Einen Großteil davon machen die Geschäftsbesorgungsvergütungen aus, welche vom Jahr 2019 um 2,25 Millionen Euro im Jahr 2020 auf insgesamt 20,973 Millionen Euro steigen. Also dafür, dass Sie, meine Damen und Herren, Lotto spielen, kriegt ein anderer 20,973 Millionen Euro, damit er das Geschäft besorgt über den sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrag – tolle Gewinnmarge.
Daher werden wir einer Verweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss gern zustimmen, um das Thema hier einmal genauer zu beleuchten. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine strukturelle Veränderung bei Lotto Thüringen durchführen, indem wir eine Anstalt öffentlichen Rechts gründen wollen. Die jetzige Thüringer Lotterieverwaltung und die Lotterie-Treuhandgesellschaft sollen in einer Anstalt öffentlichen Rechts zusammengeführt werden und auch die Vermögen und Verpflichtungen der beiden Gesellschaften sollen entsprechend übernommen werden.
Dieser Schritt hat mehrere Gründe. Zum einen kann eine Anstalt öffentlichen Rechts im deutschen Lotto-Toto-Block besser und flexibler agieren und auf Unvorhergesehenes reagieren, als das mit den jetzigen Strukturen möglich ist. Zum anderen straffen wir dadurch den Verwaltungsaufwand und verkürzen Entscheidungswege. Die Umstrukturierung ist weiterhin geboten, um beispielsweise auch auf die geänderten Rahmenbedingungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung reagieren zu können. Weiterhin erhalten alle mit der AöR einen klaren einheitlichen Ansprechpartner, da Durchführung und Veranstaltung dann zukünftig in einer Hand liegen werden. Für die Angestellten soll sich nach unserer Vorstellung nichts ändern, außer dass sie dann bei einer AöR beschäftigt sind. Ein Übergang von den jetzigen Gesellschaften zur AöR soll problemlos vollzogen werden. Ebenfalls keine Änderung gibt es in Bezug auf Ausschüttung der Gewinne an die Destinatäre, so wie wir sie bei der letzten, der vierten Änderung des Glücksspielgesetzes erst erweitert hatten.
Der wichtigste Aspekt zum Schluss: Mit dieser Änderung bleibt die Lotterie in der Hand und Trägerschaft des Freistaats Thüringen. Ich freue mich auf eine Diskussion im Ausschuss. An die AfD noch mal: Sinkende Lottoeinnahmen würde ich durchaus positiv betrachten, das ist ein Aspekt gegen Spielsucht.
Ich weiß nicht, inwieweit Sie Spielsucht weiter fördern wollen. Aber damit sind Sie mit Ihren Äußerungen auf dem richtigen Weg.
Vielen Dank. Es gibt keine Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten mehr. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Taubert. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hätte gar nicht gedacht, was man alles in den Gesetzentwurf interpretieren kann. Zunächst mal herzlichen Dank an die Koalitionsfraktionen, dass sie diesen Entwurf eingebracht haben. Herr Kowalleck, ich kann sogar verstehen, warum Sie sagen, jetzt haben wir die Vierte, jetzt machen wir die Fünfte. Sie müssen sich sogar darauf einstellen, dass Sie in diesem Jahr noch die Sechste bekommen. Das hat nichts mit uns zu tun. Wir müssen natürlich immer reagieren, wenn ein Glücksspielstaatsvertrag beschlossen ist, dann gibt es Reaktionsnotwendigkeiten auch im Thüringer Glücksspielgesetz. Deswegen kündige ich schon mal an, dass vonseiten des Innenministeriums dann zuständigerweise die sechste Änderung des Glücksspielgesetzes in Thüringen ansteht.
Ich will auch sagen, die Bewegung ist ja groß. An die CDU gerichtet: Sie haben mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden ja jemanden, der sich zum Thema „Glücksspielstaatsvertrag“ auch sehr intensiv auskennt und die Veränderungen durchaus immer begleitet hat. Daran kann ich mich von den letzten zehn Jahren sehr gut erinnern. Wir haben mit dem jetzigen Glücksspielstaatsvertrag natürlich auch Schwierigkeiten, das wissen alle, die sich damit beschäftigen. Wir müssen also neu herangehen. Das bedeutet auch, dass wir abwägen müssen. Ich sage das wegen Herrn Kowallecks Frage zu Spielerschutz, Jugendschutz und auch Schutz vor Suchtgefahren.
Trotzdem werden wir uns der Liberalisierung stellen müssen. Was Herr Müller gesagt hat, kann ich deswegen nicht so ganz teilen. Die Leute sind abgewandert ins legale Glücksspiel anderer Anbieter und ins illegale Glücksspiel ins Internet. Das ist unser Problem. Deswegen müssen wir mit der Erstellung des Glücksspielstaatsvertrags spätestens
2021 Lösungen finden, wie wir damit umgehen. Sie wissen, dass die staatliche Lotterie die am meisten geschützte ist, die am meisten vor Suchtgefahren schützt und die natürlich gerade auch das Thema „Jugend- und Spielerschutz“ ganz intensiv beherrscht.
Deswegen haben wir momentan drei Zuständigkeiten. Wir haben die Zuständigkeit des Innenministeriums für den Glücksspielstaatsvertrag und für die Frage der Genehmigungen überhaupt. Wir haben unseren Landesbetrieb, die Thüringer Lotterieverwaltung. Und wir haben die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH in Suhl, die der Geschäftsbesorger ist. Deswegen, Herr Kießling, gibt es niemand anderen, der hier Gewinne abschöpft. Alles, was die Lotterie-Treuhandgesellschaft erwirtschaftet, braucht sie für die eigenen Personen, die dort arbeiten. Das braucht sie für die Datenverarbeitung, die sie mit anderen Bundesländern vorhalten muss – Sie wollen ja überall Lotto spielen –, und das braucht sie natürlich, um die Lotterieannahmestellen zu vergüten.
Nein, es stimmt einfach nicht. Und deswegen sage ich vorweg: Ich verstehe ja Ihre Fragen, aber mir wäre recht – wir werden ja heute Mittag im Ausschuss die Anhörung beschließen bzw. beschließen, wie wir weiter vorgehen –, wenn Sie Fragen ganz konkreter Natur haben, dass Sie die dann bitte aufschreiben, dann können wir sie gleich im nächsten Ausschuss ganz konkret beantworten. Ich werde natürlich auch gern den Geschäftsführer der Lotterie-Treuhandgesellschaft mitbringen, damit Sie all die Dinge, die Sie jetzt momentan nicht ganz genau sehen können, auch ganz genau ergründen können.
Meine Damen und Herren, es ist uns leider nicht möglich gewesen, da auch viel früher heranzugehen. Ich bedauere das, aber – es ist von den Kollegen angesprochen worden – es geht natürlich um die Fragen „Datenschutz, Datenschutz-Grundverordnung“, „Rechtsprechung im umsatzsteuerlichen Bereich“. Das ist ein wichtiger Punkt, warum wir die momentane Konstellation, die sich steuerrechtlich Organschaft nennt, in eine andere Form überführen wollen. Das ist der Kern dieses Gesetzentwurfs, dieser Veränderung im Thüringer Glücksspielgesetz.
Und ich will ein Bild benutzen, weil das anders wirklich schwierig zu beschreiben ist: Sie müssen sich Mutter und Kind vorstellen, eine ganz enge Beziehung. So ist 1990 auch Lotterieverwaltung in Thüringen aufgestellt worden, und das war zum damaligen Zeitpunkt auch richtig und gut so. Ich will daran erinnern: Wir hätten in Thüringen 1990 gar nicht Lotto spielen können, wenn das nicht die Hessen für uns am Anfang mitgemacht hätten. Deswegen haben wir deren Struktur übernommen, die auch viele Jahre gehalten hat. Das bedeutet aber, ich habe zum einen die Lotterie-Treuhandgesellschaft in Suhl, die die Durchführung macht, die der erste Ansprechpartner ist, wenn zum Beispiel der Lottomillionär in Thüringen ermittelt worden ist, und die viel für die Organisation tut. Das ist das Kind.
Und ich habe auf der anderen Seite die Mutter, das ist das Finanzministerium in Thüringen. In einer Abteilung haben wir die Thüringer Lotterieverwaltung. Wir geben quasi an die Lotterie-Treuhandgesellschaft den Auftrag zur Durchführung. Und diese Organschaft bedeutet, dass das Kind immer am Bein der Mutter läuft. Das heißt, das Kind darf nichts tun, bevor die Mutter sagt, du darfst das tun. Beim Klettergerüst wäre das so, dass die Mutter sagt: „Ja, du darfst auf das Klettergerät gehen“, dann darf das Kind das. Aber wenn das Kind spontan sagt: „Ich möchte auch auf die Wippe“, dann muss es erst die Mutter fragen, ob es jetzt auch auf die Wippe darf. Einfach nur ein Bild, damit Sie sich auch die Enge vorstellen können.
Das macht natürlich zunehmend Schwierigkeiten. Wir müssen zunehmend prüfen, das heißt, wir bräuchten mehr Personal, wenn wir dieses Konstrukt von Mutter und Kind weiterführen würden. Deswegen wollen wir in die Anstalt des öffentlichen Rechts gehen. Wir führen die Lotterieverwaltung und die Lotterie-Treuhandgesellschaft zusammen. Es ist schon beschrieben worden: Es bleibt sonst alles, wie es ist, dass zum einen die Arbeitnehmerinnen dort verbleiben, das ist ja ganz wichtig. Die Kollegen, die das bei uns im Haus machen, die bleiben natürlich bei uns, die gehen nicht mit in die Lotterieverwaltung, die nehmen andere Aufgaben wahr. Das ist für uns als Finanzministerium eine Erleichterung.
Also wir haben es einfach mit einem Rechtsformwechsel zu tun, der nach so vielen Jahren angezeigt ist. Deswegen bin ich ganz froh, dass die Koalitionsfraktionen das jetzt übernommen haben. Wie gesagt, ich bitte noch mal darum, wenn Sie Fragen haben, dann können Sie sie vorher formulieren, das wäre uns sehr recht. Dann würden wir alles gern ausführlich machen, und wenn es schriftlich sein sollte, dann machen wir das auch.
Ich bedanke mich ganz herzlich bei den Koalitionsfraktionen und bitte um Überweisung. Herzlichen Dank.
Es liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wir stimmen über die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und der fraktionslose Abgeordnete Rietschel. Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen auch nicht. Damit ist diese Ausschussüberweisung beschlossen.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und Teile der CDU-Fraktion. Stimmenthaltungen? Von dem anderen Teil der CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf nicht an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen und ich schließe diesen Tageordnungspunkt.
Gesetz über die Anstalt Thüringer Fernwasserversorgung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6356 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 6/7457 -
Das Wort hat Abgeordnete Skibbe aus dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in seiner 131. Sitzung am 8. November 2018 wurde der Gesetzentwurf über die Anstalt Thüringer Fernwasserversorgung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz – federführend – sowie den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft wurde mehrheitlich abgelehnt.
Der federführende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 52. Sitzung am 5. Dezember 2018, in seiner 55. Sitzung am 20. Februar 2019, in seiner 57. Sitzung am 20. März 2019, in seiner 58. Sitzung am 10. April 2019, in seiner 59. Sitzung am 5. Juni 2019 und in seiner 61. Sitzung am 26. Juni 2019 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung.
Der Thüringer Rechnungshof legte am 15. März 2019 einen Prüfbericht mit Empfehlungen vor. In diesem Zusammenhang riet er vor dem Hintergrund von Neuerungen im europäischen Wettbewerbsrecht zur Überprüfung der Einhaltung der Beihilferegelung bei der Finanzierung der TFW durch den Freistaat. Zudem hat der federführende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren zu den Änderungsanträgen in Vorlage 6/5382, das war der Änderungsantrag der CDU-Fraktion, und in Vorlage 6/5667, das war der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, durchgeführt.
Im federführenden Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz wurde am 26. Juni 2019 die Beratung mit folgenden Ergebnissen abgeschlossen: Gegen die inhaltliche Ausgestaltung des zukünftig zur Verfügung zu stellenden aktuellen Verzeichnisses über die im Eigentum der TFW befindlichen Stauanlagen gemäß der Anregung des Vorsitzenden Abgeordneten Kummer erhob sich kein Widerspruch. Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Vorlage 6/5382 wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 6/5667 wurde mehrheitlich angenommen. Die Änderungsempfehlung der Landtagsverwaltung – als Tischvorlage verteilt – wurde einstimmig angenommen.
Damit ergab sich für den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz die Empfehlung, den Gesetzentwurf mit folgenden Änderungen anzunehmen:
1. Dem § 1 wird folgender Absatz angefügt: „(4) Die Thüringer Fernwasserversorgung kann Tarifverträge abschließen.“
2. In § 3 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „KOWUG Umweltlabor GmbH“ durch die Worte „KOWUG Kommunale Wasser- und Umweltanalytik GmbH“ ersetzt.
3. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 wird wie folgt geändert: aaa) Nach Nummer 7 wird folgende neue
Nummer 8 eingefügt: „8. Unterhaltung oberirdischer Gewässer und Gewässerabschnitte für Dritte,“ bbb) Die bisherigen Nummern 8 bis 12 werden die Nummern 9 bis 13. bb) Nach Satz 1 werden folgende neue Sätze 2 und 3 eingefügt: „Das aktuelle Verzeichnis über die Stauanlagen einschließlich der zugehörigen Überleitungen und Nebenanlagen, die sich im Eigentum der Thüringer Fernwasserversorgung befinden, wird durch diese erstellt und öffentlich zugänglich gemacht. Dieses Verzeichnis wird einmal jährlich den für Finanzen und Fernwasserversorgung zuständigen Ausschüssen des Landtags zugeleitet.“ cc) Der bisherige Satz 2 wird Satz 4. b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) Nach Satz 1 wird folgender neue Satz 2 eingefügt: „Geschäfte mit derivativen Finanzprodukten sind ausgeschlossen.“ bb) Die bisherigen Sätze 2 bis 4 werden die Sätze 3 bis 5.
4. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Verwaltungsrat besteht aus bis zu elf Mitgliedern, die durch das für die Fernwasserversorgung zuständige Ministerium bestellt und abberufen werden. Diese sind 1. bis zu sieben vom Land zu entsendende Mitglieder, 2. bis zu drei vom Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen zu entsendende Mitglieder, 3. ein von der Personalvertretung der Thüringer Fernwasserversorgung zu entsendender Vertreter. Stellvertreter für Verwaltungsratsmitglieder können nicht bestellt werden.“ b) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist ein Vertreter des Landes. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Das Nähere regelt die Satzung.“ c) In Absatz 5 Nummer 4 werden die Worte „der Abschluss von Geschäften mit derivativen Finanzprodukten“, gestrichen.
5. In § 15 Abs. 3 wird Nummer 3 gestrichen und die bisherigen Nummern 4 bis 10 werden die Nummern 3 bis 9.
Ich eröffne die Aussprache und als erstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Emde, Fraktion der CDU, das Wort.