Protokoll der Sitzung vom 12.09.2019

Ich bin nach wie vor der Überzeugung, die Thüringer Gemeinden wären mit einer pauschalierten Abgeltung wie in Bayern und Brandenburg besser gefahren als mit der jetzigen. Aber es war insbesondere der Wunsch des Gemeinde- und Städtebundes, eine Spitzabrechnung, wie jetzt im Gesetz vereinbart, umzusetzen. Das kann ich manchmal verstehen, weil in der Vergangenheit natürlich pauschalierte Erstattungen aus Sicht der kommunalen Ebene nicht immer den Kostenersatz in ihrem Bereich, wie sie es sich vorgestellt haben, abgebildet haben. Deswegen haben wir uns jetzt darauf verständigt und wir gehen mal optimistisch ran, dass die Gemeinden kreativ mit diesem Problem umgehen und die zuständigen Landesbehörden auch ihren Beitrag dazu leisten, dass das System nicht verkompliziert wird.

Meine Damen und Herren, dann war die Frage: Ist das generationengerecht, was wir hier machen? Ein System, das nahezu 28 Jahre gewirkt hat, ist nicht rückabwickelbar. Das hat mal eine Rolle ge

spielt: Können wir das System rückabwickeln? Nach den Zahlen des Landesamts für Statistik wären das 600 Millionen Euro gewesen, die hätten zurückerstattet werden müssen. Aber wir wären an ganz praktischen Dingen gescheitert, weil wir gar nicht mehr wissen, wer denn vor mehr als zehn Jahren welchen Beitrag bezahlt hat, weil die Aufbewahrungsfrist für die Unterlagen im Regelfall nach zehn Jahren endet. Deshalb ist diese Frage verworfen worden. Ich werde nicht müde, immer wieder darauf zu verweisen, dass auch die, die alle schon mal bezahlt haben, letztlich von der gesetzlichen Abschaffung profitieren, weil nach 20, 25, spätestens 30 Jahren die Verkehrsanlage wieder grundhaft ausgebaut werden muss. Dann entsteht keine neue Beitragspflicht für die Betroffenen. Klar, das setzt voraus, ich muss in Generationen denken. Das fällt uns allen schwer, Politikern ohnehin. Politiker denken auch nur in Wahlperioden, deshalb habe ich Verständnis, dass wir dort noch viel Aufklärungsarbeit leisten müssen. Es ist aber keinesfalls so, dass die, die schon bezahlt haben, überhaupt nicht profitieren. Die Gemeinden, die sich für die Form der wiederkehrenden Beiträge entschieden haben – das sind immerhin 125 –, stehen dann aber keinesfalls vor diesem Problem, weil dort jedes Jahr alle bezahlt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt hat Kollege Fiedler hier nochmals Einzelfälle zur Debatte gestellt, weshalb die CDU nicht zustimmen kann. Zu der Abschnittsbildung und den Sanierungsgebieten: Jeder, der die Lage einigermaßen objektiv bewertet, kommt zu der Einschätzung, dass diese differenzierte Herangehensweise auch jetzt schon besteht. Auch jetzt weisen Gemeinden städtische Sanierungsgebiete aus, und wenn es ein qualifiziertes Sanierungsgebiet ist, werden dort keine Straßenausbaubeiträge fällig, sondern nach Abschluss der Sanierung ein Sanierungsbeitrag. Das heißt, die Differenzierung gibt es jetzt schon. Sanierungsbeiträge oder Erschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch sind Bundesrecht. Das können wir gar nicht ändern, sondern wir können nur das Ausbaurecht ändern. Und auch dort kommt es jetzt darauf an, wie die Gemeinden verfahren. Aber jetzt war bereits eine sehr unterschiedliche Herangehensweise zu verzeichnen. Jetzt das Bundesrecht heranzuziehen, um eine landesrechtliche Neuregelung zu kritisieren, ist aber mehr als unseriös.

Nun hat der Ausschussvorsitzende in seiner Berichterstattung schon gesagt, dass wir ja sowohl in Bayern und noch viel stärker in Brandenburg die Tendenz – ich bezeichne es mal umgangssprachlich – zur Flucht ins Erschließungsrecht haben. Insbesondere Anwälte haben ein neues Geschäftsmodell entwickelt, indem sie sagen: Wenn die Gemein

den keine Ausbaubeiträge mehr erheben können, dann gehen wir auf Bundesrecht und Erschließungsbeiträge. Ob dort dann die jetzigen Regelungen im Baugesetzbuch ausreichen, um einen Schutz zu gewähren, da habe ich Zweifel, aber wir warten es mal ab. Wir hatten schon den ersten Fall in Thüringen, Gemeinde Frankenblick, wo ein Anwalt aus Bayern dem Gemeinderat gesagt hat: Lasst nur die Straßenausbaubeiträge, mit denen beschäftigen wir uns nicht mehr. Wir rechnen die Straßen über Baugesetzbuch und Erschließungsbeiträge ab und stellen darauf ab, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass alle technischen Anlagen am 03.10.1990 auf dem Territorium der neuen Bundesländer nur als Provisorium gelten, und sagen, da machen wir einfach erst mal die DIN-gerechte Erschließung. Das ist Erschließungsrecht. Das wollen wir nicht. Auch wenn wir dort Vollzugsprobleme sehen sollten, ist dann ein neuer Landtag gut beraten, das dann ganz schnell zu lösen, weil wir keine Flucht ins Erschließungsrecht wollen.

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Entschließungsantrag, den auch Wolfgang Fiedler noch mal angesprochen hat: Dort geht es um eine Härtefallregelung, die die Bayern auch mit einem Jahr Verzögerung ins Gesetz aufgenommen haben. Wir bitten jetzt die Landesregierung, bis zum 30. Juni 2020 zu überprüfen, inwieweit auch bei uns eine Härtefallregelung notwendig ist. Eine Härtefallregelung nach den Eckziffern in Bayern darf ich mal kurz benennen: Beitragspflichtige, die ein geringeres Jahreseinkommen als 100.000 Euro haben, können dort einen Antrag auf Rückerstattung mit einem Selbstbehalt von 2.000 Euro stellen. Das heißt, 2.000 Euro müssen sie selbst tragen. Alles, was darüber hinausgeht, können sie vom Land zurückerstattet bekommen. Das betrifft in Bayern die Fälle von 2014 bis 2017. Bei uns wäre das von 2015 bis 2018. Zu dieser Härtefallregelung hatte das Ministerium im Gesetzgebungsverfahren schon mal eine Stellungnahme abgegeben und hat gesagt, sie sehen erst einmal die Notwendigkeit dieses Härtefonds nicht so. Wir als Koalitionsfraktionen wollen das zumindest noch einmal geprüft haben. Dann ist der neue Landtag im Ergebnis der Prüfung angehalten, möglicherweise entsprechend hier gesetzlich nachzujustieren.

Der Präsident des Landesrechnungshofs, Herr Dr. Dette, hat sich positioniert und als jemand geoutet, der gern am System festhalten möchte. Er hat es insbesondere an der Vorteilsregelung festgemacht, dem besonderen wirtschaftlichen Vorteil des Grundstücks. Er hat gesagt, eine sanierte oder aus

gebaute Straße vermittelt für das Grundstück einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil. Ob dem so ist, damit beschäftigt sich die Verwaltungswissenschaft schon seit 20 Jahren. Ich teile hier die Auffassung der Kritiker von Straßenausbaubeiträgen, die sagen, dieser Zusammenhang für das einzelne Bestandsgrundstück ist nicht mehr herstellbar. Es sind ja drei Säulen: Dauerhaftigkeit, Grundstücksbezogenheit, Gebrauchswert erhaltend oder steigernd. Die Dauerhaftigkeit ist gegeben, aber die Grundstücksbezogenheit schon nicht mehr, weil Straßen und Verkehrsanlagen heute nur noch als System überhaupt eine funktionale Wirkung entfalten. Ich kann nicht mehr die einzelne Straße betrachten, sondern nur das System. Die Gebrauchswertsache ist bei Bestandsgrundstücken auch nicht mehr gegeben, weil sich die bauliche Nutzung bei Bestandsgrundstücken nach vielen Faktoren richtet, aber nicht nach dem Zustand der Straße.

Herr Kuschel, ich muss Sie leider bitten, zum Ende zu kommen. Auch die längste Redezeit ist mal vorbei.

Von daher bin ich dem Präsidenten dankbar für seine Hinweise – dafür ist er auch da. Wir haben es hier noch einmal abgewogen.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Im Rahmen der Abwägung sind wir als Fraktion, als Koalition zu der Einschätzung gekommen, die Beiträge per Gesetz abzuschaffen. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und zu dem Entschließungsantrag. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben immer auch Besuchergruppen hier, worüber wir uns freuen. Ich darf jetzt eine besondere Besuchergruppe begrüßen: Das ist die Selbsthilfegruppe Organtransplantierter. Herzlich willkommen bei uns, schön, dass Sie hier sind und sich für unsere Arbeit interessieren!

(Beifall im Hause)

Als nächstem Redner erteile ich Abgeordneten Möller von der Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich könnte es jetzt kurz machen und sagen, natürlich stimmen wir der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen zu, aber so einfach ist das eben nicht. Herr Kuschel und Herr Fiedler haben das mit ihren Redebeiträgen schon gezeigt. Auf diese möchte ich jetzt natürlich noch etwas eingehen.

(Beifall AfD)

Vielleicht zunächst zu Herrn Kuschel: Sie haben gesagt, das ist jetzt das zehnte Mal, dass das Kommunalabgabengesetz geändert wird. Ich finde, das ist auch ein bemerkenswerter Fakt. Er zeigt vor allem, was die letzten Änderungen angeht, wie viel Druck Sie doch vonseiten der AfD verspüren.

(Beifall AfD)

(Heiterkeit CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jedes Mal, wenn eine entsprechende Änderung in Sachen Straßenausbaubeiträge erfolgt ist, ging dem ein Antrag der AfD voraus. Ich will jetzt nicht noch einmal die ganze Parlamentsgeschichte der letzten fünf Jahre hier erzählen, aber das kann man schön ablesen, welcher Antrag zuerst kam und welcher dann ein paar Monate später nachfolgte, nachdem der Antrag abgelehnt worden ist. Es war nämlich immer Ihrer.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sie glauben auch, dass Schweine fliegen können und die Erde eine Scheibe ist!)

Natürlich können Sie sagen, Herr Kuschel, was die AfD da wollte, das ist nur die Fortsetzung des Unrechts – das fand ich übrigens eine bemerkenswerte Vokabel, „die Fortsetzung des Unrechts“ – und wir hätten nur abgeschrieben.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Zur Schaffung von Gleichheit!)

Das, muss ich sagen, ist natürlich eine besonders coole Bemerkung, wir hätten nur abgeschrieben. Dann stehen Sie hier vorn, Herr Kuschel, und sagen die ganze Zeit, wir haben uns immer an Brandenburg und an Bayern orientiert.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Versu- chen Sie mal, zum Thema zu reden!)

Wenn aber wir das machen, wenn wir mal schauen, was in anderen Bundesländern funktioniert, wie man etwas für die Bürger tun kann, dann ist das plötzlich des Teufels.

(Beifall AfD)

(Abg. Kuschel)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Man muss es aber auch auf Thüringen anwen- den!)

Also, Herr Fiedler, nein Herr Kuschel, daran glauben Sie selbst nicht. Es tut mir leid, Herr Fiedler, dass ich Sie immer verwechsle. Herr Kuschel, daran glauben Sie selbst nicht.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ich glaube es nicht, ich weiß es!)

Den Gesetzentwurf hätte es heute hier nie zur Verhandlung gegeben, wenn wir nicht im Mai letzten Jahres mit unserem Gesetzentwurf die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gefordert hätten.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Sie sind die lächerlichste Figur, die ich kenne!)

Erst das war der Grund, warum Sie insbesondere jetzt vor den Wahlen die Hosen gestrichen voll hatten, dass das zum Wahlkampfthema der AfD wird. Deswegen haben Sie sich dieses Themas angenommen, deswegen sind hier reihenweise die Kollegen der etablierten Parteien auch umgekippt,

(Beifall AfD)

haben zumindest theoretisch Interesse gezeigt – wie die CDU, praktisch kann sie sich ja nun doch nicht ganz durchringen. Aber der Anstoß – und das haben wir wohlwollend vermerkt – kam von uns.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: 1994 ging das los, da haben Sie noch getrommelt!)

Da merkt man eben: Selbst wenn keine Zusammenarbeit möglich ist, so ein bisschen antreiben kann man Sie ja doch. Und das ist – das darf ich vielleicht sagen – natürlich hier auch dringend notwendig, denn man kann mal eines sagen: Die bisherige Rechtslage ist im Grunde eine Katastrophe, die ist sozial ungerecht und allgemein ungerecht. Insbesondere betrifft das den ländlichen Raum, also Hauseigentümer im ländlichen Raum, die davon betroffen sind, gerade in dem Bereich, wo wir starke Vermögensverfälle haben, insbesondere bei Hauseigentümern, Grundstückseigentümern. Und dann kommt noch hinzu, dass die aktuelle Rechtslage auch darauf abstellt, wie gut es der Gemeinde geht, wie finanziell gut die dasteht. Die eine kann teilweise oder ganz auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten, die nächste muss es erheben – und das Ganze rein zufällig für den Betroffenen, eben da, wo er sein Häuschen von der Oma geerbt hat. Da sage ich mit Blick auf das Grundgesetz: Einheitliche Lebensverhältnisse sind das nicht und deswegen muss man das auch ändern. Deswegen gab es unseren ersten Gesetzent

wurf und deswegen hat die Koalition da jetzt auch entsprechend zu Recht aufgesattelt.

(Beifall AfD)

Vielleicht komme ich jetzt mal zu Herrn Fiedler – zum richtigen Herrn Fiedler. Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün ist Ihrer Meinung nach unzulänglich. Da haben Sie natürlich recht – er ist nicht so gut wie unserer.

(Heiterkeit CDU)

Das fängt schon bei der Stichtagsregelung an. Natürlich ist das blöd, irgendwo darauf abzustellen, wann welche Rechnungen bei der Gemeinde eingegangen sind. Das ist eine schlechte Lösung. Herr Kuschel findet das ja offenkundig auch nicht sonderlich toll, aber er hat sich da nicht durchsetzen können. In unserem Gesetzentwurf stand es anders drin. Deswegen hätten Sie natürlich dem zustimmen können, wenn Angela Merkel nicht gewesen wäre. Okay, das verstehe ich, damit kommen wir klar.

(Beifall AfD)

Andererseits muss ich sagen, Herr Fiedler: Sie malen hier doch so ein bisschen im Vollzug den Teufel an die Wand. Man könnte fast den Eindruck haben, mit diesem Gesetz, das heute diskutiert wird, führt man die Straßenausbaubeiträge erst ein. Dann würde ich das ja verstehen. Aber es ist eben andersrum: Eingeführt wurden sie damals in den 90er-Jahren von der CDU, heute werden sie abgeschafft, zumindest für die Zukunft. Dass man natürlich keine ideale Lösung für die Vergangenheit findet, liegt in der Natur der Sache. Natürlich kann man mit Ungerechtigkeitserwägungen argumentieren, dass man sagt: Da gibt es jetzt eine Menge Leute, die haben zwischenzeitlich gezahlt. Wie erkläre ich denen denn, dass jetzt andere, die Widerspruch eingelegt haben, nicht mehr zahlen müssen? Das ist eine Ungerechtigkeit, die in der Natur der Sache liegt und die man nur verhindert, wenn man die eigentliche Ungerechtigkeit beibehält, nämlich das relativ willkürliche Erheben von Straßenausbaubeiträgen. Und das kann ja nun nicht die Lösung sein. Deswegen muss man – meine ich – in dem Punkt mit Herrn Kuschel argumentieren, dass man sagt: Wenn jemand bereits Straßenausbaubeiträge bezahlt hat, dann ist das einerseits bedauerlich, andererseits ist es auch so: Diese Abschaffung der Straßenausbaubeiträge kommt ihm bzw. seiner Familie irgendwann wieder zugute, weil die grundhafte Erneuerung spätestens nach 20 Jahren wieder fällig ist. Insofern ist dieses Argument auch aus der Welt zu schaffen.

(Beifall AfD)

Und dann muss ich mal eins sagen: Sie dürfen auch nicht vergessen, welche Ungerechtigkeiten diese Erhebungspraxis bisher auch im Detail mit sich brachte. Ich habe hier ein Schreiben einer Bürgerin, die weist auf ein ganz spezielles Thema hin, nämlich die Art und Weise, wie den Menschen, den Betroffenen auch verleidet worden ist, in Widerspruch zu gehen. Da stand nämlich immer im Bescheid, wenn man darauf hingewiesen hat, dass es eine Widerspruchsmöglichkeit gibt, dass es auch mit Verfahrenskosten verbunden ist. Und bei den Verfahrenskosten hieß es dann: Bleibt der Widerspruch erfolglos, tragen Sie die Verfahrenskosten in Höhe von zwischen 30 Euro und 3.000 Euro. Jetzt versetzen Sie sich mal in die Lage eines Bewohners im ländlichen Raum. Sein Grundstück mit dem Häuschen ist vielleicht 30.000 Euro wert, weil es schon ein bisschen älter ist – das ist gar nicht so unüblich –, und dann bekommt er eine Kostenandrohung für den Fall, dass er sein Recht in die Hand nimmt, in Höhe von 10 Prozent des Wertes seines Grundstücks. Das ist doch die wahre Ungerechtigkeit und die gilt es abzuschaffen!