jetzt immer so tun: Der Rechtsstaat muss greifen. Der greift hier ganz explizit.
Es gibt eine Situation, wo ein Streit darüber entstanden ist, wie weit jetzt eine Bürgschaft geht. Wenn ich Herrn Möller und seine ganzen Ausführungen zum Bürgschaftsrecht höre und was auch immer: Natürlich ist es ganz oft bei einer Bürgschaft die Debatte, wie weit sie greift. Das war ein Streit und den haben Verwaltungsgerichte ganz oft zugunsten der Kläger entschieden.
Also der Rechtsstaat hat an dieser Stelle funktioniert und hat genau das entschieden, dass man nämlich in dem Fall nur für das Asylbewerberleistungsgesetz haften muss, aber nicht für Leistungen nach dem SGB II, wenn denn so ein Rechtskreiswechsel erfolgt ist. Von daher: Allein das zeigt, auf welchem Holzweg sich die Fraktion der AfD befindet, wenn sie mal wieder anmahnt, der Rechtsstaat solle durchgesetzt werden, denn genau das ist passiert. Leute haben vor Gericht gestritten, Gerichte haben entschieden, dann war die Sache geklärt.
Jetzt war es aber so, dass natürlich auch unabhängig von gerichtlichen Entscheidungen der Gesetzgeber immer wieder angehalten ist, auf bestimmte Situationen zu reagieren und gegebenenfalls auch durch ein neues Gesetz auf rechtliche Unklarheiten zu reagieren und diese vielleicht klarzustellen. Ge